Im Newsletter des Rechtsanwalts Dr. Bahr in Hamburg, der heute zugestellt wurde (er erscheint wöchentlich), wird auf mehrere interessante Gerichtsentscheidungen hingewiesen. In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg an der Havel vorige Woche Donnerstag (18. Februar) geht es um die Rechtmäßigkeit von Fotografierverboten in Parks und von Schlössern, die von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg verwaltet werden.
Ich mag großflächige Landschaftsparks, aber auch Fotografieren. Ich werde dazu gleich auch noch die Brücke nach Russland schlagen.
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