Gestern war ich bei der Deutschen Rentenversicherung in der Wallstraße am Spittelmarkt zu Besuch.
Dort konnte ich einige rentenrechtliche Fragen aufklären, die die Beschäftigung von russischen Arbeitnehmern in Deutschland und deutscher Arbeitnehmer in Russland betreffen. Ich bekam von der Beraterin aus der Datenbank eine Kommentierung zu § 4 Sozialgesetzbuch VI ausgedruckt, die ich für diesen Schnellüberblick mit heranziehe.
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