[PREVIOUS...] Finanzbehörden um Auskunft bitten. Die Auskunft ist aber auf die zur Beitragsfestsetzung notwendigen Angaben zu beschränken (siehe BMF-Schreiben vom 28.07.2010 betreffend Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung, Punkt 4.3.).
Wenn ein Rentenabkommen zwischen Deutschland und Russland (Ukraine) zustande gekommen ist, sollte man als Arbeitnehmer in Russland vielleicht mal mit dem russischen Arbeitgeber reden, dass er, wenn er es bisher noch nicht tat, beginnt, für ihn in die russische Rentenkasse zu zahlen. Natürlich sollte man sich berechnen (lassen), ob sich das lohnt oder ob man sich lieber selbst um die Altersvorsorge kümmert. Denn die Rendite des deutschen Sozialrentensystems ist unbefriedigend und leicht mit einer privaten Vorsorge zu toppen.
Hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Deutschland in Russland - Informationen aus Russland
Kennen Sie schon die Merkblätter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Einstellung und Entsendung hochqualifizierter Deutscher in/nach Russland?
Sie finden Sie auf einer Seite in Deutsch auf dieser Seite des russischen Migrationsdienstes (FMS): http://www.fms.gov.ru/useful/patent/index_deu.php
[Nachtrag, 17.11.2018: Die Seite existiert jetzt nicht mehr, sondern es gibt eine Weiterleitung zu einer Zwischenseite https://www.fms.gov.ru/banner.html und von dort zur Übersicht über verschiedene Prüfungsangebote im Zusammenhang mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. der Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft, nämlich:
https://гувм.мвд.рф/ (kyrillische Buchstaben: in lateinisch: https://guwm.mwd.rf)
Die Hauptseite der Hauptverwaltung des Migrationsverwaltung (gebräuchliche Abkürzung: FMS) innerhalb des russischen Innenministeriums:
https://мвд.рф/mvd/structure1/Glavnie_upravlenija/guvm ]
Russen und oder Spätaussiedler, die in Deutschland leben und Rente (aus Russland) beziehen
Rentenansprüche der Spätaussiedler sind im Fremdrentengesetz geregelt.
Dazu gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung eine Broschüre, auch zum Download:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_744C476061B41DDF625D3C43E6ED5596/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/aussiedler__und__rente.html
Wenn man eine Rente aus Russland bezieht, sollte man die Deutsche Rentenversicherung mit dem Formular R865 informieren, in deutsch oder russisch:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0865.html
[Ergänzung 17.11.2013:
Das Bundessozialgericht (= BSG) hat am 16.05.2012 ein wichtiges Urteil erlassen (Aktenzeichen B 4 AS 105/11 R):
nicht offizielle Leitsätze der Entscheidung:
Der Bezug einer ausländischen Altersrente führt unabhängig vom Alter zum Leistungsausschluss nach dem Sozialgesetzbuch II.
In diesen Fällen entsteht ein SGB XII-Leistungsanspruch.
In der Urteilsbegründung heißt es:
"Soweit der Bezug einer ausländischen Altersrente bereits ab einem jüngeren Lebensalter als nach deutschem Recht möglich ist, kann hierin ebenfalls keine Ungleichbehandlung erblickt werden. Hier stellt auf einfachrechtlicher Ebene das Kriterium der Vergleichbarkeit der ausländischen Rentenleistung mit der deutschen Altersrente die Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses sicher."
und
"Wenn ein Leistungsberechtigter nach § 7 Abs 4 SGB II keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus Grundsicherung für Arbeitsuchende mehr erhält, ist er im Sinne des § 21 SGB XII nach dem SGB II dem Grunde nach nicht mehr leistungsberechtigt und kann bei Bedürftigkeit die auf gleicher Grundlage wie im SGB II bemessenen und daher vom Umfang im Wesentlichen identische Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen."
Das BSG bejaht in dieser Entscheidung auch die Pflicht, die ausländische Rente frühestmöglich zu beantragen.]
Wegen ihrer Rentenansprüche in Russland wenden sich Russen oder Russlanddeutsche an die Russische Rentenversicherung:
Pensionnui fond, Rossijskoi Federazii, 119991, g. Moskwa 4; Tel. 095 - 972 - 93 - 93
oder/und das Ministerium für Arbeit und Soziales:
Ministerstwo truda i sozialnogo raswitia, Rossiskoi Federazii, 103706 Moskwa, k -289, Birjewaja uliza 1
[Ergänzung 06.11.2013:
Deutsche Rentner, die in Russland oder der Ukraine leben
Seit dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Das betrifft eben jene deutschen Rentner, die in Russland oder der Ukraine den Herbst Ihres Lebens verbringen. Jetzt heißt es endlich: "Wo Sie leben möchten, ist Ihre Entscheidung". Man muss nur einmal im Jahr sich aus dem Ausland melden. Denn die Rente soll ja nicht an Tote weitergezahlt werden. Man wird die Anstrengungen gegen Rentenbetrug verstärken, sagte vor wenigen Tagen eine Vertreterin der Deutschen Rentenversicherung im Deutschlandradio.]
Wegen der Einzelheiten wendet man sich an die Deutsche Rentenversicherung:
Quellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/02_Fuer_Rentner/06_zahlung_ins_ausland.html
Thread Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung:
im Forum von Russland Aktuell (Update: Struktur der Website wurde inzwischen anscheinend geändert, 02.06.13)
Link:
Bund der Verunsicherten: http://www.bundderverunsicherten.de/
oder www.verunsicherte.de
Unabhängige Beratung zur Rentenversicherung, Russland Aktuell-Interview mit Christine Zellmer von der BfA. (PDF-Version):
http://www.moskau.ru/moskau/deutsche_oesterreicher_schweizer/unabhaengige_beratung_zur_rentenversicherung_44print.html
Überprüfung der Arbeitserlaubnis eines russischen Staatsbürgers für das Ausland - MFS - Migrationsdienst Russlands