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Bedingungen für die Erteilung eines Visums nach Russland - Einzelfragen

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Russisches Visum - Teil 4: Ausfüllen und Abgabe des Antragsformulars
Wenn man spontan nach Russland einreisen möchte: Man kann als Deutscher den Visumantrag auch im Russischen Konsulat in Helsinki (hier auf dem Bild dessen Rückseite) abgeben.

Russisches Visum - Teil 4: Ausfüllen und Abgabe des Antragsformulars

Posted in Russland-Visum
Sunday, 28. November 2010

[Previous...] Antragsteller zu unterschreiben und ein Passfoto einzukleben.

Ein Reisebüro könnte den Antrag für Sie anhand Ihrer Unterlagen zwar auch stellen, doch das Problem ist Ihre eigenhändige Unterschrift, die dann fehlt. Daher wird nun das Ausfüllen des Antrags für Sie durch einen Mitarbeiter des Russland-Reisebüros zu umständlich, zeitaufwändig und ist mit weiteren Portokosten verbunden, es sei denn Sie suchen so ein Reisebüro doch auf, was ja auch wieder Zeit kostet.] [Korrektur: 25.09.2014] Ein Reisebüro kann das ausgefüllte Formular als pdf drucken und Ihnen zusenden, damit Sie es unterschreiben und mit Ihren Antragsunterlagen zurück an das Reisebüro zusenden.

Aber beachten Sie, dass es eine Gebietsbindung gibt, nach der für Personen, die in einer bestimmten Region wohnen, bestimmte Konsulate zuständig sind. In Deutschland gibt es russische Konsulate in Berlin, Leipzig, Hamburg, Bonn, Frankfurt am Main und München.

Wenn Sie als Deutsche(r) in der Schweiz wohnen, können Sie auch zum Konsulat dort Ihren Antrag stellen, entweder am Konsulat von Genf oder Bern (persönliche Info von einer Bekannten in der Schweiz). Sie müssen dann aber ihre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz mit vorlegen. Aber möglicherweise haben Sie jetzt Vorteile, wenn die oben unter 3.1. genannten Verschärfungen seit dem 1.11.2010 nicht an dem schweizer Konsulat für Deutsche angewandt werden.

An schweizer Konsulaten Russlands gilt, dass der Reisepass im Zeitpunkt der beabsichtigten Ausreise aus Russland nicht 3 Monate gültig sein muss, sondern noch 6 Monate. Es kann vorkommen, dass an dem schweizer Konsulat gar nicht nach der Auslandskrankenversicherung gefragt wird, die doch eigentlich für Deutsche Einreisewillige obligatorisch ist. Sie sollten sich nicht auf andere verlassen, sondern beachten: Visavorschriften unterscheiden sich je nachdem, Antragsteller welcher Nationalität Visa beantragen, aber auch, an welchem russischen Konsulat. Schauen Sie sich dazu nur einmal die Websites der Konsulate in Deutschland an! Die sehen unterschiedlich aus, werden von verschiedenen Mitarbeitern betreut. Ich habe eine Tabelle angelegt, aus der hervorgeht, inwiefern sich die Regelungen der Russischen Konsulate in Deutschland unterscheiden. Den Link dazu finden Sie im unteren Teil in meinem Artikel Visumbeschaffung für Russland im Jahre 2013 - Was läuft jetzt anders?

3.4. Förmliche Reisebestätigung des Reiseveranstalters für Individualreisende

Nach den Erklärungen auf der Website des Russischen Konsulats in Berlin scheint man dort davon auszugehen, dass Individualreisende zwingend einen Reiseveranstalter zu beauftragen haben, da eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters verlangt wird (bestehend aus Stempel, Unterschrift eines bevollmächtigten Mitarbeiters und Ausstellungsdatum). Das ist ein Punkt, der zu einigen Fragen Anlass gibt. Dies dürfte insbesondere die interessieren, die nach Russland mit eigenem Auto, Motorad oder Fahrrad oder mit der Transsib einreisen wollen.

Die russische Botschaft in Bern nennt u.a. bei den benötigten Unterlagen:

  • Reisebestätigung eines russischen Reiseveranstalters mit gültiger Referenznummer (Muster hier)
  • Voucher eines russischen Reiseveranstalters oder eines schweizer Reisebüros (Muster hier)

Man fragt sich, was der Unterschied zwischen beidem ist.

Einladungen erhält ein Individualreisender de facto nicht nur von russischen Reiseveranstaltern. Sogenannte Incoming-Agenturen bieten auch den Service, eine Einladung zu beschaffen oder Büros, die sich neben der Beschaffung von Einladungen für Visa auch um die Beschaffung von Lizenzen kümmern, also Rechtsdienstleistungen erbringen. Diese Unternehmen sind nicht notwendigerweise zugleich Reiseveranstalter, so wenig, wie Agenturen in Deutschland, die sich auf die Beschaffung von Visa spezialisiert haben, Reiseveranstalter sind. - Die Frage ist daher, was hier unter "Reiseveranstalter" zu verstehen ist.

Mir scheint dies eine Ungenauigkeit zu sein, die entweder beim Abfassen des Textes entstand oder bei der Übersetzung ins Deutsche (vielleicht durch nicht rechtsversierte Personen?). Sie könnte aber auch von den für das Gesetz Verantwortlichen für Visafragen so gewollt sein, um zu suggerieren, man müsse einen russischen Reiseveranstalter beauftragen.

Andererseits besteht erst einmal kein Anlass zu der zwingenden Annahme, die Einladung habe man sich von einem russischen Reiseveranstalter zu beschaffen. Denn der ausländische Bürger hat das Recht darauf, sich frei im Lande zu bewegen (siehe unten sub 2.6. zur Reiseroute). Wenn ich mich nicht auf meinen Reisen durch Russland begleiten lassen muss und Einladungen auch ganz legal von Unternehmen beschafft werden dürfen, die mir gegenüber nicht als Reisebüro fungieren oder auch überhaupt gar kein Reiseveranstalter sind, warum dann diese Formulierung von dem Russischen Konsulat?

Hier könnte ein Potential für Ärger liegen für diejenigen, die sich ihre Einladung nicht tatsächlich von einem russischen Reiseveranstalter beschaffen. Daher sollte der Individualreisende den Punkt von sich aus gegenüber dem Dienstleister, den er mit der Beschaffung der Einladung beauftragt, ansprechen.

Dieser Punkt wird auf keiner Internetseiten mit den besten Treffern bei Google problematisiert unter "Förmliche Reisebestätigung des Reiseveranstalters für Individualreisende".

Um der Antwort näher zu kommen, müsste man sich die russische Rechtsgrundlage beschaffen und schauen, ob da von einem "Tour-Operator" die Rede ist. Möglicherweise ist es russischen Visaservice-Büros nicht erlaubt, Einladungen direkt Ausländern zu beschaffen. Haben russische Reiseveranstalter eine Monopolstellung für die Beschaffung von Einladungen für Ausländer?

Wenn ja, warum? Möglicherweise läge der Grund dafür in einem Kontrollanspruch des russischen Staats. Möglicherweise hat er Reiseveranstalter mit Incominggeschäft verpflichtet, ihm Informationen über die ausländischen Gäste auszuliefern. Dies würde dann bedeuten, dass ausländische Gäste, die russische Reiseveranstalter an ihrer Reise "beteiligen", nie anonym nach Russland, zum Ort, in dem jener Reiseveranstalter seinen Sitz hat, reisen dürfen.

Sie werden jetzt vielleicht denken: "Natürlich, wer sollte das bezweifeln!" Hier gibt es einige Missverständnisse - Ich werde bald in einer Serie zum anonymen Reisen beginnen und darin erklären, was ich unter anonymem Reisen verstehe.

Wir sind hier an einem Punkt, der wichtig ist: Der russische Staat hat bei einem solchen Regime mit Monopol der Reiseveranstalter zur Beschaffung von Einladungen an Ausländer gekoppelt mit der Herausgabepflicht von Reisedaten der Gäste (sollte diese Vermutung sich nach einer Durchforstung russischer Gesetzesnormen und Erlasse erhärten) Möglichkeiten der Spionage (oder schöner: der Überwachung, der Kontrolle, der Aufklärung), d.h. auch der Wirtschaftsspionage. Ich hege nach meinen Erfahrungen den Verdacht, dass jedenfalls in großen russischen Incomingagenturen, die als Reiseveranstalter arbeiten, auch Beschäftigte der Geheimdienste tätig sind.

Nachtrag 08.02.2013: Das Konsulat in München gibt zur vorstehend erörterten Frage auf seiner Website ein paar Hinweise:

"Eine Touristenreise nach Russland ist generell auch ohne Hilfe eines Reisebüros möglich. Möchten Sie Ihre Reise selbst planen (online Buchungen vom Hotel and Flug vornehmen) müssen Sie sich bei dem ausgewählten Hotel bzw. Reiseveranstalter erkundigen, ob durch diese eine anerkannte Reisebestätigung sowie ein Touristenvoucher für Sie ausgestellt und Ihnen zugeschickt werden kann. Wir weisen Sie darauf hin, dass in solchen Fällen die Verantwortung für die Richtigkeit der ausgestellten Dokumente der jeweilige Veranstalter übernimmt."

Als Tourist können Sie ein Visum mit einer Gültigkeit bis zu 30 Tagen bekommen. Buchen Sie Ihre Hotels auf Ihrer Reise durch Russland selbst, erhalten Sie von Diesen eine Buchungsbestätigung über die Dauer Ihres Aufenthalts im betreffenden Hotel und nach Ankunft auch eine Registrierung. Sollten Sie aber 3 Wochen und länger reisen wollen, kann es passieren, dass das russische Konsulat von Ihnen Nachweise Ihrer Hotelbuchungen sehen will. Denn erfahrungsgemäß reisen Touristen keine 3 Wochen durch Russland. Einem Konsulatsmitarbeiter könnten Zweifel an dem Zweck Ihrer Reise kommen.

 

3.5. Welche Voraussetzungen werden an den Reisepass gestellt?

Der Reisepass muss beim Russischen Konsulat in Berlin bei deutschen Staatsbürgern noch mindestens 3 Monate nach dem Ablauf der mit dem Visum genehmigten Aufenthaltserlaubnis gültig sein, d.h. gerechnet ab dem letzten Tag der Aufenthaltserlaubnis für Russland. Bei Staatsbürgern aller anderen Länder muss der Reisepass allerdings noch mindestens 6 Monate gültig sein am Tag des Visumablaufs! Andere Konsulate als das in Berlin differenzieren in diesem Punkte nicht nach deutschen und ausländischen Antragstellern und verlangen immer 6 Monate Restgültigkeit. Dazu gehören die Konsulate in München und Hamburg.

Außerdem muss noch mindestens eine Doppelseite Platz für die Eintragungen im Reisepass sein. [Ergänzung 24.01.2013: Jetzt habe ich auch schon auf einer Konsulatsseite (Hamburg) gelesen: 3 Seiten anstatt einer Doppelseite.]

Tipp: Sammlung der deutschen Bundespolizei von internationalen Websites mit der Möglichkeit der Überprüfung der Gültigkeit von Dokumenten (vor allem auch Reisepässe):

http://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/Dokumentenpruefung/_dokumentenueberpruefung_anmod.html?nn=2116396

3.6. Zu einzelnen Punkten im Visumantrag

[24.01.2013: Überarbeitung dieses Absatzes: [...Next]

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Verwandte Links:

  • Ahnungslose Individualtouristen im russischen Konsulat
  • Allgemeine passrechtliche Hinweise der Bundespolizei, auch zu Reisen mit Kindern
  • Russisches Visum, Teil 1- Übersicht Arten des Visums
  • Russisches Visum, Teil 3 - Visum selbst beschaffen im Berliner Konsulat der Russischen Botschaft
  • Russisches Visum, Teil 5 - Registrierungen
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#1 Frank Buettner on 03/09/15 at 08:09 AM [Reply]
Hallo, eine Frage zu Punkt 2.1, weiß das auch das Konsulat, bzw. ist das ganze gesetzlich geregelt? Ich selbst bin mit einer Russin verheiratet und habe bisher mit einer RWP in Russland gelebt, diese ist jetzt abgelaufen und das UMFS teilte mir mit dass ich für die neue Aufenthaltsgenehmigung ausreisen müsste und dann mit einem neuen Visa wieder einreisen! Vielen Dank
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