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Bedingungen für die Erteilung eines Visums nach Russland - Einzelfragen

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Russisches Visum - Teil 4: Ausfüllen und Abgabe des Antragsformulars
Wenn man spontan nach Russland einreisen möchte: Man kann als Deutscher den Visumantrag auch im Russischen Konsulat in Helsinki (hier auf dem Bild dessen Rückseite) abgeben.

Russisches Visum - Teil 4: Ausfüllen und Abgabe des Antragsformulars

Posted in Russland-Visum
Sunday, 28. November 2010

Visaerteilung

... ist mein heutiges Thema. Sie bekommen einige Hintergrundinformationen und Problembewusstsein, um nichts Falsches in Ihren Antrag für Ihr Russlandvisum zu schreiben, sondern sicherheitshalber sich zu erkundigen. Außerdem gibt es die obligatorische Checkliste.

zuletzt bearbeitet: 08.02.2013.

Update 14.6.12: Hier gibt es Nachschlag zum Thema Besuch des russischen Konsulats zur Beschaffung des Visums.


1. Das sind die notwendigen Voraussetzungen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Visum-Antragsformular
  • Reisepass (Ergänzung, 05.05.2016: Achtung! Der Ausweis muss in gutem Zustand sein: Keine Seiten oder Teile von Seiten herausgerissen, keine Wasserflecken, kein gebrochenes Rückrat, so dass der Deckel nur noch am dünnen Faden hängt und dergleichen, einwandfreie Plastikkarte mit den Personalien, nicht erwünscht ist ein Umschlag für den Reisepass)
  • Passfoto, 3x4 Zentimeter, (ohne Brille mit Spiegelgläsern oder dunklen Gläsern) eingeklebt im Antragsformular. Das Münchener Konsulat verlangt, dass das Foto nicht älter als 6 Monate sein darf und exakt diese Maße haben muss: 35 mm x 45 mm. Konsulat Frankfurt am Main: Maße: 35 mm x 45 mm.
  • Nachweis für vorhandene Auslands-Krankenversicherung (mit Policennummer), die vom Russischen Konsulat akzeptiert wird. Es müssen bestimmte Informationen in der Bestätigung mitgeteilt werden. 
  • Einladung des russischen Veranstalters, Hotels, Gastgebers oder einer Organisation
  • für Touristen (auch Individualreisende): förmliche Reisebestätigung des Reiseveranstalters (Voucher)
  • Nachweis vom Aids-Test (nur für Geschäftsvisa für eine Dauer ab einem Jahr)
  • Außerdem ist eine Visumbearbeitungsgebühr an das Konsulat zu zahlen.
  • Garantien für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat (seit 1.11.2010: gilt für Touristenvisum und Privatvisum) - dazu siehe unten
  • Nachweise zum Beweis des geschäftlichen Charakters der Reise bei Geschäfts-Visa (seit 1.11.2010) - dazu siehe unten

2. Ausnahmen von der Visumpflicht für Russland

2.1. Personenbezogene Ausnahme

Ein Visum ist nicht erforderlich, wenn Sie mit einem russischen Staatsbürger verheiratet sind und dies nachweisen. Hat man sich für Russland besonders verdient gemacht, könnte man vielleicht auch noch ausnahmsweise freigestellt sein.

Diplomaten sind von der Visumpflicht befreit, solange sie sich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr in Russland aufhalten.

2.2. Zeit- und ortsbezogene Ausnahme

Eine Befreiung von der Visumpflicht gibt es für Gäste, die mit einem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre auf dem Seeweg einreisen. Das gilt für bestimmte Hafenstädte, darunter St. Petersburg und Sotschi (andere russische Städte werden derzeit von großen Kreuzfahrtschiffen meines Wissens nicht angelaufen). In diesem Falle kann man sich für 3 Tage in Russland ohne Visum aufhalten.

[Ergänzung 24.01.2013: In der nächsten Saison läuft ein finnisches Schiff den Hafen von Wyborg an. Als Gäste des Schiffes sind auch Deutsche willkommen. Wie auch in Wyborg so gibt es eine Befreiung auch für die Schwarzmeerstadt Noworossijsk, jedoch nicht für die touristisch interessanteren Städte Gelendjik und Anapa (Badestrände mit feinem Sand).]

Die genauen Bedingungen für diese 3-Tage-Regelung sind vage. Auf der Website eines Reisebüros in Berlin, Alnika Reisen (Inhaberin ist eine Ukrainerin), sind Bedingungen (ohne Nennung der Informationsquelle) genannt, unter denen der Hafen in St. Petersburg verlassen werden darf:

  • Begleitung durch den Reiseleiter
  • Voucher für ein gebuchtes Reiseprogramm (z.B. Stadtrundfahrt)
  • Bei Übernachtung wird eine Hotelreservierungsbestätigung benötigt.

Das deutet darauf hin, dass die 3-Tage-Regelung nur für Pauschalreisende gelten soll. - Man knüpft also die Visumbefreiung an die Bedingung, dass der Tourist Geld in der Stadt ausgibt. Aber Pauschalreisende können zu Individualreisenden werden und sich diesen Voucher (auf englisch auch tourticket genannt) von Ost Impuls beschaffen und ihr "eigenes Ding machen". Kreuzfahrtreisende kommen mit dem Voucher von Bord, sind von seiten des russischen Rechts nicht verpflichtet, nur an solchen Exkursionen teilzunehmen, die ihre Kreuzfahrtgesellschaft (z.B. Aida) anbietet.

Möglicherweise versucht die Kreuzfahrtgesellschaft zu verhindern, dass ihre Gäste sich ihr eigenes Programm wählen, welches nicht von der Kreuzfahrtgesellschaft angeboten wird (etwa durch eine Erklärung, dass Gäste nur von Bord kommen, wenn sie eine Exkursion bei der Kreuzfahrtgesellschaft gekauft haben.) Dies könnte wettbewerbsrechtlich rechtswidrig sein. Näheres dazu auf der Seite zu Einladungen für Touristenvisa unter 1.2. und 2.2. Der Preis dieses Vouchers hängt vom Exkursionsprogramm ab und hier können Sie mitreden. Wir gehen auf Ihre besonderen Wünsche (d.h. ich und meine Partner vor Ort in St. Petersburg und Sotschi) ein.

[Ergänzung 24.01.2013: Es gibt allerdings, um noch mal auf die letzte der eben genannten drei Bedingungen zurückzukommen, auch Informationen im Internet, wonach eine Übernachtung im Hotel nicht erlaubt ist, auch nicht mit einer Hotelreservierungsbestätigung, wenn das Visum dazu fehlt. Ich halte das für glaubhaft. Denn anderenfalls wären die ausländischen Touristen ohne Visum ohne Kontrolle durch den verantwortlichen "Exkursionsbetrieb", könnten vom Hotel aus allein ihre Entdeckungen machen.]

[Ergänzung 05.05.2016: Eine Übernachtung im Hotel ist für Reisende, die mit einer Fähre kamen, zulässig. Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff kommen, müssen auf ihrem Kreuzfahrtschiff übernachten.]

***

Im folgenden gehe ich auf einige Fragen zu den notwendigen Unterlagen näher ein.

3. Details zu den Anforderungen

3.1. Noch mehr Unterlagen zur Erlangung des Visums seit 1. November 2010

Russland hat die Bedingungen zur Erlangung eines Visums für Deutsche den deutschen Bedingungen an Russen zur Erlangung eines Visums für Deutschland angeglichen. Siehe schon zu den scharfen Bedingungen an Russen zur Einreise nach Deutschland Teil 1 dieser Serie. Das bedeutet, der Bürokratieaufwand steigt jetzt an!

Häufig beschafften sich Touristen Geschäfts-Visa für Russland, denn das hatte manchmal einige Vorteile. Jetzt gibt es einige ernst zu nehmende Hindernisse, um als Nichtgeschäftsmann oder -frau da heran zu kommen.

3.1.1. Spezielle Bedingungen zur Erlangung eines Geschäftsvisums

Verlangt werden neuerdings von Selbständigen bzw. Unternehmern Nachweise der Registrierungen ihrer Firma beim Gewerbeamt oder Finanzamt; von Angestellten eines Unternehmens, für welches sie auf Dienstreise nach Russland gehen wollen, eine Bestätigung über ein bestehendes Angestelltenverhältnis auf Firmenpapier. Darauf ist die Angestelltenposition zu bezeichnen und sogar das monatliche Gehalt anzugeben. Der Arbeitgeber muss zusichern, dass der Visum-Antragsteller für ihn auf Dienstreise gehen soll.

Der Zweck der Geschäftsreise muss konkret angegeben werden.

3.1.2. Nachweise für eine Rückreisewilligkeit von Privatreisenden und Touristen

Die Vorlage von Dokumenten, die das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses belegen, eine Verdienstbescheinigung oder ein aktueller Kontoauszug von der eigenen Bank sind Nachweise (Nicht erforderlich bei Minderjährigen bis 18 Jahre. Reist ein Minderjähriger allein, ist ein Einkommensnachweis eines Elternteils vorzulegen. Quelle: Website des Konsulats in München, Abrufdatum: 08.02.2013).

Unternehmer und Entrepreneure müssen einen Nachweis der Registrierung des eigenen Unternehmens erbringen (Gewerbeamt, Handelsregister). Rentner müssen einen Rentenbescheid vorweisen, Studenten eine Studienbescheinigung sowie Einkommensnachweis eines Elternteils (evtl. würde der Nachweis eines Stipendiums genügen, müsste man erfragen); Arbeitslose eine Kopie des Bewilligungsbescheids für den Zeitraum, in den die beabsichtigte Reise fällt.

Wer ein Eigenheim hat, kann einen Auszug aus dem Grundbuchamt vorlegen, der beweist, dass man Immobilieneigentümer ist. Fragwürdig sind hingegen Mietverträge, die belegen, dass man Mieter ist.

In 2017 reicht dies jedenfalls dem Konsulat in Berlin nicht mehr aus, nach Auskunft einer Mitarbeiterin der VHS Visahandling Anfang Juli 2017.

3.2. Wie lange vor Antritt der Reise sollte man den Antrag stellen?

Der Visumantrag wird erst vom Konsulat entgegengenommen ab dem 45. Tag vor der beabsichtigten Einreise. Er sollte spätestens 16 Tage vor der geplanten Einreise eingereicht werden. Sonst benötigt man womöglich noch eine Expressbearbeitung, die teurer wird als die Gebühr für eine Standardbearbeitung. Es ist auch zu empfehlen, die Reiseunterlagen möglichst früh einzureichen. Dann bleibt zur Sicherheit auch noch Zeit, falls Probleme auftauchen, z.B. dass der Reisepass im VHS Visazentrum bzw. vom Konsulat nicht akzeptiert wird, etwa weil er zu stark beschädigt ist. Dann muss schnell ein neuer beschafft werden. In Berlin ist es schwierig, in kurzer Zeit Termine im Bürgeramt zu erhalten.

3.3. Muss der Antrag persönlich gestellt werden?

Nein. Das Antragsformular muss aber persönlich unterschrieben sein, kann aber zusammen mit den anderen notwendigen Unterlagen von bevollmächtigten Personen im zuständigen Konsulat abgegeben werden.

[Ergänzung 04.01.2013: Ab 8. Januar 2013 sind die Anträge nicht mehr in den Konsulaten abzugeben, sondern in sogenannten Visumzentren. An diese sind zusätzlich 27 Euro pro Visum zu entrichten. Einzelheiten hierzu in meiner Erläuterung der Umstände dieser Neuerung. Jetzt muss der Antrag auf einer Webseite des russischen Außenministeriums gestellt werden. Das Ausfüllen ist jetzt leichter als das Ausfüllen des Antrags auf Papier, wenn man mit englisch keine Probleme hat, denn teilweise liegt die Übersetzung noch nicht in deutsch vor. Es gibt mehr Hilfestellungen zum Ausfüllen des Formulars. Die Antworten sind schon weitgehend vorgegeben, so dass Sie oft nur noch die richtige Alternative mit dem Cursor auswählen müssen. Ist das Formular ausgefüllt, ist es auszudrucken und vom [...Next]

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Verwandte Links:

  • Ahnungslose Individualtouristen im russischen Konsulat
  • Allgemeine passrechtliche Hinweise der Bundespolizei, auch zu Reisen mit Kindern
  • Russisches Visum, Teil 1- Übersicht Arten des Visums
  • Russisches Visum, Teil 3 - Visum selbst beschaffen im Berliner Konsulat der Russischen Botschaft
  • Russisches Visum, Teil 5 - Registrierungen
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#1 Frank Buettner on 03/09/15 at 08:09 AM [Reply]
Hallo, eine Frage zu Punkt 2.1, weiß das auch das Konsulat, bzw. ist das ganze gesetzlich geregelt? Ich selbst bin mit einer Russin verheiratet und habe bisher mit einer RWP in Russland gelebt, diese ist jetzt abgelaufen und das UMFS teilte mir mit dass ich für die neue Aufenthaltsgenehmigung ausreisen müsste und dann mit einem neuen Visa wieder einreisen! Vielen Dank
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