1. Das sind die notwendigen Voraussetzungen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Visum-Antragsformular
- Reisepass (Ergänzung, 05.05.2016: Achtung! Der Ausweis muss in gutem Zustand sein: Keine Seiten oder Teile von Seiten herausgerissen, keine Wasserflecken, kein gebrochenes Rückrat, so dass der Deckel nur noch am dünnen Faden hängt und dergleichen, einwandfreie Plastikkarte mit den Personalien, nicht erwünscht ist ein Umschlag für den Reisepass)
- Passfoto, 3x4 Zentimeter, (ohne Brille mit Spiegelgläsern oder dunklen Gläsern) eingeklebt im Antragsformular. Das Münchener Konsulat verlangt, dass das Foto nicht älter als 6 Monate sein darf und exakt diese Maße haben muss: 35 mm x 45 mm. Konsulat Frankfurt am Main: Maße: 35 mm x 45 mm.
- Nachweis für vorhandene Auslands-Krankenversicherung (mit Policennummer), die vom Russischen Konsulat akzeptiert wird. Es müssen bestimmte Informationen in der Bestätigung mitgeteilt werden.
- Einladung des russischen Veranstalters, Hotels, Gastgebers oder einer Organisation
- für Touristen (auch Individualreisende): förmliche Reisebestätigung des Reiseveranstalters (Voucher)
- Nachweis vom Aids-Test (nur für Geschäftsvisa für eine Dauer ab einem Jahr)
- Außerdem ist eine Visumbearbeitungsgebühr an das Konsulat zu zahlen.
- Garantien für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat (seit 1.11.2010: gilt für Touristenvisum und Privatvisum) - dazu siehe unten
- Nachweise zum Beweis des geschäftlichen Charakters der Reise bei Geschäfts-Visa (seit 1.11.2010) - dazu siehe unten
2. Ausnahmen von der Visumpflicht für Russland
2.1. Personenbezogene Ausnahme
Ein Visum ist nicht erforderlich, wenn Sie mit einem russischen Staatsbürger verheiratet sind und dies nachweisen. Hat man sich für Russland besonders verdient gemacht, könnte man vielleicht auch noch ausnahmsweise freigestellt sein.
Diplomaten sind von der Visumpflicht befreit, solange sie sich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr in Russland aufhalten.
2.2. Zeit- und ortsbezogene Ausnahme
Eine Befreiung von der Visumpflicht gibt es für Gäste, die mit einem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre auf dem Seeweg einreisen. Das gilt für bestimmte Hafenstädte, darunter St. Petersburg und Sotschi (andere russische Städte werden derzeit von großen Kreuzfahrtschiffen meines Wissens nicht angelaufen). In diesem Falle kann man sich für 3 Tage in Russland ohne Visum aufhalten.
[Ergänzung 24.01.2013: In der nächsten Saison läuft ein finnisches Schiff den Hafen von Wyborg an. Als Gäste des Schiffes sind auch Deutsche willkommen. Wie auch in Wyborg so gibt es eine Befreiung auch für die Schwarzmeerstadt Noworossijsk, jedoch nicht für die touristisch interessanteren Städte Gelendjik und Anapa (Badestrände mit feinem Sand).]
Die genauen Bedingungen für diese 3-Tage-Regelung sind vage. Auf der Website eines Reisebüros in Berlin, Alnika Reisen (Inhaberin ist eine Ukrainerin), sind Bedingungen (ohne Nennung der Informationsquelle) genannt, unter denen der Hafen in St. Petersburg verlassen werden darf:
- Begleitung durch den Reiseleiter
- Voucher für ein gebuchtes Reiseprogramm (z.B. Stadtrundfahrt)
- Bei Übernachtung wird eine Hotelreservierungsbestätigung benötigt.
Das deutet darauf hin, dass die 3-Tage-Regelung nur für Pauschalreisende gelten soll. - Man knüpft also die Visumbefreiung an die Bedingung, dass der Tourist Geld in der Stadt ausgibt. Aber Pauschalreisende können zu Individualreisenden werden und sich diesen Voucher (auf englisch auch tourticket genannt) von Ost Impuls beschaffen und ihr "eigenes Ding machen". Kreuzfahrtreisende kommen mit dem Voucher von Bord, sind von seiten des russischen Rechts nicht verpflichtet, nur an solchen Exkursionen teilzunehmen, die ihre Kreuzfahrtgesellschaft (z.B. Aida) anbietet.
Möglicherweise versucht die Kreuzfahrtgesellschaft zu verhindern, dass ihre Gäste sich ihr eigenes Programm wählen, welches nicht von der Kreuzfahrtgesellschaft angeboten wird (etwa durch eine Erklärung, dass Gäste nur von Bord kommen, wenn sie eine Exkursion bei der Kreuzfahrtgesellschaft gekauft haben.) Dies könnte wettbewerbsrechtlich rechtswidrig sein. Näheres dazu auf der Seite zu Einladungen für Touristenvisa unter 1.2. und 2.2. Der Preis dieses Vouchers hängt vom Exkursionsprogramm ab und hier können Sie mitreden. Wir gehen auf Ihre besonderen Wünsche (d.h. ich und meine Partner vor Ort in St. Petersburg und Sotschi) ein.
[Ergänzung 24.01.2013: Es gibt allerdings, um noch mal auf die letzte der eben genannten drei Bedingungen zurückzukommen, auch Informationen im Internet, wonach eine Übernachtung im Hotel nicht erlaubt ist, auch nicht mit einer Hotelreservierungsbestätigung, wenn das Visum dazu fehlt. Ich halte das für glaubhaft. Denn anderenfalls wären die ausländischen Touristen ohne Visum ohne Kontrolle durch den verantwortlichen "Exkursionsbetrieb", könnten vom Hotel aus allein ihre Entdeckungen machen.]
[Ergänzung 05.05.2016: Eine Übernachtung im Hotel ist für Reisende, die mit einer Fähre kamen, zulässig. Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff kommen, müssen auf ihrem Kreuzfahrtschiff übernachten.]
***
Im folgenden gehe ich auf einige Fragen zu den notwendigen Unterlagen näher ein.
3. Details zu den Anforderungen
3.1. Noch mehr Unterlagen zur Erlangung des Visums seit 1. November 2010
Russland hat die Bedingungen zur Erlangung eines Visums für Deutsche den deutschen Bedingungen an Russen zur Erlangung eines Visums für Deutschland angeglichen. Siehe schon zu den scharfen Bedingungen an Russen zur Einreise nach Deutschland Teil 1 dieser Serie. Das bedeutet, der Bürokratieaufwand steigt jetzt an!
Häufig beschafften sich Touristen Geschäfts-Visa für Russland, denn das hatte manchmal einige Vorteile. Jetzt gibt es einige ernst zu nehmende Hindernisse, um als Nichtgeschäftsmann oder -frau da heran zu kommen.
3.1.1. Spezielle Bedingungen zur Erlangung eines Geschäftsvisums
Verlangt werden neuerdings von Selbständigen bzw. Unternehmern Nachweise der Registrierungen ihrer Firma beim Gewerbeamt oder Finanzamt; von Angestellten eines Unternehmens, für welches sie auf Dienstreise nach Russland gehen wollen, eine Bestätigung über ein bestehendes Angestelltenverhältnis auf Firmenpapier. Darauf ist die Angestelltenposition zu bezeichnen und sogar das monatliche Gehalt anzugeben. Der Arbeitgeber muss zusichern, dass der Visum-Antragsteller für ihn auf Dienstreise gehen soll.
Der Zweck der Geschäftsreise muss konkret angegeben werden.
3.1.2. Nachweise für eine Rückreisewilligkeit von Privatreisenden und Touristen
Die Vorlage von Dokumenten, die das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses belegen, eine Verdienstbescheinigung oder ein aktueller Kontoauszug von der eigenen Bank sind Nachweise (Nicht erforderlich bei Minderjährigen bis 18 Jahre. Reist ein Minderjähriger allein, ist ein Einkommensnachweis eines Elternteils vorzulegen. Quelle: Website des Konsulats in München, Abrufdatum: 08.02.2013).
Unternehmer und Entrepreneure müssen einen Nachweis der Registrierung des eigenen Unternehmens erbringen (Gewerbeamt, Handelsregister). Rentner müssen einen Rentenbescheid vorweisen, Studenten eine Studienbescheinigung sowie Einkommensnachweis eines Elternteils (evtl. würde der Nachweis eines Stipendiums genügen, müsste man erfragen); Arbeitslose eine Kopie des Bewilligungsbescheids für den Zeitraum, in den die beabsichtigte Reise fällt.
Wer ein Eigenheim hat, kann einen Auszug aus dem Grundbuchamt vorlegen, der beweist, dass man Immobilieneigentümer ist. Fragwürdig sind hingegen Mietverträge, die belegen, dass man Mieter ist.
In 2017 reicht dies jedenfalls dem Konsulat in Berlin nicht mehr aus, nach Auskunft einer Mitarbeiterin der VHS Visahandling Anfang Juli 2017.
3.2. Wie lange vor Antritt der Reise sollte man den Antrag stellen?
Der Visumantrag wird erst vom Konsulat entgegengenommen ab dem 45. Tag vor der beabsichtigten Einreise. Er sollte spätestens 16 Tage vor der geplanten Einreise eingereicht werden. Sonst benötigt man womöglich noch eine Expressbearbeitung, die teurer wird als die Gebühr für eine Standardbearbeitung. Es ist auch zu empfehlen, die Reiseunterlagen möglichst früh einzureichen. Dann bleibt zur Sicherheit auch noch Zeit, falls Probleme auftauchen, z.B. dass der Reisepass im VHS Visazentrum bzw. vom Konsulat nicht akzeptiert wird, etwa weil er zu stark beschädigt ist. Dann muss schnell ein neuer beschafft werden. In Berlin ist es schwierig, in kurzer Zeit Termine im Bürgeramt zu erhalten.
3.3. Muss der Antrag persönlich gestellt werden?
Nein. Das Antragsformular muss aber persönlich unterschrieben sein, kann aber zusammen mit den anderen notwendigen Unterlagen von bevollmächtigten Personen im zuständigen Konsulat abgegeben werden.
[Ergänzung 04.01.2013: Ab 8. Januar 2013 sind die Anträge nicht mehr in den Konsulaten abzugeben, sondern in sogenannten Visumzentren. An diese sind zusätzlich 27 Euro pro Visum zu entrichten. Einzelheiten hierzu in meiner Erläuterung der Umstände dieser Neuerung. Jetzt muss der Antrag auf einer Webseite des russischen Außenministeriums gestellt werden. Das Ausfüllen ist jetzt leichter als das Ausfüllen des Antrags auf Papier, wenn man mit englisch keine Probleme hat, denn teilweise liegt die Übersetzung noch nicht in deutsch vor. Es gibt mehr Hilfestellungen zum Ausfüllen des Formulars. Die Antworten sind schon weitgehend vorgegeben, so dass Sie oft nur noch die richtige Alternative mit dem Cursor auswählen müssen. Ist das Formular ausgefüllt, ist es auszudrucken und vomAntragsteller zu unterschreiben und ein Passfoto einzukleben.
Ein Reisebüro könnte den Antrag für Sie anhand Ihrer Unterlagen zwar auch stellen, doch das Problem ist Ihre eigenhändige Unterschrift, die dann fehlt. Daher wird nun das Ausfüllen des Antrags für Sie durch einen Mitarbeiter des Russland-Reisebüros zu umständlich, zeitaufwändig und ist mit weiteren Portokosten verbunden, es sei denn Sie suchen so ein Reisebüro doch auf, was ja auch wieder Zeit kostet.] [Korrektur: 25.09.2014] Ein Reisebüro kann das ausgefüllte Formular als pdf drucken und Ihnen zusenden, damit Sie es unterschreiben und mit Ihren Antragsunterlagen zurück an das Reisebüro zusenden.
Aber beachten Sie, dass es eine Gebietsbindung gibt, nach der für Personen, die in einer bestimmten Region wohnen, bestimmte Konsulate zuständig sind. In Deutschland gibt es russische Konsulate in Berlin, Leipzig, Hamburg, Bonn, Frankfurt am Main und München.
Wenn Sie als Deutsche(r) in der Schweiz wohnen, können Sie auch zum Konsulat dort Ihren Antrag stellen, entweder am Konsulat von Genf oder Bern (persönliche Info von einer Bekannten in der Schweiz). Sie müssen dann aber ihre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz mit vorlegen. Aber möglicherweise haben Sie jetzt Vorteile, wenn die oben unter 3.1. genannten Verschärfungen seit dem 1.11.2010 nicht an dem schweizer Konsulat für Deutsche angewandt werden.
An schweizer Konsulaten Russlands gilt, dass der Reisepass im Zeitpunkt der beabsichtigten Ausreise aus Russland nicht 3 Monate gültig sein muss, sondern noch 6 Monate. Es kann vorkommen, dass an dem schweizer Konsulat gar nicht nach der Auslandskrankenversicherung gefragt wird, die doch eigentlich für Deutsche Einreisewillige obligatorisch ist. Sie sollten sich nicht auf andere verlassen, sondern beachten: Visavorschriften unterscheiden sich je nachdem, Antragsteller welcher Nationalität Visa beantragen, aber auch, an welchem russischen Konsulat. Schauen Sie sich dazu nur einmal die Websites der Konsulate in Deutschland an! Die sehen unterschiedlich aus, werden von verschiedenen Mitarbeitern betreut. Ich habe eine Tabelle angelegt, aus der hervorgeht, inwiefern sich die Regelungen der Russischen Konsulate in Deutschland unterscheiden. Den Link dazu finden Sie im unteren Teil in meinem Artikel Visumbeschaffung für Russland im Jahre 2013 - Was läuft jetzt anders?
3.4. Förmliche Reisebestätigung des Reiseveranstalters für Individualreisende
Nach den Erklärungen auf der Website des Russischen Konsulats in Berlin scheint man dort davon auszugehen, dass Individualreisende zwingend einen Reiseveranstalter zu beauftragen haben, da eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters verlangt wird (bestehend aus Stempel, Unterschrift eines bevollmächtigten Mitarbeiters und Ausstellungsdatum). Das ist ein Punkt, der zu einigen Fragen Anlass gibt. Dies dürfte insbesondere die interessieren, die nach Russland mit eigenem Auto, Motorad oder Fahrrad oder mit der Transsib einreisen wollen.
Die russische Botschaft in Bern nennt u.a. bei den benötigten Unterlagen:
- Reisebestätigung eines russischen Reiseveranstalters mit gültiger Referenznummer (Muster hier)
- Voucher eines russischen Reiseveranstalters oder eines schweizer Reisebüros (Muster hier)
Man fragt sich, was der Unterschied zwischen beidem ist.
Einladungen erhält ein Individualreisender de facto nicht nur von russischen Reiseveranstaltern. Sogenannte Incoming-Agenturen bieten auch den Service, eine Einladung zu beschaffen oder Büros, die sich neben der Beschaffung von Einladungen für Visa auch um die Beschaffung von Lizenzen kümmern, also Rechtsdienstleistungen erbringen. Diese Unternehmen sind nicht notwendigerweise zugleich Reiseveranstalter, so wenig, wie Agenturen in Deutschland, die sich auf die Beschaffung von Visa spezialisiert haben, Reiseveranstalter sind. - Die Frage ist daher, was hier unter "Reiseveranstalter" zu verstehen ist.
Mir scheint dies eine Ungenauigkeit zu sein, die entweder beim Abfassen des Textes entstand oder bei der Übersetzung ins Deutsche (vielleicht durch nicht rechtsversierte Personen?). Sie könnte aber auch von den für das Gesetz Verantwortlichen für Visafragen so gewollt sein, um zu suggerieren, man müsse einen russischen Reiseveranstalter beauftragen.
Andererseits besteht erst einmal kein Anlass zu der zwingenden Annahme, die Einladung habe man sich von einem russischen Reiseveranstalter zu beschaffen. Denn der ausländische Bürger hat das Recht darauf, sich frei im Lande zu bewegen (siehe unten sub 2.6. zur Reiseroute). Wenn ich mich nicht auf meinen Reisen durch Russland begleiten lassen muss und Einladungen auch ganz legal von Unternehmen beschafft werden dürfen, die mir gegenüber nicht als Reisebüro fungieren oder auch überhaupt gar kein Reiseveranstalter sind, warum dann diese Formulierung von dem Russischen Konsulat?
Hier könnte ein Potential für Ärger liegen für diejenigen, die sich ihre Einladung nicht tatsächlich von einem russischen Reiseveranstalter beschaffen. Daher sollte der Individualreisende den Punkt von sich aus gegenüber dem Dienstleister, den er mit der Beschaffung der Einladung beauftragt, ansprechen.
Dieser Punkt wird auf keiner Internetseiten mit den besten Treffern bei Google problematisiert unter "Förmliche Reisebestätigung des Reiseveranstalters für Individualreisende".
Um der Antwort näher zu kommen, müsste man sich die russische Rechtsgrundlage beschaffen und schauen, ob da von einem "Tour-Operator" die Rede ist. Möglicherweise ist es russischen Visaservice-Büros nicht erlaubt, Einladungen direkt Ausländern zu beschaffen. Haben russische Reiseveranstalter eine Monopolstellung für die Beschaffung von Einladungen für Ausländer?
Wenn ja, warum? Möglicherweise läge der Grund dafür in einem Kontrollanspruch des russischen Staats. Möglicherweise hat er Reiseveranstalter mit Incominggeschäft verpflichtet, ihm Informationen über die ausländischen Gäste auszuliefern. Dies würde dann bedeuten, dass ausländische Gäste, die russische Reiseveranstalter an ihrer Reise "beteiligen", nie anonym nach Russland, zum Ort, in dem jener Reiseveranstalter seinen Sitz hat, reisen dürfen.
Sie werden jetzt vielleicht denken: "Natürlich, wer sollte das bezweifeln!" Hier gibt es einige Missverständnisse - Ich werde bald in einer Serie zum anonymen Reisen beginnen und darin erklären, was ich unter anonymem Reisen verstehe.
Wir sind hier an einem Punkt, der wichtig ist: Der russische Staat hat bei einem solchen Regime mit Monopol der Reiseveranstalter zur Beschaffung von Einladungen an Ausländer gekoppelt mit der Herausgabepflicht von Reisedaten der Gäste (sollte diese Vermutung sich nach einer Durchforstung russischer Gesetzesnormen und Erlasse erhärten) Möglichkeiten der Spionage (oder schöner: der Überwachung, der Kontrolle, der Aufklärung), d.h. auch der Wirtschaftsspionage. Ich hege nach meinen Erfahrungen den Verdacht, dass jedenfalls in großen russischen Incomingagenturen, die als Reiseveranstalter arbeiten, auch Beschäftigte der Geheimdienste tätig sind.
Nachtrag 08.02.2013: Das Konsulat in München gibt zur vorstehend erörterten Frage auf seiner Website ein paar Hinweise:
"Eine Touristenreise nach Russland ist generell auch ohne Hilfe eines Reisebüros möglich. Möchten Sie Ihre Reise selbst planen (online Buchungen vom Hotel and Flug vornehmen) müssen Sie sich bei dem ausgewählten Hotel bzw. Reiseveranstalter erkundigen, ob durch diese eine anerkannte Reisebestätigung sowie ein Touristenvoucher für Sie ausgestellt und Ihnen zugeschickt werden kann. Wir weisen Sie darauf hin, dass in solchen Fällen die Verantwortung für die Richtigkeit der ausgestellten Dokumente der jeweilige Veranstalter übernimmt."
Als Tourist können Sie ein Visum mit einer Gültigkeit bis zu 30 Tagen bekommen. Buchen Sie Ihre Hotels auf Ihrer Reise durch Russland selbst, erhalten Sie von Diesen eine Buchungsbestätigung über die Dauer Ihres Aufenthalts im betreffenden Hotel und nach Ankunft auch eine Registrierung. Sollten Sie aber 3 Wochen und länger reisen wollen, kann es passieren, dass das russische Konsulat von Ihnen Nachweise Ihrer Hotelbuchungen sehen will. Denn erfahrungsgemäß reisen Touristen keine 3 Wochen durch Russland. Einem Konsulatsmitarbeiter könnten Zweifel an dem Zweck Ihrer Reise kommen.
3.5. Welche Voraussetzungen werden an den Reisepass gestellt?
Der Reisepass muss beim Russischen Konsulat in Berlin bei deutschen Staatsbürgern noch mindestens 3 Monate nach dem Ablauf der mit dem Visum genehmigten Aufenthaltserlaubnis gültig sein, d.h. gerechnet ab dem letzten Tag der Aufenthaltserlaubnis für Russland. Bei Staatsbürgern aller anderen Länder muss der Reisepass allerdings noch mindestens 6 Monate gültig sein am Tag des Visumablaufs! Andere Konsulate als das in Berlin differenzieren in diesem Punkte nicht nach deutschen und ausländischen Antragstellern und verlangen immer 6 Monate Restgültigkeit. Dazu gehören die Konsulate in München und Hamburg.
Außerdem muss noch mindestens eine Doppelseite Platz für die Eintragungen im Reisepass sein. [Ergänzung 24.01.2013: Jetzt habe ich auch schon auf einer Konsulatsseite (Hamburg) gelesen: 3 Seiten anstatt einer Doppelseite.]
Tipp: Sammlung der deutschen Bundespolizei von internationalen Websites mit der Möglichkeit der Überprüfung der Gültigkeit von Dokumenten (vor allem auch Reisepässe):
http://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/Dokumentenpruefung/_dokumentenueberpruefung_anmod.html?nn=2116396
3.6. Zu einzelnen Punkten im Visumantrag
[24.01.2013: Überarbeitung dieses Absatzes:Die pdf-Datei des Antragsformulars ließ sich von der Website des Russischen Konsulats in Berlin herunterladen. Es war, trotz der Verschärfungen zum Erhalt des Visums seit 1. November, Ende November 2010 noch mit dem identisch, das dort Anfang September 2010 (d.h. vor der Ingeltungsetzung der Verschärfung) abrufbar war. Gut ist, dass sich dieses Formular am Computer ausfüllen lässt und anschließend ausgedruckt werden kann.] Da der Antrag jetzt auf einer Website des russischen Außenministeriums zu stellen ist, wurde die pdf-Datei mit dem Formular entfernt.
3.6.1. Zu Punkt 7 des Visumantrages, Zweck der Reise
Bei "Zweck der Reise" musste man sich bisher nur entscheiden zwischen
"Gastbesuch (гостевой визит)",
"Tourismus" oder
"Geschäftsreise".
Seit 1.11.2010 muss man konkretere Angaben machen. Unklar ist mir noch, ob deswegen ein neues Antragsformular vom Konsulat herausgegeben wird.
Russlandgäste, die mit Auto einreisen, müssen dies an dieser Stelle vermerken.
Ergänzung 24.01.2013: Diese Unklarheiten bestehen mit der jetzt eingeführten elektronischen Antragstellung wohl nicht mehr.
3.6.2. Zu Punkt 8 des Visumantrages: Kategorie, Art des Visums
Man kann auswählen zwischen:
- gewöhnliches Privatvisum (обыкновенная частная)
- Touristenvisum
- Geschäftsvisum
3.6.3. Zu Punkt 11 des Visumantrages
Hier bitte beachten: Der Reisepass muss (bei Deutschen) beim Konsulat in Berlin noch mindestens 3 Monate über den Tag der Ausreise hinaus Gültigkeit haben, bei Bürgern mit anderer Staatsbürgerschaft aber 6 Monate und für Deutsche ebenfalls an anderen Konsulaten als der in Berlin. Sonst wird der Antrag abgelehnt.
3.6.4. Zu Punkt 14 des Visumantrages: Reiseroute (Ortschaften)
Was soll man eintragen, wenn man eine Rundreise plant?
Man nennt die wichtigsten Stationen der Reise. Sie dürfen trotzdem auch Städte besuchen, die nicht auf dieser Route genannt sind. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat beschlossen, dass die Ausländer das Recht auf Freiverkehr in Russland haben (Rechtsprechungsübersicht des Gerichts für das 4. Quartal 2009, bestätigt durch Verordnung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 10.03.2010).
Wird es Probleme geben, wenn man mit One-Way-Ticket einreist?
Nein. Sie müssen Ihr Ausreiseticket nicht vorweisen, wenn Sie einreisen. Daher können Sie flexibel sein, welchen Grenzübergang Sie schließlich wählen, wenn Sie auf dem Landwege ein- und ausreisen.
3.6.5. Zu Punkt 15 des Visumantrages: Krankenversicherungsnachweis
Braucht man eine Auslandskrankenversicherung für die Ukraine, wenn man nach Russland aus der Ukraine einreist?
Für Russland braucht man auf alle Fälle eine Krankenversicherung. Daneben aber prinzipiell nicht noch eine ukrainische. Einzelheiten zu dieser durchaus nicht abwegigen Frage habe ich in einem speziellen Artikel erörtert. Achtung! Nicht jede Krankenversicherung wird vom Russischen Konsulat anerkannt. Daher informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, bei der Sie Auslandskrankenschutz haben! Lassen Sie sich eine schriftliche Erklärung über den Tatbestand Ihrer Versicherung von Ihrer Versicherungsgesellschaft zusenden! Sie ist Teil Ihres Visumantrags.
3.7. Die Einladung
3.7.1. Die Bedingungen für die Erteilung einer Einladung nach Russland
Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
- Kopie der ersten beiden Seiten des Reisepasses (mit Foto und Ausstellungsdatum) in guter Qualität.
- Familienname, Vorname (auch in russischer Transkription).
- Geburtsort und Geburtsland
- Adresse des derzeitigen Wohnortes (auf russisch)
- Staatsbürgerschaft
3.7.2. Wenn Kinder im Alter bis zu 18 Jahren mitreisen sollen, sind von ihnen diese Angaben zu machen:
- Nennung der Kinder im Antrag auf Erteilung der Einladung
- Familienname, Vorname (in russischer Schrift und lateinischen Buchstaben),
- Geburtsdatum und Geburtsort.
3.7.3. Wer stellt gültige Einladungen aus?
Aussteller der Einladung sind tatsächlich nicht russische Reiseveranstalter oder Visaagenturen, sondern russische Ministerien. Die vorgenannten Unternehmen wenden sich nur mit dem Antrag ihrer Kunden an das zuständige Ministerium, das die Einladung bewilligt.
Es ist zu unterscheiden zwischen den Visaarten (siehe Teil 1 dieser Serie).
Für Geschäftsvisa stellt nur das russische Innenministerium Einladungen aus.
Für touristische Visa genügt ein Hotelvoucher, der über eine russische Incoming-Agentur nach Deutschland zum Reisegast zugestellt werden kann, und eine Reisebestätigung der Agentur.
Privateinladungen stellt Ihnen Ihr Gastgeber aus. Einzelheiten dazu in meinem Beitrag Die Privateinladung, Teil 2 aus meiner Serie zum Russischen Visum.
3.7.4. Genügt ein Fax der Einladung aus Russland für das Russische Konsulat?
Es kommt darauf an: ...
Soll die Einladung zuerst an den Antragsteller, der es zum Konsulat bringt, gesendet werden oder direkt aus Russland zum Konsulat? Im letzteren Falle reicht ein Telex, eventuell auch ein Fax. Andernfalls genügt beim Konsulat in Berlin der Ausdruck einer pdf-Datei, den der Antragsteller oder Visaservice beim Konsulat abgibt. Wenn für Sie ein anderes als das Berliner Konsulat zuständig ist, erkundigen Sie sich bitte dort, ob es dort ebenfalls so gehandhabt wird!
3.7.5. Nur das Innenministerium kennt die Faxnummer des russischen Konsulats?
Genauso ist es. Das Konsulat veröffentlicht seine Faxnummer nicht gegenüber den Antragstellern.