
Auszug aus der UIA-Datenschutzerklärung
Personal Profile Number -Site Membership
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Home airport
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Preferred class of service
Age Group
Credit/Debit card details
http://www.aironix.ua
Die Fluggesellschaft ist 2007 gegründet worden und hat ihren Sitz in Simferopol, erklärt sie auf ihrer Website. [Nachtrag 12.05.2013: In einer Broschüre "Magic Ukraine" anlässlich der ITB 2013 heißt es beim Kurzporträt zu Air Onix, dass am 28.04.2012 das erste Flugzeug für Air Onix abhob, von Simferopol nach Kiew (Juliany Flughafen). Die Fluggesellschaft verfügt (im März 2013) über eine Boeing 737-300 und zwei Boeing 737-500, die geleast sind. 13 Ziele werden damit angeflogen, u.a. Kiew.]
Eine Datenschutzerklärung fehlt im Januar 2013 (Nachtrag: auch noch im Mai 2013), sowohl auf den russischsprachigen als auch auf der englischsprachigen Seiten. Die Fluggesellschaft war mit einem Stand, den sie mit einem Veranstalter teilte, 2013 auf der Tourismusmesse ITB vertreten.
Nachtrag, 21.07.2014.
Die Krim gehört jetzt, nach dem eindeutigen Votum ihrer Bewohner, zu Russland. Deswegen war nun interessant zu erfahren, ob diese Airline ihren Unternehmenssitz in Simferopol behalten hat und damit zu einer russischen Airline geworden ist oder ob sie eine ukrainische Airline geblieben ist.
Auf der Website gibt es keine Erklärungen dazu, insbesondere auch nicht in den "neuesten Nachrichten". Im Footer der Website ist aber zu sehen: Der Airport der Fluggesellschaft ist jetzt (nicht mehr Simferopol, sondern) in Kiew "Juliano". Dort hat man im Terminal A den Stand 6. Doch die Karte mit den Fluglinien der Fluggesellschaft auf der Website zeigt noch Simferopol als Zentrale. Verständlich. Man hat Verträge mit ausländischen Flughäfen. Die lassen sich nicht so einfach umstellen.
Als Fluggast würde mich der Status der Airline schon sehr interessieren. Die Fluggesellschaft fliegt von Simferopol Strecken nach Moskau und St. Petersburg, Jerewan und Tiflis, von Kiew nach Bratislawa. Davon hängen auch die Abläufe ab, ob es eine russische oder ukrainische Fluggesellschaft ist. Wegen der unklaren rechtlichen Lage, auf deren Erläuterung die Airline verzichtet, rate ich deutschen Touristen ab, diese Airline zu nutzen.
[Nachtrag 01.06.2015: Heute informiere ich mich auf Wikipedia über Onix Air und erfahre, dass schon im November 2013 bekannt wurde, dass der Leasinggeber ILFC zwei Boeing 737 von Air Onix zurückgeholt hat. Mitte Dezember 2013 sei die Fluggesellschaft von der IATA [->Glossar] suspendiert worden und Anfang 2014 ist ihr von der ukrainischen Flugaufsichtsbehörde in Kiew die Lizenz entzogen worden. Das ist typisch, dass solche negativen Informationen in Osteuropa nicht auf der Website gezeigt werden, zumal wenn man noch plant, den Flugbetrieb mit der gleichen Marke wieder aufzunehmen.]
Eine Datenschutzerklärung fehlte Anfang Mai 2011 sowohl auf der ukrainischen Website auf russisch als auch auf der - kleineren - deutschen Website.
Nachtrag: 21.03.2013: Aerosvit ist insolvent. Biztravel Nr. 1 2013 meldet, Aerosvit "ging in Konkurs".
Die Fluggesellschaft erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beförderungsvertrages sowie der mit dem Beförderungsvertrag in Verbindungen stehenden Zusatzleistungen erforderlich ist. Diese Daten werden im Rahmen des Vertragszweckes unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen erhoben, verarbeitet und genutzt.
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beförderungsvertrages sowie der mit dem Beförderungsvertrag in Verbindungen stehenden Zusatzleistungen, dies beinhaltet insbesondere:
In diesem Rahmen übermittelt die Fluggesellschaft Daten an Dritte, die Vertragspartner der Fluggesellschaft sind, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beförderungsvertrages sowie der mit dem Beförderungsvertrag in Verbindungen stehenden Zusatzleistungen erforderlich ist. Die Fluggesellschaft erhebt Passdaten und übermittelt diese und die im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich von Behörden in den USA und Kanada), falls das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und die Übermittlung somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
Abruf: 19.07.2013
Aktualisierung 24.10.2014: Link zur aktuellen Datenschutzerklärung von Air Berlin.
Lufthansa verfügt über mehrere Seiten, die sich mit dem Datenschutz beschäftigen. Ausgangspunkt für Informationen dazu ist die Seite Datenschutz.
Von hier aus gibt es Links zum Datenschutzbeauftragten, zu Informationen über die Einreise in die USA und hier geltenden besonderen Zollbestimmungen und über den Zwang, dem die LH ausgesetzt ist von der amerikanischen Flugsicherheitsbehörde TSA (-> Glossar).
Lufthansa bietet damit zum Thema Datenschutz die ausführlichsten Informationen, soweit ich Überblick über die Fluggesellschaften habe, die mich hier interessieren: die deutschen, russischen und ukrainischen.
Die allgemeinen Informationen befinden sich auf http://www.lufthansa.com/de/de/Informationen-zum-Datenschutz
Dort steht, dass ip-Adressen der Internet-Provider, die die Benutzer benutzen, gespeichert werden und Cookies (aber nicht, welche Arten von Cookies).
Dort steht auch, dass die Kundendaten auf Servern in Deutschland gespeichert werden.
Lufthansa nötigte Firmenkunden zur Herausgabe von Geschäftsgeheimnissen in Bezug auf Buchungen von Flügen
Dass die Lufthansa nicht unbedingt wegen Ihrer Geschäftspolitik in Bezug auf Datenschutz vorzugswürdig ist, ist mit dem Voranstehenden allerdings noch nicht gesagt. LH versucht wie andere Fluggesellschaften auch Gewinne zu machen mit Praktiken, die teilweise rechtswidrig sind. Jahrelang hat sie auch mit dem Bundeskartellamt im Clinch gelegen wegen des Einzugs sensibler Daten von Firmenkunden. Damit Firmen, deren Mitarbeiter viel fliegen und die deswegen Mengenrabatte von der Lufthansa haben wollen, solche Preisvorteile erhalten konnten, waren sie von der LH genötigt worden, Auskünfte zu geben, wie ihre Flugbuchungsstatistik aussieht.
Lufthansa hatte zur Rechtfertigung seiner Auskunftsforderungen behauptet, sie benötige diese Informationen, um die Rabatte in Abhängigkeit vom Marktanteil auf den jeweiligen Strecken festlegen zu können. Doch das Bundeskartellamt sah dies anders. Ihr Präsident erklärte, die Klauseln verschafften der Lufthansa Zugang zu wettbewerbsrelevanten Informationen der Konkurrenz. Dadurch hätte LH einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. LH erklärte hiergegen aber, man hätte keinen Einblick in sensible Daten nehmen können.
Quelle: Biztravel 1/2013, S. 10
Anmerkung: Übrigens sind solche Praktiken, Statistiken über Buchungen herzugeben, mir auch von den Reiseversicherern gegenüber Reiseveranstaltern und Reisebüros her bekannt. Ob bzw. inwieweit solche Forderungen auf Übergabe von Geschäftsgeheimnissen über Buchungen zulässig sind, ist, soweit ich weiß, noch nicht gerichtlich festgestellt worden.
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Nürnberg II - Internationales Strafgericht
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Gestandene Mediziner einig: Covid-Spritzen sind Biowaffen
Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit + Demokratie
Volksbewegung - Demotermine und -berichte
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Coronadok, Blog von Artur Aschmoneit
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Hier eine Übersicht über die Vielfalt der möglichen Aktivitäten - Sotschi-Kaleidoskop