Nur wer aufmerksam die AGB liest, erkennt die Fallstricke: die aufgeführten Preise - ja wo? Zum Zeitpunkt der Reservierung - ja wer reserviert denn? Der Kunde/User oder die französiche Govolo-Mitarbeiterin nach Gusto? Und so weiter ...
Wie sich ein französisches Touristikunternehmen im deutschen Flugbuchungsgeschäft vor seinen Kunden abschottet. Die Überraschung für Schnäppchenjäger kommt am Buchungsschluss...
Wer oder was ist denn Govolo?
Das fragte ich mich gestern abend, als ich bei der Suche nach einem günstigen Flug über ein von der Stiftung Warentest als empfehlenswert gerade erst wieder bestätigtes Flug-Metasuchportal, nämlich Skyscanner.de, an eine Website mit der Adresse govolo.de weitergegeben wurde.
Jetzt ärgere ich mich, dass ich, wo ich den Wunsch hatte, mir einen günstigen Flug nach Russland zu buchen, nicht gleich erst einmal zu recherchieren begann, was Govolo ist und welches Image es hat.
Für Geschäfte im Internet, die Verbraucher abschließen wollen, sind Recherchen zum Anbieter immer wichtiger geworden. Bewertungsportale zu Verkäufern und Dienstleistern, zu Fluggesellschaften, Hotels, Ärzten, Lehrern usw. boomen. Ich benutze die auch, aber manchmal vergesse ich es noch, mich vor der Bestellung zu informieren.
Bevor ich gestern am frühen Abend auf die Suche nach einem Flug nach Südrussland ging, hatte ich gerade noch auf der Website der Stiftung Warentest die neuen Informationen zu den Online-Flugvermittlern (Artikel Flüge teurer als gedacht ) gelesen, bei denen die Flugbuchung oft teurer wäre als die Buchung direkt bei den Fluggesellschaften online. Das hatte ich auch gleich getwittert, weil diese Studie mir gerade recht kam und ich mich daher freute. Und vor wenigen Tagen las ich, dass Flugtickets 8 Wochen vor Abflug am billigsten zu haben wären. Da gab es am 31.01.2011 Berichte von einer wissenschaftlichen Untersuchung auf Spiegel Online und airline direct, letzteres selbst mit einer Flugbuchungsmaschine ausgerüstet.
So startete ich eine breit angelegte Buchungsoffensive für einen Flug mit vielen Browsertabs parallel, mit Vergleich des Preises bei der ermittelten günstigsten Fluggesellschaft und den Preisen einer weiteren Meta-Suchmaschine. Parallel: Denn die Preise ändern sich mehrmals täglich. Am Nachmittag sind die Preise für Linienflüge niedriger, ist das Ergebnis der Studie zu den Preisen bei Flugbuchungen.
Die günstigste Fluggesellschaft an den Tagen des von mir gewünschten Hin- und Rückfluges auf meiner Strecke nach Südrussland ist Aeroflot, ein Direktflug mit Umsteigen in Moskau. Die Frage war dann, bei welcher Flugsuchmaschine gibt es den besten Aeroflot-Preis? - Für die Suche nach dem besten Preis musste ich mich auf bestimmte Flugnummern festlegen (siehe unten).
Jetzt befürchte ich, dass ich mir trotz meiner vorsichtigen Veranlagung mit dem mir bisher unbekannten Reise-Unternehmen aus Frankreich Ärger aufgehalst habe. Ich will meine Erfahrung bei der Buchung (oder besser: beim Buchungsversuch) in chronologischer Reihenfolge erzählen, wo die Erinnerung noch frisch ist. Jeden Buchungsschritt habe ich mit der Kamera dokumentiert. Das Medium ist flüchtig und Beweise sonst später im Rechtsstreit schwer hervorzubringen.
Drei Tage vorher hatte ich einen Bestpreis von 323 € ermittelt. Gestern abend auf Skyscanner 304 €. Bei Swoodoo 308 €. Auf der Website von Aeroflot.ru in englischer Sprache (deutsch wurde auf jener Seite nicht angeboten) fand ich noch bessere Preise, tabellarisch gegliedert, doch daraus war nicht ersichtlich, welche Konditionen mit diesen Preisdifferenzen verbunden waren. Auf diese Tabelle gehe ich am Ende dieses Artikels ein.
[Ergänzung 07.02.2011: Es ist gegen 13.00 Uhr und ich gebe die gleichen Flugdaten wieder bei Skyscanner ein. Der günstigste Flugpreis liegt jetzt bei 740,91 €, vom schwedischen Touristikportal Goleif. (Ist die gleiche Vorsilbe "Go" nur ein Zufall? Go wie Govolo?) Krass! Weit über 100 % teurer als noch in der letzten Nacht. Komisch ist, das sich oben über der Liste im Kästchen "indirekt" ein Häkchen befindet. Das habe ich gar nicht gewählt. Ich habe den Suchvorgang gestartet mit Suche nach Direktflügen. Und ich erinnere mich, dass die günstigen Flüge die Direktflüge waren und die teureren die indirekten. Wenn ich das Häkchen herausnehme, verschwinden alle Flüge und es werden keine Ergebnisse mehr angezeigt. Hier wird gemogelt.
Govolo ist heute gar nicht mehr unter den Suchergebnissen. Die Suche auf der Website govolo.de ergibt einen Bestpreis "Total" (nach Abzug eines Exklusiv-Rabatts von 18 € von 302 €) von 284 €.]
Ich wollte nun von Skyscanner.de aus beim gefundenen Anbieter buchen, wurde zu Govolo.de weitergeleitet. Die Überraschung kam am Ende des Flugbuchungsprozesses.
Frustrierende Situation eines Kunden von Govolo.de
Ich weiß jetzt, wo ich diesen Artikel schreibe (Freitag früher Abend) nicht, ob ich den preiswerten Flug sicher habe oder nicht. Jene Website Govolo.de lässt mich in einem Stadium der Ungewissheit hängen. Ich kann jetzt niemanden dort erreichen und nachfragen (andere Flugbuchungs-Websites bieten auch freitags noch telefonischen Kundendienst bis 18 oder 20 Uhr an). Ich denke auch, die Manager, die verantwortlich für meine Ungewissheit sind und mir die Sorgen bereiten, brauchen Nachhilfe in Sachen Verbraucherrechte. Manager haben oft eine Sehschwäche für die Ferne. Ich gebe Leuten von Go Volo Tipps, wie man nachhaltig Kunden fängt, nachdem ich den Buchungsvorgang geschildert habe. Ist nur die Frage, ob die deutsch verstehen. (Unten gebe ich noch den Senf eines anderen frustrierten Beinahe-Kunden von Govolo wieder).
Auswahl des Direktfluges mit Wechsel des Flugzeugs
Für den Preis, der bei Skyscanner als günstigster für meine Route für die bestimmten Tage ausgewiesen wurde, hatte ich die Möglichkeit, unter drei verschiedenen Abflugzeiten aus Berlin zu wählen. Die erste am Samstag 0.30 Uhr. Die zweite am Samstag vormittag 9:45 Uhr und die dritte am Abend. Ich wählte die zweite, weil ich dann in Scheretmetjewo nur (planmäßig) 1 Stunde und 15 Minuten Aufenthalt hätte und am späten Nachmittag/frühen Abend am Ziel ankäme. Da könnten mich Freunde abholen oder ich selbst könnte problemlos zu jedem gewünschten Ziel kommen bis zum Dunkelwerden.
Die Umstiegszeit von 75 Minuten mag vielleicht etwas knapp sein, aber die Alternative wäre, dass ich abends fliege und dann erst nach 23 Uhr ankomme. So spät abends in einer fremden Stadt. Wer mag da noch von Freunden mich abholen? Das möchte ich auch niemandem zumuten, zumal wenn ich nicht beim Abholer schlafe.
Erinnerung: Ich hatte auf einem Flug von Frankfurt nach Glasgow mit Sabena einen Umstieg in Brüssel mit nur einer Stunde Zeit. Das war Stress und tatsächlich befand sich dann mein Gepäck nicht im gleichen Flieger.
Und bei der Wahl des Abfluges kurz nach Mitternacht aus Berlin (die dritte Möglichkeit) könnte ich in Scheretmetjewo Däumchen drehen mitten in der Nacht bis zu jenem erwähnten Nachmittagsflug oder mich im Hotel einmieten für eine halbe Nacht - lohnt nicht.
Für den Rückflug gab es zwei Möglichkeiten. Die bessere mit guten 2 Stunden Zwischen-Aufenthalt und Ankunft 23.40 Uhr. Da käme ich auch noch mit der S-Bahn weg und wäre bald daheim.
All diese Varianten waren auch auf anderen Meta-Flugsuchmaschinen und natürlich auch auf der Website von Aeroflot sichtbar.
Der eigentliche Prozess der Buchungsanfrage
Ich durchlief jetzt die Buchungsroutine. Vom Buchungsprozess zu sprechen bis zum Klicken auf den Bestell-Button, ist terminologisch nicht korrekt. Denn damit habe ich keinen Anspruch auf Ausstellung des Flugtickets, sondern nur ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags gemacht, mir eines zu dem ausgewiesenen Preis mit der gezeigten Fluggesellschaft zu den ausgewählten Zeiten u.s.w. auszustellen oder zu vermitteln. Trotzdem ist jener Bestell-Knopf häufig bezeichnet mit "Buchen" oder "jetzt buchen".
Es ist tatsächlich die Frage, was ein Kunde sich vorstellt, wenn er solche Flugbuchungsmaschinen benutzt: Glaubt er, dass Ticket von dem Unternehmen ausgestellt zu bekommen, welches die Website unterhält, auf die er von der Preisvergleichssuchmaschine geleitet wird? Oder ist er sich bewusst darüber, dass er auf dieser Website, die mit ihrem Preis in der Preissuchmaschine vorn steht, das Ticket nur vermittelt bekommt? Welche Bedeutung misst er jenem "Bestell"- oder "Buchungs"-Button zu? Welchen konkreten Anspruch hat er - und glaubt er zu haben?
Ich kann mich nicht erinnern, jene Frage schon einmal in Verbraucherbewertungsportalen diskutiert gesehen zu haben.
Exkurs zum Begriff der Kulanz
Die Verbraucher regen sich oft auch zu Unrecht in Foren und Bewertungsportalen wie dooyoo.com (nennt sich gar Kaufberatungsportal) auf; regen sich auf, ohne dass sie wissen, worauf sie Anspruch haben. Nicht selten erweckt deren Schilderung bei mir den Eindruck, als glaubten Sie, Anspruch auf eine individuelle Kulanzregelung zu haben. Und wenn diese erwartete Kulanz nicht gewährt wird, wird das Unternehmen schlecht geredet. (Manchen Unternehmen geschieht das im Ergebnis auch zu recht, aber nicht wegen nicht geübter Kulanz, sondern wegen überraschender AGB-Klauseln, auf die sie sich berufen und die es auf einen Rechtsstreit erst mal anscheinend ankommen lassen, die also mit ihren Kunden pokern. Beispiel Flexstrom auf http://de.reclabox.com). Viele Verbraucher scheinen sich nicht im Klaren über den Zweck von Kulanzregelungen zu sein.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Jemand, der sich seine gelegentlichen Flüge gewohnheitsmäßig mit Suchmaschinen ermittelt per Preisvergleich, der ist kein treuer Kunde, sondern ein Springer. Er muss für sich auch sehen, wie der Flug zeitlich passt. Er hat so viele Anforderungen an seinen Flug, dass die Marke der Fluggesellschaft allein nicht das ausschlaggebende Auswahlkriterium sein kann. Die "Kulanzregelung" kostet dem Unternehmen etwas. Es erhält sich hier aber nicht die Treue des Kunden. Es bekommt ihn auch bei kulanter Regelung beim nächsten Flug nur, wenn es wieder den besten Preis bietet und zufällig zur rechten Zeit fliegt.
Und der Kunde aus dem Beispiel versucht jedes Mal, dem (beliebigen) Unternehmen, bei dem er bucht, eine Kulanzregelung abzuringen, eine Extraleistung, ein Plus zum Angebot zu bekommen. Das passiert häufig bei der Rückabwicklung von Verträgen oder der Kunde versucht eine Minderung herauszuschlagen, in dem er auf Fehler verweist. - Reiseveranstalter kennen zur Genüge solche Reisenden, die kleinlich alles fotografieren und auch ganz abwegige Umstände als Fehler ihrer Reise auslegen. Und weil sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen sie solche aussichtslosen Streite auch vor Gericht aus.
Solche eigensinnigen Menschen mit fehlendem Rechtsgefühl liegen mir nicht sonderlich am Herzen, wenn ich im Sinne des Verbraucherschutzes vor unlauteren Praktiken von anonymen Internetfirmen warne, die wie ein Spammer Domainadressen auf Vorrat sammeln, um darüber Kampagnen zu fahren, dabei einkalkulierend, dass einige Domains verbrennen.
Kulanz macht dann Sinn, wenn aus Sicht des Unternehmens eine Einschätzung zum Kunden und den konkreten Umständen des Vertragsverhältnisses zu diesem erwarten lässt, dass er in absehbarer Zeit auch wieder bucht oder Produkte kauft. Das ist die eine Fallgruppe. Das Entgegenkommen muss dabei vom Wert her in einem kaufmännisch vernünftigen Verhältnis zu der Erwartung auf weitere Geschäfte mit diesem Kunden und/oder Geschäften mit Bekannten dieses Kunden über dessen Empfehlungen stehen.
Eine andere Fallgruppe ist ein Entgegenkommen als Vergleichsangebot zur Vermeidung eines teureren Rechtsstreits, insbesondere wenn das Unternehmen rechtlich schlechte Karten hat (z.B. zweifelhafte allgemeine Geschäftsbedingungen, die vom Gericht für unwirksam erklärt werden könnten. Oder es fehlen Beweismittel, obwohl das Unternehmen als Klägerin darlegungs- und beweisbelastet wäre und der Kunde nur zu bestreiten bräuchte.). Der typische Spruch hier lautet "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" - ein Indiz dafür, dass Sie vor Gericht gute Karten haben könnten und noch mehr erkämpfen könnten, als was Ihnen das Unternehmen bietet.
Es gibt Unternehmen, für die macht Kulanz kaufmännisch keinen Sinn. Das sind solche, bei denen eine Menge Geld dahinter steckt, Millionen, Milliarden. Da machts die Masse. Nach dem Gesetz der großen Zahl macht es diesem Unternehmen nichts aus, wenn ein paar Leute klagen. Ist Advences so ein Bolide?
Da ich einen juristischen Hintergrund habe, bitte ich mal an dieser Stelle um Ihr Vertrauen darin, dass ich den Buchungsprozess hier objektiv beschreibe.
Von Skyscanner werde ich auf die Website advences.com/mirror/etape4.cfm geleitet.
Die erste Seite
Links oben auf der Seite wird mir die Govolo-Bildmarke gezeigt, mit dem Froschkopf. Oben im iframe heißt es "Unser Angebot", darunter "Ihre Anfrage". Allein das ist schon irreführend, finde ich. Darunter steht dann das von mir ausgesuchte Flugset: Berlin - Sochi.
Man hat das Sprachbarriereproblem noch nicht im Griff, (Sotschi wird mit "sch" geschrieben.) siehe dazu unten sub "Private Equity im Tourismusgeschäft", Problemfeld 1. Dazu demnächst mehr in meinem Vergleich von Hotelbuchungsportalen).
Dann folgt: "Hin/Rückflug mit Economy Class, Hinflug am ... Rückflug am ..."
Danach die Flugdetails mit Benennung des Flughafens, der Flugzeiten. Darunter Preisdetails: mein Preis, der mir versprochen wird, inklusive 18,- € Rabatt und Flughafensteuer.
Als wenn mich die Flughafensteuer interessieren würde. Keiner Erwähnung wert. Sonst könnte man auch noch schreiben: inklusive der Kerosinkosten, der Flughafengebühren usw.
Zwar muss nach § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAngV) bei Fernabsatzverträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Endpreis die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthält, um sicherzustellen, dass dem Kunde nicht irgendwelche (versteckten) Mehrkosten auferlegt werden. mit denen er nicht gerechnet hat. Doch wenn das der Grund ist, muss man konsequent sein: Die Flughafensteuer ist doch längst nicht der einzige Preisbestandteil eines Flugs und daher hier willkürlich herausgegriffen. Da müsste man daneben dann auch die Flughafengebühr nennen, die der Kunde im Falle einer (auch kurz vor Abflug erfolgenden) Stornierung in jedem Falle wieder zurückzuzahlen ist (siehe unten). Insofern will Govolo vielleicht keine schlafenden Hunde wecken, könnte man mutmaßen.
Soweit von Govolo der Flug nur vermittelt wird (wie hier mehrfach angesprochen: Die Rolle von Govolo wird gegenüber dem Kunden nicht klar auf der Website und nach den AGB kommuniziert:
Verkäufer? Broker? Reisebüro?
Davon hängt der Vertragstyp ab und davon die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der AGB-Klauseln und Pflichten nach weiteren Rechtsnormen neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch), dürfte es genügen, wenn der Brutto-Gesamtflugpreis der Fluggesellschaft genannt wird plus etwaiger Gebühren, die Govolo zum Preis der Fluggesellschaft hinzurechnet, also etwaige Vermittlungsgebühren oder Reservierungsgebühren. Oder enthält der Betrag x, auf den sich der Rabatt von hier 18 € bezieht, schon auch die Provisionsgebühr von der Fluggesellschaft an Govolo?
Besser macht es Flugladen.de. Da werden die airline reservation fee und das Bearbeitungsentgelt ausgewiesen. Auch die Steuern werden extra neben den eigentlichen Ticketkosten ausgewiesen - viel besser, transparenter. Damit ist die Rolle vom Flugladen insofern klar (wobei nicht gesagt sein soll, dass sie aufgrund anderer auf deren Webseite gebrauchter Termini nicht doch wieder unklar wird).
Zum Verständnis der Rolle des Buchungsportals lesen Sie bitte hier:
In die folgende Maske gebe ich meine Daten ein, darunter meine E-Mail-Adresse, meine Handynummer und eine Zuhause-Nummer. Mit "ß" kann das System nicht umgehen, deshalb soll ich statt dessen "ss" eingeben. Problemfeld 1...
Dann kommt 2 - Versicherungswahl (immer noch die gleiche Seite)
Einleitungstext:
"Wir bieten Ihnen die perfekte Lösung, um sorgenfrei zu reisen, für einen kleinen Preis und mit weitreichenden Absicherungen ... und einen unschlagbaren Service : Wir bieten Ihnen 100 €, wenn Sie Ihre Entschädigung nicht innerhalb von 72 Stunden erhalten!*"
Button zum anklicken und Aufnehmen dieses Pakets - kostet 38 €.
Um welche Versicherung es sich handelt, wird nicht geschrieben. Kaufen Sie gerne Zusatzangebote als Katze im Sack? Aufgrund meiner stundenlangen Recherche glaube ich jetzt zu wissen, von welchem Versicherungskonzern dieses Paket kommt, siehe unten. - Es gibt aber bestimmt günstigere Angebote auf dem Versicherungsmarkt. Schon mal was von "Ticketsafe" gehört oder von Travelsecure?
Dieses 100 €-Versprechen erweckt nicht mein Vertrauen. Ich muss dabei an die Masche von Flexstrom denken mit dem Versprechen des Bonusgeldes am Ende eines Jahres, worauf ich reingefallen war. Ich habe keine Lust, das Kleingedruckte nach den Bedingungen abzuscannen (unter der Kurzerläuterung steht ja hinter dem Sternchen: "Beachten Sie die Einzelheiten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen").
Ich beachte das Angebot nicht und nehme den Punkt, der auf jenes Komplettpaket Versicherung gesetzt war, heraus und setze meinen Punkt auf Verzicht.
Es werden dann noch andere Versicherungspakete angeboten, zu 23 €. Man muss erst explizit den Cursor setzen auf "Ich benötige keine Versicherung. Ich bin bereits versichert"
Dies ist rechtswidrig, seit 2008. Kürzlich hat das erst wieder das Oberlandesgericht Dresden entschieden (Urteil vom 17.08.2010, Az.: 14 U 551/10). Hätte ich hier nicht aufgepasst, hätte mir Govolo eine Versicherung untergejubelt. Damit ist der Bestellprozess hier ein Fall für die Verbraucherschutzzentrale.
Es folgt auf der Seite jetzt...
3 - Ihr Reisedokument
Das ist eine Überschrift ohne passenden Text darunter. Da kommt nämlich ein Kästchen, in das der Kunde ein Häkchen setzen muss, um weiter zu kommen. Rechts daneben steht:
"Ich habe sichergestellt, dass die Kontaktangaben des Käufers und die E-Mail-Adresse, die für die Versendung der Reisedokumente verwendet wird, korrekt sind. (Jeder Fehler kann zu zusätzlichen Kosten führen)"
Diese Art der Erzwingung einer Erklärung, die keine Willenserklärung ist, ist rechtlich fragwürdig. Sie hat nämlich mit der eigentlichen Willenserklärung, dem Angebot des Kunden, einen Vertrag über die Beschaffung eines Flugtickets abzuschließen, nichts zu tun. Damit der Kunde diese Willenserklärung als Voraussetzung für den Vertrag abgeben kann, muss er hier das Häkchen setzen. Daher dürfte sich Govolo, wenn es später darauf ankommen sollte wegen extra Verwaltungs-Kosten, später darauf nicht wirksam berufen können. Auch das also ein Fall für die Verbraucherschutzzentrale.
Rechts neben diesen rechtlich zweifelhaften Text befindet sich nun der grüne Button, worauf steht: "Reservieren". - Reservierungsanfrage, hmmm, wie ist eine solche vertragsrechtlich einzuordnen?
Diesen Begriff enthalten die §§ 145 ff BGB (allgemeine Regelungen über den Abschluss eines Vertrages) nicht. Tut mir Leid, dass ich auf diese Auslegung jetzt verzichten muss; dieser Artikel hat schon eine ziemliche Länge. Dazu später vielleicht ein Nachtrag, wenn ich meine Tickets habe.
Zynisch entgleitet mir gedanklich bei dem Wort "Reservieren": "Hinhalten". Ich werde als Abgeber des Vertragsangebots hingehalten. Siehe § 145 BGB: Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."
Das Gute an solchen automatischen Buchungssystemen gegenüber einem realen Reisebüro ist für den Verwender eines elektronischen Buchungssystems, in das der Kunde selbst seine Daten einträgt, dass er als Besteller keine Möglichkeit hat, irgendetwas auszuschließen. Der Vertrag wird vom Traveltech-Unternehmen diktiert. So kann der Kunde nicht die Frist diktieren, während der sein Angebot gültig sein soll (vergleiche dazu § 148 BGB Bestimmung der Annahmefrist, mit § 146 BGB Erlöschen des Antrags).
Die zweite Seite
Nach dem Klicken auf "Reservieren" sehe ich in der Adresszeile: advences.com/mirror/etape4.cfm
Die Seite sieht ähnlich aus wie die eben beschriebene. Oben wieder die Flugdetails und dann kommt
1 - Namen der Reisenden
Ich trage in die Maske also meine Daten ein. Abverlangt werden mir zwingend mein Geburtsdatum. Die fakultativen Felder zum Reisepass, Personalausweis und zur Nationalität lasse ich leer. Dann kommt
2 - Formalität Polizei-, Zoll- und Gesundheitsschutz.
Darunter wird der deutsche Kunde verwiesen auf Websites des Auswärtigen Amtes, eines anzunehmenden Partners im Visumgeschäft und zu crm.de
Dann werde ich noch über die nicht relevante Situation belehrt, dass ich in die USA einreise. Man sieht, dass der Buchungsprozess global passen muss. Daher ist er auch so umfangreich. Es gibt noch einige Links auf weiterführende Seiten für den Kunden. Die Frage dabei ist, ob er sich die sparen kann, ohne Rechte verlustig zu gehen. Bekanntlich können ja Cookies den Besuch solcher Seiten tracken, so dass es möglich ist, den Besuch oder Nichtbesuch weiterer Belehrungsseiten zu dokumentieren. Dazu fällt mir die Frage ein, ob Informationen, die mit einem Cookie gesammelt wurden, im Rechtsstreit Beweiskraft erlangen können (Wir unterstellen mal, dass durch die Verknüpfung mit den eingegebenen Daten eine Individualisierung leicht möglich ist).
Wenn Sie aber Cookies sperren, werden Sie gar nicht buchen können.
3 - Besondere anfragen bezüglich des transports
Rechtschreibfehler. Unter dieser Überschrift ein Kästchen zum Anklicken beim Wunsch, bestimmte Mitteilungen zu machen oder Wünsche zu äußern. Dann folgen Belehrungen oder Hinweise zum Transport, wenn man das Häkchen setzt. Ich habe es der Neugier wegen mal getan. Da geht es um Rollstuhl, Haustiere und Fahrräder. Dann kommt...
4 - Zahlweise
Darunter ist der Cursor in einen Punkt gesetzt, neben dem zu lesen ist:
"Sichere Zahlung per Bankkarte. Ihre Bankdaten werden auf der folgenden Seite erfragt. Diese Zahlungsweise kann nur mit richtig konfigurierten Browsern durchgeführt werden."
Wie bitte? Natürlich ist mein Browser richtig konfiguriert. Ich lasse mich nicht belehren, ob mein Browser richtig konfiguriert ist. Mich interessiert daher gar nicht der Text darunter "Weitere Infos". Was sollen die endlosen Klickorgien hier? So produziert man eine hohe Anzahl von Klicks auf der Website. Damit lässt sich der Wert der Website künstlich steigern. Jede Seite mehr bietet Raum für Werbung. Darauf habe ich keine Lust. - Wo ich schon so viele Angaben gemacht habe, mich schon soweit engagiert habe, darf ich erwarten, dass ich jetzt keine technischen Probleme mehr bekomme. Govolo hätte mich auf bestimmte notwendige Browsereinstellungen auch schon viel früher hinweisen können, bevor ich meine Daten ans System abgeschickt habe. - Das ist die Salamitaktik der Marketingleute (; oder man versetzt sich zu wenig in den Kunden hinein und fragt sich gar nicht, wann der welche Informationen braucht). Es werden mir immer neue Zugeständnisse abverlangt, nach und nach. Würde ich von manchen Anforderungen schon am Anfang des Buchungsprozesses erfahren, würde ich die Website gleich verlassen. Wenn ich mich jetzt entferne, habe ich meine Daten eingetragen und abgeschickt. So stellt sich der Preis für den Flug, den ich auf Skyscanner fand, gar nicht als preisgünstig heraus.
Warum steht hier eigentlich nur was von "Bankkarte"? Ich möchte selbst bestimmen, wie ich zahle. Ist doch meine Sache. Hauptsache ich erfülle meine Zahlungspflicht. - Heute soll der Kunde auch noch für seine Tilgung, für die Erbringung seiner Hauptleistung zahlen. Das klingt komisch, ist aber so. Easyjet und Lufthansa verlangen für gebräuchliche Zahlungswege von ihren Kunden Geld, damit sie diese Zahlungswege nutzen dürfen. Diese Unsitte greift um sich. Die Gerichte haben inzwischen eine kleine Grenze gesetzt und entschieden, dass jedenfalls wenigstens ein Zahlungsweg kostenfrei bleiben muss. Aber welcher? Genügt auch einer, der dem (Durchschnitts-) Kunden gar nicht offen steht?
[Ergänzung 09.12.2012: Ja, leider wurde so entschieden. Ich kommentiere die betreffende Gerichtsentscheidung hier: Gerichtsentscheidungen gegen Fluggesellschaften, unter Punkt 3.1 (Ryanair).]
Kreditkarte! Das glaube ich nicht. Was solls, erst mal weiter...
5 - Reservierung bestätigen
Wie bitte? Wieso das denn?
Irgendwie scheinen die Leute bei Govolo mit den deutschen Begriffen durcheinander gekommen zu sein. Ich habe doch bereits eine Reservierungsanfrage abgeschickt. Jetzt müsste Govolo reservieren, also sich bei Aeroflot melden und mir dort meinen Platz sichern und mir dann eine Reservierungsbestätigung zusenden. Govolo stellt sich auf der Website als Reisebüro vor, also als Vermittler. Ich erwarte die Bestätigung des Zustandekommens des Vermittlervertrages bzw. des Auftrags, mir bestimmte Tickets zu besorgen. Also bestätige ich doch jetzt (noch) nicht die Reservierung! Die Reservierung ist nach meinem Verständnis doch schon eine zu erbringende Leistung aufgrund des (jetzt noch fehlenden) Vertrags. Hier wird der Sachverhalt verdreht! - Unter der Überschrift 5 steht ein Kästchen, daneben der Text:
Ich habe davon Kenntnis genommen und akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen ich bestätige die Reservierung für alle in dieser Reservierung eingetragenen Personen.
Dieser Text ist nonsens. - Die Reservierungsbestätigung muss von Govolo kommen, nicht von mir. Daher messe ich diesem Text keine rechtlich erhebliche Bedeutung bei. Da bei mir noch keine E-Mail eingegangen ist, seitdem ich auf den Button "Reservierung" geklickt habe, meine ich, es geht hier nur weiter zum Flugticket, wenn ich auf den rechten Button klicke, auf dem steht: "Reservierung bestätigen". Ich betrachte diesen Button als Indiz für einen Erklärungsirrtum bei Govolo. Ich tappe im Dunkeln. Weiß nicht, wohin ich mit dem Klick komme, aber hoffe, dass jener Irrtum bei Govolo letztlich ohne Konsequenzen bleibt. Auf den anderen beiden Buttons links daneben steht "zurück" und "Ihre Suche verändern". Ich klicke also rechts.
Jetzt poppt ein Fenster auf, mit der Überschrift "Informationen über die gesicherte Zahlung"
"Um Ihre Transaktionen zu sichern, verwenden wir ein sichereres System für Zahlungen (SSL), das den Schutz Ihrer Daten gewährleistet.
Je nach Konfiguration Ihres Browsers können Probleme mit der Verbindung auftreten.
Um zu erfahren, ob Ihr Browser das SSL-Protokoll unterstützt, nehmen Sie die folgenden Einstellungen vor:
mit dem Internet Explorer:
..."
Es folgt unten im Fenster ein Button, auf dem steht "Schließen"
Also bitte: Wer benutzt heute denn noch den Internet Explorer? Was ist das denn für eine Erwartung an den Kunden an dieser Stelle? Weniger als die Hälfte der deutschen Internetbenutzer. Ich benutze den fortgeschrittensten Browser Opera und manchmal auch Firefox. Letzteren mit dem nützlichen Addon "Noscript". Darauf sollte Govolo mal hinweisen:
"Die Bezahlung hier online funktioniert nur, wenn Sie das Noscript-Addon ausschalten!"
Für wie primitiv halten die den Kunden? Noch irgendwelche Wünsche?
Ich spitze zu: Als Alternative zum Internet Explorer - bekomme ich noch die Erlaubnis, den Flugpreis direkt in der Zentrale in Paris zu bezahlen.
So nicht! - Nicht mit mir!
So funktioniert das Geschäft nicht!
Das Popup verschwindet, und wie geht es jetzt weiter? Bekomme ich nicht bald mal ein Fenster, das mir anzeigt: "Danke, das wars. Schauen Sie jetzt in Ihrem elektronischen Postfach nach! Sie sollten von uns eine Bestätigung bekommen haben."
Nichts dergleichen. Es geht nicht weiter. Es gibt jetzt eine Maske, in die ich Kreditkartendaten eingeben könnte. Wenn ich die dann abschicken würde, hätte Govolo eine Zahlungsgarantie. Denn die die Bankkarten ausgebenden Banken bürgen für den Betrag, den der Kunde zu zahlen hat.
Und wenn es dem Kunden zu heikel ist, hier auf der Website seine Bankkreditkartendaten einzugeben? Und wenn er gar keine Bankkarte hat? Ist er dann nicht willkommen? Aber in den AGB steht doch, dass verschiedene Zahlungsmodalitäten akzeptiert werden. Die Website steht dazu im Widerspruch.
Man soll hier die Bankkartendaten eingeben nach der "Reservierung",
ohne dass man schon eine Bestätigung über den Eingang der
"Reservierung" bekommen hat, ohne dass man eine E-Mail von Govolo
bekommen hat, in der die Annahme des Flug-Beförderungs-Vermittlungsvertrages erklärt wird.
Govolo könnte dann Geld vom Kunden-Bankkartenkonto abbuchen ohne eine vertragliche Rechtsgrundlage.
[Ergänzung 09.12.2012: Vor kurzem hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Allgemeine Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt, nach denen sich ein Betreiber eines Online-Shops die Annahme des Kaufvertrags solange vorbehält, bis der Kunde gezahlt hat. Die Annahme des Vertrags wurde an eine Bedingung geknüpft, die in Zukunft noch zu erfüllen ist und bei Erfüllung sollte die Vertragsannahme automatisch erfolgen. Das Verlangen einer Zahlung bereits vor Abschluss des Kaufvertrags sah das Gericht als wettbewerbswidrig an.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.2012, Az.: 6 W 84/12.
Und bei Govolo ist das hier auch wettbewerbswidrig. - Man will das Kundengeld vor Abschluss des Beförderungsvertrags haben, oder zumindest jedenfalls die Garantie des Kreditkartenherausgebers (Unklarheiten gehen zulasten den AGB-Verwenders bei der Beurteilung von AGB durch Gerichte.).]
Jetzt bin ich an dem oben schon erwähnten Zustand: Ungewissheit!
Ich suche eine Telefonnummer, finde nichts. Finde auch keine Kunden-Email-Adresse auf der Website. Nicht mal eine deutsche Adresse, an die ich einen Papierbrief schicken könnte.
Unfasslich!
[Ergänzung 07.02.2011: Meine Recherche: auf billigflieger.de gibt es eine Seite mit den Kontakten zu Airlines und Online-Reisebüros. Stand: 03.03.2010. Mit dabei ist Govolo. Da werden diese Kontaktdaten vermittelt:
Länge: 31 Seiten in meinem pdf-Programm, in das ich mir die betreffende Website lade. Super. Wer soll sich von den Kunden das vorher durchlesen, bevor er ein verbindliches Angebot abgibt? Hier steht unter 1.3. eine E-Mail-Adresse:
Allerdings ist der Text über dieser Adresse und weiteren für bestimmte europäische Sprachen unklar. Im Absatz über dem Adressblock heißt es:
"Diese E-Mail gilt nicht als definitive Bestätigung der Bestellung, sondern belegt, dass diese registriert wurde und bearbeitet wird."
Von welcher E-Mail ist hier die Rede? Hier wird über die Bedeutung bzw. "Geltung" einer (noch) nicht versandten E-Mail geschrieben, ohne das der Inhalt der in Bezug genommenen E-Mail vorliegt.
***
Stellen Sie sich vor: Sie müssten während des Online-Buchungs-Durchgangs im aufgepoppten Fenster 31 Seiten lesen, bevor Sie weiter machen können. Da können Sie damit rechnen, dass inzwischen schon der Session-Cookie abgelaufen ist und Sie auf 0 gesetzt wurden und wieder von vorn anfangen können. So erging es mir in der Zwischenzeit tatsächlich auf der Aeroflot-Website und auf der Website von Skyscanner, der Metaflugsuchmaschine.
Abweichungen im Buchungsprozess von den eigenen AGBs bei der Zahlungsart
Zahlung will Govolo ausweislich der Gestaltung des Online-Buchungsprozesses nur mit Kreditkarte: Visa, Mastercard, Amex. In den eigenen AGB steht aber, dass auch Banküberweisung akzeptiert wird. Unter Punkt 3.3. heißt es, der Kunde habe verschiedene Zahlungsmodalitäten. Unter 3.3.2. steht explizit, das der "Reiseorganisator" (damit meint Govolo sich selbst) Banküberweisung der Euro-Währung akzeptiert.
Davon ist auf der Website im Buchungsprozess dann nichts zu sehen. Nirgends Angaben zu einer Bank, an die ich mein Ticket bezahlen könnte. Sie haben doch eine Vorstellung, wie das aussehen könnte? Sind Sie Kunde bei Amazon? Schauen Sie es sich dort mal an! Der Unterschied ist, dass man sich dort vor dem Kauf registriert hat und über ein Online-Konto verfügt, mit Kontrolle auf die eigenen Daten. D.h. es besteht schon eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Amazon, unabhängig von einem konkreten (Ein-)Kauf.
Zahlen Sie nicht schon, bevor Govolo den Vertrag zur Beschaffung des Ticket angenommen hat! Sie brauchen erst einmal die schriftliche Annahmeerklärung!
Jetzt ist erst mal Govolo am Zuge. Aber lange kann ich nicht warten. Sonst gibt es woanders keine günstigen Flugtickets von Aeroflot für meine Flugroute mehr.
Auch auf der Website von Aeroflot gibt es nur ein Angebot, Buchung mit Kreditkarten vorzunehmen: Visa, Mastercard, Amex. Da ich dort das Logo von Sabre (eine amerikanische Firma, die ein Computer-Reservierungssystem - CRS - betreibt) sehe: Vielleicht hängt es damit zusammen, dass in Sabre dort Überweisung keine zulässige Zahlungsweise ist.
[Das mit der unterschiedlichen Preisdifferenzierung bei Aeroflot trage ich hier noch nach.]
Hinsichtlich des Rechts einer Airline (oder übertragen auch auf ein Flugbuchungsportal), sich den Zahlungsweg auszusuchen und eine Barzahlung nicht zuzulassen, empfehle ich die Urteilsgründe der BGH-Entscheidung gegen Ryanair, die ich in meiner neuen Sammlung von Gerichtsentscheidungen gegen Airlines rezitiere (mit Link zur BGH-Entscheidung).
An die Govolo-Manager: Prozesse neu ordnen!
1) Wenn Unternehmen die Zahlungen ihrer Produkte auf anderen Wegen als dem über eine Bankkarte oder bestimmter Bankkarten mit Übermittlung der Kartendaten im Internet durch den Kunden ablehnt, dann muss dies als wesentlicher Bestandteil des Vertrages im Buchungsprozess bereits vor dem Absenden der Buchung durch Klicken auf einen Button "Reservierung" (=Angebot zum Abschluss eines Vertrages, das die wesentlichen Vertragspunkte enthält) in den Buchungsprozess als zwingendes Vertragsmerkmal eingebaut werden.
2) Nach dem Klick auf den Absendebutton hat unverzüglich, zumal bei Verwendung von vollautomatisierter Buchungstechnik durch finanzstarke Unternehmen, eine Bestätigung per E-Mail zu erfolgen, dass die Buchungsanfrage (das Angebot des Kunden) einging.
Der Kunde hat das Recht, sein Angebot so lange ohne irgendwelche nachteiligen Folgen wieder zurückzunehmen, bevor das Unternehmen die Annahme seines Angebots erklärt hat und diese Erklärung dem Kunden zugegangen ist. So eine Zurücknahme der eigenen Willenserklärung ist kein Storno.
Es ist unlauter vom Unternehmen, wenn es dem Kunden diese Möglichkeit abschneidet, indem es keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme anbietet. Die Angabe einer Adresse in Paris erscheint mir hier unzumutbar für den Kunden, das widerspricht dem Prinzip der "Waffengleichheit". Wenn Govolo die Annahme per E-Mail erklären will, muss es dem Kunden seinerseits auch die Möglichkeit geben, sein Angebot per E-Mail an Govolo zurückzuziehen, solange die Annahmeerklärung durch Govolo bei ihm im Postfach nicht eingegangen ist und damit zu rechnen ist, dass er sie zur Kenntnis genommen hat.
Die Nennung einer E-Mail-Adresse lediglich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfte nicht ausreichend sein. Der Kunde erwartet sie auf der Unternehmenswebsite an der Stelle, an der die Anbieterkennzeichnung erfolgt oder unter "Kontakt".
Nach meiner Ansicht stellt das Verstecken der E-Mail-Adresse eine Verletzung von Pflichten, die im Prozess einer Vertragsanbahnung bestehen, dar. Der Jurist spricht hier von einer positiven Forderungsverletzung (pFV). Damit macht sich das Unternehmen unter Umständen schadensersatzpflichtig. Lediglich die Nennung einer Govolo-E-Mail-Adresse in den AGB wird bei der konkreten Gestaltung der Online-Buchung nicht genügen, da der Kunde nicht erwarten muss, in den AGB die E-Mail-Adresse zu finden; diese ist für das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages nicht erheblich. Das Verstecken der E-Mail-Adresse und das Unterdrücken einer Telefonnummer für den Kunden dürfte wettbewerbswidrig sein.
3) Eröffnen Sie bald eine Filiale in Deutschland und stellen Sie bald eine Sprachwissenschaftlerin ein! Diese zeigt dann, wo Missverständnisse zwischen Govolo-Management und Kunden provoziert werden.
4) Vereinfachen Sie den Buchungsprozess! Niedrigere Anforderungen an den Browser. Klare Sprache (Das zu Wiederholen kann nicht schaden.). Weniger Verweistexte über Links. Liest eh keiner. Und Sie kommen damit nicht durch beim Gericht, wenn Sie sagen: "... stand doch alles da, man konnte es lesen."
5) Fassen Sie Ihre AGB klarer!
Klären Sie in Punkt 1.2., 1.3. oder schon am Anfang der AGB, was Sie unter den Begriffen "Reservierung", "Kauf", "Bestellung", "definitive Bestätigung der Bestellung" und dergleichen verstehen! Wenn Sie den Kunden als Käufer ansehen, muss vermutet werden, dass Govolo ein Ticketkontingent von der Fluggesellschaft gekauft hat und weiterverkauft. Dann ist Govolo aber kein Flugticketvermittler.
Daher sollte Govolo klar herausstellen, dass hier stellvertretend für die Fluggesellschaft die Tickets verkauft werden, im Namen der betreffenden Fluggesellschaft. Dann aber kann Govolo dem Kunden keine Gebühren für eigene (Vermittlungs-)Leistungen und auch keine Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung in Rechnung stellen, wenn die Fluggesellschaft selbst eine Stornogebühr vom Kunden verlangt und dies dem Kunden von Govolo als Stellvertreter kommuniziert wird, sondern dann wird Govolo von der Fluggesellschaft bezahlt.
Derzeit wird der Unterschied zwischen bloßem Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages" und der Annahme dieses Angebots bzw. eines "Auftrages" des Kunden verwischt. Damit wird beim Kunden der Eindruck erzeugt, er soll auch für die Rücknahme seines Angebots eine Stornogebühr bezahlen, auch wenn bis dahin keine Annahme durch Govolo bzw. der Fluggesellschaft erfolgte. Ein Verlangen und Einbehalten einer Stornogebühr ist dann unberechtigt.
5) Ein Callcenter mit deutschsprachigem Call Center Agents bitte!
Informationssuche zum Anbieter
Zunächst wurde ich auf die im Fenster angezeigte Adresse advences.com aufmerksam (IP-Adresse 194.50.77.17). Man will ja wissen, mit wem man es zu tun hat. Das ist eine französischsprachige Seite mit Bezug zum Tourismusgeschäft und Freizeit, wie man im öffentlichen Profil von Linkedin sehen kann, mit 11 bis 50 Mitarbeitern. Das Unternehmen hat offenbar Software zur Website-Analyse entwickelt, die heißt Smart Viper, setzt aber Google Analytics voraus. Die Cookies von advences.com laufen erst am 27.01.2036 ab. Das ist schlecht. Die Marketer kennen kein Maß. Diese Messtechnik ist auf der Website govolo.de eingebaut.
Hier hat also ein französisches Traveltech-Unternehmen seine Finger im Spiel. Am Beginn der 31-seitigen AGB auf der Website heißt es, Govolo ist eine Marke der Gruppe "GO VOAYGES". Go Voayges ist ein Online-Reisebüro (englisch abgekürzt OTA = Online Travel Agency).
Geben Sie mal "Go Voages" bei Google Deutschland ein! Da ist vorn wenig in deutsch. Das Unternehmen ist zunächst mal in den Schweizer Markt eingestiegen, wie es aussieht. Auf Seite 2 der Google-Ergebnisse werden Youtube-Videos gezeigt: Go-Voage-Flashmob. Aha, eine Aktion gegen Go-Voyages? Das verspricht nichts Gutes... Nein, eine Flashmob-Aktion organisiert von Go-Voyages, in Paris. Guerrilla-Marketing-Methoden. Naja, wem´s gefällt ... Ich komme beim Ansehen nicht in Stimmung. Nur eines der Videofilme wird gezeigt, die anderen aus rechtlichen Gründen gesperrt.
Private Equity im Touristikgeschäft
Große Anteile im Touristikgeschäft sind in den letzten Jahren an Unternehmen und Investoren in solche Unternehmen gegangen, die komplexe Software programmieren mit Live-Aktualisierungen. Buchungssoftware, Preisvergleiche. Die Systeme sind für das Internet gebaut und sollen möglichst länderübergreifend benutzbar sein.
Um längerfristig erfolgreich zu sein, muss so ein Unternehmen die folgenden Problemfelder in den Griff bekommen, was sehr kostenaufwändig ist:
die Sprachbarriere - Automatische Übersetzungen mit Software sind nicht ausgereift,Probleme bestehen auch beim Verarbeiten von landesspezifischen Sonderzeichen (siehe oben)
menschliche Empfehlungen, die mit den Produkten verknüpft werden und
Sicherstellung von Service und Kommunikation mit dem Kunden während des Prozesses des Vertragsschlusses, während der Erfüllung der angebotenen Leistungen und im Rahmen der Rückabwicklung von Verträgen.
Wie große Unternehmen solche Probleme gemeistert haben oder noch nicht, das ist auch Thema eines Vergleichs von Hotelbuchungsportalen mit Preisvergleich, an dem ich zur Zeit arbeite.
Hier geht es um Punkt 4. Den Punkt 3 löst man durch Übernahme ausländischer Unternehmen, die als Marke weiter bestehen.
Go Voayge interessiert an der Übernahme von Opodo, Talking Travel Tech-Meldung vom 28.09.2010. Nachtrag: Go Voage hat von Amadeus im Februar 2011 Opodo übernommen, mit Unterstützung von (auch deutschen) Investoren (Axa Private Equity).
Ergänzung 10.06.11:
[Am 30.05.2011 meldeten die Medien, dass die Europäische Kommission die Übernahme von Opodo durch die erwähnten Investoren gebilligt hat. Hier nur ein Beispiel:
Opodo steht in Sachen Ansehen bei den Verbrauchern, Service und Rechtssicherheit sicherlich weit vor den Portalen von Go Voages. Eigentlich können diese Investoren nun ja auf das Reindrücken von Govolo in den deutschen Reise-Markt verzichten.]
[Ergänzung 22.09.2014
Man konnte es sich schon denken: Wo dann die Investoren, die in Govoage investiert hatten, Opodo gekapert haben, da ging es auch mit der Qualität in Sachen Verbraucherschutz abwärts bei Opodo. FVW, Heft 18/14 vom 05.09.2014 enthält auf S. 20 diese Meldung:
"Opodo hat abermals eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Online-Reisebüro seinen Buchungsprozess für Flüge klarer darstellen muss."
Zu knapp die Meldung für so ein Magazin. PC Magazin berichtet ausführlicher (Opodo darf Verbrauchern keine Zusatzversicherung aufzwingen), dass Opodo aggressiv versuchte, den Usern eine Versicherung unterzuschieben. Sogar wenn in einem Buchungsschritt das schon gesetzte Häkchen vom User aus dem Kästchen entfernt worden war, so erschien es im nächsten Buchungsschritt wieder.]
Wieder zurück zu Advances. Laut robtex.com gehören zu dem Unternehmen lauter Websites, die mit der Silbe "Go" beginnen und mit Fliegen zu tun haben. Govolo.de ist nicht darunter, vielleicht weil die Seite noch zu neu und nicht indexiert ist. Tatsächlich sind die records von Robtex nur 37 Tage für einen Server und 403 Tage für einen weiteren Server alt, für den Mailserver 371 Tage bzw. 306 bzw. 64 Tage alt. Alle Server stehen in Frankreich. Da will wohl jemand mit "go" eine Marke aufbauen. Aber die Domain advences.de ist noch frei. Laut Compete Web-Analyse hatte die Website im November 2010 7.848 Besucher und im Dezember 2010 3.591 Besucher und 4.114 Visits. Aber das sind laut Domaintools.com nur US-Besucher.
Die Whois-Abfrage bei Domaintools fördert dann endlich auch eine E-Mail-Adresse des Domaininhabers zutage:
Als Domaininhaber ist genannt die Person Lotfi Gabsi in Paris.
Zu Advences gibt es kaum Google-Treffer mit deutschen Texten.
Diese gesammelten Informationen sprechen dafür, dass es sich bei Govolo dann auch um ein noch neues Portal handeln könnte bzw. eine schwache Marke und bei Deutschland um einen neuen Markt.
Auf affiliate-marketing.de gab es voriges Jahr schon ein Partnerprogramm. Laut Eintrag wurde dieses Partnerprogramm am 02.06.2010 deaktiviert, vorerst, wie es heißt. [Aktualisierung 29.09.2011: Die Quelle war: www.affiliate-marketing.de/partnerprogramm/govolo.html. Heute ist diese Information dort verschwunden.]
[Nachtrag 06.06.2011: Affiliate-Marketing hat für Govolo das darauf spezialisierte Agentur Quisma durchgeführt. Ich fand noch einen Aufruf von Ende Februar 2010 auf 100Affiliateprogramme.de an Blogger (=Publisher), die Govolo-Banner bei sich einzubinden, eine Aktion bis zum 20.03.2010.]
Und jetzt zum Ende meiner Recherche fand ich noch über Google-Treffer 26 zu Go Voyages eine Pressemeldung auf der Unternehmensseite von AXA vom 17. Mai 2010: AXA Private Equiy steigt bei Online-Ticketverkäufer Go Voyages ein. Die involvierten Investoren sind in jenem Artikel genannt. Das Verkaufsverhandlungen zwischen Opodo und Go Voages laufen, berichtet auch die aktuelle Ausgabe der Profi-Touristik-Fachzeitschrift fvw vom 4.2.2011. Aha, jetzt wissen wir, wohin der Zug rollt. Oder genauer: der Flieger fliegt...
Ab Google-SERPS 30 findet man jetzt erste deutsche Websites mit Produkten von Go Voyages, von der-gutscheincode.de (Platz 52) oder ferien-und-lastminute.de (Platz 50, vom 16. Jan. 2011). Wer das denn braucht...
Möglicherweise waren das Angebote, die über das eben erwähnte Affiliate-Programm liefen; ich weiß es aber nicht. Jetzt werden Partnerprogramme auf der eigenen Seite unter http://www.govolo.de/mitgliedschaft.cfm angeboten. Website-Inhaber können sich Govolo-buchungsmasken in ihre Website einsetzen lassen. Na wer das braucht...
***
Kundenbewertungen zu Govolo
Ich habe dann noch Bewertungen über Govolo gesucht und was gefunden. Nicht viel, aber wird ja bestimmt noch demnächst...
1)
Auf Shopvote.de rät jemand ab, mit Govolo einen Vertrag zu schließen. Derselbe hat seinen Frust auch auf smavel.com abgelassen, im Januar 2010. Ich gebe es einfach mal wieder:
"Bei Govolo.de bucht man nicht online, man erhält auch nicht umgehend sein Ticket wie bei anderen Buchungsportalen....
Die Buchung wird erst nach Stunden bearbeitet !!!!!!!
Der Kundendienst bei Anfragen oder Reklamationen ist mehr als mangelhaft und keinesfalls empfehlenswert.
Bei dem Versuch am Vorabend ein Ticket für einen Linienflug zu buchen, mangelte es an eigentlich allem, was man sich als Kunde wünscht.
Keine Antwort auf Mailanfragen, keine Telefonnummer verfügbar !!!! und natürlich kein TICKET
Fakt ist, dass ich bis wenige Stunden vor Abflug nicht in den Besitz meines Tickets kam, jedoch nach erfolgter Stornierung einfach meine Karte belastet wurde und ich wenige Stunden vor Abflug das Ticket erhielt, obwohl storniert und bereits über eine andere Seite neu gebucht- und natürlich in sekundenschnelle mein E-Ticket erhalten habe.
Nun hatte ich dank Govolo.de 2 Tickets für meinen Flug und 2 Flüge bezahlt !!!!
Nach langem Schriftverkehr wurde mir eine kostelose Rückerstattung zugesichert !!!
Aber mails sind geduldig. Nach 4 Monaten erhielt ich einen Teilbetrag und man erklärte mir, dass die Fluggesellschaft wohl Gebühren einbehalten hat. Jedoch übersandte mir die Fluggesellschaft eine Kopie der abrechnung, aus der hervorgeht, dass die Fluggesellschaft den Gesamtbetrag erstattet hat.
Kommunikation ist sehr mangelhaft und für mich war eine Buchung bei Govolo.de eine einzige Katastrophe...
Ich würde Govolo.de KEINEM meiner Bekannten oder Freunde empfehlen, zumal die Ersparniss nur wenige Euro gegenüber etablierten und zuverlässigen Portalen wie opodo.de oder expedia.de beträgt.
Ich warte nun bis heute auf die restliche Erstattung !!!!! "
Hinweis: Der Beschwerdeführer hat hier, wie es scheint, nicht storniert, sondern sein Vertragsangebot zurückgenommen. Würde mich nur interessieren, wohin er seine Erklärung gerichtet hat und ob diese Erklärung Govolo erreichte, bevor er dann doch noch das Ticket von Govolo bekam.
Dass dieser Kunde richtig sauer ist, zeigt ein dritter Eintrag:
2) In einem Forum geht es im Oktober 2009 um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Govolo für deutsche Kunden, dort speziell um die Stornobedingungen und Kosten für eine Umschreibung eines gebuchten Tickets auf eine andere Person, an die das Ticket verkauft werden soll. Ein anderes großes Problem ist, dass die Mitarbeiter kein deutsch beherrschen. Ein weiteres Problem die AGB in Bezug auf den Gerichtsort. Der soll in Paris sein. In Punkt 16 der aktuellen AGB (Abruf heute, 7.2.2011) heißt es:
"Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Streitfälle bezüglich ihrer Interpretation oder Ausführung sind der französischen Gerichtsbarkeit unterstellt."
Dabei fällt auf, dass Govolo das Geld für den Ticketpreis, den im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages die Fluggesellschaft (sogar voll) zurückerstattet, von Govolo 4 bis 5 Monate einbehalten wird, bevor es an den Kunden von Govolo unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr weitergegeben wird. Das scheint eingeübte Praxis zu sein, siehe Beschwerdefall 1).
Der Kunde hat aber bei Nichtantritt des gebuchten Flugs Bereicherungsansprüche gegen seinen Vertragspartner, zumindest in Bezug auf die im Preis enthaltene Flughafengebühr und Steuern. Wird hier auf Verlangen nicht unverzüglich gezahlt, entsteht ein Verzug. Bzw. der Kunde kann eine Frist setzen, ab der Verzug eintritt. Der Kunde hat Anspruch auf Verzugszinsen.
Die Fluggesellschaft (bzw. der sie vertretende Vermittler wie möglicherweise Govolo) darf den Kunden nicht mit unzumutbaren Anforderungen an die Geltendmachung seiner Bereicherungsansprüche schikanieren. Siehe hierzu das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.05.2010 gegen Germanwings.
3) Forum-Thread aus dem Jahre 2009 auf Yahoo.com: "Govolo zahlt seit 2 Monaten Flugpreis nicht zurück ..."
Hallo!
Ich bin wohl leider auch govolo ins Netz gegangen und wollte Dich mal fragen, wie ich jetzt am besten vorgehe (Du scheinst ja Ahnung von der Materie zu haben).
Die Flugbuchung habe ich am Montag abend gemacht und auch die Reservierungsbestätigung bekommen. Dann, am Dienstag morgen bekomme ich diese ominöse Mail mit der Bitte, eine Kopie des Personalausweises und der Bankkarte zu schicken. Ich hatte kein gutes Bauchgefühl und habe mal recherchiert...viele schreiben von ähnlichen Erfahrungen aber ich würde gerne wissen, was ich nun machen muss um entweder 1.) den Ticketpreis erstattet zu bekommen oder 2.) lieber die Tickets zu bekommen?
Können die meine Kreditkarte theoretisch mit einer höheren Summe belasten? Was kann ich dann machen?
Es wäre fantastisch und ich dir sehr dankbar, wenn Du mir auf meine Fragen antworten könntest.
Beste Grüße
Hallo Victoria!
Ich habe Dir eine E-Mail mit meiner Antwort geschickt. Hier nur meine Antwort für alle anderen Leser und Leserinnen meines Blogs und Govolo-Geschädigte oder -Enttäuschte.
Deine Informationen sind zu spärlich, um damit was für eine Rechtsberatung anfangen zu können. Ein Anwalt will nicht im Trüben fischen und würde Dich daher wie ein Detektiv mit Fragen löchern.
Eine Rechtsberatung zu Deinem Govolo-Problem kann ich Dir an dieser Stelle nicht bieten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz hindert mich daran. Du solltest Dich an eine Verbraucherschutzzentrale wenden und vielleicht einen Termin dort vereinbaren. Dort werden persönliche Beratungen durchgeführt. Die sind aber nicht kostenlos, aber verhältnismäßig günstig. Im Internet gibt es Portale, auf denen Du Deine Fragen platzieren könntest gegen ein Gebot, das ein Rechtsanwalt für seinen Rat an Dich akzeptiert.
Doch Du kannst Dir - kostenlos - durchlesen, was ich in meinem aktuell letzten Artikel vom 03.10.2011 über Flugbuchungsportale (in der Kategorie Luftfahrt+Airports), über die Rollen der Beteiligten und die Motive und Erwartungen des Verbrauchers und Online Reisebüros im Zusammenhang der Flugsuche und Flugbuchung geschrieben habe.
Vielleicht hilft Dir das bei Deiner Entscheidungsfindung.
Viel Erfolg!
Das ist dann aber auch noch mehr als zweifelhaft:
"* Die Ausstellungskosten stehen mit der Verwaltung der Reisetickets in Verbindung. Sie fallen je nach Fluggesellschaft, Reiseroute und Versendungsart unterschiedlich aus."
Da das * oberhalb des Satzes nie verwendet wird, ist der Preis auch NICHT der Gesamtpreis, sondern kann durch die Verwaltungskosten der Fluggesellschaft (nur) steigen. Honi soi, qui mal y pense... Nichts gegen Billiganbieter, aber dieser hier strotzt vor Macken, die der Käufer nicht erkennen kann. La France: 0 Points.
Govolo.de ist für mich absolut unseriös.
Buchung, Zahlung, E-Ticket Zusendung hat bei mir zwar reibungslos funktioniert, aber es wird während des Buchungsvorgangs nirgendwo auf irgendwelche beim Check-in durch die Airline erhobenen Zusatzkosten hingewiesen.
Ich habe einen Flug mit Air-Baltic von Düsseldorf über Riga nach Billund (DK) gebucht. Nach abgeschlossener Buchung und Zahlung habe ich innerhalb von Minuten die Reservierungsbestätigung (die ist aber unverbindlich), eine Bestätigung über die Belastung meiner Kreditkarte, das E-Ticket (alle Emails mit der gleichen Uhrzeit) und 1 Minute später den sogenannten Flugplan erhalten. Erst in dieser Flugplan-Email findet sich der Hinweis, dass AirBaltic je eingechecktem Gepäckstück pro Flug 20,- € Gebühren erhebt. Bei der Auswahl der Flüge ist zwar ein Symbol mit einem in rot durchgestrichenen Koffer (weiß auf blauem Hintergrund) zu sehen. Weder ist auf der govolo-Seite eine Legende vorhanden, noch wird dieses Symbol irgendwo auf der govolo-Seite (auch nicht in den AGB) erklärt. Ich habe extra screenshots vom Buchungsvorgang gemacht und nirgendwo findet sich auch nur der kleinste Hinweis auf der ganzen Website.
Das war meine erste und letzte Buchung bei govolo. Lieber zahle ich woanders mehr, aber dafür läuft es dann auch reibungslos und korrekt.
Nur mal so zur Info: Bei mir hat alles funktioniert.
Ich habe nach einem Flug von Berlin nach Helsinki und zurück gesucht. Govolo hatte bei der Kombination von Flügen das beste/ preisgünstigste Angebot.
Govolo bietet zunächst nur die Reservierung eines Fluges unter genannten Bedingungen an, das wird auch ganz deutlich so formuliert.
Nach der Reservierung erhielt ich sehr zeitnah eine Bestätigung. Soweit so gut.
Nun zu dem Fall, der schon in vielen Blogs beschrieben wurde. Die Firma zieht nicht einfach den besagten Betrag ab, sondern verlangt in einer separaten Mail (bestätigung@de.travel-agency.travel) den Nachweis der Echtheit des Dokumentes innerhalb von 24 Stunden. Also eine Kopie der Kreditkarte und des Personalausweises. So wollen Sie laut Aussage in ihren AGBs Betrugsversuche verhindern.
Ich hatte zunächst auch Bedenken, habe die beiden Dokumente dann aber eingescannt (alles was nicht als Personennachweis bzw. die Nummer meiner Kreditkarte bis auf die letzten vier Zahlen habe ich geschwärzt) und zur Sicherheit an die eigentliche Govolo-Mailadresse (information@govolo.de) mit einem Erklärungsschreiben geschickt.
Etwa 1 Stunde später erhielt ich eine Bestätigung des Eingangs meiner Dokumente sowie eine Abrechnungsbestätigung, anschließend die Reservierungsbestätigung und eine weitere Stunde später das E-Ticket via Mail.
Auf Nachfrage bei der Fluggesellschaft wurde meine Flugbuchung bestätigt. Es hat also alles funktioniert.
Kontakt: Eher mangelhaft, auf Nachfragen per Mails wurde leider zeitlich nur stark verzögert geantwortet. Nach Recherche: die Mailadresse bestätigung@de.travel-agency.travel gehört zur Firma Govolo. Diese wurde zum Beispiel auch angegeben, als es wegen dem Vulkanausbruch Frühjahr 2010 und im Winter 2010 so starke Flugausfälle wegen Wetterchaos gab. Darüber konnte man dann kostenfrei seine Flüge stornieren. (Recherche bei Google!)
Fazit: Allen Zweifeln zum Trotz: Man kann einiges an Kosten sparen. Und es verläuft alles ordentlich (bei der Abbuchung). Aber: Letztendlich zeitaufwendiger als bei bekannteren Portalen.
Hinweise:
- Werden die Nachweisdokumente nicht innerhalb der 24h geschickt, wird die Reservierung gelöscht (auf Nachfrage per Mail und so auch in den AGB beschrieben: unentgeltlich!!).
- Zum Teil kostet die Reservierung/Buchung der Flüge 20€ Bearbeitungsgebühr, diese werden allerdings erst nach Eingabe von Personendaten offengelegt (ist nicht bei jeder Reservierung der Fall). Finde ich nicht so schön, passiert aber bei den meisten anderen Portalen mittlerweile auch.
Ich hatte einen günstigen Fug nach London gefunden, der bei govolo.de um einiges billiger war als bei den anderen Anbietern. Danach hatte ich gegooglet und mich von den Bewertungen abschrecken lassen. Jedoch war es auch nach einigen Wochen weiterhin der deutlich günstigste Preis und so dachte ich mir "Wer nicht wagt, der nicht gewinnt"
Vor zwei Stunden also gebucht und vor einer das E-Ticket erhalten ohne Aufforderungen nach Kopien, wie hier oft bewertet wird. Vll werde ich es bei kurzfristigen Reisen nicht wagen, aber sonst kann ich nichts negatives berichten
Hallo zusammen,
habe auch sehr schlechte Erfahrungen mit Govolo gemacht. Hatte einen Flug mit der Lufthansa über Govolo gebucht. Leider entschlossen sich die Lufthansa Fluglotsen genau an dem Tag im September 2012 zu streiken und mein Hinflug wurde storniert. Da ich über die Lufthansa Hotline nicht durchkam und auch die Homepage total überlastet war, konnte ich mein Flugticket nicht in ein Ticket der Deutschen Bahn umwandeln. Ich musste somit ein neues Bahnticket kaufen, um rechtzeitig am Zielort anzukommen. Als ich Lufthansa kontaktierte, um den Preis für den Hinlfug erstattet zu bekommen, sagten sie ich müsste mich an den Anbieter wenden, über den ich den Flug gebucht hatte - also Govolo. Da auf der Homepage lediglich die Möglichkeit besteht ein Kontatkformular auszufüllen, habe ich dies nun bereits 4 mal getan und meine Forderungen dargebracht. Bisher habe ich allerdings keinerlei Reaktion erhalten und frage mich nun, wie ich weiter vorgehen soll. Macht es Sinn bei ca. 140 € Erstattungssumme einen Anwalt zu engagieren, der Druck macht oder soll ich mich lieber besser mit dem Gedanken anfreunden, dass ich mein Geld nie wieder sehe?
Danke für eure Hilfe,
Katharina
In Ihren Erfahrungen mit Govolo haben Sie die Seite www.reclabox.de erwähnt. Es ist aber offensichtlich, daß Sie die Seite http://de.reclabox.com/ meinten. Könnten Sie bitte den Link korrigieren? Danke im Voraus!
Hallo Tobias,
danke für Ihren Hinweis. In der Tat meinte ich (im Grauen Kasten zum Begriff "Kulanz" die Verbraucherwebsite, die heute unter der von Ihnen genannten url steht. Ich korrigiere jetzt die url von www.reclabox.de auf http://de.reclabox.com.
Allerdings hatte ich diesen Artikel im Februar 2011 veröffentlicht. Den Zeitfaktor muss man beim Lesen älterer Blogpostings (im Unterschied zu Tagesmeldungen auf Websites von Zeitungen) ganz besonders im Blick behalten. Datum steht bei meinen Blogpostings ja immer bei der Überschrift dabei.
Ich habe eben mal bei Webarchive (www.web.archive.org) geschaut, ob Reclabox früher nicht doch auf www.reclabox.de stand. Es gibt einen Log vom 16.02.2011 mit der url http://reclabox.de. Womöglich gab es von http://www.reclabox.de dorthin eine Weiterleitung. Ich nehme an, dass ich beim Veröffentlichen mit www.reclabox.de schon die richtige Webadresse genannt hatte.
Heute wird als Verantwortlicher für die Website der Reclabox jemand mit Adresse in der Türkei genannt. Vermutlich, um sich vor Abmahnungen und Klagen zu schützen; es wird eine Berliner Telefonnummer gezeigt. Inhaber von www.reclabox.de ist heute eine Rechtsanwältin, kann man bei der Denic nachschauen.
Die Welt verändert sich schnell im Web.
Hallo Jörg, vielen Dank für Ihre Antwort abgesehen davon, dass es schon viel Zeit seit der Veröffentlichung Ihres Artikels vorbei ist. Kann sein, daß Sie im Februar 2011 Recht hatten. Noch einmal vielen Dank und alles Gute!