Wo buchen Sie selbst Ihren Flug? Oder tun das andere für Sie? Ihr Arbeitgeber? Ihr Mann oder Freund? Der Sohn? - Oder der Flugvermittler, den sie persönlich gar nicht kennen? Diese Flugvermittler knöpfe ich mir jetzt mal vor; die virtuellen, nicht die Reisebüros, bei denen Sie sich auf den Stuhl setzen und von denen Sie ein Glas Wasser bekommen, das Sie trinken, während Ihr Gegenüber live passende Flüge für Sie sucht und bucht.
Ich hatte schon einige Male frustrierende Erlebnisse mit den Internet-Buchungs-"Verhelfern", als ich für mich Flüge suchte und buchte oder versuchte zu buchen. Davon darf ich meinen Eltern gar nichts sagen, sonst haben Sie wieder ein Argument dafür, sich keinen Internetanschluss anzuschaffen.
Wie wählen Sie sich den Flugvermittler aus, den Sie nie zu Gesicht bekommen? Man will es sich ja leicht machen und es soll schnell gehen und man möchte nicht mehr bezahlen als bei einem anderen Flugvermittler, wenn es um denselben Flug geht. Also nimmt man zur Flugbuchung, was man als Marke kennt oder was in der Google-Suche oben in der Trefferliste steht. Das sind die Airlines selbst oder Flugbuchungsportale, von denen ich nachfolgend welche untersucht habe.
Tests von Flugbuchungsportalen gibt es nicht wenige im Internet, ich glaube wohl deutlich mehr als Tests von Hotelbuchungsportalen [Ergänzung: 25.09.2011: ", dachte ich!"]. Aber ich werde es trotzdem tun. Aber tatsächlich gibt es nur wenige Tests. Daher hat dieser Test gewiss seine Existenzberechtigung.
Um zu verstehen, was man vergleicht, sollte man wissen, welche und wieviele Datenbanken die Flugsuchportale anzapfen, welche Global Distribution-Systeme (GDS) sie in welchem Umfang nutzen und zu welchen Airlines sie direkte Schnittstellen benutzen. Dann kann man auch das Verhalten der Flugpreis-Suchmaschinen etwas mehr verstehen und Stärken und Schwächen der Flugvermittler filtern. Erinnern Sie sich an Tests in dieser Touristik-Sparte, die unter diesen Gesichtspunkten durchgeführt wurden? Das können nur Insider. - So ein Insider bin ich nicht, aber derlei Zusammenhänge sind mir bewusst, immerhin. Mal schauen, ob ich einen Teil dieser Fragen beantworten kann.
Ich werde nachfolgend noch weitere Einflussfaktoren für die Qualität der Flugbuchungsportale benennen oder erläutern. Doch nennen wir erst mal die Portale, die wir uns anschauen wollen:
Geprüft werden könnten
Airline-direct - airline-direct.de
Cheaptickets - Cheaptickets.com
Cheapflug - Cheapflug.de
Cheapfares - Cheapfares.de
Skyways - skyways.de
Billigflieger - http://www.billigflieger.de/news/110208091311.htm
(inzwischen auch Suchmasken für die Vermittlung von Hotels, Reisen, Mietwagen)
Billigfliegervergleich - billig-flieger-vergleich.de
Swoodoo - swodoo.com
Flüge - fluege.de
Fly - fly.de
Ebookers - ebookers.de
Flugladen.de
Und diese Fluggesellschaften
Russland
Aeroflot
Ukraine
UIA
Deutschland
Air Berlin
Germanwings
Lufthansa
Das ist jetzt eine umfangreiche Liste. Bis ich diese abgearbeitet habe, wird´s dauern. Vielleicht möchten mir Freunde diese Blogs helfen? - Gerne nehme ich Ihre Erfahrungen bei der Benutzung der genannten Preisvergleichs- und Buchungsportale entgegen. Und Ihr technisches Hintergrundwissen zu den Datenströmen und Verträgen zwischen GDS, Fluggesellschaften, Online-Reisebüros und Flugportalen.
Nachtrag 03.10.2011: Ich habe eine Umfrage gefunden mit der Frage: Wo erwerben Sie vor allem Ihre Flugtickets? Diese Umfrage ist von Regionalnye Business-Sistemy (RBS) durchgeführt und auf www.rbs.ru veröffentlicht worden. Ich entdeckte das Tortendiagramm mit den Umfrageergebnissen in der russischen Zeitschrift Tourismus und Erholung Nr. 9 (März 2007), S. 11.
Ich fliege nicht mit Flugzeugen: 20 %
Gewöhnlich ist das Flugticket schon in der gekauften Reise mit enthalten: 16 %
An der Kasse in der Stadt: 15 %
Ich bestelle im Internet oder telefonisch: 13 %
über ein Reisebüro oder einen Reisedienstleister: 14 %
In einer Zweigniederlassung der Airline: 10 %
Ich verschaffe mir Flugtickets nicht selbst: 9 %
An den Kassen am Flughafen: 2 %
Auf andere Weise: 1 %.
Ein wesentlicher Punkt für die Qualität des Verkäufers oder Vermittlers von Flugreisen ist die telefonische Hilfe. Das Telefonat ist der Ersatz für das Gespräch unter vier oder sechs Augen im Reisebüro mit der Reiseverkaufsfrau. Das Letztere ist bequem für Sie, mal abgesehen von einem eventuell nötigen extra Weg. Sie sollten es im Internet auch bequem machen können. Sie sollen sich jederzeit gut fühlen.
Ich habe Verständnis dafür, dass Deutschland nicht Spitze ist bei der Nutzung des Internets (mal abgesehen von weißen Flecken der Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen jenseits der Ballungszonen). Das hat auch was mit der Mentalität der Leistungsanbieter zu tun, wieviele Skrupel die haben, Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Und damit, welche effektiven Schutzmittel gegen Abzocker im Lande es gibt. Wenn ich an Versicherungen und Medikamente und die Energiewirtschaft denke, mal so als Beispiel, fällt mir ein, dass die Wirtschaft die Politik hier ganz gut im Griff hat.
Aber zurück zur Hilfe am Telefon
Bei diesem Punkt haben die Airlines bereits ein großes Problem gegenüber den Reisebüros. Die telefonische Beratung ist ja nicht das Kerngeschäft der Airlines. Das Halten von Personal für den Support zur Internetbuchung ist für eine Airline vielleicht teurer als wenn man den Verkauf den Reisebüros überlässt, die für ihren Job eine Provision erhalten (müssten).
Könnte man denken. Das ist eine wesentliche Frage. In den letzten Jahren haben Airlines damit angefangen, den Reisebüros gar keine Provision mehr zu bezahlen. Deswegen mussten diese dem Kunden eine (erhöhte) Service-Gebühr berechnen. Für die Reisebüros stand nicht ernsthaft zur Debatte, auf die Vermittlung von Flügen solcher Airlines zu verzichten. Denn damit stände man gegenüber dem Kunden nicht gut da.
Die Airline-Manager dachten sich, man könnte höhere Gewinne einfahren, wenn man die Provisionen an die Vermittler einspart und das wollte man erreichen, indem man selbst den Verkauf in die Hand nimmt - sprich: auf die eigene Website lenkt. Man sah dabei enorme Synergieeffekte. Vor allem das Cross-Selling-Geschäft: Die Fluggesellschaften entwickelten sich selbst zu Vermittlern von Produkten spartenfremder und branchenfremder Marken: Mietwagen, Hotels, Kreditkarten. Mit ersteren trat man die Reisebüros ins Hinterteil.
Sparen wollten die Airlines auch an den Gebühren, die sie an die globalen Distributionssysteme zu zahlen haben: Amadeus, Sabre, Galileo, Worldspan. Da gibt es zwischen beiden Seiten heftige rechtliche Streitigkeiten.
Mit solchen Grundsatzentscheidungen holten sich die Airlines aber das Fullfilling ins Haus, das Abwickeln der Verkäufe. Dafür gibt es Tochterfirmen bei den Airlines. Im Fullfillment ist schon vieles automatisiert. Leider spielt die Kundschaft nicht so richtig mit bei der Standardisierung der Prozesse. Die Kunden/Passagiere sprechen nicht alle englisch, benutzen nicht alle eine Visakarte, American Express oder Mastercard, können sich leider nicht schon 2 Monate vorher festlegen, sondern müssen nicht selten umbuchen oder stornieren, sind nicht alle nur 1,70 Meter groß und so weiter.
Ihre Marktmacht benutzen die Airlines, um die Verbraucher in das Profit-Schema der Manager zu zwingen. Das spüre ich besonders so beim Thema Bezahlung. Man möchte die Zahlungsströme nur noch über die Kreditkartenfirmen abwickeln. Darauf gehe ich unten noch ein und ich schrieb hierzu bereits meinen Erfahrungsbericht zu Govolo, der zu einem der meistgefragten Artikel dieses Blogs geworden ist und sich von der zweiten oder dritten Google-SERPs-Seite unter die Top 5 vorgeschoben hat.
Den Werbeetat haben die deutschen Airlines in den letzten Jahren sichtbar (an großen Plakaten und Bannern im Internet bei Freemail-Providern) dazu verwendet, die Verbraucher zu animieren, selbst auf der Airline-Site zu buchen. Germanwings und Air Berlin am aggressivsten, wetteifern mit Easyjet und Ryanair.
Inzwischen dürften die meisten fliegenden Verbraucher (auch die sich sonst flott und sicher durch das Web bewegen) ihre negativen Erlebnisse gesammelt haben und sich wünschen, von qualifizierten freundlichen Menschen am Telefon betreut zu werden.
Die Fachzeitschrift fvw lieferte mit ihrer Ausgabe 25/2010 vom 3. Dezember 2010 einen Sonderdruck aus, der heißt: "Call Center in der Touristik". Mit dem Teaser:
Wie sich die Gewichte im Urlaubsgeschäft verschieben und warum die Carrier dabei den Kürzeren ziehen.
Und dort heißt es dann:
Mit steigendem Online-Geschäft wächst das Bedürfnis der Kunden zu telefonieren - spätestens bei Pannen.
Und Pannen gibt es so einige. Pannen der Technik, die durch Personal wieder behoben werden müssen. Aber auch Pannen, die Auswirkungen von strategischen Fehlentscheidungen der Manager sind, Manager, die zu technikgläubig sind mit ihrem Wunschdenken die Mitarbeiter in den Stress ziehen, die Reisebüros als Partner fallengelassen, ja erpresst haben.
Jetzt ist die Zeit der Callcenter in der Touristik gekommen, meint man bei der fvw. Selbstverständlich sollte zu einem qualifizierten Test der Flugbuchungs-Unternehmen daher auch gehören, die Hotlines der Flugverkäufer und Flugvermittler zu probieren.
Das ist aber recht aufwändig. Ich erhebe damit von vornherein keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand bezahlt mich für die dafür geopferte Zeit. Außerdem werde ich den menschlichen Service nicht nach erfolgter Buchung testen. Zu einem vollständigen Test gehört auch das Untersuchen, wie das Fullfillment abläuft, der Zahlungsprozess und die Rückabwicklung von Beförderungsverträgen bzw. das Verschieben von Flügen und die Abwicklung von schlecht erfüllten Leistungen mit Schadensersatzansprüchen. Das sind andere Dimensionen. Aber Sie können Testberichte zu diesem Thema jetzt besser bewerten, indem Sie fragen, ob die Tester diese Punkte beachtet und bearbeitet haben.
Zählen wir doch jetzt mal auf, was wir alles prüfen können, um uns ein Bild von der Qualität der Flugbuchungs-Firmen machen zu können.
Merke: Nicht nur die angezeigten Preise und Website prüfen, sondern auch den menschlich gebotenen Service!
Und beim Letzteren hat ja Govolo voll versagt. Diese Niete sollte man nicht ziehen. Mal sehen, welche Nieten wir noch finden...
A. Bewertungskriterien/Prüfungspunkte
I. Zahlungsprozess Buchungsprozess, Transparenz in Bezug auf Preise
1. Anzahl der Zahlungsarten (je mehr verschiedene, desto verbraucherfreundlicher)
2. Buchungsprozess Zahlungsprozess wie transparent und logisch?
An welcher Stelle des Suchprozesses werden die persönlichen Daten abgefragt? Sie sollten für eine Suche und für Preisvergleiche gar nicht und bei einer gewünschten Buchung erst am Ende des Buchungsprozesses abgefragt werden da, wo man sie braucht: für die Entgegennahme des Angebots zum Abschluss des Vertrags und für die Abwicklung der Bezahlung.
Werden die Zahlungsarten auch schon am Beginn des Buchungsprozesses angezeigt oder erst, nachdem man sämtliche Daten auf den Webseiten in Formularen eingetragen hat und jetzt zahlen soll? Letzteres wäre zu intransparent und auf Kosten der Zeit des Verbrauchers.
Erhöht sich der Flugpreis gegenüber dem Ergebnis in der Metasuchmaschine bei jedem Klick auf den "weiter"-Button?
3. Ausgleichszahlung an Atmosfair integriert? (freiwillige Öko-Abgabe, berechnet nach Flugkilometern)
wenn nicht an Atmosfair.de, wohin dahin (vergleichbares)? Goclimate.de, Myclimate.org
4. Werden Gebühren zur Zahlung während des Bestellprozesses angezeigt?
aufgesplittet nach Zahlungsart oder Kreditkarte? Wann werden solche Gebühren angezeigt?
5. Wird eine Versicherung untergejubelt (Häkchen schon gesetzt oder gar versteckt?)? Opt-in oder Opt-out (rechtswidrig)?
6. Werden andere Service-Pakete untergeschoben?
7. Unterschied zwischen angezeigten Preis in Flugsuch- und Preisvergleichsmaschine und Preis inklusive Gebühren und Steuern am Ende des Reservierungsprozesses: Gesamtpreis
8. Telefonische Unterstützung für Buchung im Internet? Geht auch telefonische Buchung? Wenn ja, wie schnell bekommt man dann schriftlich die Buchungsbestätigung? Wird mir deutlich gemacht, dass ich noch nicht buche, sondern nur meinen Buchungswunsch mitteile und dieser Wunsch zwecks Verfügbarkeitsabgleich weitergeleitet wird an die Airline?
9. Erfolgt eine zeitnahe Bestätigung über die erfolgreich zu Ende geführte Bestellung der a) Buchung, b) Reservierung? Wenn nein, darf der Kunde davon ausgehen, dass sein Bestellversuch nicht erfolgreich vom System des Reisevermittlers angenommen wurde. Dieser Punkt ist besonders relevant in Fällen, in denen Websites hängen, abstürzen oder sonst irgendwie nicht richtig funktionieren (Probleme mit Javascript, Java oder Flash, Programmierfehler der Website, Browserfehler, durch die der Browser nicht mehr bedienbar ist).
Blieb eine zeitnahe Bestätigung des Flugvermittlers aus und verlangt er später doch noch Zahlung für seine erbrachten Leistungen, muss er darlegen und beweisen, dass ein Flugvermittlungsvertrag (gegebenenfalls auch noch ein Vertrag über die Vermittlung weiterer Leistungen) zustande gekommen ist. Für die Frage, wann eine Bestätigung noch zeitnah ist, kommt es auf die Umstände an; jedenfalls sind 14 Tage viel zu viel dafür, denn der Kunde, der sich zwangsläufig im Unklaren über das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrags ist, möchte möglichst schnell buchen und zwarzu einem günstigen Preis. Preise steigen aber gewöhnlich bei Linienflügen mit dem Herannahen des Flugtermins. Eben in einer solchen Situation befand ich mich, als ich im Februar 2011 das Flugbuchungsportal Govolo zu benutzen versuchte.
II. Suchfunktion
1. Flexible Suche mit +/- 1, 2 oder 3 Tagen?
2. Genauigkeit in Bezug auf Flughafen. Abflug ab Frankfurt sollte nicht das Hunsrück umfassen (Hahn).
III. Bedienerfreundlichkeit
1. Zuviel Script auf der Seite, so dass man die eigenen Browsereinstellungen ändern muss? Hinweise dazu, was im Browser zugelassen sein muss (javascript, Pop-up-Fenster, Cookies, i-Frames, Flash)?
2. Störende (Fremd-)Werbung im Suchprozess?
3. Telefonnummer(n) einer Hotline angezeigt?
IV. Hotline - Callcenter
1. Wie gut erreichbar? Testanruf
2. Wo befindet sich das Callcenter?
3. Kosten der Hotline?
4. Kompetenz und Freundlichkeit der Callcenter-Mitarbeiter
V. AGB und Storno
1. Höhe der Stornogebühren
2. Wird angezeigt, dass in jedem Falle eines Stornos Flughafengebühren und Steuern zurück erstattet werden?
3. Wieviele/welche unzulässigen Klauseln?
4. Bei Verweis auf die AGB der Fluggesellschaften: Werden diese im Buchungsprozess angezeigt? In welcher Weise (wie benutzerfreundlich?)?
5. Beim Vorbehalt, solche Gebühren in Rechnung zu stellen, die von den Fluggesellschaften verlangt werden: wird deren Höhe genannt?
6. Behält man sich das Recht vor, gegenüber der Buchung nachträglich die Fluggesellschaft, den Flugzeugtyp und den Flugplan zu ändern?
7. Hat man die (rechtsunwirksame) Klausel von Fluggesellschaften übernommen, wonach man sich eine Preisänderung zu Lasten des Kunden für den Flug vorbehält im Falle von nachträglich (nach der Buchung) erhöhten Steuern und Abgaben? Solche nachträglichen Preisänderungsklauseln der Fluggesellschaften sind laut Wettbewerbszentrale unzulässig.
8. Behält sich das Online-Reisebüro vor, den Flug zu stornieren auch dann, wenn es noch gar nicht vorher die (vollständige) Zahlung des Reisepreises angemahnt hat?
9. Doppelte Stornogebühren? Also von der Airline und vom Flugbuchungsportal? Das ist ein Indiz dafür, dass sich das Flugbuchungs-Portal der Rolle nicht bewusst ist. Es gibt nämlich im Allgemeinen rechtlich Schwierigkeiten, die Berechtigung dazu zu erklären. Dazu muss man sich der Rollen der Beteiligten im Klaren sein. Flugbuchungsportale haben kein Interesse daran, Verbrauchern diese Rollen zu erläutern, aber Motive dafür, Kosten oder Vertragsstrafen, die ihnen von Fluggesellschaften in Rechnung gestellt werden, auf Verbraucher abzuwälzen.
10. Sonstiges (z.B. sprachliche Fehler. Anforderungen an Browser, um die AGB lesen zu können)
VI. Datenschutzerklärungen
Woran kann ein Kunde erkennen, dass man Datenschutz ernst nimmt?
1. Wird erklärt, welche Daten an das amerikanische Heimatschutzministerium weitergeleitet werden?
2. Wenn ja, welche Daten?
3. Verwendung der Kundendaten für Werbung
4. Die Weiterleitung von Daten in Drittländern, in denen keine vergleichbaren Datenschutzbestimmungen gelten.
5. Wird ein Kontakt zu einem Datenschutzbeauftragten angegeben, an den sich der Kunde wenden kann? (Ein Datenschutzbeauftragter ist nur ab einer bestimmten Betriebsgröße nach deutschem Recht zwingend notwendig)
VII. Richtige Rechnung
1. Rechnung wird zugesendet als: (pdf, Brief)?
2. Werden Porto-Kosten dem Kunden überbürdet, wenn Briefversand?
3. wenn (nur) Rechnung per pdf: elektronische Signatur enthalten?
4. Rechnung inhaltlich richtig?
Die Rechnung sollte inhaltlich wie folgt aufgebaut sein:
a) Nennung der vermittelten Leistung mit deren Preis (der vermittelte Flug)
b) Die Vermittlungsleistung selbst mit deren Preis
c) Nennung von Auslagen im Rahmen der Geschäftsbesorgung und Darstellung der verauslagten Kosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Die Berechtigung dazu, diese Kosten vom Kunden zu verlangen, setzt voraus, dass das Flugbuchungsportal dem Kunden gegenüber seine Rolle als Vermittler deutlich vermittelt hat zeitlich vor der Bestellung durch den Kunden. Und da der Vermittler mit dem Buchungsablauf vertraut ist und Beziehungen zu den Fluggesellschaften pflegt, muss der Vermittler über die bekannten Kosten, die entstehen, den Kunden vor dessen Buchung informieren, weil er ja sonst auch nicht mehr die Gelegenheit hat, den Kunden als Auftraggeber zu fragen, ob der damit einverstanden ist, dass der Flugvermittler als Auftragnehmer eine Handlung vornimmt, durch die Kosten verursacht werden, die der Auftragnehmer nicht zu übernehmen bereit ist.
d) Sonstige Gebühren
Hierher gehören weitere Provisionen oder Service-Gebühren für die Vermittlung oder Erbringung anderer Dienstleistungen.
e) Preis der sonstigen vermittelten Leistungen (z.B. Reiseversicherung)
B. Wie (umfangreich) habe ich geprüft/getestet?
Die Portale prüfe ich nach und nach und nicht zeitgleich. Damit haben noch nicht geprüfte natürlich Vorteile. Aber mein Blog ist nicht das Schwergewicht, nach dem sich eine der bewerteten Inhaber solcher Flugsuchmaschinen oder Portalen richten wird.
Was ich selbst nicht ausgetestet habe, weil mit Kosten verbunden:
Buchung
Rechnung
Stornierung
C. Gerichtsentscheidungen gegen die Flugbuchungsportale
Vielleicht beginne ich noch eine Sammlung zu Gerichtsentscheidungen gegen Flugbuchungsportale und Online-Reisebüros.
Ergänzung 01.02.2012: Inzwischen habe ich eine Sammlung begonnen: Gerichtsentscheidungen gegen Hotelvermittlungsportale.
Hier mal eine aktuelle Entscheidung:
... gegen Fluege.de
BGH (Beschluss vom 17.08.2011 - Aktenzeichen.: I ZR 168/10) wies die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Dresden vom 17.08.2010 - Aktenzeichen: 14 U 551/10 als unbegründet zurück.
aus dem Rechts-Newsletter von Dr. Bahr vom 07.09.11 sub 1.:
Die Online-Plattform "fluege.de" gab im Rahmen des Bestellvorgangs die angefallene Servicegebühr nicht mit an, sondern verwies lediglich auf ihre AGB. Darüber hinaus fügte der Anbieter - ungewollt und automatisch - eine kostenpflichtige Reisezusatzversicherung dem Angebot hinzu. Wollte der Kunde dieses Zusatzangebot nicht, musste er dieses aktiv abwählen (Opt-Out).
Die Richter des OLG stuften dies als wettbewerbswidrig ein, weil die Nichtanzeige der Servicegebühr gegen geltende Preisangabepflichten verstoße. Auch sei es der Beklagten untersagt, mittels einer Voreinstellung im Wege des "Opt-In" in den Endpreis eine Reiseversicherung einzuschließen, ohne dass der Kunde hiervon Kenntnis habe oder von sich aus diese Option gewählt habe. Es handle sich dabei um fakultative Kosten, die mit der eigentlichen Transportleistung nichts zu tun hätten und daher einer gesonderten Einwilligung des Kunden bedürften.
Mit beachten
1) 10 Flugsuchmaschinen im Test - http://blog.unimall.de/test-flugsuchmaschinen-testsieger-billigflieger-billigfluege-fluege-momondo-swoodoo-flugsupermarkt-swoodoo-travel-iq-checkfelix/
Hier hat man die Tests der Stiftung Warentest gekannt. Einen Vergleich zwischen beiden habe ich bisher noch nicht vorgenommen. In der linken Seitenleiste des Blogs werden 11 Blogger genannt. Man hatte also mehr Men-Power für den Test der Flugsuchportale. Google zeigt in den Ergebnissen diesen Artikel mit dem Datum 11.02.2010 an. Das muss aber nicht dem tatsächlichen Online-Schalten des Artikels entsprechen.
Unklar ist hier, worin man den Unterschied zwischen "Anbieter" und "Buchungsportal" sieht. Also ich verstehe jedes Buchungsportal als Anbieter (von Dienstleistungen). Aber auch reine Flugbuchungsmaschinen bieten etwas an. Sofern sie nach Klick auf ein Suchergebnis weiterleiten zu einem Flugvermittler, eben nur ohne Kosten für den Benutzer, wobei aber unklar ist, ob die Flugsuchmaschine nicht doch Geld vom berücksichtigten Flugvermittlungsportal erhält, das der Benutzer indirekt doch bezahlt.
Die Kriterien für die Bewertungen werden im Blog.unimall.de nicht vollständig genannt, nur beispielhaft. Zwar wurden weitere Details für die nächstfolgenden Tage angekündigt, im Nachhinein aber nicht an der Stelle der Ankündigung verlinkt. Damit bleibt es bei der von mir festgestellten Unvollständigkeit der Bewertungskriterien. Rechtliche Bewertungen fehlen ganz. Daher haben nach meinem Dafürhalten diese Tests nur Empfehlungscharakter unter Freunden, sind aber nicht verlässlich für den Verbraucher, der die Blogger nicht kennt und daher ihnen keinen Freundes-Vertrauensvorschuss gibt.
2) Die Stiftung Warentest führte bereits Tests der Flug-Suchmaschinen durch, im Jahre 2010 (Heft 02/2010) und 2011 (Heft 03/2011).
Stiftung Warentest empfahl unter Abstrichen von den untersuchten Flugsuch-Portalen 2010 fünf:
Billigflieger.de
kayak.com
skyscanner.de
swoodoo.com
travel-iq.com
Dafür sprach vor allem, dass die angezeigten Flüge in der Ergebnisliste weitgehend auch tatsächlich verfügbar waren.
Von der Stiftung Warentest war Falk Mokow in einer Sendung von N-24 anlässlich der Veröffentlichung des Tests zu Gast. Er hat sich schon 2003 mit Preisvergleichsmaschinen befasst, ergab meine schnelle Internetrecherche. Das N-24-Video vom 08.02.2010 ist im Web verfügbar (Stand 26.09.2011).
Gewarnt wurde vor billiger-reisen.de und kinkaa.de.
Bei Kinkaa stand nach den Worten von Mokow an erster Stelle ein Werbeangebot, also ein bezahltes Angebot, das nicht das günstigste war. Bei Billiger-reisen.de waren die nach der Suche aufgelisteten Flüge oft tatsächlich gar nicht zur Buchung verfügbar. Das musste man selbst noch recherchieren, was die Flugsuche überhaupt aufwändig und unerfreulich machte.
Bei Tests der Stiftung Warentest muss man aber vorsichtig sein, denn deren Qualität steht selbst manchmal in Frage. Hierzu bitte lesen:
"Unseriöse Praktiken im Hause Finanztest - Manipulation statt Objektivität", in: Der Freie Berater, 2/2011, S. 14. (habe Heft)
3)http://www.bild.de/reise/fluege/flugreise/versteckte-kosten-flug-buchen-vergleich-19281924.bild.html#
4) [Nachtrag 19.10.2011:] Guter Rat, Heft 11/2011, S. 58 f.: Wie komme ich da am günstigsten hin? - Kleiner Funktionstest mit sechs Portalen, von Bernd Adam