Ein Tochterunternehmen der ERV ist TAS Touristik Assekuranz Service, ein Makler von Reiseversicherungen. Deren Geschäftsführererin Beckord behauptet, man sei ein unabhängier Makler. Zielgruppe sind Reisebüros und Reiseveranstalter. In Österreich ist ein Tochterunternehmen der Europäischen Reiseversicherung AG die Care Consult, ebenfalls eine Maklerfirma, mit Schwerpunkt Touristik und Event. Auch in der Schweiz werden TAS-Produkte angeboten (gesehen beim Touring Club Schweiz TCS Mitte Dezember 2011).
[Ergänzung, 22.08.2019: Fluege.de gehört inzwischen nicht mehr zu Unister. Im Frühjahr 2019 wurde aus ERV ERGO, siehe nur:
Seit 2009 bietet die ERV Reiseschutz-Produkte in Deutschland an, bei denen man die Wahl hat: mit oder ohne Selbstbeteiligung. Generell wurden Tarife ohne Selbstbeteiligung erhöht. Mit der "RRV-Topschutz" gibt es eine Kombination von Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung. Zur Reiserücktrittsversicherung ist im Jahre 2009 darüber hinaus ein medizinischer Beratungsservice (MBS) eingeführt worden, zu dem die Beratung von Kunden durch Reisemediziner zur Frage gehört, ob man eine gebuchte Reise wegen (noch vorhandener Krankheit) sofort stornieren soll oder auf die Heilung bis zur Reise hoffen darf. 40 % der beratenen Reisenden können fahren.
2010 wurde ein Fahrrad-Jahresschutz eingeführt.
Als neue Anerkennungsgründe für einen Reiserücktritt, für den anfallende Stornokosten übernommen werden, wurden die Kurzarbeit eingeführt.
Eine Sparte der ERV bildet das Kreditkartengeschäft und "Corporate Business".
Jahresreiserücktritt: ab 29,- € (Stand März 2011).
Besonders kostenträchtig für die Versicherungsgesellschaft ist die Kombination von Stornostaffelerhöhung durch den Reiseveranstalter und Versicherungsprodukten ohne Selbstbehalt, weil beim Kunden eine Hemmschwelle fehle, meint Vorstand Torsten Haase.
Mit diesem Versicherungsprodukt schützt man sich vor Umbuchungskosten (Abschlussmöglichkeit: jederzeit vor Antritt des Fluges. Bei einer Umbuchung bis 30 Tage vor Abflug werden Kosten bis zu 200,- € auch ohne Nennung von Gründen erstattet, bei kürzerer Frist nur bei Vorliegen bestimmter Gründe: Krankheit oder Unfall), vor der Insolvenz einer Airline, an die man das Geld für Flugtickets gezahlt hat oder bezahlen lassen hat (insoweit Konkurrenzprodukt zum oben erwähnten Airline-Insolvenzschutz für Individualreisende der Elvia). Außerdem bietet diese Versicherung einen Umsteigeschutz vor Verspätungen eines Zubringerflugs (bis zu 1.500,- EUR Schaden). Das ist aber nur für Ängstliche, da bei Verzögerungen, für die die Airline des ersten Fluges verantwortlich ist, diese sowieso für den verpassten Anschlussflug haftet. Einzelheiten dazu im Artikel Gerichtsentscheidungen gegen Fluggesellschaften.
Optional ist darüber hinaus noch ein Stornoschutz, allerding zu haben nur über eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % je Versicherungsfall, mindestens aber 25,- EUR je Person. Solchen Stornoschutz kann man auch von anderen Versicherungsgesellschaften erhalten, z.B. Travelsecure von der Würzburger. Außerdem - Achtung! - sind bestimmte Fluggesellschaften generell von diesem Versicherungsschutz ausgenommen. Man muss sich erkundigen, ob die "eigene" Fluggesellschaft zur schwarzen Liste der ERV gehört.
Einzelne Länder mit höheren Risiken verlangen nach einer höheren Prämie. Z.B. gibt es in den USA überdurchschnittlich hohe Schäden.
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Weiter zur Fortsetzung in Teil 2.
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