Welche Regeln für Reiseunternehmen gibt es in Russland, die ein deutscher (österreichischer) Tourist kennen sollte, der direkt in Russland buchen möchte?
Ich gebe hier mal das wichtigste komprimiert wider.
A. Begriffsdefinitionen
Touristische Dienstleistungen werden im Föderalen Gesetz Nr. 132-FS vom 24.11.2006 "über die Grundlagen touristischer Tätigkeiten in der Russischen Föderation" geregelt.
Unter touristischer Tätigkeit im Sinne von § 1 des oben genannten Gesetzes versteht man Tätigkeiten von Reiseveranstaltern (russisch: Turoperator) und Reisebüros ("Turagent"), darüber hinaus auch die Tätigkeiten zur Organisation von Reisen.
Die russische Gesetzgebung gibt keine klare Definition der Begriffe "Reiseveranstalter" und "Reisebüro". Man kann ihre Bedeutung aus einer Analyse der vorhandenen gesetzlichen Definitionen "reiseveranstalterische Tätigkeit und Tätigkeiten von Reisebüros" ermitteln. Daraus geht hervor, dass Reiseveranstalter Subjekte sind, die Tätigkeiten ausführen, mit denen sie Reiseprodukte zusammenstellen, entwickeln und durchführen. Unter Reisebüro versteht man Subjekte, die Tätigkeiten ausführen, mit denen sie Reiseprodukte gestalten und durchführen.
Reiseveranstalter und Reisebüros können sowohl Selbständige als auch juristische Personen sein. Das Gesetz stellt keine besonderen Anforderungen an die Rechtsform, in der die touristischen Firmen tätig sein müssen.
B. Lizenzpflicht
In den Bereich der staatlichen Regulierung touristischer Tätigkeit gehörte der Zwang zur Lizenzierung von Tätigkeiten durch Reiseveranstalter oder Reisebüros, der in dem oben genannten Gesetz in § 5 geregelt war, aber in Übereinstimmung mit Punkt 6 Abschnitt 18 des Föderalen Gesetzes vom 8.8.2001 N 128-FS (bzw. 218-FS?) "über die Lizenzierung einzelner Arten von Tätigkeiten" hörte ab dem 1.1.2007 die Lizenzierungspflicht der betreffenden Arten der Tätigkeit auf.
C. Reisevertrag und Verbraucherschutz
Touristische Reiseprodukte werden auf der Grundlage eines Vertrags verwirklicht. Der Vertrag ist schriftlich unter Einhaltung der Gesetze der Russischen Föderation abzufassen. Zu diesen Gesetzen gehören auch die Gesetze zum Verbraucherschutz.
Es gibt in Russland keine Musterverträge für Reisevermittler. Auf Reisevermittlungsverträge finden die allgemeinen Normen des Zivilgesetzbuches (ZGB) Anwendung, insbesondere die Artikel 1005 bis 1011 ZGB RF.
Vertiefungstipp
Ich habe eine Sammlung russischer Gesetze erstellt. Teilweise sind die Rechtsquellen ins Englische oder Deutsche übersetzt, u.a. auch Links zum russischen Zivilgesetzbuch.
Aus der russischen Gerichtspraxis geht hervor, dass die Beziehung zwischen dem Käufer der Reise und dem Reiseunternehmen im Kontext von Kapitel 39 des Russischen ZGB über die "Entgeltliche Dienstleistungen" zu beurteilen ist. In Streitfällen wenden die Gerichte weiterhin die Verordnung Kapitel 3 des Föderalen Gesetzes vom 7.2.1992 "über den Verbraucherschutz" an. Eine Liste der im Vertrag zu regelnden Fragen über die bezeichneten touristischen Leistungen stellt Artikel 10 des Gesetzes über die Grundlagen touristischer Tätigkeiten in Russland auf.
Danach tragen Reiseveranstalter und Reisebüros keine Verantwortung für die Nichtausführung oder nichtzufriedenstellende Ausführung ihrer Pflichten aus dem Vertrage, wenn bewiesen ist, dass eine ordentliche Ausführung aufgrund höherer Gewalt unmöglich war.
Diese Norm erlegt dem Reiseunternehmen erhöhte Verantwortung auf. Indessen ist die Firma, wenn eine Verletzung des Vertrages nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist, berechtigt, von der ihr vom Touristen überwiesenen Summe die Personen zu bezahlen, die Aufwendungen im Interesse des Touristen gemacht haben. Diese haben ein Recht auf Erstattung ihrer Aufwendungen (und zwar ohne die von jenen Firmen eingerechnete Marge = Gewinn).
D. Sicherheiten des Reiseunternehmens - Insolvenzschutz
Bis zum 1.7.2007 gab es keine Pflicht für Reiseveranstalter und andere Reiseunternehmen, zum Schutze ihrer Kunden vor der Insolvenz Sicherheiten zu leisten, einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft zu schließen oder Sicherheiten zu hinterlegen. Im Jahre 2006 gab es den Gesetzesentwurf Nr. 377260-3 "über den Tourismus und die Tourismusindustrie in der Russischen Föderation", in dessen Art. 23 Haftpflichtversicherungen und andere finanzielle Sicherheiten durch den Reiseveranstalter vorgesehen sind.
Damit sind zugunsten der Touristen folgende Sicherungen verbunden:
- Rückerstattung der Kosten, die entstanden sind, weil im Falle der Insolvenz die Reise nicht stattgefunden hat.
- Erstattung von notwendigen Ausgaben für eine Rückführung der Reisenden aus dem Ausland nach Hause.
Nach dem Gesetzesentwurf war ein Umfang der Sicherheit von 5 % der voraussichtlichen Einnahmen des Reiseveranstalters in 12 Monaten, aber im Allgemeinen mindestens in Höhe von 100.000 Rubel (bei einem Kurs von 1: 40 etwa 2.500 EUR) vorgesehen, bei Auslandsreiseveranstaltern aber in Höhe von 3 Millionen Rubel (etwa 75.000 EUR). Für Reiseveranstalter mit ausländischer Beteiligung sollte die Versicherungssumme beziehungsweise Sicherheit 15 % der voraussichtlichen Einnahmen innerhalb von 12 Monaten betragen, mindestens jedoch 10 Millionen Rubel.
Zum 1.7.2007 trat das Gesetz in Kraft. Danach muss jeder Reiseveranstalter und jedes Reisebüro Geld in einen Fonds, mit dem Insolvenzen solcher Unternehmen im Interesse der Verbraucher gedeckt werden, einzahlen.
Heute kann man auf Websites russischer Reisebüros (z.B. unter "o firme" = "über uns") lesen, dass sie in Höhe von xxx Rubel gemäß dem oben genannten Gesetz versichert sind.
Trotz der Einführung der Pflicht, eine Sicherheitsleistung in den Fonds zu zahlen, gibt es immer noch Meldungen wie diese:
"Viele russische Veranstalter pleite" vom 26. April 2012. - http://www.tuerkei-zeitung.de/reiseseiten/viele-russische-veranstalter-pleite-045.html
Lanta-Tour - Touristen durch Konkurs des größten russischen Reiseveranstalters als Geiseln genommen (Januar 2012)
Quelle: http://www.asien-news.de/lokal/reisebuero-pleite-hunderte-urlauber-gestrandet/1463 - 14.03.2019: Jetzt existiert unter der Adresse jener Artikel nicht mehr.
E. Register russischer Reiseveranstalter mit hinterlegter Sicherheit
Es gibt ein Bundesregister für russische Reiseveranstalter, die eine finanzielle Garantie haben. Die Agentur für Tourismus, Rosturism, meldete, dass es derzeit 247 Reiseunternehmen in diesem Register gibt. Es befänden sich aber noch weitere in der Prüfung.
Quelle: http://www.atorus.ru/en/articles/all/article/264.html
Laut der Repräsentantin des russischen Versicherers RESO, Alla Berson, können die Reiseunternehmen in drei Gruppen eingeteilt werden:
In der ersten Gruppe Reiseveranstalter, die nicht (mehr) in der Lage sind, die Garantien zu erhalten und sich deshalb (künftig) auf das Reisevermittlungsgeschäft beschränken.
In der zweiten Gruppe sieht sie Reiseveranstalter, die zwar keine hohen Umsätze erzielen, aber dennoch in der Lage sind, die notwendigen Sicherheiten zu zahlen.
Zur dritten Gruppe gehört eine größere Anzahl von Unternehmen, die sich in der Überprüfung befinden und auf die Festsetzung der Garantie warten, die sie zu zahlen haben.
Zum Thema siehe auch "Sicherungsschein" im Ost Impuls Glossar.
F. Probleme deutscher Individualtouristen
Deutsche Touristen werden sicher häufig nicht nach dem Vorhandensein solcher Sicherheiten suchen. Selbst wenn sie sich den russischen Reiseveranstalter danach auswählen würden, ob er in dem Register gesicherter Touristikunternehmen steht, so wäre es doch im Ernstfalle problematisch, von dieser Sicherheit zu profitieren. Wer will denn mit dem russischen Versicherer (z.B. Reso) kommunizieren und auch einen Rechtsstreit in Russland durchführen?
Es gibt freilich weitere Motive, beim russischen Reiseveranstalter zu buchen: Eile und das Vertrauen in bessere Ortskenntnisse, der Wunsch, sich selbst zu bestätigen, dass man sich seine Reise nach Osteuropa allein organisieren kann.
Allerdings muss man in der Lage sein, diese Kenntnisse auch abzurufen. Denn Osteuropäer kommunizieren auch etwas anders als mitteleuropäische oder westeuropäische. Oft sind sie nicht so auskunftsfreudig in Bezug auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Kunden, so dass diese möglichst große Entscheidungsfreiheit und Flexibilität erhalten. Ich mache solche Erfahrungen immer wieder, wo ich auch Partner in Russland und der Ukraine suche.
Bessere Chancen, das Wissen der russischen Mitarbeiter von russischen Reiseveranstaltern und auf ausländische Gäste spezialisierte Büros abzufragen, haben Landsleute, Spätaussiedler. Ich habe darüber schon geschrieben, als ich über meine Erfahrungen mit russischen Reisebüros bzw. Reisebusunternehmen in Deutschland berichtete.
Irgendwie müssen Sie das Geld überweisen oder persönlich vorbeibringen. Sie zahlen es oft vorneweg. Wenn Sie dann mit der erhaltenen Leistung nicht zufrieden sind, können Sie das Geld oft abschreiben. Jedenfalls kann das Überweisen einige Tage dauern und ist oft mit hohen Bankgebühren verbunden. Wenn Fehler gemacht werden, kann es auch deutlich länger dauern; und Fehler bei Auslandsüberweisungen nach/aus Russland treten ziemlich häufig auf. Paypal und Moneybookers/Skrill sind in Russland noch nicht installiert.
[Nachtrag 17.07.2013: Paypal ist dabei, sich in Russland zu etablieren. Momentan ist es eingeschränkt nutzbar. Es lässt sich von einem russischen Paypal-Konto Geld nicht einfach auf ein normales Bankkontoüberweisen. Man kann das Geld nur zum Shoppen benutzen, z.B. auf Ebay Russland.]
Natürlich kann man auch optimistischer sein und muss nicht immer das Haar in der Suppe suchen. Es ist eben eine Mentalitätsfrage. Der Deutsche gilt international als pingelig, kleinlich. Wenn Sie wählerisch und anspruchsvoll sind, entscheiden Sie sich vielleicht doch lieber für den deutschen Russlandspezialisten, der Ihnen besseren Service bieten kann. Hier haben Sie die Wahl zwischen "echt deutschen" Unternehmen, solchen, die von Spätaussiedlern oder Russen oder Ukrainern geführt werden und solchen, in denen sowohl Deutsche als auch Russen arbeiten. Aber auch bei den Russlandspezialisten gibt es weitere Spezialisierungen auf bestimmte Reiseprodukte (z.B. Transsib, Schiffsreisen) oder Regionen in Russland oder der Ukraine (z.B. nur Krim).
G. Unlauterer Wettbewerb von in Russland ansässigen Reisedienstleistern im Internet
Als Mann vom Fach störe ich mich auch an der Art und Weise, wie einige russische Touristikunternehmen deutsche Touristen anlocken. Sie nutzen gern den Vorteil für sich aus, nicht dem deutschen oder österreichischen Recht zu unterliegen, um dann andererseits dem deutschsprachigen Kunden zu erklären, dass er schön blöd wäre, nicht bei ihnen Reisedienstleistungen zu kaufen, insbesondere Transsib-Bahnfahrkarten, wo sie die viel günstiger anbieten.
Es fällt mir meistens nicht schwer, schnell Bedingungen oder Umstände festzustellen, die nach deutschem Recht abgemahnt werden könnten, wegen unlauteren Wettbewerbs, also Verstoßes gegen das UWG.
Zum Beispiel sind da häufig Verstöße gegen Regelungen zur Anbieterkennzeichnung. Es wird teilweise keine Geschäftsadresse genannt, es wird keine E-Mail-Adresse angegeben, sondern nur ein Formular, über das man Bestellungen oder Anfragen machen kann (ohne eine Kopie des selbst verfassten Textes/der erklärten Bestellung zu erhalten. Die Rechtsform der Unternehmung wird nicht genannt (öfter gesehen bei Blogs). Nach deutschem Recht läge ein Verstoß oder lägen vielleicht Verstöße gegen das Telemediengesetz (TMG) vor.
Und soweit solche Websites nur in deutsch abgefasst sind und auf einer Top-Level-Domain (TLD) wie .com oder .org gehostet werden, entgehen sie vermutlich noch der russischen Branchenaufsicht und das Geld wird vielleicht schwarz vereinnahmt, ohne die Einnahmen steuerlich zu erklären.
[03.10.2013: Ergänzung: Dann kommt es auch vor, dass wesentliche Punkte der angebotenen touristischen Dienstleistung nicht dargestellt werden. Hier könnte bei Anwendbarkeit deutschen Rechts ein Verstoß gegen § 5a Abs. 3 UWG vorliegen (Beispiel für einen Verstoß gegen diese Norm aus dem Reiserecht: OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 13.07.2013, Az: 6/U 28/12 (Werbung für Kreuzfahrtreisen in Zeitung). Die höhere Gefahr besteht hier für Sie darin, dass die von Ihnen bezahlte Leistung anders erbracht wird, als Sie es sich beim Abschluss der Bestellung vorgestellt haben. Es treten also häufiger Fälle eines sogenannten Dissens auf. Rückabwicklung des geschlossenen Dienstleistungsvertrags oder die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sind dann problematisch.]
Aus Deutschland können die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die häufig als solche nicht explizit bezeichnet werden, nicht abgemahnt werden. Auch datenschutzrechtliche Vorgaben, die für deutsche Dienstleister gelten, werden missachtet oder schon gar nicht gekannt. Z.B. wird die Website des russischen Anbieters vielleicht auf Servern eines amerikanischen Billig-Hoster betrieben, wodurch sich auch Kosten sparen lassen und dem Website-Besucher wird nicht mitgeteilt, dass seine Daten, die er in ein Online-Buchungssystem eingibt, in den USA gespeichert werden.
Desweiteren fehlen manchmal Angaben zu den möglichen Zahlungsarten. Oder es wird zwar angebeben, dass Kunden mit Kreditkarte zahlen können. Doch wenn die Kunden eine Leistung bestellt haben und mit ihrer Kreditkarte zahlen wollen, werden sie aufgefordert, ihre Kreditkartendaten zuzumailen oder zu faxen, und zusätzlich auch noch die Karte selbst zu kopieren und die Kopie auch zuzusenden.
Auf Verbraucherschutzportalen werden Verbraucher davor gewarnt, so etwas zu tun. Ihre Daten sind so natürlich überhaupt nicht sicher. Liegt das Fax im Schacht des Faxgeräts im Büro des russischen Reiseunternehmens, kann irgendein Mitarbeiter davon sich heimlich eine Kopie machen und die an Dritte weitergeben, die diese Daten für Einkäufe nutzen. Wollen Sie sich zur Kundengruppe solcher Reisebüros zählen? Sie spielen gern Glücksspiele? Wussten Sie, dass Glücksspiele in Russland inzwischen weitgehend verboten sind?
Die Kreditkarte sollte man bei Internetgeschäften nur benutzen, wenn die Kreditkartenzahlungsfunktion professionell in die Website integriert ist und der Bezahlvorgang ohne manuelle Beteiligung eines Mitarbeiters des Reisebüros abläuft. Es gibt zahlreiche in Internetfragen unqualifizierte Mitarbeiter in den Reisebüros, die nicht in Sachen Sicherheit geschult sind. Ich würde als Verbraucher eher davon ausgehen, dass der Computer des Reisebüros, auf den Ihre E-Mail vom russischen Provider aus downgeloaded wird, nicht vernünftig abgesichert ist, also leicht zu hacken ist. - Und gehackt, oder genauer: gecrackt wird in Russland viel. Die Kunden-Kreditkarten sind relativ leichte Beute für Kriminelle.
H. 06.02.2020: Aktualisierung zu E.
Mit Stand Januar 2020 waren 525 Touristikunternehmen im Reiseveranstalterregister gemeldet, 9 weniger als ein Jahr zuvor.
Wie hoch der Beitrag zum Insolvenzschutz ist, hängt von der Steuererklärung ab. Für das 4. Quartal 2019 war der Abgabetermin der 15. Januar. Daraufhin wird berechnet, wie hoch der Sicherungsbeitrag ist.
50.000 Rubel ist der Beitrag, wenn die Zahl der Reisenden die Marke von 10.000 nicht überschreitet und der Umsatz für 2019 40 Millionen Rubel nicht überschritt
100.000 Rubel ist der Beitrag, wenn die Zahl der Reisenden die Marke von 100.000 nicht überschriftt und der Umsatz,
300.000 Rubel ist der Beitrag, wenn mehr es mehr als 100.000 Touristen gab und
500.000 Rubel an Beitrag, wenn die Zahl der Touristen 500.000 überschreitet - bis zum 15. April.
Hinzu kommt hier noch ein Betrag von 0,05 % in Abhängigkeit der Ausgaben, aber zumindest in Höhe von 15.000 Rubel, zu zahlen bis 15. April.
Haftpflichtversicherung
1 % des Umsatzes der im letzten Jahr verkauften Reiseprodukte.
Der Beitrag ist quartalsweise zu zahlen jeweils am 15. zu zahlen, d.h. 15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. September. Er kann auch auf einmal gezahlt werden.
Infoquelle:
Profi + Travel vom 15.01.2020, Die ersten Reiseveranstalter wurden im Neujahr aus dem Veranstalterregister entfernt. url:
https://profi.travel/news/44879/details?utm_source=profi_travel&utm_medium=email&utm_campaign=dailynewsletter_8155_160120
Literaturtipp:
G.M. Dechtar: Lizenzirowanie i Zertifikazia w turisme = Lizenzierung und Zertifizierung im Tourismus, in russisch.
Verlag " Finanzen und Statistiken" Moskau, 2006. ISBN 5-279-02529-1 , www.finstat.ru