3. Erläuterung der Kriterien
3.1. Bandbreite der transportierten Briefe und Pakete
Die Bandbreite der Angebote eines KEP-Unternehmens (KEP = Kurier, Express, Paket) wird gesetzlich mit beeinflusst durch bestimmte Tätigkeitsbereiche mit Erlaubnisvorbehalt und andere ohne, die gesetzlich definiert wurden. Zu einer Zulassung eines Unternehmens können individuell Auflagen erteilt werden.
3.1.1. Einteilung in lizenzpflichtige und nicht lizenzpflichtige Versanddientleistungen
Das deutsche Postgesetz, das der Regulierung der Branche dient, teilt diese in unterschiedliche Gruppen ein. Einmal in a) lizenzpflichtige und b) nichtlizenzpflichtige Dienstleistungen.
a) Lizenzpflichtig sind:
- Versand von Paketen über 20 Kilogramm
- Briefsendungen bis 1.000 Gramm
b) Bei den nicht lizenzpflichtigen Dienstleistungen unterscheidet das Gesetz zwischen:
- Briefsendungen über 1 kg
- Pakete und Waren unter 20 Kilogramm
Bei den Paket- und Warendienstleistern unterscheidet das Gesetz weiter diese 4 Gruppen:
Zunächst einmal wird davon ausgegangen, dass es sich bei der zu versendenden Ware nicht um palettierte Güter handelt. Außerdem werden diese Gruppen sachlich eingeteilt:
- Kurier- und Express-Paketdienstleister
- Warendistributoren
- unadressierte Werbesendungen
- als postnahe Dienstleistungen die Gruppe Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften
Kurierdienste definiert das Postgesetz in § 5 Abs. 2 Nr. 3 als Dienstleister, der Briefsendungen in der Weise befördert, dass einzelne nachgewiesene Sendungen im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung zuzugreifen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen.
In der Realität lässt sich diese Segmentierung nicht erkennen. Eine Strukturierung der Branche bei deren Beschreibung nach den gesetzlichen Einteilungen ist praktisch nicht möglich.
3.1.2. Versuch einer Vergleichbarmachung der Dienstleistungen
So werden z.B. Briefsendungen über 1.000 Gramm oder Büchersendungen unter verschiedenen Produktnamen in anderen Produktgruppen geführt (z.B. der Gruppe Pakete und Waren bis 20 kg.) Und Annahmestellen ausschließlich für Briefe über 1.000 Gramm gibt es in Deutschland nicht. Die Deutsche Post befördert Kataloge über 1.000 Gramm im Rahmen des Paketbereichs als sogenannte Infopost Schwer. Das ist übrigens ein Beispiel für Dumping, das dem Ex-Monopolisten vom KEP-Verband bei einigen Produkten vorgeworfen wird. Tatsächlich handelt es sich um Pakete, die aber als Briefe behandelt werden.
Aus der Differenzierungssicht des Postgesetzes kann man vielleicht festhalten: Firmen nutzen Synergieeffekte durch Kombination verschiedener Segmente (nach dem Postgesetz). Bei vielen Anbietern ist nicht das Gewicht der begrenzende Faktor für die Festlegung der Leistungspalette und der Preisstufen, sondern es sind andere Kriterien (Abmessungen, Umfang des Pakets).
Auch die Gruppe "Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften" stellt im Markt keine homogene Gruppe dar. Auch hier gibt es Kurier- und Paketdienstleister, die Güter aus dieser Gruppe transportieren.
Spezielle Warendistributoren gibt es in der Pharmabranche (Großhandel an Apotheken und Kliniken sowie Direktversand von Hersteller an Apotheken), in der Textilbranche (Hängeware) und bei Büchern. In der Buchbranche sind zu unterscheiden Verlage mit Eigenvertrieb, selten auch mit Großhandel (Libri). Beim Buch-Großhandel kann man weiter differenzieren zwischen B2B und B2C (Distribution an Verbraucher).
Uns interessieren im Folgenden die typischen Paketdienstleister, Kuriere und (wo sie sich nicht von Paketversendern trennen lassen, auch) Expressdienstleister.
3.1.3. Paketdienstleister mit vergleichbarer Produktpalette finden
Die Bundesnetzagentur zählte im Februar 2009 2.848 Paketdientleister in Deutschland. Die Abgrenzung ist aber, wie gesagt, schwierig, da auch Firmen im Güterfernverker teilweise in diesem Segment tätig sind. Nur etwa jedes dritte dieser Unternehmen verfügt über eine Lizenz. Nur knapp 30 Prozent jender 2.848 Firmen bietet grenzüberschreitende Leistungen an, davon einige nur innerhalb der Europäischen Union (EU), z.B. Hermes oder Trans-o-flex (Deutschland, Slowakei, Ungarn, aber auch Ex-Jugoslawien außerhalb der EU).
Von den Unternehmen im Bereich der nicht lizenzierungspflichtigen Transporte (Pakete bis 20 Kilogramm) arbeitet zirka jedes vierte mit einem Briefversender (lizenzierungspflichtig) zusammen. Von allen lizenzierten Briefdienstleistern bieten aber nur 2 Prozent grenzüberschreitende Transporte an. Umgekehrt, aus Sicht der Briefdienstleister arbeiten etwa 20 % von ihnen mit Paketversendern zusammen, d.h. im wesentlichen mit diesen Unternehmen: DHL, GLS, DPD, Hermes, UPS.
Warum?
3.2. Einschaltung von Partnern als Sub-Unternehmen und Sub-Sub-Unternehmen
Je mehr Filialen ein KEP-Unternehmen (in Ballungsräumen) hat, desto öfter kommt man an die Kunden (Versenderseite) heran. Filialen sind aber kostenaufwändig.
Einige Unternehmen nutzen Dienste größerer, bekannterer Unternehmen zur Lückenfüllung ihres Leistungs-Portfolios (Lücken wegen fehlender Paketabgabestellen, fehlende Lizenz), aber auch Einzelunternehmer für die Zustellung. Es gibt auf dem Markt einen Druck zur Kooperation, für kleine und für große Unternehmen.
In Sachen Schnelligkeit braucht man Flugzeuge. Die haben nur die großen, weltweit agierenden Unternehmen DHL, Fedexpress, TNT und ein paar weitere. Über die Flughäfen in Berlin, Frankfurt am Main, München, Hamburg, Köln-Bonn, Hannover, Nürnberg, Stuttgart und Erfurt werden deutsche Kunden in die weltweiten Versand-Netzwerke eingebunden.
Nach (hierarchisch) oben hin müssen von Paketversandfirmen und Kurieren die AGB der Großen akzeptiert werden, gegenüber den Einzelunternehmen werden Bedingungen diktiert, die das Geschäft für die Einzelunternehmer schwierig machen. Zum Teil sind solche Regelungen unsozial. Der Verband KEP setzt sich übrigens für faire Bedingungen solcher Kleinstzusteller ein, denen oft eine Lizenz fehlt. Im Ergebnis würden die geforderten Regelungen aber auch dazu führen, dass die Preise noch mehr steigen. Unser Parlament soll Regeln beschließen, die Preisdumping verhindern, fordert der Verband.
3.3. Mit Paket-Abgabestellen oder ohne?
Es gibt nur wenige Unternehmen, die bundesweit ein Filialnetz unterhalten. Das sind
- DHL
- Hermes
- GLS
- DPD
- Mailboxes etc.
Über die rechtliche Gestaltung der Filialen ist damit noch nichts gesagt. Die Filialen, in denen man seine Pakete abgeben kann, können theoretisch Außenstellen des (ein und desselben) Unternehmens sein oder rechtlich verselbständigte Tochterunternehmen. Oder es handelt sich um ein Netz von Franchise-Nehmern. Das ist so bei Mailboxes etc. GLS kooperiert mit selbständigen Paketabgabestellen. Das zu begreifen ist wichtig, weil davon abhängt, wen man verantwortlich machen muss, wenn das Paket abhanden kommt oder der Inhalt beschädigt wird. Dann muss man herausfinden, wo auf der Transportstrecke das passiert ist.
Die russischen Versender Janzen Express und Bankowski nutzen als Paketannahmestellen die Russenläden, also von Russen geführte Geschäfte, in denen man russische Lebensmittel, Souvenire, Bücher und Videos u.a. kaufen kann. Davon gibt es in Berlin viele. Auf den Seiten von Janzen und Bankowski kann man herausfinden, wo sich die nächsten Russenläden befinden, von denen diese Versender die Pakete abholen. Für die Schnelligkeit ist dann auch ein wichtiger Punkt, wie oft diese Pakete dort abgeholt werden. Natürlich sollten die Pakete dann nicht noch längere Zeit gelagert werden, sonst geht der Vorteil der kurzen Abholfrist wieder verloren.
Versender, die keine Filialen nutzen können, müssen die Pakete vom Kunden abholen. Wenn das Unternehmen am gleichen Ort Fahrzeuge hat, an dem man wohnt, muss das nicht teuer sein. Aber manche Anbieter wie OEC GmbH haben nur wenige Filialen, von denen aus sie operieren, Kilometerpreise waren auf deren Website nicht zu finden.
3.4. Durch Osteuropäer geführte Unternehmen
Die östlichen Alternativen heißen
3.4.1. Janzen Paketdienst
beliefert die GUS-Länder.
3.4.2 BPD Express GmbH (Bankowski-Gruppe)
www.bpd-express.com
Arbeitet nach eigenen Angaben mit diesen Partnern zusammen:
- Deutsche Post
- DPD
- Potschta Rossii
Ergänzung 16.03.2015:
Laut einer halbseitigen Werbeanzeige in der Zeitschrift "Neue Zeiten", Februar 2015:
Die Abholung von Zu Hause ist kostenlos
Zum Luftversand:
Versendet täglich nach Russland
Versanddauer: 5 - 15 Tage
Jeder Brief ist bis zu 500 € versichert.
Zollbearbeitung: 20,00 €
Zum Versand auf der Straße:
Am Ende jeden Monats
Dauer der Beförderung: 3 bis 6 Wochen
Nachweis der Zustellung mit Beweisfoto
Zollbearbeitung: 5,00 €
3.4.3. OEC = Ost Express Kurier GmbH
***
Kennt jemand noch andere? Bitte melden!
Später in dieser Serie möchte ich noch auf die Leistungen und Preise dieser Unternehmen zu sprechen kommen.
[Nachtrag, 11.05.2016:
3.4.4. Coureon
entdeckt Ende 2015. Kooperiert mit Hermes, DHL und DPD und erwähnt auch UPS. Wirbt für Paket nach Russland mit Preis ab 14,00 €.
Adresse in Berlin:
Coureon Logistics GmbH
Julie-Wolfthorn-Str. 1
10115 Berlin]
3.5. Landweg oder Luftweg?
Die Entscheidung zwischen der einen oder anderen Alternative kann abhängig gemacht werden davon, ob die Qualität eines zu Land befördernden Unternehmens als ausreichend vertrauenswürdig eingeschätzt wird, ob die Zeit bis zum gewollten Zustelldatum voraussichtlich noch erfüllbar ist, um wieviel teurer Pakete auf dem Luftwegesind.
Auf dem Landwege befördern die russischen Paketdienstleister (es sei denn sie bedienen sich ihrer Partner mit Luftflotte), außerdem die Deutsche Post mit der Bahn und wohl auch UPS. Sonst ist mir kein Unternehmen bekannt, das per LKW nach Russland und in die Ukraine versendet.
Grundsätzlich ist Luftpost aber teurer. In diesem Falle handelt es sich dann aber auch um Expressdienstleistungen.
Lassen Sie sich bei der Abgabe ihres Pakets erklären, auf welchem Wege Ihr Paket befördert wird! Sie sollten schon wissen, für welche Leistungen Sie bezahlen.
4. Individuelle Anforderungen
Mit dem zuletzt Geschriebenen sind wir auch schon bei den individuellen Anforderungen.
4.1. Extra Maßnahmen zum physischen Schutz des Pakets
Chronologisch gesehen fangen derlei Maßnahmen bei der Entgegennahme an. Entweder, der Versender nimmt ein Paket gar nicht erst an, wenn aufgrund instabiler Pappe abzusehen ist, dass das Paket unterwegs aufreißt. Er kann die Art und Weise, wie zu verpacken ist, in seinen Geschäftsbedingungen regeln. Damit werden die Risikobereiche klarer geregelt; das dient der Transparenz. Guten Service bedeutet es darüber hinaus, wenn bei einer persönlichen Übergabe die Empfangsperson im Namen des Versenders entsprechendes Verpackungsmaterial vorrätig hat, so dass das Paket bzw. dessen Inhalt neu und zuverlässiger verpackt werden kann. Dieser Service darf dann auch etwas kosten, einen Preis der Schludrigkeit des Kunden oder für seine Bequemlichkeit. Wenn aber ein Mitarbeiter in einem Russenshop das Paket annimmt, der nicht ordentlich geschult wurde, gelangt so womöglich ein nicht ausreichend stabiles Paket in den Transportweg, wenn das Paket dann in den LKW von Janzen oder Bankowski geladen wird. Ich kann mir hier eine Schwachpunkt gegenüber Postfilialen und UPS vorstellen.
Ich schätze, UPS hat alle möglichen Ressourcen, ein schlecht verpacktes Paket noch selbst sicherer zu verpacken. Man zahlt hier schließlich auch einen sehr hohen Preis, so dass man dafür auch Spitzenqualität und Service erwarten darf. Erfahrungen habe ich damit jedoch selbst nicht gesammelt. Bei UPS ist die Standardisierung aller Arbeitsvorgänge sicherlich mit am weitesten fortgeschritten. Die Qualität von Russenläden wird vermutlich von Laden zu Laden, von Mitarbeiter(in) zu Mitarbeiter(in) relativ hohen Schwankungen unterliegen, was die Kontrolle des Versandguts betrifft. Das vermute ich einfach aufgrund der Selbständigkeit dieser Unternehmen gegenüber dem Transporteur. Es könnte aber auch sein, dass der Fahrer genau angewiesen ist, Pakete nicht einzuladen, wenn sie fragil wirken.
Wenn man auf der Website des jeweiligin Versendeunternehmens zu diesem Thema Informationen finden kann, könnte das ein positives Indiz für Qualitätsbewertung sein. Der Expressdienst Tomba spricht genau diesen Punkt deutlich an. Die Pakete werden in Schützhüllen gesteckt, sodass, falls sie aufgehen, der Inhalt nicht verloren geht.
4.2. Versicherung des Paketinhalts
Der Transport von Briefen und Paketen zu einem bestimmten Empfänger stellt einen Werkvertrag mit dem Kunden dar. Geschuldet ist hier als Erfolg der Ausführung des Vertrags die Übergabe des Briefes oder Pakets an den Adressaten/die Adressatin, undzwar unversehrt, zumindest die Unversehrtheit des Inhalts. Lediglich beschädigtes Weihnachts-Geschenkpapier um das Paket herum wird sicherlich keine Schadensersatzansprüche auslösen, da solche minimalen Schäden an der Außenhülle sozialadäquat sind, mit ihnen ist von seiten des Versenders zu rechnen.
Tritt der Erfolg nicht (vollständig) ein, haftet zunächst mal grundsätzlich das Versandunternehmen. Je höher das Vertrauen in das Unternehmen (hinsichtlich der ordentlichen Ausführung des Auftrags als auch hinsichtlich der Regulierung von Leistungsstörungen), desto tendenziell niedriger dürfte das Bedürfnis nach einem Versicherungsabschluss sein.
Allerdings sind Fallgestaltungen vorstellbar, für die das Versandunternehmen nicht haftbar gemacht werden kann. Force Majeure, höhere Gewalt. Dazu gehören hoheitliche Maßnahmen von Behörden im Empfängerland, wozu auch Beschlagnahmen durch den Zoll zählen. Nicht einmal um höhere Gewalt handelt es sich in Fällen, in denen sich in Paketen Sachen befinden, die laut Einfuhrbestimmungen des Einfuhrlandes nicht erlaubt sind. Da das KEP-Unternehmen im Normalfalle das Paket entgegennimmt, ohne es zu öffnen und zu kontrollieren, hat der Kunde die Beschlagnahme durch eigene Obliegenheitsverletzung dann selbst provoziert. Hier würde wohl auch keine Versicherung zahlen, jedenfalls dann nicht, wenn man diese Unterlassung der eigenen Information als grob fahrlässig einstuft. Auf die eigene Obliegenheit zur Information über Erlaubtes und nicht Erlaubtes im Paket war ich schon im ersten Teil eingegangen.
In Fällen höherer Gewalt kann man vom KEP-Unternehmen keinen Schadensersatz verlangen. Solche Fälle können mit einer Versicherung gesichert werden. Das sollte man sich überlegen. Und wenn man sich den Streit über die Schuld des KEP-Dienstleisters sparen möchte, könnte, wo die Unlust besonders groß ist, die Versicherung vielleicht auch noch empfohlen werden. Die würde vielleicht auch den Fall der Insolvenz des schuldigen Transportunternehmens, das die Schadensersatzzahlung herausgezögert hat, übernehmen.
Diese Art Versicherung wird für regelmäßige Versender wichtiger als für nur gelegentliche. Leider kann ich im Rahmen dieses Überblicks nicht auch noch die hier spezialisierten Versicherungsunternehmen und deren Leistungen beschreiben.
Jedoch wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann eventuell auch diese benutzen im Falle des Streits mit dem KEP-Unternehmen. Doch es gibt Unterschiede. Wenn für den Kunden unklar ist, wo und wie das Paket abhanden gekommen ist, bietet die Transportversicherung wohl bessere Chancen auf eine Entschädigung, wenn Beweismittel für die Schuld des Transporteurs nicht verfügbar sind oder die Exkulpation des Versenders nicht entkräftet werden kann (die Nennung entschuldbarer Gründe, mit der Folge der Befreiung von einer Entschädigungspflicht).
Jedenfalls sollte der Paketdienst eine Versicherung als Service anbieten. Es sollte aber keine Einheitsversicherung zum immer selben Preis sein, sondern der Preis sollte in Abhängigkeit vom Wert des Pakets bestimmt sein. Für einen Paketinhalt im Werte von 50 € ist eine Versicherung eines Wertes von bis zu 500 € eigentlich übertrieben.
Für die Qualität der Versicherung spricht dann als Indiz (aber auch nicht mehr) eine möglichst feine Abstufung.
Weiter will ich auf die Versicherung nicht eingehen, sondern Ihnen nur ein paar Gedanken als Entscheidungshilfe mitgeben.
4.3. Paketverfolgung und Nachweis der Zustellung des Pakets an den Empfänger
Die Paketverfolgung ist ein Service. Die Versandfirma braucht selbst Kontrollen darüber, wo sich seine Fahrzeuge und die Gegenstände seiner Kunden befinden. Also warum nicht die hier schon verfügbaren Informationen auch an den Kunden weitergeben? Dann ruft dieser weniger oft beim Versender an, wenn er sich eigentständig informieren kann. Ein extra Pluspunkt ist es, wenn solche Informationen für den Kunden nicht nur über das Internet abrufbar sind, sondern auch über ein Telefon, denn nicht jeder hat einen PC mit Internetzugang. Doch solche Dienste, bei denen der Kunde schon im Internet gebucht hat, sollte der Zugang über eine Website genügen.
Wer nun sein Paket im Russenladen abgibt und für die Beauftragung gar nicht das Internet benutzt hat, für den wird es interessant sein, sich über den derzeitigen Verbleib seines Pakets auch telefonisch zu erkundigen. Funktioniert das nicht, dann muss das in der Bewertung des Unternehmens zur Abwertung führen.
Es liegt auch im eigenen Interesse des Unternehmens, sich Beweismittel zu verschaffen, dass es das Paket dem Adressaten übergeben hat. Dieses Beweismittel dient der VErmeidung von Rechtsstreiten um die Frage "Hat der Fahrer übergeben oder nicht?". Von daher ist es guter Service, wenn das Unternehmen diesen Service kostenlos anbietet. Das größte Problem sehe ich nur in der Sicherstellung des Weges des Beweismittels vom Adressaten zum Absender/Kunden. Der Fahrer, der das Foto von der Übergabe macht oder machen lässt, muss die digitalen Bilder dokumentieren, damit sie zuzuordnen sind zum jeweils richtigen Absender. Die Ausfüllung eines Formulars, mit dem der Adressat die Inempfangnahme bestätigt, ist mit etwas Arbeit und Zeit verbunden. Von daher ist eine geringe Gebühr auch gerechtfertigt.
Manch ein Unternehmen mag den Wert dieses Services mit in den Preis einrechnen und nicht extra ausweisen, ein anderes vielleicht im Interesse der Transparenz doch extra ausweisen. Der Kunde soll diesen Punkt nur beim Preisvergleich berücksichtigen. Ihm sollte jedenfalls immer (auch) die Möglichkeit geboten werden, solche Beweismittel zu bekommen. Wenn er es nicht hat, wird der Paketdienstleister aufgrund einer Beweislastumkehrregelung dennoch nachweisen müssen, dass sein Mitarbeiter oder Subunternehmen das Paket vertragsgemäß übergeben hat.
4.4. Garantie für Zusendung innerhalb klarer Fristen
Laut der Definition des Gesetzes (siehe oben) zu Kurieren sollte jenen Unternehmen möglich sein, die Beförderungsfrist in relativ engen Grenzen angeben zu können. Die Dokumente (Briefe) und Pakete können der Definition nach nicht aus den Händen des Kuriers an den Zoll gelangen, dass der Kurier keinen Zugriff mehr hat. Aufgrund seiner hoheitlichen Möglichkeiten hat der Zoll sicherlich doch Möglichkeiten, dem Kurier den Besitz am Paket oder Dokument zu entziehen. Die Grenze dürfte hier in dem Punkte überschritten sein, wenn der Kurier ohne das Paket weiter fährt/fahren muss. Beim Transport von Dokumenten (Briefen) dürfte das weniger selten vorkommen als beim Transport von Paketen.
UPS ist ein bekannter Kurierdienst.
4.4.1. Zollvorschriften
UPS erklärte auf seiner Website am 26.5.2010, dass Russland seine Einfuhrbestimmungen verschärft hat.
Quelle: http://www.ups.com/content/de/de/about/news/service_updates/20100526_restrictions.html
Das führe dazu, dass zollpflichtige Transportgüter an Privatpersonen länger beim russischen Zoll festgehalten werden. - Unter solchen Bedingungen weicht der Begriff des Kurierdienstes auf.
Schlussfolgerung
Im Russland-Verkehr muss man bei der "Zuverlässigkeit" hinsichtlich der Beförderungsdaueralso gegenüber Transporten innerhalt offener EU-Inlandsgrenzen Abstriche machen. D.h. man sollte als Versender eine Pufferzeit mit einplanen.
4.4.2. Abhängigkeit der Beförderungsgeschwindigkeit von der Wahl zwischen Landweg und Luftweg (siehe oben)
Die weltweit agierenden Unternehmen haben mit dem Zoll an den Flughäfen zu tun, die kleineren, die nur den Landweg nutzen, mit dem Zoll an der Grenze. Wenn man sich fragt, warum die Lieferung so lange dauert, sollte man sich die Unterschiede klar machen: Das Flugzeug wird mit den Paketen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz usw. entladen und fliegt zurück. Der LKW oder der Bus, der Post und Pakete mitnimmt, will mit der Ladung weiter ins Land hinein fahren. Also wo kommen Zollbeamte leichter in Berührung mit Mitarbeitern der Transportunternehmen? Und wo kann ein Zollbeamter leichter Einfluss auf den Warenfluss nehmen? Solche Konzerne mit den Flugzeugen lassen sich nicht so leicht von den Zollbeamten handeln wie LKW-Fahrer und Busfahrer kleiner Unternehmen. An der Grenze muss die Ladung ausgepackt, eingelagert, kontrolliert und wieder auf den LKW aufgeladen werden. Und die Frage ist, wie oft ein LKW des kleinen Paketdientes das Zolllager anfährt.
Man mag sich leicht ausmalen, dass die Wahrscheinlich des Zeitverlusts und der Korruption an der Grenze größer ist.
Wenn nun auch das KEP-Unternehmen Mängel bei der Kommunikation mit dem Kunden hat, ihm nicht die Zollbedingungen leicht verständlich erklärt, kann man sich ausrechnen, dass eine nicht geringe Zahl von Kunden Dinge in die Pakete legt, deren Einführung in das Zielland verboten ist.
Schlussfolgerung
Schauen Sie sich die Websites der KEP-Konkurrenten an! Ich werde sie noch nennen. Einige nannte ich schon. Die Kundeninformation über die Zollfragen ist ein Qualitätsmerkmal, das sich auch auf den Erfolg des Kundenauftrags im Generellen positiv oder negativ auswirkt. Eine primitiv erstellte Website lässt indiziell Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit zu, dass die eigenen Pakete nicht oder nicht in erwarteter Frist beim Adressaten ankommt.
Ergänzung - Lesetipp:
Elefanten-Hochzeit - Die beiden KEP-Größen UPS und TNT Express wollen fusionieren und bringen damit den Kurier-, Express- und Postmarkt in Bewegung Droht nun der große Verdrängungswettbewerb? in der Zeitschrift Transport + Logistik 16/2012, S. 20-22
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Im dritten Teil bespreche ich die Deutsche Post und DHL, im vierten alle anderen KEP-Unternehmen, einschließlich Preisen. Danach sollte jeder in der Lage sein, den Versender für eigene Pakete zu finden.
Teil 2 der Serie Kuriere, Express- und Paketversender für Russland und die Ukraine. Qual der Wahl ist erschienen http://t.co/58TeMXxH ...