Auf dem Landwege befördern die russischen Paketdienstleister (es sei denn sie bedienen sich ihrer Partner mit Luftflotte), außerdem die Deutsche Post mit der Bahn und wohl auch UPS. Sonst ist mir kein Unternehmen bekannt, das per LKW nach Russland und in die Ukraine versendet.
Grundsätzlich ist Luftpost aber teurer. In diesem Falle handelt es sich dann aber auch um Expressdienstleistungen.
Lassen Sie sich bei der Abgabe ihres Pakets erklären, auf welchem Wege Ihr Paket befördert wird! Sie sollten schon wissen, für welche Leistungen Sie bezahlen.
Mit dem zuletzt Geschriebenen sind wir auch schon bei den individuellen Anforderungen.
Chronologisch gesehen fangen derlei Maßnahmen bei der Entgegennahme an. Entweder, der Versender nimmt ein Paket gar nicht erst an, wenn aufgrund instabiler Pappe abzusehen ist, dass das Paket unterwegs aufreißt. Er kann die Art und Weise, wie zu verpacken ist, in seinen Geschäftsbedingungen regeln. Damit werden die Risikobereiche klarer geregelt; das dient der Transparenz. Guten Service bedeutet es darüber hinaus, wenn bei einer persönlichen Übergabe die Empfangsperson im Namen des Versenders entsprechendes Verpackungsmaterial vorrätig hat, so dass das Paket bzw. dessen Inhalt neu und zuverlässiger verpackt werden kann. Dieser Service darf dann auch etwas kosten, einen Preis der Schludrigkeit des Kunden oder für seine Bequemlichkeit. Wenn aber ein Mitarbeiter in einem Russenshop das Paket annimmt, der nicht ordentlich geschult wurde, gelangt so womöglich ein nicht ausreichend stabiles Paket in den Transportweg, wenn das Paket dann in den LKW von Janzen oder Bankowski geladen wird. Ich kann mir hier eine Schwachpunkt gegenüber Postfilialen und UPS vorstellen.
Ich schätze, UPS hat alle möglichen Ressourcen, ein schlecht verpacktes Paket noch selbst sicherer zu verpacken. Man zahlt hier schließlich auch einen sehr hohen Preis, so dass man dafür auch Spitzenqualität und Service erwarten darf. Erfahrungen habe ich damit jedoch selbst nicht gesammelt. Bei UPS ist die Standardisierung aller Arbeitsvorgänge sicherlich mit am weitesten fortgeschritten. Die Qualität von Russenläden wird vermutlich von Laden zu Laden, von Mitarbeiter(in) zu Mitarbeiter(in) relativ hohen Schwankungen unterliegen, was die Kontrolle des Versandguts betrifft. Das vermute ich einfach aufgrund der Selbständigkeit dieser Unternehmen gegenüber dem Transporteur. Es könnte aber auch sein, dass der Fahrer genau angewiesen ist, Pakete nicht einzuladen, wenn sie fragil wirken.
Wenn man auf der Website des jeweiligin Versendeunternehmens zu diesem Thema Informationen finden kann, könnte das ein positives Indiz für Qualitätsbewertung sein. Der Expressdienst Tomba spricht genau diesen Punkt deutlich an. Die Pakete werden in Schützhüllen gesteckt, sodass, falls sie aufgehen, der Inhalt nicht verloren geht.
Der Transport von Briefen und Paketen zu einem bestimmten Empfänger stellt einen Werkvertrag mit dem Kunden dar. Geschuldet ist hier als Erfolg der Ausführung des Vertrags die Übergabe des Briefes oder Pakets an den Adressaten/die Adressatin, undzwar unversehrt, zumindest die Unversehrtheit des Inhalts. Lediglich beschädigtes Weihnachts-Geschenkpapier um das Paket herum wird sicherlich keine Schadensersatzansprüche auslösen, da solche minimalen Schäden an der Außenhülle sozialadäquat sind, mit ihnen ist von seiten des Versenders zu rechnen.
Tritt der Erfolg nicht (vollständig) ein, haftet zunächst mal grundsätzlich das Versandunternehmen. Je höher das Vertrauen in das Unternehmen (hinsichtlich der ordentlichen Ausführung des Auftrags als auch hinsichtlich der Regulierung von Leistungsstörungen), desto tendenziell niedriger dürfte das Bedürfnis nach einem Versicherungsabschluss sein.
Allerdings sind Fallgestaltungen vorstellbar, für die das Versandunternehmen nicht haftbar gemacht werden kann. Force Majeure, höhere Gewalt. Dazu gehören hoheitliche Maßnahmen von Behörden im Empfängerland, wozu auch Beschlagnahmen durch den Zoll zählen. Nicht einmal um höhere Gewalt handelt es sich in Fällen, in denen sich in Paketen Sachen befinden, die laut Einfuhrbestimmungen des Einfuhrlandes nicht erlaubt sind. Da das KEP-Unternehmen im Normalfalle das Paket entgegennimmt, ohne es zu öffnen und zu kontrollieren, hat der Kunde die Beschlagnahme durch eigene Obliegenheitsverletzung dann selbst provoziert. Hier würde wohl auch keine Versicherung zahlen, jedenfalls dann nicht, wenn man diese Unterlassung der eigenen Information als grob fahrlässig einstuft. Auf die eigene Obliegenheit zur Information über Erlaubtes und nicht Erlaubtes im Paket war ich schon im ersten Teil eingegangen.
In Fällen höherer Gewalt kann man vom KEP-Unternehmen keinen Schadensersatz verlangen. Solche Fälle können mit einer Versicherung gesichert werden. Das sollte man sich überlegen. Und wenn man sich den Streit über die Schuld des KEP-Dienstleisters sparen möchte, könnte, wo die Unlust besonders groß ist, die Versicherung vielleicht auch noch empfohlen werden. Die würde vielleicht auch den Fall der Insolvenz des schuldigen Transportunternehmens, das die Schadensersatzzahlung herausgezögert hat, übernehmen.
Diese Art Versicherung wird für regelmäßige Versender wichtiger als für nur gelegentliche. Leider kann ich im Rahmen dieses Überblicks nicht auch noch die hier spezialisierten Versicherungsunternehmen und deren Leistungen beschreiben.
Jedoch wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann eventuell auch diese benutzen im Falle des Streits mit dem KEP-Unternehmen. Doch es gibt Unterschiede. Wenn für den Kunden unklar ist, wo und wie das Paket abhanden gekommen ist, bietet die Transportversicherung wohl bessere Chancen auf eine Entschädigung, wenn Beweismittel für die Schuld des Transporteurs nicht verfügbar sind oder die Exkulpation des Versenders nicht entkräftet werden kann (die Nennung entschuldbarer Gründe, mit der Folge der Befreiung von einer Entschädigungspflicht).
Jedenfalls sollte der Paketdienst eine Versicherung als Service anbieten. Es sollte aber keine Einheitsversicherung zum immer selben Preis sein, sondern der Preis sollte in Abhängigkeit vom Wert des Pakets bestimmt sein. Für einen Paketinhalt im Werte von 50 € ist eine Versicherung eines Wertes von bis zu 500 € eigentlich übertrieben.
Für die Qualität der Versicherung spricht dann als Indiz (aber auch nicht mehr) eine möglichst feine Abstufung.
Weiter will ich auf die Versicherung nicht eingehen, sondern Ihnen nur ein paar Gedanken als Entscheidungshilfe mitgeben.
Die Paketverfolgung ist ein Service. Die Versandfirma braucht selbst Kontrollen darüber, wo sich seine Fahrzeuge und die Gegenstände seiner Kunden befinden. Also warum nicht die hier schon verfügbaren Informationen auch an den Kunden weitergeben? Dann ruft dieser weniger oft beim Versender an, wenn er sich eigentständig informieren kann. Ein extra Pluspunkt ist es, wenn solche Informationen für den Kunden nicht nur über das Internet abrufbar sind, sondern auch über ein Telefon, denn nicht jeder hat einen PC mit Internetzugang. Doch solche Dienste, bei denen der Kunde schon im Internet gebucht hat, sollte der Zugang über eine Website genügen.
Wer nun sein Paket im Russenladen abgibt und für die Beauftragung gar nicht das Internet benutzt hat, für den wird es interessant sein, sich über den derzeitigen Verbleib seines Pakets auch telefonisch zu erkundigen. Funktioniert das nicht, dann muss das in der Bewertung des Unternehmens zur Abwertung führen.
Es liegt auch im eigenen Interesse des Unternehmens, sich Beweismittel zu verschaffen, dass es das Paket dem Adressaten übergeben hat. Dieses Beweismittel dient der VErmeidung von Rechtsstreiten um die Frage "Hat der Fahrer übergeben oder nicht?". Von daher ist es guter Service, wenn das Unternehmen diesen Service kostenlos anbietet. Das größte Problem sehe ich nur in der Sicherstellung des Weges des Beweismittels vom Adressaten zum Absender/Kunden. Der Fahrer, der das Foto von der Übergabe macht oder machen lässt, muss die digitalen Bilder dokumentieren, damit sie zuzuordnen sind zum jeweils richtigen Absender. Die Ausfüllung eines Formulars, mit dem der Adressat die Inempfangnahme bestätigt, ist mit etwas Arbeit und Zeit verbunden. Von daher ist eine geringe Gebühr auch gerechtfertigt.
Manch ein Unternehmen mag den Wert dieses Services mit in den Preis einrechnen und nicht extra ausweisen, ein anderes vielleicht im Interesse der Transparenz doch extra ausweisen. Der Kunde soll diesen Punkt nur beim Preisvergleich berücksichtigen. Ihm sollte jedenfalls immer (auch) die Möglichkeit geboten werden, solche Beweismittel zu bekommen. Wenn er es nicht hat, wird der Paketdienstleister aufgrund einer Beweislastumkehrregelung dennoch nachweisen müssen, dass sein Mitarbeiter oder Subunternehmen das Paket vertragsgemäß übergeben hat.
Laut der Definition des Gesetzes (siehe oben) zu Kurieren sollte jenen Unternehmen möglich sein, die Beförderungsfrist in relativ engen Grenzen angeben zu können. Die Dokumente (Briefe) und Pakete können der Definition nach nicht aus den Händen des Kuriers an den Zoll gelangen, dass der Kurier keinen Zugriff mehr hat. Aufgrund seiner hoheitlichen Möglichkeiten hat der Zoll sicherlich doch Möglichkeiten, dem Kurier den Besitz am Paket oder Dokument zu entziehen. Die Grenze dürfte hier in dem Punkte überschritten sein, wenn der Kurier ohne das Paket weiter fährt/fahren muss. Beim Transport von Dokumenten (Briefen) dürfte das weniger selten vorkommen als beim Transport von Paketen.
UPS ist ein bekannter Kurierdienst.
UPS erklärte auf seiner Website am 26.5.2010, dass Russland seine Einfuhrbestimmungen verschärft hat.
Quelle: http://www.ups.com/content/de/de/about/news/service_updates/20100526_restrictions.html
Das führe dazu, dass zollpflichtige Transportgüter an Privatpersonen länger beim russischen Zoll festgehalten werden. - Unter solchen Bedingungen weicht der Begriff des Kurierdienstes auf.
Schlussfolgerung
Im Russland-Verkehr muss man bei der "Zuverlässigkeit" hinsichtlich der Beförderungsdauer [...Nächste Seite]
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Nürnberg II - Internationales Strafgericht
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