Das Paket ist bis zur Poststelle in Sotschi gelangt. Mein Freund ist mit der Nummer, die ich im Callcenter erhalten habe, dort gewesen und hat nach dem Verbleib des Pakets gefragt. Dort hat man ihm erklärt, dass das Paket dort aufbewahrt worden war. Es habe dort einen Monat lang gelegen. Dieser Aussage schenke ich mehr Glauben als der von dem DHL-Mitarbeiter jetzt. Schließlich hätte man mir diesen Sachverhalt auch schon viel früher mitteilen können.
Dann ist auch die rechtliche Bewertung im Brief falsch.
Ich habe die Zollerklärung ausgefüllt. Diese wurde von der Mitarbeiterin in dem Zeitungsladen, in dem ich das Paket aufgegeben hatte, auf das Paket geklebt. Und diese Paketseite habe ich eingescannt und diese Kopie dem Brief vom September zugesandt. Daher ist die Aussage falsch, ich hätte keine Zollinhaltserklärung zugesandt. Darauf steht: Sweets.
Und Süßigkeiten zu Weihnachten zu versenden, ist ja wohl nichts Ungewöhnliches. Das kommt häufig vor.
Der Postmitarbeiter muss sicherlich als Vertreter der Deutschen Post sich diese Zollinhaltserklärung ansehen und den Kunden darauf hinweisen, wenn etwas darauf steht, was nicht versandt werden darf. Was nach Russland nicht versandt werden darf, steht in einer Datei, die dieser Mitarbeiter am Monitor angezeigt erhält, wenn er das Paket abfertigt. Er arbeitet mit dem System Zora. Das liefert die Zollbestimmungen. Ich bin am Schalter nicht darauf hingewiesen worden, dass Süßigkeiten nicht nach Russland versandt werden dürfen.
Würden Sie damit rechnen?
Die Ablehnungsbegründung ist nicht stimming. Das sind nur Vorwände und Mutmaßungen. Mir wird die Schuld mit Tatsachen zugeschoben, die ins Blaue hinein behauptet werden, ohne irgendwelche Nachweise zu liefern.
Es ist enttäuschend.
Das ist die Masche der DHL: Man behauptet: Der Kunde hat die Einfuhr- Zollbestimmungen nicht beachtet. Oder er hat die Sachen nicht richtig eingepackt oder die falschen Waren eingepackt. Ich fand bei meiner Recherche einen Fall, wo Maschinenöl von irgendwo anders her ins Paket gelaufen war und eine Grafikkarte zerstört hatte, die ein Mann privat an seinen Bruder geschickt hatte. DHL weigerte sich mit dem Hinweis darauf, der Versender hat sie nicht richtig verpackt. Nach Ansicht der DHL muss also alles sicher geschützt vor Flüssigkeiten (einschließlich Öl) eingetütet werden, das sei eine Obliegenheit.
Ich werde ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, da ich die Beweismittel habe und mir nicht vorstellen kann, dass DHL seine Behauptungen zu seiner Entlastung beweisen kann.
Mal sehen, ob DHL das durchstreiten will. Auf die Zollbestimmungen, auf die im letzten Brief verwiesen wurde, kommt es hier gar nicht an. Die Behauptung, das Paket sei beim Zoll stecken geblieben, ist aus der Luft gegriffen, wenn nicht sogar gelogen.
Damit bleibt mir nur übrig, für die Abwicklung eines Schadensfall eine Note "4" an die DHL zu erteilen.
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Nürnberg II - Internationales Strafgericht
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