1. Antragsformular online ausfüllen
Seit dem Jahreswechsel 2012 - 2013 ist der Visumantrag im Internet zu schreiben, auf der Website des russischen Außenministeriums.
Man sieht beim Beantworten der Fragen nie das gesamte Formular, denn das Formular ist in mehreren Schritten, über mehrere Seiten auszufüllen, wobei jede Seite vom Server des Außenministeriums gespeichert wird. An solchen Stellen kann man später mit dem Ausfüllen fortsetzen. Das macht Sinn, weil es häufig dazu kommen wird, dass benötigte Informationen während des Ausfüllens nicht zur Hand sind. Das Ausfüllen muss man aber zügig vornehmen, sonst fliegt man aus dem Prozess der Online-Antragstellung heraus und muss von vorn anfangen.
Zunächst fiel mir bei der Beschäftigung mit diesem Antragsformular auf, dass der Text, den man auswählen kann, wo es Auswahlalternativen gibt, und der Text, der jeweils die einzelnen Fragen zeigt, nicht vollständig in deutsch vorhanden ist. Es ist ein Mischmasch aus deutscher und englischer Sprache.
Das bedeutet aber dann für diejenigen ein Erschwernis, wenn nicht gar eine Barriere, die kein Englisch beherrschen.
Sie müssen aber später den Antrag ausdrucken und unterschreiben. Daher kann auch niemand aus der Ferne den elektronischen Antrag für sie ausfüllen (es sei denn, mit sogenanntem Remote-Zugriff. Den einzurichten dazu gehören fortgeschrittene Computerkenntnisse.); wenn, dann müsste das ausgefüllte und ausgedruckte Formular erst an den nicht des Englischen mächtigen Antragsteller zugesendet werden. Das wäre umständlich.
[Korrektur/Ergänzungen, 05.05.2016: Das Ausfüllen des Online-Antrags kann ein Reisebüro für seine Kunden oder das VHS Visazentrum für Russlandreisende/Individualreisende übernehmen; natürlich nicht gratis. Kommt der Russlandreisende selbst zum Visazentrum oder Reisebüro, um seine Antragsunterlagen abzugeben, kann er dann das Formular unterschreiben. Wenn nicht, muss es ihm zur Unterschrift zugesandt werden.
Für das Formular vergibt das System eine Nummer. Damit und mit einem zu vergebenen Passwort kann man die Antragsbearbeitung später fortsetzen.
Ich rate dazu, mit dem Ausfüllen des Antrags erst dann zu beginnen, wenn man die Unterlagen zusammengetragen hat, also insbesondere die Einladung erhalten hat, die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen eines Auslandsreisekrankenversicherungsvertrags mit der Policen-Nummer und den Nachweis der Rückkehrwilligkeit. Aus diesen Unterlagen ergeben sich Informationen, die man zum Ausfüllen des Visumantragsformulars benötigt.
Das Ausfüllen dem Russland-Reisebüro oder Visumdienstleister zu überlassen, ist sogar empfehlenswert für Russlandreisende. Wenn Russland-Unerfahrene das Formular selbst [zum ersten Mal] auszufüllen versuchen, kommt es häufig dazu, dass sie doch Fragen an ihr Reisebüro stellen, den Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ausfüllen. Dies führt regelmäßig zu einem Mehraufwand infolge der Unerfahrenheit und kostet Zeit. Dies kann dann dazu führen, dass anstatt der Gebühren für eine Standardbearbeitung Gebühren für eine Expressbearbeitung (Konsulat: 35,00 €, VHS Visazentrum: 30,00 € mehr) fällig werden.]
Da ich aber auch schon auf der Website eines Konsulats eine Erläuterung gesehen habe, wonach der Antrag in russischer oder englischer Schrift auszufüllen ist (ist auch im Berliner Generalkonsulat zu lesen), nehme ich an, man ist hier auf gutem Wege und wird den Rest des Online-Formulars auch bald noch vollständig ins Deutsche übersetzt bekommen. Diesbezüglich fehlt(e) es anscheinend an Abstimmung zwischen dem Russischen Außenministerium und den Konsulaten (von wegen: Auszufüllen in russisch oder englisch).
Das Ausfüllen des Formulars geht jetzt nach meinem Eindruck leichter als das Ausfüllen des Papierformulars. Bei einem Schreibfehler muss man nicht mehr mit einem neuen Blatt Papier beginnen. Probleme der Konsulatsmitarbeiter mit der Lesbarkeit von mit Hand geschriebener Schrift fallen weg. Auch die Schreibhemmung bei Formularen wird wegen der leichten Korrekturmöglichkeit gesenkt, was dazu führen kann, dass man den Antrag vielleicht schneller ausfüllen kann.
Antrag auf mobilen Geräten ausfüllen?
Fraglich ist, ob das Formular sich auch mit Tablet-PCs oder sogar auch mit Smartphones ausfüllen lässt. Das kann ich nicht testen. Für eine Testserie bräuchte man viel Zeit, viele verschiedene Geräte, wobei ein Gerät immer auch mit verschiedener Software zu testen wäre. Jedenfalls sind Smartphones allgemein schlechter vor Trojanern abgesichert als Computer, so dass bei deren Nutzung die abstrakte Gefahr größer ist, dass Cracker diese Informationen über die Einreisepläne nach Russland erhalten. Oder böswillige Apps für Smartphones. Wenn das Ausfüllen an mobilen Kleingeräten aber prinzipiell geht, ist ein Problem auch die Aufbewahrung ihres Benutzernamens und Passwortes für die Website des russischen Außenministeriums auf dem Smartphone, wenn sie dieses auch nach Russland mitnehmen - und verlieren sollten. Sie brauchen unbedingt einen sicheren Passwort-Safe. Passwort-Manager-Programme für Android-Smartphones (und Tablet-PCs) sind problematisch.
Nachweis der Behauptung/Vertiefungshinweis: Android - Zwischenablage öffnet Dieben die Tür
Smartphones sind in ihrer Funktionalität gegenüber Desktop-PCs eingeschränkt. Hier geht Komfort der Bedienung (Bedienbarkeit) vor Sicherheit - hinsichtlich der Apps (Programme). Daher sollte der Online-Antrag zu Hause am Desktop-PC ausgefüllt werden oder am Notebook, das während der Russland-Reise zu Hause bleibt.
Das Risiko eines Schadens als Folge des Ausfüllens des Visumantragsformulars im Internet mittels eines Smartphones oder Tablet-PCs mag Touristen klein erscheinen. Jedenfalls werden solche Wahrscheinlichkeiten erst durch den Internetzwang für die Antragstellung geschafffen. Auch Geschäftsreisende können sich dem nicht entziehen. Unternehmen müssen schärfere Sicherheitsvorkehrungen treffen, da die Verantwortlichkeiten für wahrscheinliche Schäden gegenüber Dritte viel weiter reichen.
Mehr hier zu Sicherheitsvorkehrungen für eine Russlandreise.
2. Der Ort der Antragsabgabe - das vorgeschaltete Visumzentrum
Es gibt zwei Ausgabeorte für die Reisepässe mit einem Visum. Das - jeweils örtlich zuständige - Generalkonsulat oder die - örtlich zuständige - Visahandling Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
a) Übergangsfrist
Es sind im November 2012 in den Städten Deutschlands, in denen sich russische Generalkonsulate befinden, Büros zur Abgabe von Visumanträgen und Ausgabe der Visen eingerichtet worden, die rechtlich keine Außenstellen der Konsulate sind, sondern von einer privatrechtlich geführten Gesellschaft betrieben werden, der Visahandling Service GmbH. Darüber und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen hatte ich berichtet. Es war vorgesehen und entsprechend auf der Website des Berliner Konsulats (und auch denen der anderen Konsulate) erklärt worden, dass zukünftig die Anträge nur noch bei der VHS abgegeben werden können.
In der Übergangsphase von einigen Wochen (in Berlin: vom 8. November 2012 bis 8. Januar 2013 in Leipzig vom 15. November 2012 bis 8. Januar 2013) durfte man sich zunächst aussuchen, ob man wie bisher den Antrag im Konsulat stellt, ohne Termin. Währenddessen ist aber bereits auf den Websites verschiedener russischer Konsulate angekündigt gewesen, dass ab 8. Januar 2013 (Berlin) Anträge nur noch im Visumzentrum gestellt werden dürfen. In der Übergangszeit war kein Termin notwendig, um in das Visumzentrum in Berlin eingelassen zu werden und den Antrag abzugeben.
In der 3. Januarwoche 2013 habe ich die Erklärung auf der Website des russischen Konsulats in Berlin entdeckt, dass man für eine Antragstellung obligatorisch einen Termin braucht. Den muss man sich vom Visumzentrum geben lassen, hieß es. Telefonisch kostet das 1,86 € pro Minute. Dazu gleich mehr.
b) Was denn nun? VHS obligatorisch oder nicht?
Außerdem habe ich aber auch entdeckt, dass das Berliner Generalkonsulat auf seiner Website schreibt, dass ein Antrag jetzt immer noch bei ihm gestellt werden kann. Dieser Satz fehlte noch im November und Dezember 2012. Vorher war verlautbart worden, dass das Konsulat keine Anträge mehr selbst direkt von Touristen annimmt. Hier hat man also zurückgerudert.
Ein Zeichen der Unsicherheit bei der Einführung neuer Abläufe bzw. ein Zeichen von mangelnder Koordination.
Entscheidungsbefugte Personen scheinen zunächst nicht das Visaerleichterungsabkommen bzw. den Visakodex der EU studiert zu haben. Denn dort ist vorgesehen, dass russische Antragsteller nicht gezwungen sind, ihren Antrag bei den neu einzurichtenden Visumzentren der deutschen Konsulate abzugeben. Aber sie müssen (mussten) sich einen Termin beschaffen.
Ausnahme: Sie überlassen die Visumbeschaffung einem Russland-Reisebüro oder einem Visumdienstleister.
Wegen des Hin und Her zu diesem Punkt, die mich verunsichert hat, habe ich im Februar 2013 versucht, vom Russischen Konsulat in Berlin eine Auskunft zu bekommen, zunächst mündlich am Telefon, dann per E-Mail. Ich habe leider keine erhalten. In meiner E-Mail vom 26.02.2003 schrieb ich an das berliner Konsulat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Telefon des russischen Konsulats in Berlin habe ich meine Frage soeben nicht beantwortet bekommen. Die Dame, die zuerst nicht deutsch sprechen wollte, obwohl ich die Telefonnummer für Auskünfte in deutscher Sprache (030/22-65-11-84) gewählt hatte, ignorierte meine Frage und stellte ihrerseits Fragen wie "Wollen Sie ein Touristenvisum?" Da diese Dame nicht zuhörte und keine Auskünfte gab, hoffe ich, Sie geben Auskunft. Die Dame nannte mir für eine Auskunftseinholung diese E-Mail-Adresse:
infokonsulat@russisches-konsulat.de.
Die praktische Einführung neuer Verfahren bei der Erteilung von Visa im Zeitraum November 2012 und Januar 2013 warf einige Fragen auf, zu denen es auf den Websites der russischen Konsulate keine Antworten oder widersprüchliche Angaben gibt.
Zuerst, im November und Dezember, las ich auf Websites der Konsulate, dass ein Visumantrag ab 8. Januar nur noch im Büro der Visahandling Service GmbH abgegeben werden kann und dort dann der Reisepass wieder abgeholt werden muss. Im Januar fand ich dann die Information, dass man sich auch weiterhin wegen der Visa direkt an die Konsulate wenden kann, Anträge auch direkt ins Konsulat bringen kann.
Ich glaube, man hat hier diesen Punkt geändert, nachdem bewusst wurde, dass eine Abgabe des Visumantrags bei der Visahandling GmbH als zwingende Bedingung gegen das Abkommen zur Visaerleichterung verstößt. Auch in Russland haben die Antragsteller, die ein Schengenvisum wollen bzw. ein Visum für Deutschland, auch trotz Einführung von Visazentren, die von privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben werden, die Möglichkeit, ihre Anträge in den deutschen Konsulaten abzugeben.
Frage: Diese Fragen werden nicht oder nicht klar auf den Websites der russischen Generalkonsulate kommuniziert bzw. nicht einheitlich beantwortet.
1. Darf ein deutscher Antragsteller seinen Antrag - nach wie vor - im Russischen Konsulat (in Berlin und in den weiteren fünf Konsulaten in Deutschland) abgeben und abholen? Das deuten Informationen auf manchen Websites von russischen Konsulaten seit Januar an, aber jetzt wieder nicht mehr www.russisches-konsulat.de. Ich bin irritiert.
2. Darf ein deutscher Visumantragsteller einen Vertreter schicken? Muss der Vertreter eine vom Notar beglaubtigte Vollmacht vorweisen, um den Antrag einer anderen Person abgeben und abholen zu dürfen? Wenn ja, gilt das wirklich für jedes der russischen Generalkonsulate in Deutschland?
3. Wenn ja, gilt das auch für Russland-Reisebüros und Visa-Service-Unternehmen? Müssen die auch eine notariell beglaubtigte Vollmacht vorweisen? Oder reicht der Ausdruck des Auftrags des Kunden zur Beschaffung des Visums?
Sie würden mir mit Ihren Antworten wirklich sehr helfen. Transparente Bedingungen ersparen vielen Menschen viel Zeitaufwand und auch Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schäfer
Eine Antwort hierauf habe ich nicht erhalten.
Ein persönlicher Besuch im Konsulat am 11.04.2013 direkt am Schalter, wo man Anträge immer schon abgegeben hat, brachte nun Klarheit.
Die Antwort für den geografischen Verantwortungsbereich des russischen Konsulats in Berlin lautet:
Wenn man keinen Reiseveranstalter, kein Reisebüro einschaltet und es selbst macht, kann man den Antrag selbst im Konsulat in der Behrenstraße abgeben und abholen. Professionelle Dienstleister müssen über die Visahandling Service GmbH gehen.
An anderen Generalkonsulaten können andere Regeln gelten. Jedes Generalkonsulat entscheidet selbst über die Frage, ob die VHS obligatorisch oder fakultativ ist.
[Aktualisierung, 01.03.2014: Inzwischen wurde die Website des Russischen Konsulats in Berlin in die Website der Russischen Botschaft in Berlin integriert. Hier findet sich jetzt eine zur Visumbearbeitung überarbeitete Seite (anlässlich der Winterspiele in Sotschi). Hier heißt es jetzt:
"Ab dem 17. Juni 2013 können Visumanträge in der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland ausschließlich nach Vereinbarung gestellt werden. Um einen Termin zu vereinbaren, benutzen Sie bitte den folgenden Link: berlin.kdmid.ru"]
Damit hat man die Zugangsbedingungen zwischen Konsulat und VHS Visazentrum angeglichen. Damit hat die Botschaft die Zugangsbedingungen für Deutschen denen angepasst, die für Russen in Russland an deutschen Konsulaten gelten. Russland hat aber erkannt, dass Barrieren zur Erlangung von Visa dem Lande wirtschaftlich schaden.
In der Konsequenz soll es bald eine Visumbefreiung für Kurzreisen von bis zu 3 Tagen geben, für Flugreisende, die über bestimmte Flughäfen mit russischen Fluggesellschaften nach Russland einreisen. Die Hafenstädte St. Petersburg und Sotschi haben in den letzten Jahren mit der 3-Tage-Befreingsregel gute Erfahrungen machen können. Für Kaliningrad gilt auch eine 3-Tage-Sonderregelung mit vereinfachten Bedingungen, wonach das Visum an der Grenze zu Polen ausgestellt wird [nicht aber: Litauen und Lettland[. Allerdings haben davon Individualreisende nichts. Nur in der Exkursionsgruppe vom Kreutzfahrtschiff kommt man ohne Visum von Bord, muss dafür aber eine Exkursion von der Kreuzfahrtgesellschaft [Korrektur: 05.05.2016: nicht zwingend von der Kreuzfahrtgesellschaft, sondern eine Exkursion, die von einem lizenzierten russischen Veranstalter organisiert wird.] kaufen. Man prüft wohl auch, ob auch Geschäftsleute in den Genuss der Visumbefreiung für Aufenthalte von bis zu 3 Tagen in Russland kommen sollen.
[Ergänzung, 05.04.2016: Gestern am Eingang des Russischen Konsulats: Ein Mann kam, um ein Visum zu beantragen. Der uniformierte Mann des Konsulats, der für das Einlassen und die Kontrolle der Besucher zuständig ist {Pförtner}, erklärte, jener Mann solle zum VHS Visazentrum gehen. Hätte er das auch gesagt, wenn der Antragsteller gesagt hätte, dass er sich einen Termin beschafft hat? Der Pförtner fragte nicht nach einem Termin.
Klar ist inzwischen, dass Visumdienstleister und Russland-Veranstalter und -reisebüros von ihren Kunden, denen sie das Visum beschaffen, nicht extra eine Vollmacht benötigen. Dies wurde mir im berliner VHS Visumzentrum erklärt.]
[Aktualisierung 25.09.2014: Russisches Konsulat in München:
Seit dem 25.08.2014 können Visumanträge bei dem Konsulat in München nur noch nach Vereinbarung gestellt werden. Zur Terminvereinbarung benutzt man ein Terminbuchungssystem auf der Webseite (Unterseite des Russischen Außenministeriums): http://munchen.kdmid.ru. Die Anmeldung eines Termins ist kostenlos. Das System erlaubt auch die Verschiebung eines Termins oder die Löschung eines Termins.
Außerdem ist für eine Antragstellung im Konsulat (und nicht bei der Visahandling Service GmbH) notwendig, dass im Online-Antrag bei der letzten Frage als Antwort ausgewählt wird: "Consulate General of Russia in Munich".
[Ergänzung 20.05.2015
Auch das Berliner Konsulat hat inzwischen (seit wann, ist unbekannt) eine Unterseite beim Russischen Außenministerium zur Vereinbarung eines Termins: http://berlin.kdmid.ru/ ]
Befreit von der Terminsvereinbarungspflicht sind:
a) Vertreter der deutschen Bundes- und Landesministerien und -ämter, Mitarbeiter ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen,
b) Verwandte und Bekannte von Mitarbeitern der Botschaft und Generalkonsulate in Deutschland in Russland - bei Vorlage einer entsprechenden Einladung aus den o.g. deutschen dipomatischen oder konsularischen Vertretungen,
c) Antragsteller in Sonderfällen wie Besuch schwer kranker Verwandter, Beerdigung naher Verwandter bei Vorlage entsprechender medizinischer oder standesamtlicher Dokumente.]
Regeln zur Terminsbuchung sind erklärt auf einer Seite der VHS:
http://www.vhs-germany.com/sign.up.php?lang=de&step2=1
Termine werden vom System im 15-Minuten-Takt vergeben. Zu viele zu klärende Fragen, die man im System schon ankündigen muss, werden als Missbrauch gewertet. Zwingend zu machende Angaben sind Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Kontakttelefon (mobil), freiwillig ist die Angabe einer E-Mail-Adresse. Die Buchung muss innerhalb von 15 Minuten vorgenommen werden (6 Buchungsschritte).
3. Antragstellung - ein Vergleich zwischen den russischen Generalkonsulaten in Deutschland
Wie das bei den einzelnen Konsulatsbezirken ist, stelle ich in meiner Tabelle mit Vergleich der Bedingungen zur Beschaffung von Visa an den russischen Generalkonsulaten in Deutschland zusammen, die ich auf usp=sharing">Google Drive gestellt habe.
4. Hilfe durch Visumdienstleister - was ändert sich?
Vor diesem Hintergrund haben sich die Fälle, in denen Visumdienstleister für Individualreisende wirklich einen Vorteil bringen, verringert. Deren Dienst wurde um 25,- € [Aktualisierung 20.12.2015: seit 2015: 27,00 €] mindestens teurer, ohne Erweiterung des Leistungsumfangs im Bereich der Visumbeschaffung. Das Ausfüllen des Antrags ist aber jetzt schon einfacher für die, die internetaffin genug sind. D.h. die Motivationsschwelle zur Beauftragung des Visumdienstleisters steigt für einen Teil der Kundschaft. Wer keinen Computer hat, müsste zum Dienstleister kommen, dessen Mitarbeiterin dann am PC das Formular ausfüllt. Da hat der Kunde aber kaum Zeitersparnis gegenüber einem Gang zur VHS. Das Ausfüllen kann auch ein jüngerer Familienangehöriger mit seinem Notebook für den Antragsteller tun, falls vorhanden und der/die Lust dazu hat. Auf Seiten des Visumdienstleisters muss man Termine vergeben, wie die VHS, um gemeinsam im Büro den Online-Antrag auszufüllen. Also eher mehr Organisationsaufwand, der eigentlich mit einer Erhöhung der Bearbeitungsgebühr aufgefangen werden müsste.
Für Gruppenreisende ändert sich im Ablauf nichts, wo der Reiseveranstalter oder das Reisebüro bisher schon die Visa beschafft hat. Es mag Gruppenreiseanbieter geben, die die Beschaffung des Visums jetzt den Teilnehmern selbst überlassen. Ich hörte von so einem Fall kürzlich aus der Verwandschaft. Es betraf eine Kreuzfahrt in der Ostsee mit Besuch von St. Petersburg für 2 Tage.
(Grund der fehlenden Unterstützung nicht nur jenes Kreuzfahrtveranstalters, sondern auch weiterer ist, dass der Kreuzfahrtveranstalter möchte, dass möglichst alle Kreuzfahrer die zu St. Petersburg angebotenenen Exkursionen buchen; sie sind nicht im Reisepreis inklusive. Wer diese bucht, benötigt kein Visum. Kunden, die Exkursionen nicht bei diesem Veranstalter buchen wollen, sondern bei dritten Veranstaltern oder Reisebüros, erklärt der Kreuzfahrtveranstalter, dass er sie nicht von Bord lässt, wenn sie sich kein Visum beschafft haben. Diese Praxis ist unlauter und stellte eine Vertragsverletzung dar.)
Wenn der Russland-Reiseveranstalter den Gang zum Konsulat direkt anbietet, per Vertreterregelung mit notarieller Beglaubigung
Ich machte im Januar 2013 eine interessante Entdeckung: Ein Hamburger Russland-Reisebüro bot an, für seine Kunden die Visa als Vertreter direkt beim Konsulat im Hamburg zu beantragen und abzuholen. Aber dazu muss der Kunde eine Vollmacht erteilen. Ein Formular dazu wurde auf der Website als pdf-Datei zum Ausdrucken angeboten. Bei keinem anderen Russland-Reiseveranstalter habe ich dieses Angebot gesehen.
Geht das überhaupt? Lohnt das?
Deswegen habe ich jetzt (im Mai 2013) bei einem Notar in Berlin angefragt. Für die notarielle Beglaubigung muss ein Kunde zum Notar kommen. Die Gebühr für die Beglaubigung wird berechnet anhand einer Gebührentabelle, nach dem Wert der zu beglaubigenden Urkunde, also hier der Vollmacht. Da kommt es auf den Zweck der Vollmacht an. Also muss es auf den Reisepreis ankommen, denn das mit der Vollmacht zu beschaffende Visum wird ja für eine Reise benötigt. Beispielhaft hat mir ein Mitarbeiter eine Gebühr ausgerechnet für einen Reisepreis von 3.000 EUR. Das wären 13,00 EUR, zusätzlich eine Dokumentenpauschale, zusammen 20,17 (inkl. MWSt). Dazu könnten noch Versandgebühren kommen, wenn der Kunde die Ausfertigung nicht sofort erhält und sie nicht abholen möchte.
Also lohnt sich die Vertretung des Kunden bei der Antragstellung im Generalkonsulat nicht.
Dazu stellt sich auch noch die Frage, ob ein Reiseveranstalter eine Apostille braucht. Laut dem Veranstalter selbst ja. Er klärte den Kunden auf, dass dieser sich diese Vollmacht beglaubigen lassen muss. Aber für eine Apostille wäre eine weitere Gebühr zu zahlen. Und das ist viel zu bürokratisch. Fraglich auch, ob die Botschaft für eine notarielle Beglaubigung einer Vollmacht, mit der der Reiseveranstalter für Kunden Visaanträge im Konsulat stellen kann, ausstellen würde, wenn das Konsulat gerade die Reiseveranstalter an die VHS verweist, um sich zu entlasten.
Inzwischen ist die Idee mit der notariellen Beglaubigung und Apostille anscheinend auch wieder von jenem Reiseveranstalter aufgegeben worden. Ich schätze, dass kein Kunde dieses Angebot in Anspruch genommen hat, dass der Anbieter aus Hamburg damit auch gar keine Erfahrung praktisch gesammelt hat.
Also bleibt es dabei:
Alle Reisebüros, Reiseveranstalter und Visa-Dienstleister müssen für Ihre Kunden im Büro der VHS erscheinen, es sei denn, das Generalkonsulat erlaubt ihnen explizit die Antragstellung mit (einfacher) Vollmacht.
Dazu siehe meine Tabelle "Russische Botschaften" - Unterschiede der Generalkonsulate bei der Ausstellung von Visen:
https://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0As8m-X4n7Ii3dDR4VmMxbDRuekppUFdtN2oxa1JQUGc&usp=sharing
[Ergänzung 05.05.2016: Das VHS Visazentrum erklärte mir am 02.05.2016, dass Reisebüros und Visadienstleister, die ihren Kunden Visa beschaffen, von ihnen keine Vollmacht ihrer Kunden im Visazentrum vorweisen müssen.]
5. Besonderheiten einzelner Konsulate
Die Besonderheiten entnehmen Sie bitte meiner Tabelle! Hier nur schon vorab ein paar Sonderfälle (soll noch ergänzt werden).
5.1. Gültigkeit von Reisepässen ab Datum der Ausreise.
5.1.1. Frankfurt am Main
Reisepassgültigkeit mit Visumende: 6 Monate, aber für Deutsche 3 Monate.
Für die Spätaussiedler haben sich die Antragsprozesse geändert, die (Neu-)beantragung eines russischen Passes geht jetzt auch anders. Das Konsulat in Frankfurt verweist die jetzt an die Area Europe GmbH in Griesheim, sich dort zunächst einen Termin zu besorgen.
Änderungen betreffen z.B. die Beschaffung von Nachweisen für die aus Russland zu zahlende Rente.
Deren Website russia-24.de ist nur teilweise ins Deutsche übersetzt. Sie schaltet Werbung von dritten Visadienstleistern (Alpha PersonalPower GmbH mit visumfrankfurt.de). Der Verweis des Russischen Konsulats in Frankfurt ist wettbewerbsrechtlich bedenklich, da jenes Unternehmen Alpha PersonalPower gegenüber seinen Mitwettbewerbern einen Vorteil von einer staatlichen Stelle erhält.
5.1.2. Berlin
In Berlin gibt es für Deutsche dieselbe Ausnahme wie in Frankfurt: 3 Monate Restgültigkeit des Reisepasses ab Gültigkeitsende des beantragten Visums.
6. Nachtrag:
Im August 2015 führt Russland - entsprechend dem praktizierten Prinzip der Reziprozität - die Pflicht von Visumantragstellern zur Abgabe von Fingerabdrücken als Bedingung für die Visumerteilung ein.
Russische Bürger müssen seit Sommer 2015 Fingerabdrücke geben, um ein Visum für die Schengen-Länder zu erhalten. Russland schützt sich selbstverständlich auch vor Terrorismus (das Argument für die Verschärftung der Regelungen zur Identifikation und Verfolgbarkeit von natürlichen Personen) und verschärft seinerseits die Bedingungen zur Erteilung eines Visums.
Beleg:
Elke Windisch (Kurier) vom 19.08.2015:
http://kurier.at/politik/ausland/einreise-nach-russland-moskau-verlangt-von-touristen-fingerabdruck/147.713.286