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Nichtzustellung Paket in Russland: Schadensersatz gegen DP DHL durchgesetzt

Blog aus Berlin mit Fokus auf Russland, Osteuropa, Verbraucherschutz, Beratung

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DHL/Deutsche Post weigerte sich Schadensersatz zu zahlen - bis zum gerichtlichen Mahnverfahren
Postgebäude in Braunschweig

DHL/Deutsche Post weigerte sich Schadensersatz zu zahlen - bis zum gerichtlichen Mahnverfahren

Posted in Bewertungen+Tests, Post+Kuriere, Rechtliches
Friday, 8. November 2013

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3. Schlussfolgerungen: Alle Fakten zum Fall zusammentragen und Beweise sammeln

Bevor Sie dem Anwalt Ihren Hefter mit allen Dokumenten und Beweisen zur von Ihnen nicht zu vertretenen misslungenen Versendung Ihres Pakets übergeben, sollten Sie alles ermittelt haben, was an Relevantem zu ermitteln geht. Dazu gehören:

  • Fotografie Ihres Pakets vor Versendung und, wenn es Ihnen wieder ausgehändigt wurde (wie bei mir) danach; bzw. scannen Sie die Seiten des Pakets mit den daran befestigten Zetteln so gut es geht, so dass man die Zettel am Paket in der Kopie lesen kann.
  • Kopie des Auftragsformulars (Versandschein), die Sie bei Abgabe des Pakets im Paketshop erhalten haben. Hier sieht man die Adresse des von Ihnen bestimmten Empfängers. Die muss natürlich korrekt und lesbar sein. Zugleich eine Kopie oder wenigstens einen Ausdruck der digitalen Fotografie der von Ihnen ausgefüllten Zollerklärung auf der Paketkarte CP/71, die auf das Paket geklebt wurde. Hier steht der von Ihnen angegebene Paketwert.
  • Screenshot bzw. pdf-Druck von der Seite, auf der Sie Ihr Paket verfolgen können (Tracking). Damit kann bewiesen werden, bis wohin mindestens Ihr Paket es geschafft hat, z.B. bis hinter den russischen Zoll.
  • Zettel des russischen Postamts, auf dem das Datum vermerkt ist, an dem das Paket nach Lagerung nach Deutschland zurückgeschickt wurde (Beweis dafür, dass es im Postamt angekommen war).
  • Kopien des Briefwechsels mit der Deutschen Post DHL, einschließlich Nachweise des Versands (Einschreibebriefe).
  • Screenshots vom Computer von der Website der Deutschen Post mit Aussagen zum Paketversand, insbesondere die AGB und Zollbestimmungen zu Russland. Hier sollte insbesondere ein Nachweis des Aufnahmedatums mit integriert werden. Die AGB als pdf-Datei downloaden. Es muss für Sie klar sein, welche AGBs die Deutsche Post auf ihrer Website hatte, als Sie Ihr Paket aufgegeben haben (sicherheitshalber).
  • Aufstellung der Kosten, die Sie wegen der Rechtsverfolgung haben (bis zur Abgabe an Anwalt). Ich habe eine solche Aufstellung bereits in meinen Briefen an die Deutsche Post mit aufgenommen. Mit jedem weiteren Brief muss die Kostenliste aktualisiert werden. Heben Sie sich die Quittungen für das ausgegebene Porto auf!
  • Wenn Sie das Paket von DHL wieder zurückerhalten haben: Information der DP zu Ihrer Sendung (im Briefkasten), zur Abholung im Paketshop
  • Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu missglücktem oder fehlerhaften Paketzustellung (etwa zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Risikoverteilung bei Verlust oder Beschädigung oder Verzögerung)

Dann suchen Sie sich einen Anwalt oder eine Kanzlei, vielleicht gleich eine, die auf Zwangsvollstreckung spezialisiert ist. Was Sie beim Umgang mit Anwälten beachten sollten, habe ich bereits in einem Artikel in einer Checkliste zusammengestellt.

Der Anwalt muss darauf achten, dass im Antrag auf Erlass des Mahnbescheids die richtige Adresse des Schuldners steht. Andernfalls kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden.

Der Anwalt muss die Höhe des zu ersetzenden Schadens ermitteln, einschließlich Ihrer Kosten zur Rechtsverfolgung aktuell. Für die Deutsche Post kommen hinzu an Kosten die Gebühren nebst Umsatzsteuer des Anwalts und die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens und schließlich die Verzugszinsen. Die Kosten des Mahnverfahrens richten sich nach der geltend gemachten Höhe der Forderung.

Der Anwalt muss prüfen, ob die Deutsche Post-AGB in Ihren Speditionsvertrag einbezogen worden sind. Dazu sollte er sich über den Ablauf im Paketshop erkundigen, als Sie das Paket abgegeben haben. Wenn sie einbezogen wurden, muss er diese AGB inhaltlich prüfen und bestimmte Klauseln eventuell anfechten, falls es später doch zu einem streitigen Verfahren vor Gericht kommt.

Bei einem zivilrechtlichen Mahnverfahren ist örtlich zuständig das Amtsgericht am Sitz des Antragstellers (geschädigte Post/DHL-Kunde), nicht des Antragsgegners.

Mit der Bearbeitung des Mahnantrags fordert das Amtsgericht beim Antragsteller die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren an. Regelmäßig legt der Anwalt diese Ihnen erst einmal aus.

Schließlich darf sich der Anwalt nicht vom Rechtspfleger am Mahngericht hinhalten lassen. Der Anwalt ist Organ der Rechtspflege und sollte den Rechtspfleger in seine Schranken (Bindung an das Gesetz) zu weisen wissen, wenn der versucht, sich seiner Arbeitspflicht zu entziehen. Die Forderung ist nicht zu begründen!

Entspricht der Antrag den gesetzlichen Voraussetzungen, hat das Amtsgericht nach Geldeingang (Verfahrensgebühr) den Mahnbescheid. Dieser enthält den Hinweis, dass das Gericht die Anspruchsberechtigung nicht geprüft hat. Im Mahnbescheid gibt es einen Hinweis, dass ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erhoben wurde.

Der Mahnbescheid wird dem Schuldner von Amts wegen zugestellt und unterbricht die laufende Verjährungsfrist.

Viel Erfolg gegen die Deutsche Post DHL!

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Verwandte Links:

  • Deutsche Post hat Paket nicht in Russland zugestellt - Schadensersatz?
  • Checkliste für Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt
  • Deutsche Post - ein gestörter Riese, Zeit vom 11.03.2010
  • Ablauf Mahnverfahren
  • Chef der russischen Post gefeuert, Russische Post mit Paketen überfordert
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Comments
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#1 Friedrich Widmann on 05/21/14 at 07:01 PM [Reply]
Sehr gut! Und Vorsicht: Verbraucherzentralen vermeiden teilweise Auseinandersetzung mit staatlichen Stellen!
#2 Olaf on 07/18/14 at 10:43 AM [Reply]
Zur Info: Obiges Bild zeigt das Postgebäude in Braunschweig, nicht Hannover :-)
#2.1 Jörg on 07/20/14 at 09:02 AM [Reply]
Danke für den Hinweis. Ich habe es korrigiert. Da hatte ich etwas falsch in Erinnerung, von einer Bahnfahrt über Braunschweig und Hannover (mit Pause in Braunschweig).
#3 Tom on 06/14/16 at 05:46 PM [Reply]
Auch ich werde diesen Weg gehen müssen. Sendung ins Ausland. DPAG speist mich ab. Will mir keinen Zustellbeleg geben bzw. kann die Zustellung nicht belegen. Musste Ersatzsendung schicken per teuren Express. Wen es interessiert: https://de.reclabox.com/beschwerde/118980?solve=3d4a055225cdd8c49d7502ebb1c999816787cd95 Das Problem ist, die behaupten keinen Beleg liefern zu müssen.
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