1. Russische Zentralbank
Eingangs noch ein paar erklärende Sätze zur Zentralbank der Russischen Föderation, die indirekt bei dem, was mir passierte, eine versteckte Rolle gespielt hat:
Die Zentralbank bildet zusammen mit den Kreditanstalten und Filialen und Repräsentanzen ausländischer Banken nach Artikel 2 des Föderalen Gesetzes Nr. 395-1 "über Banken und Bankentätigkeit" das russische Bankensystem. Zu Kreditanstalten gehören definitorisch Banken und sonstige Kreditorganisationen (Organisationen, die keine Banken sind, also insbesondere elektronische Zahlungssysteme). Das Hauptmerkmal der Kreditorganisationen, die keine Banken sind, besteht in der Einschränkung der Arten von Dienstleistungen, die sie durchführen dürfen. Die Zentralbank ist, wie der Name erahnen lässt, das zentrale Regelungsorgan im russischen Bankensystem. Ihre Hauptaufgaben sind in Artikel 75 der Russischen Verfassung geregelt.
"Der Schutz und die Gewährleistung der Stabilität des Rubels ist die Grundfunktion der Zentralbank der Rußländischen Föderation, die sie unabhängig von anderen Organen der Staatsgewalt ausübt.", Art. 75 Abs. 2.
Die Geldemission obliegt einzig ihr. Sie erteilt Banklizenzen und entzieht sie wieder, legt den Mindestumfang des Stammkapitals und die Anforderungen an das Eigenkapital der Banken in Russland fest. Die Zentralbank überwacht die Banken, unter anderem, ob sie die Bestimmungen zum Schutz vor Geldwäsche einhalten. Wenn nicht, kann sie denen die Lizenz entziehen. Wegen dieses Drucks fürchten sich Banken davor, Geld, das auf Konten ihrer Kunden überwiesen wird, anzunehmen, wenn nicht entsprechend der Vorgaben der Zentralbank hinreichend geklärt ist, woher das Geld kommt, an wen es gezahlt wird, wofür und nicht sonstige Bedingungen, die die Zentralbank den Banken stellt (Kontrolle, Dokumentation, vollständiges und korrektes Ausfüllen bestimmter Formulare), erfüllt sind.
Wenn alle solche Anforderungen, die die Gesetze zur Regelung des Finanzmarktes und die Anordnungen der Zentralbank an die russischen Banken stellen, nicht auf Seiten des Zahlungsdienstleisters, also bei den ausländischen Banken und sonstige Kreditorganisationen genau bekannt sind, kommt es entsprechend häufig zur Abweisung der Annahme von Buchgeld durch russische Banken. Also pflanzt sich der Druck der Zentralbank fort auf ausländische Kreditinstitute, die Überweisungsdienstleistungen einschließlich für Russland anbieten. Diese müssen keine Lizenzentziehung fürchten, aber Schadensersatzansprüche ihrer Kunden wegen Nichtausführung von Überweisungsaufträgen in kurzer Zeit.
Das russische Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Banken dazu, den Föderalen Dienst für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring) über alle Geschäfte zu informieren, welche alle in Artikel 6 des Gesetzes genannten Kritierien erfüllen. Das Gesetz trifft Regelungen über die Aufsicht und Datenverarbeitung, die Kundenidentifizierung und die interne Rechnungslegung zur Aufdeckung verdächtiger Geschäfte.
Fazit: Salopp formuliert, müssen westliche Banken sich auf die Pingeligkeit und Bürokratie russischer Banken und Bankvorschriften einstellen. Anderenfalls müssen sie russlandbezogene Finanzdienstleistungen für ihre Kunden unterlassen (Aber welche Bank macht schon gern solch eine Einschränkung?).
Diesen Ratschlag möchte ich zu den Lehren der nachfolgend geschilderten Erfahrungen und ihrer Analyse Ihnen, wenn Sie Geld nach Russland überweisen möchten, schon vorab geben:
Deutsche Kreditinstitute, die selbst über keine Repräsentanz oder Filiale in Russland verfügen, daher zur Ausführung von Auslandsüberweisungen nach Russland auf die Dienste von Korresponenzbanken angewiesen sind, dürften aufgrund von Informationsnachteilen im Hinblick auf russische rechtliche Anforderungen leichter und häufiger Fehler unterlaufen mit der Folge für die Kunden, dass Auslandsüberweisungen häufiger scheitern und deswegen womöglich auch die Geschäfte, die damit bezahlt werden sollen.
Daher schauen Sie sich, wenn Sie wissen, dass Sie Überweisungen nach Russland zu tätigen haben werden, möglichst frühzeitig die Sonderbedingungen für Auslandsüberweisungen Ihrer Bank an! Schauen Sie sich darin an, inwieweit die Bank Ihre Haftung ausschließt (oder auszuschließen versucht - denn Klauseln könnten hier auch unwirksam sein, was freilich gerichtlich festgestellt werden müsste.).
Außerdem können Sie sich nach alternativen Zahlungsdienstleistern umsehen. Z.B. bietet das Startup Azimo aus London eine Auszahlung von Geld bar bei Banken an, in der Nähe des Begünstigten. Für Russland ist derzeit über deren Partnerdienstleister "Contact" aber nur die Auszahlung in US-Dollar möglich, zum entsprechenden Umrechnungskurs, den Sie sich auf der Seite von Azimo anzeigen lassen und dann vergleichen können mit dem offiziellen Kurs (siehe www.oanda.com).
[Nachtrag, 17.04.2016: Seit mindestens 2015 ist eine Auszahlung auch in Rubel möglich. Allerdings ist das Zahlungssystem (anders als paypal) noch nicht b2b nutzbar und für Zahlungen c2b.
Außerdem ist darauf hinzuweisen aufgrund meiner eigenen Erfahrungen, dass russische Unternehmen auch Konten außerhalb Russlands nutzen. Mir wurden Konten auf Zypern bzw. in Londow angegeben, mit einer Briefkastenfirma als Kontoinhaber. Es handelte sich um Reiseveranstalter und ein Hotel. Hier steht der Verdacht der Hinterziehung von Steuern beim russischen Partner; muss aber nicht sein. Russen, die ihr Geld nach Zypern brachten, investieren von dort aus wieder in Russland, z.B. als Anteilshaber an einem Hotel.
Seien Sie wachsam und sprechen Sie Ihren (potentiellen) Partner darauf hin an und prüfen Ihr Risiko!]
[Ergänzung 25.05.2017: Übrigens: Die russische Zentralbank ist nicht so staatlich kontrolliert, wie man denken könnte. Sie wird (noch) vom Westen kontrolliert:
http://new.euro-med.dk/20141215-putins-vertrauter-putin-will-rothschilds-russische-zentralbank-verstaatlichen-und-handlanger-des-westens-saubern-krieg-bis-eine-seite-einbricht-unvermeidbar.php
Wenn man das Video mit der kleinen Lehrstunde von Nikolai Starikow gesehen hat, versteht man vielleicht besser, warum Russland und China Gold aufkaufen, gegenseitig Zahlung nicht mit US-Dollar vereinbaren, mit der Eurasischen Zollunion und der Seidenstraße ein wirtschaftliches Gegengewicht aufbauen, welches nicht von Rothschilds und der Finanzelite in London beherrscht wird und warum es gelingt, hier andere Länder zu gewinnen.
***
Jetzt zu meiner aktuellen Erfahrung mit einer Überweisung von Geld auf ein auf Rubel geführtes Konto in Russland:
2. Fehlgeschlagener Versuch der Überweisung auf ein Rubelkonto in Russland
Als ein Partner in Russland kürzlich nach fünf Tagen das Geld noch nicht hatte, mit dessen Überweisung ich meine Bank beauftragt hatte, ahnte ich es schon. Es ist wieder etwas schief gelaufen. Weil es ein Freund seit Jahren ist und wir uns persönlich gut kennen, hat er zugunsten meiner Kunden trotzdem seine Leistungen erbracht, wie vereinbart. 13 Tage nach Erteilung meines Auslandsüberweisungsauftrags an meine Bank (nach dem Einsatz meines Partners für meine Kunden) erhielt ich von meiner Bank die Nachricht, dass das zur Überweisung nach Russland angewiesene Geld wieder zurück auf meinen Konto sei. Das war nicht korrekt formuliert, denn nicht geschrieben wurde, dass der Betrag jetzt kleiner ist: Meine Bank hatte ihre Provision und Gebühr abgezogen.
Der Nachricht war ein Text beigefügt. Dessen Inhalt ist nur schwer verständlich. Offensichtlich ist dieser Text nicht für Bankkunden bestimmt. Andernfalls hätten die darin genannten Bedingungen kommentiert werden müssen, inwiefern der Kunde die Erfüllung dieser Bedingungen beeinflussen kann. Der Text enthält merkwürdige Zeilenumbrüche, mitten in den Zeilen. Mit Zahlen, vor und hinter denen Doppelpunkte stehen, ohne dass es um Rechenoperationen ginge. Diesen Text mit schlechter Formatierung dürften selbst viele Bankmitarbeiter nicht verstehen können. Das sind ziemlich technisch dargestellte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Überweisung ausgeführt wird (Abbildung dieses Textes: siehe ganz unten).
Ich fragte mich, was ich denn damit soll. Wozu gibt es denn die Bank? Es ist doch deren Metier, diese Bedingungen zu erfüllen. Ich als Bankkunde muss doch nur den Namen meines Gläubigers und seine Bankverbindung kennen, eventuell noch seine Adresse zu seiner Identifizierung und Benachrichtigung und eventuell einen Zweck der Zahlung (Betreff) angeben. Ich muss doch aber nicht den Prozess der Überweisung von meiner Auftragserteilung bis zur Aufbuchung des Zahlbetrag auf das Konto des Begünstigten kennen, geschweige denn verstehen. Beleg für die Legitimität dieser Kundensicht: Was für welche Angaben ich bei einer Überweisung machen muss, steht im Gesetz, in § 676a Abs. 2, S. 3 BGB. Mehr an Anforderungen an den Kunden/Auftraggeber steht auch nicht in den Sonderbedingungen der Bank für den Überweisungsverkehr.
Die Erklärung einer Mitarbeiterin meiner Bank zur Nichtausführung der Auslandsüberweisung lautet:
"Guten Tag Herr Schäfer,
Ihre Zahlung über xxx RUB nach Moskau wurde leider nicht ausgeführt und deshalb an uns zurücküberwiesen. Wenn Sie in Rubel überweisen, sind viele Voraussetzungen nötig, damit die russische Bank die Zahlung an den Empfänger gutschreibt. Diese übermittle ich Ihnen in der angehängten Datei. Nach Rücksprache mit unserer xxx-Bank ist eine Zahlung in EUR oder USD einfacher.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie mich einfach unter der Rufnr. ... an oder schreiben eine Mail.
Ihre ...Bank grüßt Sie herzlich!"
Da fühle ich als Kunde mich auf den Schlips getreten. Hier entsteht bei mir der Eindruck (und ich glaube, das ist so auch gewollt mit der Formulierung), als wolle man mir die Schuld geben, als ob ich Fehler gemacht hätte. Das ist kein guter Stil der Bank. Erzeugt wird dieser Eindruck durch einige Ungenauigkeiten und Weglassungen. Das fängt schon damit an: Nicht ich überweise Geld, sondern meine Bank, indem sie den von mir gewünschten Betrag von meinem Konto abbucht und das Buchgeld weiterleitet. Sie ist Auftragnehmer, ich erteile den Auftrag zur Überweisung.
Eigentlich hätte die Dame schreiben müssen:
"Ihren Auftrag zur Zahlung auf das Konto bei der ...-bank in Moskau über xxx RUB konnten wir leider nicht ausführen und deshalb wurde das angewiesene Geld an uns von unserer Korrespondenzbank (alternativ: von der Bank des Begünstigten) zurücküberwiesen*. Wir haben den Überweisungsbetrag abzüglich unserer Provision und Courtage Ihrem Konto bei uns wieder gutgeschrieben. Bei Überweisungen von Geld auf Rubelkonten sind viele Voraussetzungen zu erfüllen**, bevor die russische Bank die Zahlung an den Empfänger gutschreibt. Diese Anforderungen können Sie sich in der angefügten pdf-Datei ansehen. Wenn Sie uns zukünftig mit der Überweisung auf Rubelkonten beauftragen, müssen Sie diese Voraussetzungen beachten, damit wir den Auftrag ausführen können***. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen die Bedingungen nicht bereits früher mitgeteilt haben. Sie lagen uns bisher noch nicht vor****. Der für Provision und Courtage abgezogene Betrag wird deshalb von uns Ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Nach Rücksprache mit unserer xxx-Bank***** ist eine Zahlung in EUR oder USD einfacher. Wir möchten Sie bitten, Ihre Aufträge zur Ausführung von Zahlungen zukünftig auf russische Konten auf Euro- oder Dollarkonten zu beschränken."
Erläuterungen:
* Wichtig für mich ist es zu wissen, wo "die Überweisung steckenblieb". Noch in Deutschland oder erst bei der Bank in Russland? Die Bank teilt mir das leider nicht mit, ist als Auftragnehmerin dazu aber im Rahmen des Auftragsverhältnisses verpflichtet, § 666 i.V.m 675 Abs. 1 BGB. Das Verschweigen dieser Information erschwert die Ermittlung darüber, wer hier Fehler machte, die zum Scheitern des Überweisungsauftrags führte. Die Strecke mit allen Beteiligten sieht so aus:
(1) ich (als Auftraggeber und Kunde meiner Bank) ->
(2) meine Bank (bietet die Leistung Auslandsüberweisung auf Rubelkonten gegen Entgelt an) ->
(3) Korrespondenzbank für meine Bank (für mich als Kunde unklar, ob sie im Unterauftrag meiner Bank tätig wird oder ob meine Bank die Ausführung der Auslandsüberweisung nur zwischen mir und dieser Korrespondenzbank vermittelt. Da ich keine Geschäftsbeziehung mit der habe, keine AGB von der, handelt sie im Unterauftrag meiner Bank. Meine Bank vermittelt also für mich nicht lediglich) ->
(4) russische Bank meines Partners als dessen Zahlungsstelle ->
(5) mein Partner (als Begünstigter)!
Irgendwie und irgendwo mischt da auch die Zentralbank der Russischen Föderation mit, entweder vor der Bank meines Partners oder danach (Monitoring), oder davor und danach. Das muss ich mir später noch genauer ansehen. Jedenfalls bestimmt die Zentralbank, welche Daten wie begleitend zu dem Auftrag der russischen Bank mitgeteilt werden müssen. Eine Mitarbeiterin der VTB (Deutschland) AG erklärte, dass alle Auslandsüberweisungen zu russischen Banken über die Zentralbank laufen.
Einige wenige Banken in Deutschland benötigen keine Korrespondenzbank, um Auslandsüberweisungen nach Russland durchführen zu können. Dazu gehört die Deutsche Bank, die in Russland eigene Tochterbanken bzw. Repräsentanzen hat, die DZ-Bank und auch die VTB. Diese sind selbst Korrespondenzbank für andere deutsche Banken.
Übersicht über deutsche Banken in Russland:
http://www.duesseldorf.ihk.de/linkableblob/dihk24/Aussenwirtschaft/downloads/1284496/.15./data/M2_RF_Deutsche_Banken_in_Russland-data.pdf
Hier darf man auf mehr Kenntnisse des russischen Finanzrechts hoffen, also darauf, dass es nicht zu Fehlern im Zahlungsprozess auf seiten der Bank kommt.
Jedenfalls habe ich weder zur Zentralbank der Russischen Föderation noch zu der Bank meines Geschäftspartners (Zahlstelle des Begünstigten) Vertragsbeziehungen, muss mich also auch nicht um deren Bedingungen sorgen, die jener Bank von der Zentralbank oktroyiert werden oder die sie sich selbst hinsichtlich der Entgegennahme von Geld aufstellt. Also z.B. solche Bedingungen, die mir von meiner Bank gerade eben (ohne Quellenangabe!) zugesandt worden sind.
** Die Voraussetzungen, auf die die Aussage zielt, gelten nicht allein, wenn ich Geld auf Rubelkonten zahlen möchte, sondern allgemein (als Rechtsnorm für alle, die Geld auf russische Rubelkonten zahlen wollen (Fraglich ist, wer diese Regeln aufgestellt hat.) Die von der Bankmitarbeiterin gewählte Formulierung suggeriert, als hätte ich eine subjektive Pflicht nicht erfüllt. Es handelt sich aber um objektive Bedingungen und diese hat die Bank zu kennen und bei ihrem Leistungsangebot, bei der Bewerbung ihres Angebots mit zu berücksichtigen. Sie gehört praktisch zur Leistungsbeschreibung der Bank, kann daher von mir nicht gewusst werden. Ich muss ja auch nicht wissen, wie ein Paar Orthopädieschuhe hergestellt wird, wenn ich einen Schuhmacher damit beauftrage, also was der alles zur Herstellung (Werkvertrag) benötigt.
Es ist die Frage, ob eine Auslandsüberweisung als Werkvertrag anzusehen ist (Dann ist zur Erfüllung der Erfolg geschuldet: die Gutschrift des von meinem Konto abgebuchten Geldes auf dem Konto meines Partners/des Begünstigten) oder als Dienstvertrag. Davon hängt ab, wann sich meine Bank ihre Provision und Courtage oder wie immer auch heißende Gebühr verdient oder eben nicht.
Für mich sind Auslandsüberweisungen ein banktypisches Geschäft. Die Bank muss die Abläufe der Auslandsüberweisung kennen bzw. sich die Kenntnisse ihrer Korrespondenzbank zurechnen lassen, denn eine solche wird als Erfüllungsgehilfe meiner Bank tätig, § 278 BGB. Es heißt ja auch: Überweisungsauftrag(sformular). Wird ein Auftrag erteilt und der von der Bank akzeptiert, dann wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter geschlossen. Was die Bank von mir als Kunde/Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags braucht, muss sie in den Prozess der Online-Beauftragung mit einarbeiten, indem sie bestimmte Felder des Online-Formulars als Pflichtfelder definiert, ohne deren Ausfüllung der Benutzer nicht zur nächsten Seite im Auftragsprozess kommt. Oder sie gestaltet entsprechend ein Formular als pdf-Datei zum Download, die Kunden sich auf ihren PC zu laden haben, ausfüllen und dann faxen sollen.
*** Hier würde deutlich und vertraglich geregelt, dass der Kunde sich um die Beschaffung all der Daten kümmern muss, die kryptisch in der mir zugesandten pdf-Datei genannt sind. Praktisch würde die Bank dann aber keine Aufträge dieser Art mehr erhalten. Denn diese Anforderungen kommen von der russischen Zentralbank und deutsche natürliche Personen sind nicht willens, sich die diktieren zu lassen. Welcher Kunde studiert die aktuellen Bedingungen der russischen Zentralbank, die sie von den ihr unterstellten russischen Banken fordert? - Kein Kunde, sag ich mal. Denn die meisten wissen nicht von ihrer Existenz; und es sind Bedingungen für die Ausübung des Bankgeschäfts "Entgegennahme und finanztechnische Abwicklung von Geld aus dem Ausland und Buchung auf ein Rubelkonto".
Hier zeigt sich, dass es abwegig ist, dass ein deutsches Kreditinstitut dem Kunden/Auftraggeber diese Anforderungen als Grund für das Scheitern der Auslandsüberweisung nennt, mit der unausgesprochenen Behauptung, der Kunde trägt hier das Risiko für die Nichteinhaltung dieser Anforderungen.
Die Schlussfolgerung, die ich hier ziehe, ist:
Wenn das deutsche Kreditinstitut diese Anforderungen nicht beherrscht, darf es nicht damit werben, Auslandsüberweisungen auf Rubelkonten ausführen zu können und muss es vermeiden, dass es zu Beauftragungen per Online-Auftrag über Online-Formularen kommen kann. Die Bank braucht dazu nur bei der Liste der Währungen die Währung Rubel herauszunehmen (sollte deren Kernbankensoftware schon unterstützen). Dito gilt dasselbe, wenn schon die Korrespondenzbank, an die solche Bedingungen von russischen Banken gestellt werden, schon nicht in der Lage ist.
**** Zugeständnis, dass meine Bank kaum Erfahrungen mit Überweisungen auf Rubelkonten hat. Denn hätte sie, hätte sie diese Bedingungen schon längere Zeit verinnerlicht, also (nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns) in Ihre Abläufe beim Auslandsüberweisungsgeschäft integriert. Erkennbar ist die mangelnde Erfahrung mit Auslandsüberweisungen auf Rubelkonten an der Ausgestaltung der Online-Formulare für Auslandsüberweisungen und dieser pdf, die lediglich kopierten Text enthält, ohne Nennung der Quelle, ohne Briefpapier, ohne Anbieterkennzeichnung.
Das wäre quasi ein Rückzieher, rechtlich: ein Rücktritt vom Vertrag wegen subjektiver Unmöglichkeit. Der wäre aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da der Erfüllungsversuch schon fehlgeschlagen ist. Ein Kreditinstitut kann nur unter engen Voraussetzungen einen angenommenen Überweisungsauftrag kündigen. Davon abgesehen hätte ich diesbezüglich auch einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach, weil die Bank die subjektive Unmöglichkeit zu vertreten hat:
Sie hat ein Geschäft aufgenommen, welches sie nicht beherrscht. Die Verweigerung der Annahme der Überweisung durch die russische Bank ist eine vorhersehbare Folge der Nichtbeachtung der Anforderungen im russischen Finanzsystem durch das den Auslandsüberweisungsauftrag annehmende deutsche Kreditinstitut.
Eine Bank, die einen Auftrag zur Überweisung von Geld auf ein russisches Rubelkonto annimmt, ist dazu verpflichtet, sich mit den Bedingungen zu beschäftigen, welche von der russischen Zentralbank hierzu aufgestellt werden. Sie muss sich diese Informationen beschaffen bei ...
- a) der Zentralbank direkt (Website, Anruf),
- b) Rosfinmonitoring
- c) russischen Partnerbanken
- d) der Korrespondenzbank, die das abwickeln soll oder
- e) Russland-Unternehmensberatern (z.B. Price Waterhouse Coopers, KPMG) oder internationale Anwaltsketten wie z.B. Beiten Burkhardt.
***** Die angesprochene Bank fungiert als Korrespondenzbank meiner Bank.
Fehlerhafte Auftragsformulare für Überweisungen auf Rubelkonten
Zurück zu der Anmerkungen mit den **:
Den Auftrag habe ich erteilt, indem ich bei der Bank online, in meinem Kundenbackend ein Formular ausgefüllt habe. Dieses hat gar nicht all die Felder für die Informationen, die in der pdf-Datei verlangt werden. Selbst wenn ich die Informationen wüsste, könnte ich sie nicht meiner Bank online mitteilen (Interessante Frage hier: Welche von den im deutschen Bankensektor verwendeten Kernbankensysteme erlaubt den Banken die individuelle Gestaltung von Online-Formularen?).
Und die Informationen erst per E-Mail nach der gescheiterten Auslandsüberweisung zu schicken anstatt sie mir vorher zu geben, ist offensichtlich nicht konstruktiv. Dass ich eine Zahlung auf ein Rubelkonto tätigen will, erfährt meine Bank ja automatisch dann, wenn ich auf deren Online-Formular die Auswahl treffe. Wenn dort als Auswahlmöglichkeit russische Bank und Rubelkonto zulässig ist, darf ich annehmen, dass ohne weiteres die Bank den Auftrag, wenn sie ihn so annimmt, ausführen kann. Wenn nicht, muss sie die Formulare entsprechend so programmieren, dass diese Kombination versperrt ist, oder dass Rubelkonten gesperrt werden.
Also leuchtet ein, dass meine Bank mir Formulare bieten muss, die die Eingabe jener Daten ermöglichen, wenn sie die Überweisung auf Konten russischer Banken in Russland, die in der Währung Rubel benutzt werden, schon anbietet, für mich Auslandsüberweisungen auf Rubelkonten auszuführen. Andernfalls verspricht sie mehr als sie halten kann.
Dementsprechend habe ich jetzt auch einen Antwortbrief geschrieben, in dem ich die Bankmitarbeiterin auffordere, mir die abgezogene Provision und die Courtage wieder meinem Konto gutzuschreiben. Meine Bank hat die Leistung nicht erbracht und deshalb auch keinen Anspruch auf die Gegenleistung, § 326 Abs. 1 BGB.
Mal sehen, wie sie darauf reagiert. Ich mutmaße, man wird ablehnen; mal sehen, ob dazu mit Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches argumentiert wird.
Aktualisierung 27.03.2014
Die Antwort bekam ich vor drei Tagen (Montag). Wie erwartet, eine Absage:
"danke für Ihre Mail und Ihre offenen Worte.
Wenn Sie als Zahler eine Überweisung in das Ausland tätigen, obliegt es Ihrer Verantwortung, sich mit den jeweiligen Länderspezifika vertraut zu machen. Ihre Überweisung ist mit den erforderlichen Pflichtangaben ordnungsgemäß weitergeleitet worden, eine Rückbuchung bzw. Rückgabe der Zahlung fand nicht durch uns bzw. der DZ-Bank statt, sondern der Bank in Russland. Die beigefügte Datei sollte nur als zukünftige Ausfüllhilfe dienen und muss natürlich nicht von Ihnen verwendet werden.
Eine Darstellung fehlender Daten ist technisch nicht möglich, da es für verschiedene Länder verschiedene Einschränkungen gibt. Da gewisse Felder im Verwendungszweck zu befüllen sind, ist eine Überwachung der Daten somit gar nicht gegeben. Bei einer Überweisung in USD oder EURO sind z.B. nicht so viele Beschränkungen vorhanden wie bei einer Zahlung in Rubel. Eine Erstattung der berechneten Entgelte kann nicht erfolgen, da der Auftrag, so wie Sie ihn eingegeben haben, ordnungsgemäß weiterverarbeitet wurde."
Kommentar
Diese Meinungsäußerung ist in sich logisch widersprüchlich. Einerseits soll ich die mir nachgelieferten (nicht rechtzeitig bei Auftrags-Vertragsabschluss gelieferten) Datenstellen selbst bei einer Überweisung befüllen, andererseits bietet mir die Bank nicht die Felder an, um die Daten einzutragen - weil dies der Bank technisch nicht möglich ist. Sie erwartet von mir etwas Unmögliches. Wenn Sie technisch nicht in der Lage ist, für die in Russland verlangten Daten die entsprechenden Felder im Auftragsformular einzustellen, darf sie, das schrieb ich oben bereits, die entsprechenden Leistungen nicht anbieten, muss sie explizit ausschließen.
Wie erwartet, wird nicht mit Gesetzestext argumentiert. Die Dame ist offensichtlich keine Juristin.
3. Die VTB kann es besser
Um das Problem rund um Auslandsüberweisungen nach Russland besser zu verstehen und mich argumentativ fit zu machen und auch um eine Option auf Eröffnung eines neuen Geschäftskontos zu prüfen, rief ich also bei der russischen VTB-Bank an, genauer: bei deren Repräsentanz in Frankfurt am Main, die in einer deutscher Gesellschaftsform unterhalten wird.
Über deren Impressum bekam ich einen Telefonkontakt, wurde weiter in die Kundenabteilung durchgestellt (eine auf der Seite für Geschäftskunden angegebene Kontaktnummer war nicht vergeben).
Ich hatte Glück, die Frau gab gute Auskünfte, hatte Verständnis und zeigte Mitgefühl für meinen Ärger.
Sie bestätigte mir, was ich erklärte, von einer russischen Freundin in Berlin mit Ausbildung in der russischen Fibu gehört zu haben:
Viele Geschäfte zwischen russischen und westlichen Unternehmen scheitern an den Bedingungen, die russische Banken stellen. Oder die westlichen Unternehmen machen einen Rückzieher vom Geschäft, wenn sie von den Bedingungen zur Zahlungsabwicklung (oder vielleicht auch zu Garantieleistungen) nachträglich (nach vollzogenem Abschluss des Vertrags) in Kenntnis gesetzt sind. Das Nachschieben von Bedingungen von dem russischen Unternehmen als Gläubiger der Zahlungsleistung, die an den Zahlungsablauf gestellt werden, weil die Bank jener russischen Firma solche Forderungen hat, stellt sich dar als Versuch der Änderung des geschlossenen Vertrags. Wird die Änderung des Vertrags diesbezüglich abgelehnt, kommt es zum Vertragsbruch.
Ein häufiges Problem ist, dass russische Unternehmen solche Hindernisse nicht rechtzeitig in die Vertragsverhandlungen mit einbeziehen. Sie lassen ihren Vertragspartner gewissermaßen auflaufen. Verletzungen von Informationspflichten bei Vertragsanbahnungen sind häufig. Im deutschen Recht führen diese zu Schadensersatzforderungen aus culpa in contrahendo (cic). Solche Forderungen in Russland durchzusetzen und die Urteile auch zu vollstrecken ist aber mit besonderen Schwierigkeiten verbunden.
Über Probleme bei der Vertragsanbahnung mit russischen Unternehmen schrieb ich bereits.
Auch habe ich bereits eine Gerichtsentscheidung über einen Fall übersetzt, in welchem es um Schadensersatzforderungen wegen Unterlassens von Informationen bei Vertragsverhandlungen ging, undzwar beim Abschluss eines time-sharing-Vertrags über Immobilien im Ausland.
4. Russische Banken mögen Stempel auf den Geschäftsunterlagen ihrer Geschäftskunden
Russische Banken nehmen kaum Rücksicht auf Gepflogenheiten im internationalen Geschäftsverkehr.
Ein kleines, noch relativ harmloses Beispiel aus meiner Praxis: Stempelpflicht, von November 2012, also einige Monate nach Aufnahme Russlands in die Welthandelsorganisation.
Zur Wirksamkeit von Verträgen zwischen Unternehmen ist in vielen Fällen nicht erforderlich, dass schriftliche Verträge geschlossen werden müssen, deren Formerforderniss ein Stempel auf dem Vertrag wäre. Weder in Deutschland noch in Russland bedeutet das Erfordernis der Schriftlichkeit des Vertrags, dass der Vertrag von beiden Seiten gestempelt werden muss. Was für ein Stempel sollte das sein? Reicht das Logo? Muss die Adresse des Sitzes oder der für das Rechtsgeschäft betroffenen Filiale mit drauf? Mir wurde ein Beispielstempel geschickt, ohne Mitteilung, wofür das Beispiel steht, was also unbedingt drauf stehen muss. Viele Unternehmen müssten sich dann extra für das Russlandgeschäft einen Stempel herstellen (lassen), der so gestaltet ist, wie das verlangt wird. Das müsste ein Gesetz regeln. Bürokratie! Diese Pflicht der Geschäftskunden, von ihren Partnern im Ausland Stempel auf Dokumenten wie insbesondere Verträge zu verlangen, muss irgendwo dokumentiert sein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vielleicht? Die mögen zwischen der russischen Bank und dem russischen (potentiellen) Geschäftspartner gelten. Aber wenn das russische Unternehmen das braucht, weil seine Bank das fordert, sollte es solche bürokratischen Hürden frühzeitig in die Verhandlung mit einbringen (siehe oben zum Stichwort "Informationspflichten bei Vertragsverhandlungen"). Wie erwähnt - das ist nur ein kleines Beispiel.
Mir wurde von einem Hotel in Moskau nach mehrmaligen Nachfragen erklärt, dass die Bank jenes Hotels (Name der Bank wurde mir nicht genannt) bei meiner Unterschrift einen Stempel verlangt. Dazu war ich nicht bereit. Mir war schon nicht klar, wieso das Hotel unseren Agenturvertrag seiner Bank gibt, bevor ich auch nur die erste Bestellung eines Zimmers an dieses Hotel abgegeben habe. Ich erwarte, dass unser Vertrag geheim gehalten wird. Ich erwarte, dass mir der Partner mitteilt, wenn er unsere Vereinbarung an Dritte mitteilt. Bisher komme ich ohne Stempel aus. So wichtig war mir das Hotel dann auch nicht. Was ist daran so problematisch, gegenüber dem neuen Partner zuzugeben, dass man die Solvenz dieses Partners durch die Hausbank prüfen lässt?
Ich hatte das Hotel danach gefragt, woraus sich denn die Stempelpflicht ergibt.
Das konnte oder wollte mir meine Kommunikationspartnerin nicht mitteilen. Verlangt hat sie den Stempel erst, als ich ihr schon den Vertrag mit meiner Unterschrift zugesandt hatte. Als ob sie das nicht vorher gewusst hätte, dass sie den Stempelabdruck braucht. Das ist zugleich ein Beispiel für eine schlechte betriebsinterne Schulung in russischen Firmen. Bei russischen Firmen gibt es oft Überraschungen. Zu einem ungünstigen Moment rücken sie mit bestimmten komischen Forderungen heraus, die der westliche Partner erfüllen soll, damit das russische Unternehmen interne Richtlinien erfüllen kann oder gegenüber seinen Geschäftspartnern oder Aufsichtsstellen seine Pflichten erfüllen kann. (Man könnte manchmal aber auch vermuten, dass sich der russische Geheimdienst kurzfristig zwischen schaltet und Forderungen stellt. Im Beispiel hier also: Der Stempel als "Fingerabdruck des deutschen Unternehmens".)
Das heißt russische Unternehmen spannen für interne Aufgaben und Aufgaben, die Ihnen von den Kontrollinstanzen auferlegt werden, ihre ausländischen Partner mit ein. Das kommt dann beim Partner wie eine Gängelung an, mag als Respektlosigkeit gewertet werden. Solche im Vertragsanbahnungsprozess späten Forderungen schädigen erheblich das Ansehen, die Glaubwürdigkeit, das Vertrauen, verunsichern Investoren.
Nicht selten hört man in Russland solche Sätze wie: "Wenn Du mit uns Geschäfte machen willst, sollst Du eine Filiale (OOO) in Russland eröffnen." - Klar, gleich noch russische Mitarbeiter suchen und einstellen, russische Steuern bezahlen, Schmiergeld zahlen, um bestimmte Erlaubnisse, Lizenzen zu erhalten ... Wenn´s weiter nichts ist... Solche Kollegen lässt man am besten weiter träumen.
Russische Unternehmen werden also von der russischen Regierung (möglicherweise auch von russischen Geheimdiensten) stark behindert, mit ausländischen Unternehmen erfolgreiche Geschäfte durchzuführen. Die russische Zentralbank macht aber den Unternehmen strenge Vorschriften. Ihren Anweisungen müssen alle russischen Banken folgen, siehe oben.
Zu Anforderungen an die Schriftlichkeit von Verträgen in Russland schreibe ich vielleicht irgendwann mal noch einen Artikel, nach Recherchen im Runet. Leider kommunizieren viele russische Unternehmen nicht solche Hindernisse rechtzeitig, lassen einen viel Arbeit und Geld investieren und irgendwann ist man dann an einem unüberwindbaren Punkt. Es mag auch kalkuliert werden, dass der westliche Partner die Vertragsbeziehung dann nicht mehr abbricht, wo er schon viel investiert hat. Schließlich wollen die Unternehmer ja auch Geschäfte machen. Es würde schwerer für sie (nämlich: die russischen Partner) Partner zu finden, wenn sie denen schon am Anfang sagen würde, welche Barrieren zu überwinden sind.
Um Beseitigung von Handelshemmnissen ging es bei den Beitrittsverhandlungen zur Welthandelsorganisation (WTO). Russland hat das Protokoll für den WTO-Beitritt am 21. Juli 2012 ratifiziert und konnte der WTO mit Wirkung ab 22. August 2012 beitreten. Es wäre interessant zu erfahren, was hier in Bezug auf die strengen Bedingungen der Zentralbank der Russischen Föderation verhandelt worden ist.
Wir haben hier ein weiteres Beispiel dafür, wie russische Politik eine Stärkung der eigenen Wirtschaft verhindert. Ich vermute, dass ein wesentlicher Grund dafür darin liegt, dass solche Entscheidungen nicht demokratisch beschlossen wurden. Es gibt Partikularinteressen, die diametral den Interessen zum Wohl der gesamten Wirtschaft Russlands entgegenstehen (Beispiel: Protektionismus der heimischen Autoindustrie) und diese Interessen haben die stärkere Lobby, den größeren Einfluss auf den Erlass von Gesetzen und Erlassen. Bzw. sind Duma-Abgeordnete oder Regierungsvertreter oder Bürgermeister unisono Inhaber oder Teilhaber von großen Unternehmen). Ich habe bereits aus dem Bereich der Touristik ein Beispiel beschrieben. Dabei geht es um Einreisevisa.
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5. Risiko nicht rechtzeitiger (korrekter) Überweisung am Beispiel Individualtourismus
Im Tourismusgeschäft besteht die Gefahr für deutsche Reiseveranstalter und Reisebüros, die von der Russischen Zentralbank und ihr folgend vielen anderen Banken ausgeht, darin:
Das deutsche Touristikunternehmen bestellt für seine Kunden Leistungen, z.B. Bahnfahrkarten, Transfers und Guide-Dienstleistungen für Exkursionen. Es bleibt nicht mehr viel Zeit bis zur vorgesehenen Leistungserbringung. Die Überweisung schlägt fehl. Es dauert ein oder zwei Wochen, bis das Geld wieder zurück ist, unter Abzug von Bankgebühren. Bis zum Tag der vorgesehenen Leistung kann das Geld nicht mehr rechtzeitig überwiesen werden mit einem zweiten Versuch. Der russische Partner verweigert seine Leistungen gegenüber den deutschen Touristen. Oder infolge des zeitlichen Verzugs sind die Bahnfahrkarten nicht mehr erhältlich oder nicht mehr, wie vom Kunden gewünscht, für die 2. Klasse, sondern nur noch für die erste Klasse eines Sapsan-Zuges. Die ist viel teurer. Das überwiesene Geld reicht aber nicht, um diese Fahrkarten 1. Klasse kaufen zu können.
Entweder der russische Partner weigert sich, hier einen Kredit zu geben und zur Schadensminimierung jetzt die Karten zu kaufen. Die deutschen Kunden wenden sich mit Gewährleistungsansprüchen an das deutsche Reisebüro und wollen ihr Geld zurück...
Jedenfalls um wenigstens die Zugfahrt nicht ausfallen zu lassen, werden Tickets 1. Klasse gekauft, und zwar schnell, kurzfristig. Nun versuchen sie mal als deutsches Reisebüro, den Differenzbetrag vom Kunden zu verlangen. Der hat dafür kein Verständnis. Er hat ja 2. Klasse bestellt.
Es ist schwer, ihm klarzumachen, dass man als Reisebüro nur sein Agent ist. Als solcher hat man aber kaum Einfluss auf die Abläufe bei russischen Banken und auf die Kommunikation des russischen Reiseveranstalters, der nicht vorwarnt, dass die Fahrkarten knapp sind.
Der deutsche Reisebüro sitzt zwischen den Stühlen. Der russische Veranstalter geriert sich wie ein Erpresser: Erst vollständige Zahlung, bevor wir leisten. Der deutsche Kunde erwartet vom deutschen Russlandreisebüro die Ausführung wie bestellt, versteht nicht, dass das Reisebüro nur sein Vertreter ist. Der deutsche Kunde ist aber auch nicht bereit, dem Reisebüro hohe Provisionen zuzubilligen, über die sich das hohe Verlustrisiko bei Geschäften wenigstens teilweise auffangen ließe.
Die Abwicklung der Bankggeschäfte mit russischen Banken sind besonders risikoanfällig. Es ist nicht gerecht, dieses Risiko immer das deutsche Reisebüro tragen zu lassen. Denn sie vermitteln nur Verträge zwischen deutschen Touristen und russischen Leistungsträgern. Sie sind nur im begrenzten Umfang verantwortlich für Informationen, die sie im Rahmen des Vermittlungsgeschäfts erlangen, nicht für plötzliche Änderungen von Entscheidungen der russischen Unternehmen und für Fehler bei der Information über wesentliche Aspekte zur Vertragsausführung, die russische Unternehmen nicht mitteilen.
Das Risiko für platzende Geschäfte oder steigende Kosten für den Zahlungsverkehr steigt um so mehr, je weniger Zeit bis zur Ausführung der touristischen Leistungen bleibt. Leider gibt es Bereiche, in denen Verbraucher/Reisende nicht viel Zeit eingeräumt bekommen. Bahnfahrkarten können erst ab 45 Tage vor Beginn der Fahrt gekauft werden. Visaanträge werden erst angenommen frühestens 2 Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Reise nach Russland. Da können dann auch noch einige Feiertage mit drin sein, wie zum Jahreswechsel und in der ersten Maihälfte.
Aus Kundensicht zu einfach wäre es auch, das deutsche Reisebüro an den Pranger zu stellen, weil es nicht das von ihm für die bestellten Leistungen gezahlte Geld, dass Kunden schon frühzeitig an ihn überwiesen haben, nicht unverzüglich an russische Leistungsträger weitergeleitet hat. Ich musste mir schon derlei Vorwürfe anhören.
Es gibt aber einige gute Gründe dafür, das Kundengeld nicht unverzüglich an die Leistungsträger oder Reiseveranstalter in Russland zu überweisen:
- Es ist noch viel Zeit, mehrere Monate. In dieser Zeit kann den Kunden was passieren, ihnen was dazwischen kommen, so dass sie die Reise/die Reisedienstleistung nicht antreten/annehmen werden. Dann muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Das Geld muss vom russischen Unternehmen zurückgefordert werden. Zunächst fallen Kosten des Zahlungsverkehrs an, auf seiten des deutschen Reisebüros und auf seiten des russischen Unternehmens. Diese Kosten fallen nicht an, wenn das Geld gar noch nicht nach Russland gezahlt wurde. Das ist auch im Interesse des Kunden, senkt seine Stornokosten. Wenn der Kunde dem entgegenhalten will, dass er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, dann soll er dies dem deutschen Reisebüro mitteilen. Das wäre dann ein Argument, das Geld wegen solcher Gründe nicht zurückzuhalten wie Krankheit, Jobverlust, Nachholung einer Examensprüfung, Todesfall in der Familie, ...
Das russische Unternehmen wird nicht das gesamte Geld zurückzahlen. Außer dem Abzug für seine Banküberweisungskosten wird es einen Teil einbehalten, als entgangenen Gewinn. Es ist nicht an das deutsche Reiserecht gebunden, weiß, dass der deutsche Reisende es wird kaum verklagen können. Die Stornobedingungen russischer Touristikunternehmen sind nicht selten nachteiliger als die deutscher Unternehmen. Der deutsche Reisevermittler wird das russische Unternehmen auch nicht verklagen. Es ist schließlich keine Anwaltskanzlei oder Versicherungsgesellschaft. Es liegt also im Interesse des Kunden, auch dieses Risiko möglichst gering zu halten, durch Kurzhaltung der Zeit, in der Umstände im Organisations- und Lebensbereich des Reisenden eintreten können, die die Durchführung der Reise verhindern.
- Ein weiterer Grund kann sein, dass der deutsche Reisevermittler als Agent des deutschen Reisenden noch keine vertragliche Regelung mit dem russischen Touristikunternehmen erzielen konnte, insbesondere weil noch wesentliche Punkte ungeklärt/offen sind. Das können z.B. sein:
- Die Auswahl des Transportmittels: Was für ein Bus: wieviele Sitzplätze, mit wieviel Platz im Gepäckraum? Was für ein Modell/Baujahr? Oder: Was für ein Flussschiff für eine Flussreise?
- Auswahl eines Guides/Dometschers. Es ist ein bestimmter Dolmetscher vom Kunden gewünscht. Ob dieser für den Wunschtermin verfügbar sein wird, ist noch unklar. Also wartet man noch, bis der Zeitraum näher rückt, bis der Dolmetscher ausreichende Gewissheit hat und bereit ist den Auftrag anzunehmen.
- Das russische Unternehmen kann Preise noch nicht bestätigen, hat bisher nur Etwa-Preise genannt, ohne sich schon darauf festzulegen.
- Das russische Unternehmen erklärt sich nicht auf die Anfrage hin, was in einem Leistungspaket alles enthalten ist. Die Angaben bleiben zu vage. Das Unternehmen möchte bestimmte Zusagen (noch) nicht geben, die der deutsche Kunde haben möchte. Deswegen sucht das Reisebüro noch andere Veranstalter als Alternativen, die hier klare Ansagen zum akzeptablen Preis zu geben bereit sind, darauf vertrauend, dies zu schaffen. Daher besteht nicht die Notwendigkeit, dem Kunden mitzuteilen, dass das Leistungspaket, das er sich wünscht, noch in der Schwebe ist. Wer will schon Kunden zur Konkurrenz ziehen lassen, weil er momentan noch nicht den Vertragsschluss im Sinne des Kunden bekommt?
Fazit: Den besten Zeitpunkt für die überweisung des Kundengeldes an den Leistungsträger in Russland zu finden ist oft gar nicht so einfach. Die Entscheidung ist abhängig zu machen von einer Risikobewertung, in die viele Umstände mit einzubeziehen sind. Außer den vorstehend genannten z.B. noch: Wie stabil ist schon die Geschäftsbeziehung zum Unternehmen, welches die Leistungen erbringen soll? Hat es mir irgendwelche Sicherheiten gegeben? Oder habe ich nur mündliche Zusagen? Welchen Eindruck habe ich als Professioneller im Touristikgeschäft von den Mitarbeitern des russischen Leistungsträgers? Wie gut sind die Antworten, die ich auf Fragen erhalte und wie schnell erhalte ich Antworten?
***
Nach meinen Erfahrungen stelle ich hier fest: Überweisung auf Konten in Rubel sollte man vermeiden, sind hoch fehleranfällig, das Risiko zu hoch.
Wenn man das machen muss, sollte man prüfen, ob man nicht ein Geschäftskonto bei der VTB Deutschland in Frankfurt eröffnet. VTB hat in Deutschland eine Filiale, den Hauptsitz aber in Russland. VTB dient für andere deutsche Banken auch als Korrespondenzbank zur Überweisung auf russische Bankkonten. Hier gibt es am ehesten Mitarbeiter, die mit den Anforderungen der Russischen Zentralbank einigermaßen vertraut sind. Aber selbst hier empfindet man die strengen und intransparenten Regeln der russischen Zentralbank wohl als schwer kalkulierbar.
6. Wenn Sie eine Überweisung nach Russland machen möchten
1. Es gibt in Russland keine IBAN-Nummern (22 Stellen). Daher sind SEPA-Überweisungen nach Russland unmöglich.
Die Banknummern in Russland haben 20 Stellen. Sie brauchen deswegen den BIC-Code der russischen Bank, also den SWIFT-Code.
2. Ihr Begünstigter sollte ein auf Euro lautendes Konto haben, möglichst bei einer Moskauer Bank.
3. Name des Begünstigten, beide Schreibweisen: mit kyrillischen Buchstaben und lateinischen Buchstaben.
Achtung! Es gibt Abweichungen zwischen englisch und deutsch! Fragen Sie den Begünstigten, wie sein Name mit lateinischen Buchstaben geschrieben werden soll (nämlich in der Schreibweise, die für sein Konto bei der Bank hinterlegt ist). Wenn Sie nur die Schreibweise auf russisch oder deutsch haben: Es gibt bei der VTB eine Tabelle, wie russische Buchstaben in lateinische Buchstaben umzuwandeln sind (= Transkription). Suchen Sie nach "Formal Requirements for Payments in Russian Roubles for Banks, VTB Bank (Deutschland) AG".
4. Adresse der Wohnanschrift des Begüsntigten (oder Geschäftssitz des begünstigten Unternehmens).
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Adresse in russisch, englisch oder deutsch schreiben müssen, fragen Sie zuerst Ihren Gläubiger in Russland, dann Ihre Bank! Im Zweifel mit lateinischen Buchstaben auf englisch. Denn wenn Sie kyrillische Buchstaben benutzen, kann es sein, dass das System Ihrer Bank diese Buchstaben nicht verarbeiten kann.
Die Adresse ist eigentlich keine Pflichtangabe. Aber es mag Banken geben, die Felder zur Eintragung der Adresse als Pflichtfelder definieren. Das hat folgdenen Grund:
Der Name des Empfängers ist nicht selten zu wenig zur Identifizierung des Empfängers. Es kann dann leichter passieren, dass die Zahlungen von der russischen Bank nicht ausgeführt werden und zurückgehen. Die DZ-Bank als Korrespondenzbank für andere deutsche Banken für Zahlungen nach Russland will solchen Misserfolgen vorbeugen und verlangt Adressdaten als Pflichtangabe, während die Volksbanken-Raiffeisenbank dies nicht tun.
Es gibt eine keine Toleranz bei Fehlern, sagt mir die Mitarbeiterin von der VTB, im Unterschied zu der bei Buchung von Bahntickets bei der Russischen Bahn (3 Fehler zulässig, wenn Identifizierung des Ticketkäufers trotzdem noch möglich ist).
5. Wenn Sie hohe Überweisungen machen wollen, mit denen ein weit höherwertiges Geschäft bzw. hoher Gewinn für Sie verbunden ist, stückeln Sie diese auf mehrere Überweisungen, soweit die gesamte Überweisungssumme über den Höchstbetrag der Summe hinausgeht, auf die Ihre Bank ihre Haftung für Folgeschäden der Nichtausführung einer Überweisung aufgrund Fehler Ihrer Bank beschränkt. Z.B. habe ich gesehen, dass die Haftung für Folgeschäden auf eine Summe von 12.500 € beschränkt wird. Das ist die Grenze, ab der aufwärts Zahlungen ins Ausland der Bundesbank mit Formular anzuzeigen sind. Eine Regelung zur Erschwerung und Aufdeckung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
6. Haben Sie mehrere Konten zur Auswahl, vergleichen Sie die Höhe der Provisionen und Courtage, die die Banken für die Überweisung verlangen!.
Die VTB begnügt sich mit nur 0,15 % Provision vom Überweisungsbetrag (aber mindestens 10,- €); andere Banken verlangen oft 1,5 %, und Mindestbetrag mindestens 13,50 € oder 15,00 €, oder mehr.
7. Anlage - Anforderungen an Überweisung auf Rubelkonto (nicht bestimmt für Bankkunden)
Und hier der Text mit den Anforderungen für eine Überweisung auf Rubelkonten. Der Text heißt "Beispiele für Rubelzahlungen", ohne dass es einen allgemeinen Text mit Erläuterungen dazu gibt, was es zu beachten gibt bei Zahlungen auf Rubelkonten. Ein Beispiel pur hilft nur bedingt zum Verstehen des Sachverhalts, der Regel. Denn von einem Einzelfall kann man nicht auf eine Gesetzmäßigkeit schließen. Das zeigt, dass offenbar bei der DZ-Bank, von der dieser Text angeblich kommt, ein Defizit an Informationen darüber vorliegt, was erforderlich ist. Vermutlich ist der Text aus einer anderen pdf-Datei (einer anderen Bank?) kopiert worden.
(Dafür spricht der ungewöhnliche Zeilenumbruch. Die mir zugesandte Datei nennt auch keine Quelle. Das muss die Mitarbeiterin meiner Bank oder der DZ-Bank kopiert haben. Möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung. Bei meinem Anruf bei der VTB sagte die erste Mitarbeiterin, die ich am Telefon hatte, auch, dass die VTB keine Informationen zum richtigen Ausfüllen von Formularen für Auslandsüberweisungen gibt. Das habe ich so verstanden, als dass die VTB nicht möchte, dass andere Banken einfach die Informationen der VTB abgreifen.)
Ich bin aber der Meinung, dass eine Bank solche Geschäfte seinen Kunden nicht anbieten darf, die es nicht erklären kann, Hier darf nicht sein, dass Sie dem Kunden Gebühren oder Provision berechnet, obwohl sie das Geschäft, dessen Ausführung es versprochen hat, nicht ausgeführt hat. Sie muss das Risiko der fehlenden Informationen tragen, nicht der Kunde.
***
"Beispiele RUB- Zahlungen als MT 202 an JSC VTB BANK"
1. Die Begünstigte Bank hält ein Konto mit JSC VTB BANK, MOSCOW
MT202
RECEIVER:
VTBRRUMM
:113:RUR6
:20:+123456789
:21:NONREF
:32A:060529RUB1000000,
:53B:/D/30231810…….
:58D:/30109810000000000012 1
BANKRUMM
:72:/RPP/123.060529.6
/NZP/'(VO99010)''RETURN OF
//ERRONEOUS FUNDS'
Feldbeschreibung:
1 Die Begünstigte Bank (Feld 58 )hält ein Konto mit JSC VTB Bank, Moscow.
Feld 57A muss entweder leer sein oder enthält denSWIFT-Code VTBRRUMM.
Falls die Begünstigte Bank keinen SWIFT-Code hat, muss Option D
gewählt werden.
Die Kontonummernzeile muss die Kontonummer der Begünstigten Bank bei JSC VTB Bank, Moscow enthalten.
:72:
/RPP/- Erforderliche Angaben im Verrechnungsdokument
Format /RPP/3n.6!n.1!n.4!a[.6!n][.2!n], wo
• 3n – Nummer des Zahlungsauftrages ( nicht gleich 000);
• 6!n – Datum des Zahlungsauftrages im Format YYMMDD;
• 1!n – Dringlichkeit der Zahlungen, Code für allgemeine Zahlungen = 6
• 4!a - Zahlungsart, z. B. - POST, TELG, ELEK (Rechnungssysteme der Bank of Russia) über
Post (POST), per Telegramm (TELG), elektronische Form (ELEK)
• 6!n – Datum der Zahlungsausführung im Format YYMMDD;
• 2!n– Art der Transaktion: 01 – Zahlungsauftrag, 06–Inkasso, 16 - Zahlungsorder. Sollten keine Angaben in diesem Feld sein, wird das Dokument als Zahlungsauftrag angesehen.
/NZP/ Code-Wort, wenn Feld 72 noch mehr beinhaltet als die RPP
'(VO99010)' Code of Operation Type ( gesonderte Liste)
'RETURN OF weitere Informationen
//ERRONEOUS FUNDS' 2. Zeile weitere Informationen, beginnend mit//
Wenn ein Text nicht in kyrillische Schriftzeichen konvertiert werden soll, muss die Textstelle in Apostroph gefasst werden.
Das Feld sollte nicht mehr als 210 Zeichen überschreiten.
Beispiele RUB- Zahlungen als MT 202 an JSC VTB BANK
2. Die Zahlung zur Begünstigten Bank wird über das Clearing der Zentralbank in Moskau ausgeführt.
MT202
RECEIVER:
VTBRRUMM
:113:RUR6
:20:+123456789
:21:NONREF
:32A:060529RUB1000000,
:53B:/D/30231810…….
:57D://RU044583123.30101810000000000123 1
INN1234567890
BANK A
G.MOSKVA
:58D:/00000000000000000000
INN1234567890
BANK A
G.MOSKVA
:72:/RPP/123.060529.6.ELEK
/NZP/'(VO99010)''RETURN OF
//ERRONEOUS FUNDS'
Feldbeschreibung:
1 Wenn eine Zahlung über das Clearing der Zentralbankausgeführt werden soll, dann muss das Feld 58: mit der Option D gefüllt sein.
Die Kontonummernzeile enthält dann 00000000000000000000 (20 Nullen).
Feld 57D : ist in diesem Fall Pflicht.
Die Kontonummernzeile im Feld 57D beginnt mit einem Doppel-Slash (//),
gefolgt von RU, dem russischen nationalen Clearing-Code(BIK) und der Korrespondenten-Kontonummer der Begünstigten Bank mit der Zentralbank von Russland.
Der Punkt ist das Trennzeichen zwischen dem nationalen Clearing- Code und der Korrespondenten-Kontonummer.
:57D: und :58D: Zeile 2
INN Steuernummerncode (TIN)
Beispiele RUB- Zahlungen als MT 202 an JSC VTB BANK
:72:
/RPP/- Erforderliche Angaben im Verrechnungsdokument
Format /RPP/3n.6!n.1!n.4!a[.6!n][.2!n], wo
• 3n – Nummer des Zahlungsauftrages ( nicht gleich 000);
• 6!n – Datum des Zahlungsauftrages im Format YYMMDD;
• 1!n – Dringlichkeit der Zahlungen, Code für allgemeine Zahlungen = 6
• 4!a - Zahlungsart, z. B. - POST, TELG, ELEK (Rechnungssysteme der Bank of Russia) über
Post (POST), per Telegramm (TELG), elektronische Form (ELEK)
• 6!n – Datum der Zahlungsausführung im Format YYMMDD;
• 2!n– Art der Transaktion: 01 – Zahlungsauftrag, 06–Inkasso, 16 - Zahlungsorder. Sollten keine Angaben in diesem Feld sein, wird das Dokument als Zahlungsauftrag angesehen.
/NZP/ Code-Wort, wenn Feld 72 noch mehr beinhaltet als die RPP
'(VO99010)' Code of Operation Type ( gesonderte Liste)
'RETURN OF weitere Informationen
//ERRONEOUS FUNDS' 2. Zeile weitere Informationen, beginnend mit//
Wenn ein Text nichtin kyrillische Schriftzeichen konvertiert werden soll, muss die Textstelle in Apostroph gefasst werden.
Das Feld sollte nicht mehr als 210 Zeichen überschreiten.
Beispiele RUB- Zahlungen als MT 202 an JSC VTB BANK
3. Die Begünstigte Bank hält ein Konto mit einem anderen Finanzinstitut als JSC VTB BANK, MOSCOW. Die Zahlung zu dieser "ACCOUNT WITH"-INSTITUTION (Feld 57) muss über das Clearing derZENTRALBANK gemacht werden
MT202
RECEIVER
VTBRRUMM
:113:RUR6
:20:+123456789
:21:NONREF
:32A:060529RUB1000000,
:53B:/D/30231810
:57D://RU044583123.30101810000000000123 1
BANK A
G.MOSKVA
:58D:/30109810……
INN1234567890
KOMBANK
G. MOSKVA
:72:/RPP/123.060529.6.ELEK
/NZP/'(VO99010)''RETURN OF
//ERRONEOUS FUNDS'
Feldbeschreibung:
1 Die Kontonummernzeile in Feld 57D beginnt mit einemDoppel-Slash (//),
gefolgt von RU, dem russischen nationalen Clearing-Code(BIK) und der Korrespondenten-Kontonummer des „Account with“-Institution mit der Zentralbank von Russland.
Der Punkt ist das Trennzeichen zwischen dem nationalen Clearing- Code und der Korrespondenten-Kontonummer.
:58D: Zeile 2
INN Steuernummerncode (TIN)
Beispiele RUB- Zahlungen als MT 202 an JSC VTB BANK
:72:
/RPP/- Erforderliche Angaben im Verrechnungsdokument
Format /RPP/3n.6!n.1!n.4!a[.6!n][.2!n], wo
• 3n – Nummer des Zahlungsauftrages ( nicht gleich 000);
• 6!n – Datum des Zahlungsauftrages im Format YYMMDD;
• 1!n – Dringlichkeit der Zahlungen, Code für allgemeine Zahlungen = 6
• 4!a - Zahlungsart, z. B. - POST, TELG, ELEK (Rechnungssysteme der Bank of Russia) über
Post (POST), per Telegramm (TELG), elektronische Form (ELEK)
• 6!n – Datum der Zahlungsausführung im Format YYMMDD;
• 2!n– Art der Transaktion: 01 – Zahlungsauftrag, 06–Inkasso, 16 - Zahlungsorder. Sollten keine Angaben in diesem Feld sein, wird das Dokument als Zahlungsauftrag angesehen.
/NZP/ Code-Wort, wenn Feld 72 noch mehr beinhaltet als die RPP
'(VO99010)' Code of Operation Type ( gesonderte Liste)
'RETURN OF weitere Informationen
//ERRONEOUS FUNDS' 2. Zeile weitere Informationen, beginnend mit//
Wenn ein Text nichtin kyrillische Schriftzeichen konvertiert werden soll, muss die Textstelle in Apostroph gefasst werden.
Das Feld sollte nicht mehr als 210 Zeichen überschreiten."
***
Sehenswert und überraschend: Nikolai Starikow über die Abhängigkeit der Russischen Zentralbank von London und Washington.
Vortrag am 22.11.2011 im Moskauer Institut für Stahl und Legierungen. "Das Zentralbankensystem"
Der gesamte Vortrag hier: https://www.youtube.com/watch?v=NacUaWaKkBk