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Krim-Sezession - westliche Journalisten als Völkerrechtsexperten

Berliner Reisespezialist mit Fokus auf Russland, Osteuropa, Verbraucherschutz, Beratung

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Krisenherd Ukraine, Teil 3b - Friedliche Rückkehr der Krim zu Russland
Felsiger Strand in der Nähe des Camps Atlesch, Krim

Krisenherd Ukraine, Teil 3b - Friedliche Rückkehr der Krim zu Russland

Posted in Journalisten, Krim, Ukraine
Sunday, 3. January 2016

Hier gibt es die Fortsetzung des Teils 3 der Serie zur Ukraine-Krise 2014 (und 2015). Teil 3 beschäftigt sich mit der Abspaltung der Krim von der Ukraine als Folge des Coups in Kiew im Februar 2014 und dem (Wieder-)Anschluss zu Russland. Die Arbeit an diesem Teil habe ich am 5. Januar 2015 aufgenommen.

Lesen Sie Teil 3a!

Gliederung

- Teil 3b -

III. (Schein)Rechtliche Bewertungen und deren Würdigung

1. Westliche Anschuldigungen
2. Meine Bewertung dazu
3. Rechtsgutachten über die Rechtmäßigkeit der Schenkung der Krim von Russland an die Ukraine
4. Meinungen, die nicht von einer Annexion sprechen

- Teil 3c -

5. Meinungen, die von Annexion und/oder Völkerrechtswidrigkeit reden
5.1. Gregor Gysi
5.2. Matthias Platzeck
5.3. Claus Kreß
6. Wie äußern sich regierungsfreundliche Medien zu der Erstürmung des Parlaments in Simferopol am 27.02.2014?

IV. Folgen nach dem Referendum für die Krimbewohner und (potentiellen) Krimbesucher

1. in Russland
2. Die EU: Rechtlich grundlose Sanktionen gegen die Krim und Russland
3. Auf der Krim
4. Reisen zur Krim

***


III. (Schein-)Rechtliche Bewertungen und deren Würdigung

1. Westliche Anschuldigungen

Westliche Massenmedien behaupteten, die Abstimmung der Krimbevölkerung über die Abspaltung von der Ukraine und den Anschluss an die Russische Föderation sei demokratisch nicht legitimiert. Grundsätze der freien Wahl seien beim Referendum verletzt worden, es soll Manipulationen gegeben haben. In Verbindung damit wurden Forderungen nach einer Wiederholung der Wahl geäußert (z.B. Matthias Platzeck, s.u.). Dass solche Forderungen eine Einmischung in innere Angelegenheiten eines Völkerrechtssubjekts darstellen, muss an dieser Stelle betont werden. Ich werde dazu unten noch einen Hinweis auf das Völkerrecht geben.

Darüber hinaus ist in den Massenmedien die Rede davon, dass Russland die Krim annektiert habe, dass ein gewalttätiger Übergriff auf die Ukraine stattgefunden habe. Das erklären auch Politiker aus der deutschen Regierung, aber ohne dies begründet zu haben. Fraglich ist, ob diese es aus den Medien übernommen haben oder ob es ihnen von der US-Regierung oder der US-Botschaft so vorgegeben wurde oder in Transatlantik-Treffen (an denen sowohl deutsche Politiker als auch Journalisten und Inhaber von Medien teilnehmen) oder ob die Medien den Elitepolitikern nach dem Munde reden oder woher sonst diese Subjekte diese Auffassung gewonnen haben.

Zunächst ist festzuhalten: Wir glauben den Journalisten grundsätzlich erst einmal nicht irgendwelche Behauptungen, Mutmaßungen und Gerüchte, da den meisten vom Fernsehen, Rundfunk und den großen Zeitungen die Fähigkeit fehlt, sich nicht bestechen und bei der Berichterstattung bevormunden zu lassen. Vorverurteilungen durch die Massenmedien sollten registriert und aussortiert werden, bis für Beschuldigungen und Rechtsbehauptungen Beweise bzw. Beweisführungen geliefert werden. Die deutschen Massenmedien machen Stimmung zugunsten der deutschen Vasallenregierung, zugunsten der USA mit ihrer Politik der Destabilisierung der Welt (Teile und herrsche!), Expansion, Schwächung Russlands und Europas. Wo es um Rechtsbehauptungen geht, haben Journalisten nichts zu melden, weil ihnen Rechtskenntnisse fehlen. Wer über Wahlfälschung schreibt und dazu ein Urteil abgibt (z.B. im Falle von Russland), muss zunächst den Begriff Wahlfälschung definieren und dann anschließend prüfen, ob die Tatbestandsmerkmale einer Wahlfälschung erfüllt sind. Wer im völkerrechtlichen Bereich von gewaltsamen Übergriffen schreibt, muss zunächst mal den Gewaltbegriff definieren. Der ist auch im deutschen Strafrecht durchaus unklar und umstritten, wenn es um die Prüfung der Straftatbestände hinsichtlich einzelner Personen oder von Banden geht. Um so schwerer ist die Frage der Gewalt, wo es um staatliche Dimensionen geht. Da sind wir in einer schwierigen Materie, nämlich der Frage, was Freiheit ist, und was ein Angriff gegen Freiheit, der das Recht zur Notwehr gibt. Und was ist Gewalt im Völkerrecht? Ich erwarte von einer Berichterstattung keine Urteile zu solchen Fragen, ich verbitte mir Versuche, meine Meinung zu manipulieren. Wenn mich Meinungen interessieren, greife ich zu Fachliteratur (Expertenwissen). Dazu gehören Massenmedien gerade nicht. Diese holen sich manchmal Experten als Gastautoren (s.u.). Die Manipulation kann hier aber in der Auswahl liegen und wo der Gastartikel bezahlt wird, ist es ein Job, eine Dienstleistung, bei der der Auftraggeber die Leistung gewöhnlich bestellt.

Zurück zu rechtlichen Verurteilungen durch Journalisten: Vorab ist aber die Frage zu stellen, nach welchem Rechtssystem der Begriff, z.B. die Wahlfälschung, definiert wird. Ganz sicher geht es bei Bewertungen der Abspaltung der Krim von der Ukraine nicht nach dem deutschen Recht, das steht schon einmal fest. Deutsches Recht (Gesetze, Gerichtsentscheidungen) gilt in der Ukraine und in Russland nicht.

Wir müssen, bevor wir uns ein rechtliches Urteil über Vorfälle im Ausland erlauben, zwischen deutschem Rechtssystem, ukrainischen Rechtssystem und internationalem Völkerrecht unterscheiden. Da diese Unterscheidung in den Medien schon nicht erfolgt, sind entsprechende Beiträge mit Schuldzuweisungen gegen Russland auf Sand gebaut.

Es ist nicht die Sicht aus unserem Rechtskreis die maßgebliche für diejenigen, die unmittelbar vom Referendum über den Verbleib der Krim betroffen waren/sind. Wir können uns nicht mit unseren Maßstäben Bewertungen von Sachverhalten in anderen Ländern mit anderem Rechtsverständnis, anderer Geschichte und Tradition, mit anderer Zusammensetzung der Bevölkerung, erlauben und Forderungen stellen. Das wäre eine Position der Art, wie sie von den US-amerikanischen Sichtweise des Imperiums eingenommen wird: exceptionism. Rechtmäßig ist immer nur das, was wir für Recht erklären. Bis wir einen Fall haben, bei dem wir unsere Auffassung ändern. Dieser imperiale Ansatz ist mit Völkerrecht nicht vereinbar. Er behindert auch Dialoge zur Bewältigung internationaler Konflikte. Er ist undiplomatisch, einseitig, eindimensional (Macht sticht Argumente und erspart damit Dialoge) und damit unprofessionell.

Das ist Einmischung, wenn wir auf Grundlage unserer egozentrischen Position Forderungen an Parteien innerhalb eines anderen Landes stellen; hier also die Forderung nach Wiederholung des Referendums an die Krimbewohner. - Warum sollen jene auf die Forderungen der deutschen Journalisten und Politiker hören? Unsere laienhafte Meinung zur Abstimmung auf der Krim hierzu ist rechtlich und moralisch belanglos für die Bewohner der Krim und wenn die westlichen/deutschen Medien hier Stimmung machen, dann ist das Hetze gegen missliebige Parteien unter Verdrehung der Realitäten (aufgrund falscher Perspektive). Dilettanten können Recht für sich nicht in Anspruch nehmen, weil sie es nicht verstehen und also auch nicht danach handeln können. Damit meine ich die Beziehungen von völkerrechtlichen Subjekten, von Volksgruppen untereinander. Solche Verhältnisse müssen von Rechtsexperten erklärt werden. Zum Erklären fehlen Journalisten die rechtstheoretischen, rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Grundlagen

Wir können eine Bewertung machen - aus Anlass einer Rechtsvergleichung mit unserem deutschen Recht, als Ergebnis eines Lernprozesses und in Gesprächen in der Familie, unter Freunden und Kollegen, in Seminaren. Das ist gedeckt von der Meinungsfreiheit. Aber das ist oft nicht die Intention der Journalisten. Dann ist es besser, wenn wir solche Fragen die Juristen untereinander und zusammen mit Philosophen, Historikern und Soziologen diskutieren lassen und ihnen zuhören. Journalisten, die sich hier einmischen, glauben in ihrer Arroganz an sich als Experten und wollen in die Politik Einfluss nehmen. Oder sie dienen lediglich als Gehirnwäsche-Soldaten höheren Interessen. Dann geht es nicht mehr um (um Objektivität bemühte) Berichterstattung an sich, sondern um Meinungsmanipulation, nicht um Information der Bürger. Solcher Journalismus ist korrupt. Diejenigen, die Interesse an der Manipulation haben, zahlen. Bürger, die sich frei eine eigene Meinung bilden wollen, sollten Abstand von solchem Journalismus halten und sich andere Informationsquellen suchen. Beispiele für Qualitätsjournalismus nenne ich verschiedentlich in dieser Serie. Eine Journalistin möchte ich als Beispiel aber schon gleich empfehlen. Es ist Gabriele Krone-Schmalz. Anlässlich der Hetze gegen Russland hat sie, die Russland sehr gut kennt, auch ein Buch geschrieben: "Russland verstehen - Der Kampf um die Ukraine und die Arroganz des Westens"

Weiterhin sollten wir auseinander halten können: das, was nach dem Gesetz eine Wahlfälschung ist und was Laien (aus dem Territorium, um dessen Wahlrecht es geht,) als Wahlfälschung ansehen;

Zurück zur Vorverurteilung Russlands in Bezug auf den Wechsel der Hoheitsgewalt für oder über die Krim

Aufgrund von Mutmaßungen darf niemand in der Öffentlichkeit verurteilt werden. Das ist ein Prinzip der Demokratie in einem Rechtsstaat, wenn man diesen ernst nimmt. Unsere Politiker verzichten generell in der Öffentlichkeit vor Kamera und Mikrofonen auf Beweise für ihre geäußerten Grundannahmen und Behauptungen, außer ganz besonders aggressive wie amerikanische (Außenminister Powell in der UNO zeigt ein Glasröhrchen, was den Beginn des Krieges im Irak rechtfertigen sollte,) und Petro Poroschenko (zeigt ein zerbeultes Stück blau-gelben Bleches und in München Anfang Februar 2015 auf dem NATO-Gipfel angebliche Pässe von russischen Soldaten als Beleg dafür, dass diese in der Ostukraine kämpfen), die mit Aussagen über die Herkunft bestimmter Gegenstände "beweisen", indem sie behaupten. Wir wissen ja, dass die USA, um ihre Kriege rechtfertigen zu können, Anlässe braucht. Diese werden künstlich geschaffen. Die Medien der Konzerne transportieren die Lügen. Zu solchen Lügen gehört dann auch, dass man zu deren Ausgestaltung Tatsachen unterdrückt. Und das ist der Alltag der Journalisten unserer Massenmedien. Daher werden diese Medien von weiten Teilen der Bevölkerung auch mit Recht als Lügenmedien bezeichnet.

Zu den Schuldzuweisungen und Denunziationen Russlands als Rechtsbrecher (nämlich im Hinblick auf die Krim und Ostukraine: des Völkerrechts) aus den Reihen der Tsunamimedien gehört die Behauptung, die Abstimmung der Krimbevölkerung sei verfassungswidrig gewesen. Als ob Journalisten etwas von ukrainischem Verfassungsrecht verstehen würden. Woher hatten jene Journalisten also ihre Kenntnis? Wo/bei wem ist ihre Rechtsmeinung (aus)gebildet worden? Bei was für Veranstaltungen?

Haben diese Journalisten auch einmal geprüft, ob der Regierungswechsel in Kiew im Februar 2014 verfassungsmäßig abgelaufen war? Er war es nicht. Deshalb gehen diese Journalisten und unsere Elitepolitiker (, wenn sie überhaupt einmal von der Perspektive des ukrainischen Rechts aus bewerten, was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte,) schon von einer falschen Ausgangssituation zur Bewertung der Krimkrise aus. Sie unterstellen, dass die Ukraine Anfang März 2014 von einer legitimen Regierung geführt wurde. Diese Unterstellung trifft nicht zu.

Die Krim hatte zu Zeiten der Sowjetunion und als Teil der Ukraine einen autonomen Status und ihr eigenes Parlament. Dieses war und ist mit anderen Zuständigkeiten ausgestattet als die Parlamente deutscher Bundesländer. Dieses Parlament in der Krimhauptstadt Simferopol hat darüber abgestimmt, dass das Referendum über das Schicksal der Krim stattfinden soll. Ich verweise wegen Details zum Ablauf nach oben zum Teil 3a.

Ich schätze, die russischen Matrosen von der Marinebasis in Sewastopol und, falls es das gab: die von Russland aus gebracht wurden (was nicht sicher belegt ist - also nur mal mit den Tsunamimedien unterstellt), könnten die Aufgabe gehabt haben, eine Sabotage dieser Abstimmung durch die ukrainische Armee und durch ultranationale Gruppen, die u.a. (nach verschiedenen russischsprachigen Quellen) vom Oligarchen Kolomoiski (bekanntlich Zweitreichster Ukrainer) finanziert wurden, zu verhindern. Dahingehend äußert sich Prof. Reinhard Merkel (siehe unten) auch.

Die EU-Jubler hier in Deutschland und in die Neocons in den USA und anderen westlichen Ländern des NATO-Bündnisses hatten Befürchtungen über den Ausgang der Volksabstimmung auf der Krim. Deswegen wurde aus einer egoistischen Position heraus kritisiert, die legitime Interessen Russlands und der Bevölkerung in der Ukraine missachtet. Kreise in der Europäischen Union betreiben eine Hegemonialpolitik. Trotz der Griechenlandpleite und trotz der (vorher absehbaren) Osterweiterungspolitik, die zum Aufreißen der Ukraine führte, erklärt die EU im Sommer 2015, weitere südeuropäische Länder sollen in die EU aufgenommen werden. Auf Kosten der Steuerzahler der EU-Mitgliedsländer, auf Kosten der deutschen Steuerzahler und in den Ländern nötigenfalls auch gegen die Mehrheit von deren Bewohnern, ohne Durchführung von demokratischen Referenden.

Das deutsche Volk (und darüber hinaus die Gäste in Deutschland, die in Deutschland für längere Zeit leben,) wird von einer Elite regiert, die demokratische Werte nicht wirklich schätzt, sondern zur Ruhigstellung des Staatsvolkes mit Hilfe der Massenmedien dank guter persönlicher Verflechtungen vorgaukelt, die Staatsbürger lebten in einer Gesellschaft mit dem besten Rechtssystem. Die EU spielt überhaupt keine rühmliche Rolle im Ukraine-Konflikt. Die EU-Kommission hat nach dem Referendum auf der Krim Sanktionen gegen die Krim verhängt. Dazu gehört z.B., dass Kreuzfahrtschiffe der EU nicht mehr die Krim (mit Jalta und Sewastopol als begehrte Exkursionsziele) anlaufen dürfen. Das deutsche Grundrechte der Reisefreiheit wird damit verletzt und zugleich das Recht auf Berufsausübungsfreiheit der Reiseveranstalter. Die EU hat nun Kontakte zu europafreundlichen und amerikafreundlichen Oligarchen in der Ukraine, aber hat an Einfluss auf Russland verloren und ist dafür verantwortlich, dass die Russlandgeschäfte der Deutschen und anderer EU-Länder, insbesondere auch Österreich, nicht mehr gut laufen, Geschäfte, von denen viele Arbeitsplätze abhängen und die Steuereinnahmen hätten bringen können. (Aus meinem Verwandtenumkreis hat ein junger Mann seinen Job wegen wegbrechender Aufträge aus Russland verloren.) Dagegen kostet die Ukraine Deutschland viel Geld und bringt dem deutschen Volk nichts. Man kann wohl sagen, dass die Junta in Kiew mit EU-Geld gestützt wird.

Außenpolitisch sind die Sanktionen gegen die Krim und gegen Russland zweifelhaft, da die Ukraine extraterrestrisches Gebiet für die EU ist und wir Deutschen nicht den Weltpolizisten spielen sollten, wie die USA es tut. Die Ukraine ist nicht unser unmittelbarer Nachbar und glänzt nun wirklich nicht mit demokratischen Strukturen, die man schützen könnte. Es muss doch um das Wohl der Menschen gehen. Sie bilden den Souverän, nicht der - korrupte ukrainische - Staatsapparat. Der ukrainische Staatsapparat krankte an der fehlenden Legitimation des Souveräns. Er ist porös auch wegen der Nazis, die in ihm stecken. Er verdient unsere Empörung gegenüber Russland nicht. Wir müssen unsere Energie, unsere Kräfte, für viele andere Aufgaben sparen. Intern haben wir genug rechtliche Misstände im eigenen Lande zu beheben, Stichwort fehlende Souveränität, NSU-Prozess und NSA-Untersuchungsausschuss. Ich glaube nicht, dass die Aufnahme der Ukraine (ärmstes Land Europas) dazu was beitragen könnte.

Sind die Sanktionen denn nicht auch aus der Perspektive der Grundrechtsträger in Deutschland missbilligenswert?

Den Sanktionen widme ich mich noch in einem anderen Teil dieser Serie ausführlich (Teil 8).

Kommen wir nun auf rechtliche Argumente zur Stützung der Behauptung von der Annexion der Krim durch Russland zu sprechen. Die Politiker lassen nicht erkennen, aus welchen Quellen sie ihre Behauptungen von der Annexion nähren. Ein Indiz für Lügen: es werden die Karten nicht offen auf den Tisch gelegt.

Nehmen wir ein prominentes Beispiel:

Peer Steinbrück am 06.10.2015 im Tagesspiegel bei der Rezension eines über Putin geschriebenen Buches von Katja Gloger mit dem Titel: "Putins Welt". Gloger steht als Journalistin im Dienste des Sterns, einer Zeitschrift des Konzerns Gruner & Jahr und damit Bestandteil der Lügenpresse. Siehe dazu Teil 7 dieser Serie (noch in Arbeit. Gloger wird in Teil 8b ihre Erwähnung finden). Sie hat ein Faible für Putin.

Steinbrück spricht in seiner Rezension unisono mit den Tsunamimedien von "Übergriff Russlands auf die Ukraine". Worin der Übergriff bestand, erläutert er nicht. Er behauptet hier lediglich, ohne Expertenquellen als Belege anzuführen:

"Unverrückbar bleibt, dass die Krim unter Verletzung der Charta von Paris 1990 und des Budapester Memorandums von 1994 von Russland annektiert wurde."

Basta! - Also zwei rechtliche Fragen wären hier zu klären:

- Charta von Paris 1990

- Budapester Memorandum 1994.

Welche Journalisten haben sich damit bereits rechtlich in Artikeln auseinander gesetzt? Ein Leser kann an dieser Stelle schon nicht folgen. Damit ist die Gedankenführung des ehemaligen Ministers brüchig, nicht schlüssig. Oder der Leser seiner Rezension muss Steinbrück blind folgen. So, wie er den Tsunamimedien blind folgt? - Selbst denkende Bürger müssen hier schon aussteigen. Weil es nichts bringt, über die Meinung(sbildung) Steinbrücks Mutmaßungen anzustellen. Das wäre verschenkte Zeit.

Woher hat Steinbrück seine Rechtsauffassung? Wie kommt es, dass er vom potentiellen Leser des Tagesspiegels erwartet, dass dieser bloßen Behauptungen über eine Rechtsaussage glaubt? Politiker aus großen Parteien glauben oft, sie bräuchten nichts mehr zu beweisen, aufgrund ihrer Bekanntheit. Sie verlieren den Bodenkontakt und ihnen geht das Gefühl verloren, wie glaubhaft sie bei der Wählerschaft ankommen.

Möglicherweise hat er seine Kenntnis, die er als einzig richtige markiert ("unverrückbar") von einem Artikel in der Zeitung "Zeit" übernommen, geschrieben von Peter Dausend und Michael Thumann und auf Zeit Online veröffentlicht am 28.11.2014. Dazu siehe unten.

Ich empfehle, stichprobenweise mal dem einen oder anderen nebulösen Vergleich der Russlandhetzer zu folgen. Es könnte sein, dass die Spur schnell im Sande verläuft, sprich: die Behauptung nur eine Mutmaßung, eine Lüge oder einfach nur nonsense ist.

Was ist das für ein Recht, die Charta von Paris 1990 und das Budapester Memorandum?

Völkerrecht? Wie stark verbindlich eigentlich?

Es gibt nämlich unterschiedlich stark geltende Rechtssysteme, unterschiedlich starke Rechtsquellen, die bei Konkflikten zu analysieren sind, deren Verhältnis zueinander. Juristen sprechen bei einigen Rechtssystemen manchmal auch von Soft Law, "weiches Recht". Davon gibt es viel im Völkerrecht. Soft law ist ein Schlagwort für Vagheit oder Begrenztheit der Geltungskraft von Regeln.

In einem Artikel auf Deutschlandfunk vom 19.11.2010 darüber, den ich für einen schnellen Überblick an dieser Stelle empfehle, steht am Ende, dass die Charta von Paris eine begrenzte Gültigkeit hat. - Eben! Es ist die Macht des Faktischen, es sind die Kräfteverhältnisse, es sind fehlende Sanktionsregelungen, von denen die (faktische) Geltung(skraft) dieser Charta abhängt. Wie verbindlich hat Deutschland diese Charta bewertet, für wie verbindlich die USA, für wie verbindlich die Nato? Wer sich selbst an die Normen nicht hält, hat kein Recht (keinen Anspruch) darauf, sich als Polizist oder (Staats-)Anwalt und Richter (in einer Person womöglich noch) aufzuspielen und andere zu maßregeln, die (nach eigener subjektiver Auffassung), die Regeln (vermeintlich) missachten. Zu einer Prüfung der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens gehört im Strafrecht auch noch das Prüfen des Gegebenseins von Notwehr- und Notlagesituationen. Im Maßstab des Völkerrechts gehört dazu ein Blick auf die Geschichte und auf das Schachbrett der Geopolitik.

Deutschland hat völkerrechtswidrig Eurofighter über den Kosovo eingesetzt, hat sich am Krieg beteiligt, den die USA in Europa eingefädelt hat. Damit hat Deutschland selbst gegen diese Charta von Paris verstoßen. Wie will man denn Russland einen Verstoß gegen die Charta von Paris glaubhaft vorwerfen, wenn man selbst sich nicht daran gehalten hat und auch weiterhin nicht hält? Die NATO hat in Paris Erklärungen im Sinne der Selbstverpflichtung abgegeben, später aber diese Erklärungen missachtet. Anstatt die NATO aufzulösen, da der Gegner (Staatengemeinschaft des Warschauer Vertrages) weggefallen ist, der bisher der Grund für das Bündnis der NATO war, dehnte sich die NATO weiter auf ehemalige Ostblockstaaten, die dem ehemals feindlichen Block angehört hatten, aus, rückte direkt an die Grenze zu Russland. Das Hauptmotiv der USA war und ist, den Gegenspieler auf der Weltbühne zu beseitigen und über eine Einbindung weiterer Länder in die NATO diese an den Kosten dafür zu beteiligen, den Absatzmarkt seiner Waffen zu vergrößern (Lieferung an Natostaaten) und ihr Territorium und ihre Häfen als Militärbasen zu nutzen. Man verfolgte geostrategisch-militärische Ziele ernsthafter als die friedliche Kooperation, spielte weiter mit dem Gedanken, Krieg zu führen. Deutschlands Regierung(sparteien) spielte als Hofvasall der USA in Europa mit. - Deutschlands Politikern steht es nicht zu, Russland auf die Verletzung der Charta von Paris festzunageln. Russlands Verhalten zu den Vorgängen in der Ukraine seit Ende 2013 ist vor dem Hintergrund dieser Ausdehnung der NATO im Osten und der weiteren Ausdehnungspläne mit der Ukraine und Georgien zu bewerten. (Russlands Interessen sind bei den Plänen der Ausdehnung der EU vernachlässigt worden; das haben schon viele Experten in den letzten Jahren erläutert, auch amerikanische). Grund dafür ist das Verfolgen eines Planes, der über Jahrzehnte reicht und die einheitliche neue Weltordnung zum Ziel hat, unter der Herrschaft der USA, der Konzerne, eine unbeschreiblich menschenverachtende Sklavengesellschaft).

Dann erscheint Russlands Reaktion auf die Vorgänge in der Ukraine als ziemlich defensiv. Wer Realist ist, kann nicht ernsthaft glauben, Russland schaut nur zu, wie die EU und die USA die bestehende Regierung in Kiew wegputschen und durch eine andere washingtonfreundliche austauschen und die Ukraine als militärisches Aufmarschgebiet gegen Russland ausbauen und den Nationalsolzialismus wieder aufleben lassen.

Nachdem nun also die Charta von Paris in der Osteuropa-Politik Deutschlands ignoriert worden ist, erinnern sich deutsche Politiker und die Massenmedien wieder an sie, wo Russland nicht gewillt ist, passiv zu bleiben und zuzusehen, wie es durch westliche Intrigen eingeschnürt wird und ihm der wichtige Marine-Stützpunkt Sewastopol weggenommen wird. Dies zeugt von mangelndem Rechtsverständnis, von mangelnden Geografie- und Geschichtskenntnissen, von Arroganz.

Bei mir im Regal steht ein Taschenbuch "Grundzüge des Völkerrechts, 2. Auflage vom C.F. Müller-Verlag aus der Reihe UTB für Wissenschaft, geschrieben von Buergenthal/Doehring/Kokott und Maier, erschienen 1999. Das erste Kapitel beginnt gleich mit der Überschrift "Definitionsprobleme".

Was sind Völkerrechtssubjekte? Ohne das hier ausführlich für Sie analysieren zu wollen, meine ich, man könnte schon hier Probleme bekommen, weil die Ukraine im März 2014 nicht über eine verfassungsgemäß zustande gekommene Regierung verfügte. Inwieweit kann sie da Adressat der Kommunikation mit Nachbarstaaten sein bzw. inwieweit kann deren Äußerung unberücksichtigt bleiben? - Das hängt davon ab, ob ausländische Staaten die Putschregierung und den Machtwechsel im Februar 2014 anerkennen. Der Putsch war nicht in den Vereinbarungen mit Janukowitschs Regierung, an denen der deutsche Außenminister Steinmeier unmittelbar (vor dem Putsch) in Kiew mitgewirkt hat, vorgesehen. Demnach konnte der Putsch von Deutschland eigentlich nicht akzeptiert werden. Steinmeier hätte auf die Einhaltung der Vereinbarung, die mit Janukowitsch noch am 21.02.2014 getroffen worden war, bestehen müssen. Das tat die deutsche Bundesregierung nicht, machte sich so selbst in Bezug auf Einhaltung von Recht und damit als Anwalt und Vermittler von Recht unglaubwürdig.

Ohne groß die Behauptungen anhand einiger Fälle zu analysieren, möchte ich mich allgemein dazu äußern:

Es äußerten deutsche Politiker Proteste gegen die Vorgänge in Simferopol im Februar 2014. Doch was will man als Außenstehender tun, wenn sich in einem anderen Land das Volk erhebt und abspaltet? Protest an das Nachbarland richten, an welches die Bevölkerung, die sich von den bisherigen Machthabern in der Hauptstadt, die unter Verletzung der ukrainischen Verfassung an die Macht kamen, trennt, anschließen wollen?

Mit welchem Recht?

Erstens stellt sich die Frage, warum man den Protest nicht an die Revolutionäre selbst richtet, die die Revolution gewagt haben, also die Krimbewohner. - Ziemlich lächerlich, diese zu ignorieren, über ihre Köpfe hinweg zu urteilen und zu glauben, Putin wäre der richtige Ansprechpartner (so wie das auch beim Bürgerkrieg im Donbas abläuft). Muss ein Volk, welches eine Revolution gegen nicht demokratisch legitimierte Herrscher unternimmt, andere Länder erst darum bitten, ob diese eine Erlaubnis zur Durchführung der Revolution bzw. Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung erteilen? Jeweils verschiedene Länder (welche, alle? Nur die wirtschaftlich führenden?) oder die UNO? Oder die EU? Oder die NATO? Wegen ihrer faktischen Gewaltherrschaft auf der Welt? - Und: protestiert die deutsche Regierung, wenn in Afrika mal wieder geputscht wird? Wo? Wem gegenüber? Wo sind die Proteste gegen die Bombardierungen des Jemen durch Saudi Arabien (mit deutschen Waffen, mit US-Waffen) Israel und Katar? Für den Einmarsch im Jemen ab März 2015 fehlt(e) ein UN-Mandat. Die Medien berichteten, dass der nach Saudi Arabien geflüchtete Regierungschef von Jemen Saudi Arabien um Unterstützung gebeten hat. Warum erinnert mich das an die Situation von Janukowitsch? Hat der nicht Russland um Hilfe gefragt? Vergleichen Sie mal die Reaktion Russlands zum Fall von Janukowitsch mit Saudi Arabien im Falle von Abed Rabbo Mansur Hadi und die Berichterstattung der Massenmedien zu beiden Fällen! Wie bei der Ukraine droht(e) eine Spaltung des Landes Jemen.

Warum erinnert mich die Situation in Syrien wieder an die Ukraine? Assad, das rechtmäßige Staatsoberhaupt von Syrien (so, wie Janukowitsch rechtmäßiger Präsident der Ukraine), hat Russland um Hilfe beim Kampf gegen die "Revolutionäre" (Dieser Sprachgebrauch ist unpassend, wo viele der "Rebellen" doch Ausländer sind), gegen die Terroristen gebeten. Die (militärische) Hilfe Russlands war und ist völkerrechtlich einwandfrei. Warum hetzten hier die Medien gegen Russland, es durfte die "Rebellen" in Syrien (wie gesagt: sehr viele ausländische Söldner darunter) nicht bekämpfen? Assad war der gewählte Präsident und die "gemäßigten Rebellen" sind Verbrecher der Al Quaida und Al Nusra, die von den USA trainiert und mit Waffen unterstützt werden, um Assad zu beseitigen; also einen Proxikrieg im Interesse der USA und Saudi Arabiens zu führen. Und der Krieg kommt Erdogan nur recht. Erdogan unterstützt DAESH ("Islamischer Staat" ist irreführend, weil die Organisation kein Staat ist.). Erdogans Sohn ist in Geschäften mit DAESH um gestohlenes Erdöl verwickelt. Und Deutschland bezahlt Erdogan, dass er den Flüchtlingsstrom abwürgt, obwohl er mitverantwortlich für den Flüchtlingsstrom ist. Bei der Beobachtung der Konflikte in den verschiedenen Ländern Afrikas und Asiens (und selbst Südeuropas) sind Muster erkennbar.

Man erkennt hier, dass die deutsche Regierung es mit den Oligarchen in der Ukraine hält. Eine von denen ist Timoschtschenko. Die deutsche Regierung hat den Putsch im Februar 2014 gefördert, hat die Nazis in jener Putschregierung geduldet. Diese fingen dann auch mit der Verfolgung von Minderheiten, darunter Juden, Kommunisten und Journalisten, an. Ich habe Schwierigkeiten damit, hier das Demokratieverständnis und das Verständnis von Völkerrecht unserer Regierung zu erkennen. Inwiefern ist denn das mit der Pariser Charta vereinbar, dass in Polen militärisch ausgebildete Männer am Maidan auf die Demonstranten und Berkut-Leute schossen und dann die westlichen Medien behaupteten, Berkut hatte Demonstranten erschossen, um somit den Putsch als Revolution des Volkes darzustellen und die Verteidiger der Regierung als Verbrecher?

False Flag-Aktionen unter Inkaufnahme von vielen Menschenleben, um geopolitische Ziele in anderen Ländern zu erreichen, sind nicht von der Pariser Charta gedeckt. Die deutschen Massenmedien haben Maulkorbverbot, die Initiatoren des Kiewer Putsches und übrigens auch des Odessaer Massakers am 02. Mai 2014 beim Namen zu nennen.

In der Ukraine hat Demokratie keine Tradition, erklärte ich schon in Teil 1 dieser Serie. Der Machtwechsel in Kiew im Februar 2014 erfolgte nicht demokratisch, sondern unter - vom Westen unterstützten - Verfassungsbruch, gewaltsam. Dagegen erfolgte die Abspaltung der Krim auf Wunsch der Krimbevölkerung unter Lossagung dieser Putschregierung friedlich, mit einer Mehrheit von über 96 %.

Es gibt keinen völkerrechtlichen Anspruch von irgendwelchen Ländern darauf, allein den status quo gegen Veränderungen (der Machtverhältnisse) in fremden Ländern zu verteidigen. Hinter diesem Anspruchsdenken steht der Gedanke, vereinfacht gesagt:

"Revolution gegen Putschisten, gegen Oligarchen, gegen Eigentümern von Medienkonzernen und Rüstungskonzernen? Das tut man aber nicht. Leute in Deutschland, lasst Euch das ja nicht in Deutschland (Spanien (Katalonien) oder Großbritannien (Schottland) einfallen!"

Gut sind Revolutionen aus der Perspektive der westlichen Elite in Regionen, die noch nicht unter der Kontrolle des Westens stehen, wie Libyen und Syrien. - Und Russland. Der Aufstand in Bahrein ist aber brutal unterdrückt worden durch Saudi Arabien. Das war für die Eliten im Westen ok.

Es soll der eigenen Bevölkerung verklickert werden, dass ein Aufruhr gegen bestehende Machtverhältnisse (, die ja angeblich demokratisch sind,) illegitim ist. Das steht aber auf rechtlich ganz schwachen Beinen. Es entspricht nicht dem Völkerrecht, siehe UN-Charte, § 1 Abs. 2 (Achtung der Selbstbestimmung der Völker - nicht der Staaten).

Um die eigene Macht zu stützen, wo man ein Exempel des erfolgreichen Gewaltwechsels nicht verhindern konnte, will man (neben anderen Zwecken) auf das eigene Volk erzieherisch einwirken, wozu man regierungstreue Medien braucht. Um diese erzieherische Wirkung zu erreichen, muss man von der Legitimität der Abspaltungswünsche der Krimbevölkerung ablenken und braucht man einen anderen Bösewicht als die Krimbevölkerung als Aufrührer und Revolutionäre gegen Kiews Oligarchen: Man erklärt Russland zum Aggressor, der mit Intrigen und Raffinesse hier die Abspaltung der Krim initiiert habe (die Bestrebungen der Krimbevölkerung bleiben unterbelichtet). Die dem Wahlvolk zu verklickernde Verschwörungstheorie hierfür:

Ohne Russland hätten die Krimbewohner die Abspaltung von Kiew gar nicht allein geschafft. Die Russen haben es dann mit Propaganda geschafft, die Krimbevölkerung so stark zu manipulieren, dass sie Bürger der Russischen Föderation werden wollen.

Das ist aber kein Rechtsargument, sondern nur Neid auf die nicht genehmen Kräfteverhältnisse auf der Krim. Muss sich hier Russland dafür entschuldigen, dass es Nachbar der Ukraine und ganz nahe an der Krim liegt? Das ist natürlich Unsinn. Weiter: Nicht nur russisches Fernsehen ist auf der Krim zu empfangen gewesen sondern auch ukrainisches. Damit existierten ebenso Möglichkeiten für Propaganda aus Kiew. Trotz Propaganda von beiden Seiten war die absolute Mehrheit der Krimbewohner für einen Anschluss an Russland. Wer meint, Propaganda sei ein unlauteres, illegitimes Mittel zur Erreichung der Änderung von Machtverhältnissen, sollte ihr selbst absprechen und dann auch die Misstände in der Ukraine und in Deutschland anprangern. Haben Sie erkannt? Böse sind immer nur die Russen.

Russland ist also auch noch deswegen zu bekämpfen, weil es Volksmassen manipuliert und sich so Land über Täuschung (anstatt Krieg) aneignet. Eine abenteuerliche Theorie, die hier auf internationalem Parkett platziert wird. Das erinnert an die Hexenverfolgung im Mittelalter und die Verfolgung von Kommunisten nach dem 2. Weltkrieg in den USA.

Hier wird ein geopolitisches Spiel gespielt. Es kann nur funktionieren, wenn man die beteiligten Spieler dazu bringt, nicht in das Heft mit den Spielregeln zu schauen. Die Spielregeln - das ist das Völkerrecht.

Danach hat man sich in die Interna fremder Länder nicht einzumischen. Und wenn Konflikte zwischen zwei Ländern auftreten, kann ein drittes Land bei der UNO vorschlagen, dass man diesen Konflikt dort verhandelt. So wie man das Schicksal der Libanesen verhandelt, denen Israel ihr Land nahm. Wenn die Weltgemeinschaft in der UNO Konflikte zwischen Ländern verhandelt, dann gilt dies völkerrechtlich nicht als Einmischung.

Dagegen haben einzelne Länder aber nicht die Legitimation, über den Konflikt in einem anderen Land zu richten und einer Seite unterstützend beizustehen, wenn es dort keine nennenswerte Bevölkerung der eigenen Nationalität gibt, jedenfalls, was für Deutschland bei der Ukraine zutrifft. Dadurch macht sich dieses Land selbst zur Kriegspartei. Man kann kein Unterhändler in einem Konflikt zwischen zwei Ländern sein, wenn man die eine Seite schon vorverurteilt und der anderen finanziell unter die Arme greift. Diese Situation haben wir im Ukraine-Konflikt bei den Minsker Verhandlungen. Deutschland mit Merkel ist kein guter Streitschlichter. Merkel hat dem Nazifreund Jazenjuk und Poroschenko (Milliardär, mit Rüstungskonzern und Fernsehsender) Milliarden EUR aus dem deutschen Haushalt gegeben, nachdem Mitglieder der Putschregierung den ukrainischen Staat geplündert haben. Kurz vorher war ein Diebstahl von Gold, dass dem ukrainischen Staat gehörte, bekannt worden.

Machtverhältnisse ändern sich, oft langsam, manchmal schnell. Das ist das Naturgesetz der Entwicklung. Wenn ein Volk es schafft, eine Regierung zu stürzen, dann muss man dies von außen rechtlich gesehen hinnehmen. Da hat keine andere Nation zu intervenieren. Das ist das Völkerrecht. In der Charta der Vereinten Nationen und den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Nationen verbürgt und gilt als zwingender Rechtssatz (siehe Buergenthal/Doehring/Kokott/Maier: Grundzüge des Völkerrechts, 2. Aufl., C.F. Müller, 1999, S. 205: sub 3. Anerkennung fremder Staaten und Regierungen). Die Bürger der Krim haben sich als Volk von Kiew nach dem Putsch im Februar 2014 losgelöst. Das ist von anderen Staaten zu respektieren genauso wie wenn Katalonien sich mit der Mehrheit seiner Bevölkerung von Spanien lossagt und sich für unabhängig erklärt. Zur Gültigkeit bedarf es keiner Anerkennung dritter Staaten. Die Anerkennung durch dritte Staaten ist nicht konstituierend für die Entstehung neuer Staaten, sondern nur deklaratorisch. Die USA hält sich an diese Regel nicht und spielt den Weltpolizisten. Die USA ist das Imperium. Für seine Interessen spannt es seit einigen Jahren auch NATO-Mitglieder ein. Deutschland tanzt hier nach deren Flöte. Und auch Polen.

Solche Abspaltungen von Regionen eines Landes hat es in den 90-er Jahren mehrfach gegeben, auf dem Territorium von Jugoslawien. Die USA hat das vorangetrieben, die EU-Länder als Natomitglieder mitgewirkt. Die Aufspaltung der Tschechoslowakei hat die EU auch unterstützt. Eine Aufspaltung eines Landes hat es in jüngerer Vergangenheit auch im Sudan gegeben. Nun beschuldigten die deutschen und amerikanischen Politiker aber Russland, es sei verantwortlich und müsse die Krim wieder an die Ukraine herausgeben. Unrealistische und mit Völkerrecht nicht zu vereinbarende Forderungen sind das. Es ist respektlos gegenüber dem Selbstfindungs- und Selbstbestimmungsrecht der Krimbewohner, die schon lange für ihre Autonomie gekämpft haben, was völkerrechtlich nicht als missbilligenswert bewertet werden kann. Damit diskreditieren sich solche Politiker in meinen Augen. Sie verlieren meinen Glauben daran, unser Land im Sinne einer Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zur Souveränität (siehe Art. 146 GG) führen zu können. Wie will man denn einen Konflikt lösen helfen, wenn man nicht in der Lage ist, die Ursachen des Konfliktes zu erfassen und festzustellen, wenn man die eine Seite mit unbewiesenen Vorwürfen in den Medien vorverurteilt und Tatsachen zugunsten Russlands - siehe Teil 3a - ignoriert? Ein Richter, ein Schlichter muss sich unbefangen den Sachverhalt erarbeiten. Nicht sich auf propagandistische Medien wie "Bild", "Spiegel" und "Süddeutsche" oder eben die "Zeit" stützen. Und danach sieht der oben erwähnte Artikel von Peer Steinbrück aus. Bedauerlicherweise funktioniert das Russland-Bashing nicht im Falle von Katalonien, dessen Menschen sich ihre durch korrupte Politiker schleichend und undemokratisch nach Brüssel abgegebene/aufgegebene Souveränität zurückholen wollen.

Es gibt unter Politikern in Deutschland im Bundestag einen hohen Anteil an Juristen. Nach meiner Erfahrung, was diese im politischen Tagesgeschäft so an Erklärungen abgeben, üben sie den Beruf des Juristen vielleicht noch nebenberuflich aus, aber als Politiker herrscht ein politisches Denken vor, bei dem juristischen Denken (ausgerichtet auf schriftlich festgehaltene Regeln und Gewohnheitsrecht) stark stören würde. Wer beruft sich schon auf seine Autorität als Rechtsexperte? Warum gibt es von bekannten Bundestagsabgeordneten zu Debatten nirgends juristische Analysen in den Massenmedien?

Weil sie sich damit als Politiker festlegen würden und damit Karierechancen verbauen würden. Die Kunst der Politik liegt darin, sich nicht festlegen zu lassen. Möglicherweise hat Peer Steinbrück seine Auffassung von der Verletzung der Charta von Paris aus einem Beitrag der Zeit am 28. November 2014 übernommen, der da heißt: "Was würde Willy Brand tun?".

http://www.zeit.de/2014/49/ostpolitik-deutschland-europa-russland-wladimir-putin/seite-2

Der legt gleich los mit der Behauptung, Putin hätte gegen 4 Verträge verstoßen. Der Artikel wurde dann falsch zitierend in Wikipedia übernommen. Dort setzt man sich mit diesen Behauptungen fachlich nicht auseinander.

Außer den oben genannten angeblichen Verstößen wird angeführt, ohne darauf inhaltlich einzugehen:

- Verletzung der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975

- NATO-Russland-Grundakte von 1997

Hingegen kommen die Verfasser, die es unterlassen, ihren Namen als Verantwortliche des Beitrags zu nennen, nicht auf die Idee, anzusprechen, unter welchen Umständen die Ukraine an die Krim gekommen ist und ob die Krim rechtmäßiger Teil der Ukraine gewesen ist. Das wird blind vorausgesetzt. Ignoranz ist kein Zeichen von sachlich-fundiertem Argumentationsvermögen.

Bei der Prüfung von Recht am Maßstab von Normen untersucht ein guter Jurist auch, wie die Norm entstand, unter welchen Umständen. Dabei wird die Legitimation der Norm selbst zunächst geprüft, bevor sie auf einen Konfliktfall des Lebens angewendet wird. Im Rechtsalltag an den deutschen Gerichten ist diese Normenlegitimationsprüfung (Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit von Normen) allerdings eher die Ausnahme, ein heißes Eisen, was aber nicht bedeutet, dass das für einen Staat, der als Rechtsstaat funktionieren soll, korrekt ist. Im Jurastudium wird diese Prüfung der Rechtmäßigkeit von Normen (Normenkomplexe sind auch Verträge) vor ihrer Anwendung im Fach Staatsrecht und im Fach Verwaltungsrecht eingeübt.

Die Äußerungen in den Massenmedien ohne rechtliche Analysen sind nichts wert außer dass die Journalisten hier ein Spielfeld zum Mobben gegen Russland und Russlandfreunden (häufig keine Freunde der US-Führung mit ihrer Imperialpolitik des Nichtgebundenseins an Völkerrecht) nutzen.

Häufig sind die Äußerungen deutscher Politiker gegen Russland hetzerisch, alarmierend. Nur wenige äußern sich ruhig und vernünftiger, u.a. Brandenburgs ehemaliger Präsident Matthias Plazeck, während er die Funktion des Vorsitzenden des Deutsch-Russischen Forums ausübt. Am 18.11.2014 berichteten Massenmedien (einschließlich öffentlich-rechtlich finanzierter Medien) über eine Erklärung Platzecks oder einige Erklärungen in Interviews, wobei sie den Inhalt der Äußerungen ziemlich gleichgeschaltet verzerrt widergegeben haben.

Der Zweck war klar: für die Tsunami-Journalisten wird Platzeck unter den Russland-Freunden verortet und passt damit nicht in die eigene neoliberale, amerikafreundliche Welt.

Auf der Website des deutsch-russischen Forums gab die Organisation eine richtig stellende Erklärung ab, mit Datum 19.11.2014 - Leseempfehlung:

http://www.deutsch-russisches-forum.de/fileadmin/image_archive/pressearchiv/PM_08_2014_Richtigstellung.pdf

2. Meine Bewertung dazu

Inhaltlich ist das, was Matthias Platzeck hier zur rechtlichen Frage der Krim-Sezession erklärt hat, fehlerhaft aus folgenden Gründen: ...

Wenn man die Behauptung aufstellt, dass die Krim zur Ukraine gehört, muss man (völkerrechtlich) unterscheiden:

Faktisch einerseits, rechtlich andererseits. Wenn man nicht auf das Rechtliche fokussiert, dann lässt sich nur darin zustimmen, dass eine faktische Zugehörigkeit einer Region sich ändern kann. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass etwas so, wie es ist, ewig zu bleiben hat, siehe oben. Ein status quo ist per se, ohne Kontext nichts Schützenswertes. Fremde Länder haben sich hier nicht einzumischen, wenn das Volk entscheidet, denn sie haben keine Ansprüche gegen das Volk. Gehen wir davon aus, dass Recht gelten soll, dann ist es unglaubwürdig, wenn sich fremde Länder empören, dass die bisherige faktische Zugehörigkeit sich ändert, wo doch die rechtliche Zugehörigkeit (der Krim zur Ukraine) nicht gegeben ist. Journalisten sind damit aber überfordert, dies zu erläutern. Ihnen fehlen Rechtskenntnisse und Geschichtskenntnisse. So macht es für Bürger wenig Sinn, sich aus den (deutschen) Massenmedien über die Krim und deren staatliche Zugehörigkeit informieren zu wollen.

Was Matthias Platzeck aber positiv anzurechnen ist: Er plädierte für eine Akzeptanz des Beitritts der Krim zu Russland durch den Westen: Er erkennt damit die Macht des Faktischen an und zeigt sich damit im Unterschied zu den meisten Regierungspolitikern als Realpolitiker mit Bodenhaftung. Für ihn ist klar, dass ein Streit mit Russland durch Bestehen auf unsere (?) Normen mit Strafsanktionen unserem Volk schadet.

Sputniknews vom 22.12.2014: http://de.sputniknews.com/politik/20141118/270027225.html

Nehmen wir einen anderen deutschen Politiker, einen Politiker, der bekannt für seine Bemühungen um Entspannung und um ein gutes Verhältnis zu Osteuropa (insbesondere Russland) gewesen ist, Egon Bahr. In seinem Aufsatz im Neuen Deutschland in der Ausgabe vom 9./10. Mai 2015 "Frieden verlangt nach Respekt" auf S. 23 erklärte er, dass er den Übergang der Krim auf Russland als eine Annexion durch Russland bewertet und Russland habe durch diese Annexion internationale Verträge verletzt. Welche, ließ er offen. So dass man auch hier sagen kann: Was zu beweisen wäre.

Aber, im Unterschied zu den deutschen Wendehals-Politikern, die der USA-Politik und der US-Wirtschaft verpflichtet sind, meinte er auch: Man müsse die Krim als Teil Russlands jetzt mal akzeptieren. Das ist die Realität. Er unterscheidet wie ich hier also zwischen Recht und Faktizität. Er zog einen Vergleich zur Anerkennung der DDR als Staat durch die Bundesrepublik Deutschland. De facto ist die DDR anerkannt worden (aber eben nicht rechtlich). Diese tatsächliche Respektierung der DDR war 20 Jahre lang der völkerrechtliche Rahmen der gesamten Ostpolitik für viele Verträge und internationale Abkommen. In der Konsequenz bedeutet Bahrs Standpunkt, dass man mit Sanktionen gegen Russland aufhören muss. Die Ukraine verdient nicht einen Schutz wie ein Nato-Bündnispartner (s.o.). Daher hat sich die Nato und so auch Deutschland nicht so tief einzumischen, dass sie Russland zu zwingen hätte, die Krim an die Ukraine abzugeben. Und auch Mitglied der EU ist die Ukraine bekanntlich nicht. Bahr lag damit auf der Linie von Platzeck.

(Wiederholt hat Bahr seinen Standpunkt, dass die Krim von Russland annektiert worden ist, auch in einem Vortrag "Es droht kein offener Krieg" zum Erscheinen des Buches von Wilfried Scharnagl "Am Abgrund" am 21.05.2015 im Hotel Adlon in Berlin, welcher in der Zeitschrift Compact 7/2015 auf S. 33-36 wiedergegeben wird.)

Und nun hören wir uns an, was Ex-Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Jimmy Carter Ende April 2015 in einem Interview für den Radiosender "Voice of America", der Propagandastimme Amerikas in der Welt für die Errungenschaften seiner Demokratie, zur Krim meint:

Die Rückkehr der Krim zu Russland war unvermeidlich. Wenn das mal nur Barack Obama erklärt hätte! Weiter sagte Carter, er ist erfreut über den Einsatz Russlands für die Minsker Vereinbarungen. Wenn so mal Angela Merkel sprechen würde, die gebetsmühlenartig doch immer spricht: Russland müsse zunächst seinen Beitrag leisten und zum Recht zurückkehren, bevor die Sanktionen geliftet werden können. Carter hat sich am 29.04.2015 mit Putin für 2,5 Stunden getroffen. Er hat im Hinblick auf die Krim erklärt:

"I am well aware of the fact that Khrushchev many years ago - though not too many - handed control of the Crimea to Ukraine as a gift. This was done with the expectation that Ukraine, like Crimea, is part of one of the Soviet Union. I do not believe that there is any immediate prospect of the break in relations between Russia and the Crimea. I think it (the reunion of Russia and the Crimea) was almost an inevitable step, whether people agree with this or not."

Quelle zu Carter: Fortruss am 01.05.2015, http://fortruss.blogspot.de/2015/05/carter-return-of-crimea-to-russia-was.html

Informationen zu dem Treffen der sogenannten "Älteren" bei ihrer Reise nach Moskau vom 27. bis 29. April 2015 zu deren Delegation Carter gehörte, gibt es auf der Website des Russischen Präsidenten.

Genau, Carter betont den Kontext, in welchem Chrustschow der Ukraine die Krim geschenkt hat: in der Sowjetunion, in welche die Ukraine integriert war. Gewissermaßen eine Schenkung mit Bedingung, mit einer Widmung. Diese Bedingung war mit der Unabhängigkeit der Ukraine entfallen und die Widmung war nach dem Putsch in Kiew mit Rückenwind der USA, mit der vorgezeichneten Richtung, dass die USA in der Ukraine Militärstützpunkte errichten und sich wirtschaftlich einnisten, um das Land auszubeuten, erst recht nicht mehr gegeben. Hier sollte man auch daran denken, wie die USA in den Besitz von Alaska kam. Man muss sich mit den russischen Erfahrungen, der Geschichte beschäftigen, bevor man sich ein Urteil zur Krim-"Annexion" erlaubt.

Kommen wir von der Geschichte wieder zum Rechtlichen, zum Völkerrechtlichen.

Fraglich ist, ob Chrustschow die Krim der Ukraine schenken konnte, ob die Schenkung juristisch, d.h. staatsrechtlich wirksam war. War sie unwirksam, konnte die faktische Zugehörigkeit im Namen des Rechts durch die Krimbewohner korrigiert werden, d.h. der rechtliche Fehler behoben werden durch die Kraft des Faktischen, durch die Macht der Mehrheit der Krimbevölkerung. So sieht das wohl Jimmy Carter. Die Faktizität berührt das Thema "ziviler Ungehorsam". Das ist für deutsche Journalisten ein heißes Eisen, No-go-Land. An Art. 20 Abs. 4 GG trauen sie sich nicht heran. Aber eben darum geht es in der Ukraine-Krise. Hierzu siehe z.B. für Fachliteratur: Länder-Analysen der Uni Bremen, Ukraine, Folge 130, vom 25.03.2014, S. 11.

Zeitlich habe ich es nicht vermocht, mich mit der Schenkung Chrustschows, mit den russisch-staatsrechtlichen Fragen zur Krim auseinander zu setzen. Wer russisch gut beherrscht, wird entdecken, dass solche Fragen in den russischen Medien in 2014 und 2015 thematisiert worden sind.

3. Rechtsgutachten über die Rechtmäßigkeit der Schenkung der Krim von Russland an die Ukraine

Man braucht also Rechtsgutachten über die Rechtmäßigkeit der Schenkung der Krim an die Ukraine.

Wo gibt es solche Rechtsgutachten?

3.1. Osteuropa-Institut Bremen

Beim Osteuropa-Institut in Bremen? Monatlich gibt die wissenschaftliche Einrichtung die Russland-Analysen und Ukraine-Analysen heraus. Der Niveau der Beiträge ist erheblich über dem der Inhalte, die die Massenmedien zu Russland und der Ukraine liefern. Hier schreiben Länderexperten, die wissenschaftliche Freiheit haben bei ihren Untersuchungen. Freilich kommt es auch in der Wissenschaft vor, dass Wissenschaftler mal Arbeiten abliefern, die im Interesse ihrer Förderer liegen. Über die Ukraine kommen auch ukrainische Wissenschaftler zu Wort

Jedenfalls ist hier für den medienkompetenten Bürger ein Ansatz zum Weiterforschen nach Wahrheiten.

3.2. Prof. Reinhard Merkel

Eine rechtliche Analyse der Abspaltung der Krim von der Ukraine und dem Beitritt zu Russland nahm Professor Reinhard Merkel vor. Er äußerte sich in einem Gastartikel in der FAZ, Ausgabe am 07.04.2014. Ich möchte daraus zititiren mit einer Definition des Begriffs "Annexion":

>>„Annexion“ heißt im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat. Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Regelmäßig geschehen sie im Modus eines „bewaffneten Angriffs“, der schwersten Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen. Dann lösen sie nach Artikel 51 der UN-Charta Befugnisse zur militärischen Notwehr des Angegriffenen und zur Nothilfe seitens dritter Staaten aus - Erlaubnisse zum Krieg auch ohne Billigung durch den Weltsicherheitsrat. Schon diese Überlegung sollte den freihändigen Umgang mit dem Prädikat „Annexion“ ein wenig disziplinieren. Freilich bietet dessen abstrakte Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen scheint sich das völkerrechtliche Stigma ableiten zu lassen, das der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt und an dem er die eigene Empörung beglaubigt.

Aber das ist Propaganda.<<

Merkel ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Seine Wortmeldung als Experte erreichte wenigstens teilweise einige Aufmerksamkeit in manchen Medien Deutschlands in all den unqualifizierten Meinungsäußerungen von Politikern und Journalisten.

Reinhard Merkel zeigt in einem Telefoninterview, welches man sich auf Youtube anhören mag (veröffentlicht worden am 25.10.2014), dass die Empörung von Politikern und Journalisten aufgeblasen und unqualifiziert ist und auf mangelndem Rechtsverständnis beruht, insbesondere auf dem Fehlen von Kenntnissen zum Völkerrecht. Das sehe ich ebenso (s.o.).

Der Professor erklärt:

Eine klare Form der Absonderung (Sezession) war die Abtrennung der Krim von der Ukraine nicht. Aber es ist, das muss man klar sagen, keine Annexion.

Frage: War das Referendum und die Abspaltung (aufgrund dessen) völkerrechtswidrig?

Antwort: Nein, solche Referenden können nicht völkerrechtswidrig sein. Das Völkerrecht kümmert sich primär um die Beziehungen zwischen den Staaten. Und dann auch, wie stark die Staaten nach innen ihre Macht ausüben, d.h massive Formen der Unterdrückung, Fälle wie Genozid, Folter. Das geht auch (inzwischen) das Völkerrecht an. Hingegen nicht bei separatistischen oder sezessionistischen Bestrebungen. Daher mögen die Bestrebungen zur Abspaltung ein Verstoß gegen die ukrainische Verfassung gewesen sein, nicht aber gegen das Völkerrecht.

Nach dem Einsatz des Militärs gegen die Bewohner der Ostukraine befragt, erklärt er mit einer wegweisenden Entscheidung des Kanadischen Obersten Gerichtshofs von 1998, dass dies eine übertriebene, nicht mehr bei sezessionistischen Bestrebungen gerechtfertigte Maßnahme war (sofortige Reaktion mit militärischer Gewalt), die demzufolge schon das Völkerrecht betrifft. Kanada ist seit langem mit sezessionistischen Bestrebungen von Seiten des Staates Quebec konfrontiert. So kam ein Streitfall vor dem Supreme Court (oberster Gerichtshof). Mit diesem Hintergrund, wenn man die völkerrechtlichen Vereinbarungen kennt, erkennt man, dass der Einsatz des Militärs durch Kiew illegitim war (Damit werde ich mich in Teil 4 der Serie beschäftigen.).

Für mich stellt sich an dieser Stelle die Frage, auf welche Weise in solchen Fällen von außen gegen diesen illegitimen militärischen Einsatz interveniert werden könnte und durch wen? Das sind völkerrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit den Beschuldigungen gegenüber Russland, es unterstütze die Rebellen a) militärisch, b) mit humanitären Leistungen durch die Konvois zur Versorgung mit lebenswichtigen Gütern, von den Massenmedien nicht oder jedenfalls viel zu selten gestellt werden.

Diese Fragen stellen sich um so mehr, als Kiew mit Unterstützung der USA und der EU (denn sie klagt Russland als Aggressor an, gegen den sich Kiew angeblich zur Wehr setzt) den Bürgerkrieg angezettelt hat, als angebliche Antiterrormaßnahme. Das gehört aber zu einem anderen Teil, in dem ich diesen Genozid gegen das eigene Volk bespreche (Teil 4). Doch stellen sich diese Fragen ähnlich für die Krim. Ein Motiv ist der Schutz der eigenen Nation. Hierbei muss man sehen, wie es dazu kam, dass Russen auf die Krim, die zur Zeit noch im Westen verbreitet als Teil der Ukraine angesehen wird, gekommen sind. Es gibt mehrere Rechtfertigungsgründe für Russland, dem Wunsch der Mehrheit der Krimbevölkerung gegenüber nicht verschlossen zu bleiben.

Russland hatte ein massives Interesse an der Krim, geopolitisch-militärisch, wirtschaftlich, rechtlich. Zum Ersten: Das Schwarze Meer muss militärisch unter russischer Kontrolle bleiben, die Amerikaner müssen auf Distanz gehalten werden. Die Rechtsradikalen, die Faschisten von der Partei Swoboda hatten aber schon erklärt, dass die Verträge der Ukraine mit Russland hinsichtlich der Krim nichtig sind, damit auch der große Vertrag vom Jahre 1954 über den Status der Krim und dem Recht Russland, hier seine Flotte haben zu können.

Die angebliche Invasion Russlands stellt sich vor diesem Hintergrund als eine Notwehr zur Verteidigung der Rechte aus dem Vertrag mit einer Ukraine dar, die jetzt ins Chaos schlidderte mit der Teilnahme von Faschisten an der Staatsmacht. Faschisten träumten im vorigen Jahrhundert vom 3. Großen Reich und griffen Russland an. Russland sieht, dass die Existenz der Faschisten in Deutschland von den Massenmedien geleugnet wird und hat Gründe zu Befürchtungen, weil die Rolle der Nazis in der Ukraine in den deutschen Medien und von deutschen Politikern ignoriert oder marginalisiert wurde und wird..

3.3. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider

Lernen kann man auch aus den Äußerungen des Staatsrechtlers Karl Albrecht Schachtschneider. Er hat schon viele Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Grundgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebracht und sich analytisch zur deutschen Politik der offenen Grenzen und der Willkommenskultur geäußert. Aus Platzgründen kann ich auf seine Darstellung hier nicht weiter eingehen. Hier ein Schnellüberblick auf Youtube:

3.4. Prof. Alexander Zadorozny

Und dann gibt es auch noch eine Darstellung eines ukrainischen Professors Alexander Zadorozny, Lehrstuhlinhaber des internationalen Rechts am Institut für Außenbeziehungen der Nationalen Universität in Kiew.

Jetzt gibt es nur noch eine ziemlich kurze Äußerung jenes Professors auf ukrainisch auf Facebook:

https://www.facebook.com/alexander.zadorozhny/posts/885116638231905

Darauf weist dieses Blog Informnapalm hin, anscheinend ohne je von dem langen russischsprachigen Beitrag des Professors gewusst zu haben:

https://de.informnapalm.org/rechtslage-der-autonomen-republik-krim-meinung-eines-experten/

Einen Fehler, den ich beim schnellen Lesen der Übersetzung im Blog feststelle, ist, dass die Rechtmäßigkeit der Sezession der Krim am Maßstab des Völkerrechts geprüft wird. Völkerrecht ist zur Frage der Legitimität einer Sezession durch eine mehrheitliche Willensbildung eines Teils des (bisherigen) Landes aber indifferent, s.o. Da Völkerrecht indifferent dazu ist, wundert es den Juristen auch nicht, dass sich hier keine Rechtfertigung für eine Abtrennung eines Staatsgebiets aufgrund einer Bevölkerungsmehrheitsentscheidung findet. Siehe zur Relevanz des Völkerrechts auch Erläuterungen von Prof. Schachtschneider.

Der einzige Makel, über den sich diskutieren lässt, wäre, dass - was nachzuweisen wäre - Russland die Durchführung des Referendums abgesichert hat/haben könnte (mit welchem zurechenbaren Beitrag?). Doch wer hier eine Verletzung der Integrität der Ukraine behauptet, muss die Tatsachen vorlegen und beweisen (wie im Strafrecht üblich) und sich mit der Frage der Integrität des Staates Ukraine in Anbetracht des Putsches und der Fremdbestimmung aus der amerikanischen Botschaft in Kiew heraus auseinandersetzen. Weiterhin muss man geopolitisch analysieren: Die Ukraine als Feld für einen Proxykrieg der USA und seiner Vasallen und (angelsächsichen) Freunde gegen Russland. Dabei geht es um die Macht des Faktischen, die die USA als Imperium für sich allein in Anspruch nimmt. Doch Russland und China setzen diesem Anspruch inzwischen Grenzen. Hier kommt man nicht mehr mit Völkerrecht weiter, weil es für die USA nur als Mittel zur Durchsetzung des Herrschaftsanspruchs (Neue Weltordnung) angewendet wird, als Mittel zum Zweck. Deutschland darf hierzu als amerikanische Kolonie keine abweichende Meinung äußern. Aber Staatsrechtlecher als Wissenschaftler dürfen das.

3.5. A.B. Fedorow

Ein russischer Freund hatte mir im Frühjahr 2015 den Link zu einer Seite mit einem längeren russischsprachigen Text geschickt, doch im Herbst 2015 war die Website verschwunden. Diesen Text hatte ich versäumt mir zu kopieren. Ursprünglich wollte ich diesen schwierigen Text mir übersetzen und für diesen Artikel verarbeiten. Das war die Quelle: http://www.ukrstor.com/ukrstor/fedorov-pravstatus.html

11.01.2016: Jetzt habe ich den Text wieder gefunden auf einer anderen Website:

http://www.ukrstor.com/ukrstor/fedorov-pravstatus.html

Diesen Text sollte man auswerten. Dazu braucht man Russischkenntnisse und Rechtsverständnis.

3.6. Politiker in anderen Ländern

Deutschland ist nicht der Nabel der Welt, zumal Deutschland als Staat die Souveränität fehlt. Dass der Beitritt der Krim zu Russland rechtmäßig war, erklärten auch mehrere hochrangige Politiker, z.B.:

Der ehemalige lettische Außenminister (1990 - 1992) Janis Jurkans gegenüber dem lettischen Fernsehsender LTV7 am 8. Januar 2015. Die Vorhalte, die Annahme der Krim durch Russland nach der Volksabstimmung auf der Krim erklärte er für haltlos.

http://de.sputniknews.com/politik/20150109/300517294.html

Wer sucht, findet im Internet weitere ähnliche Äußerungen ausländischer hochrangiger Politiker.

4. Meinungen, die nicht von einer Annexion sprechen

4.1. Reinhard Merkel

Rechts-Professor an der Universität Hamburg, lehrt dort Strafrecht und Rechtsphilosophie.

a) Fundstelle: Reinhard Merkel: "Kühle Ironie der Geschichte"

Originalquelle: 07.04.2014 in der FAZ:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html

http://pwlasowa.blogspot.de/2014/04/krim-absapltung-nicht.html

b) Interview mit WDR: ...

Hier erklärt er, dass Russland völkerrechtswidrig gehandelt hat:

"Die Russen haben sehr wohl auf der Krim völkerrechtswidrig gehandelt. Sie haben Artikel 2, Abs. 4 der UN-Charta verletzt, das sogenannte Gewaltverbot, das auch einschließt das Verbot einer Androhung von Gewalt und mit der militärischen Präsenz auf der Krim vor den Kasernen der ukrainischen Armee hat Russland eine Art Drohgebährde gemacht, außerhalb des Territoriums, das den Russen dort vertraglich zugesichert ist. (…)"

Aber es war keine Annexion.

“Eine “Annexion” setzt voraus nicht nur ein Handeln gegen den Willen der zuständigen Zentralregierung, sondern auch gegen den Willen der deutlichen Mehrheit der Bevölkerung dort und das ist nicht der Fall gewesen.

Russland hat (…) die Krim-Bewohner nicht entführt, die wollten zu Russland und zwar mit einer deutlichen Mehrheit."

Fundstelle: Georg Lehle: "Völkerrechtler wirft Angela Merkel Doppelzüngigkeit vor", Blog Friedensblick vom 04.02.2015

http://friedensblick.de/14940/krim-annexion-voelkerrechtler-wirft-angela-merkel-doppelzuengigkeit-vor/

4.2. Janis Jurkans

Lettischer Minister: "Beitritt der Krim zu Russland war berechtigt."

http://de.sputniknews.com/politik/20150109/300517294.html

4.3. Helmut Schmidt

ehemaliger Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

4.4.  Prof. Dr. Schachtschneider

(Vorträge zur Ukraine), veröffentlicht im Frühjahr 2015

Auszug eines Artikels über den rechtlichen Status der Krim und das Recht der Krimbevölkerung zur Sezession:

https://www.compact-online.de/staatsrechtler-schachtschneider-sezessionen-der-ukraine-entsprechen-voelkerrecht/

4.5. Ewald Stadler (Österreich, Beobachter des Referendums auf der Krim als Beauftragter der OSCE)

offizielle Er

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Verwandte Links:

  • Wayne Madsen: Das geheime Projekt eines zweiten Israels in der Ukraine (auf der Krim), Voltairenet vom 31.12.2014, Übersetzung ins Deutsche
  • Dragan Petrovic: Grenzen zwischen Russland und der Ukraine nach Ende der Sowjetunion, 2007. Über den großen Vertrag zw. Ukraine und Moskau zur Krim.
  • Eine Charta für ein neues Europa, Deutschlandfunk vom 19.11.2010
  • Reinhard Merkel: Die Krim und das Völkerrecht
  • Völkerrechtliche Beurteilung durch Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg: "Die Krim, die Ukraine und das Völkerrecht" (Podcast, veröffentlicht worden auf Youtube am 25.10.2014)
  • Der Ausschluss Russlands aus Europa war ein tragischer Fehler (russ.), Beitrag vom 22.06.2015
  • Lettischer Ex-Minister Janis Jurkans: Beitritt der Krim zu Russland war berechtigt
  • Deutscher Politiker plädiert für Anerkennung der Krim-Eingliederung in Russland, 18.11.14 zu Matthias Platzeck
  • Diskussion unter russischen Juristen zur Rechtmäßigkeit der Aufnahme der Krim. Bericht/Analyse von Caroline von Gall mit inhaltlichen /argumentativen Fehlern
  • Russische Generalstaatsanwaltschaft erklärt Schenkung der Krim an Ukraine für verfassungswidrig
  • Vaclav Klaus zur Ukraine-Krise, Teil 1
  • Vaclav Klaus zur Ukraine-Krise, Teil 2
  • Embargo gegen die Krim, BAFA vom 19.12.2014
  • Die Schönheit der Krim (Luftaufnahmen Sommer 2015)
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Bürgerinitiativen gegen Corona-Unrecht

Nürnberg II - Internationales Strafgericht

https://awakenny.wordpress.com/2021/05/10/nuremberg-trials-2021/

Gestandene Mediziner einig: Covid-Spritzen sind Biowaffen

Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit + Demokratie 

Volksbewegung - Demotermine und -berichte

https://www.mwgfd.de

Ärzte für Aufklärung 

https://www.aerztefueraufklaerung.de

Doktoren für Covid-Ethik

https://doctors4covidethics.org

Außerparlamentari-
scher Corona Untersuchungs-
ausschuss https://acu2020.org/

Pflege für Aufklärung

https://pflegefueraufklaerung.de/

Corona-Ausschuss von Rechtsanwälten https://corona-ausschuss.de/sitzungen/

Wissenschaft steht auf https://www.wissenschaftstehtauf.de/

Hilfe für remonstrierende Beamte https://mutigmacher.org/

Netzwerk kritischer Richter & StAe

https://netzwerkkrista.de/2021/03/11/den-rechtsstaat-verteidigen-netzwerk-kritische-richter-und-staatsanwaelte-gegruendet/

Dr. Wodargs Blog zu Covid-19

https://www.wodarg.com/

Deans Projekt für uns alle zum Mitmachen gegen Corona-Diktatur:

https://rotekartefürcorona.de/

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

https://freiheitsrechte.org/corona-und-grundrechte/

Amerikas Frontlinien-Doktoren

https://americasfrontlinedoctors.org/

Coronadok, Blog von Artur Aschmoneit

https://www.corodok.de/

 

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