Sollte die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit in Russland lizenzfrei sein, brauchen Sie in der Regel nur eine Anzeige beim örtlich zuständigen Gewerbeamt machen. Jedoch sind neben dem Lizenzgesetz weitere spezialgesetzliche Vorschriften für bestimmte Gewerbe zu beachten (etwa Finanzdienstleistungen oder Tätigkeiten von Architekten). Wie auch in Deutschland ist mitunter der Nachweis der fachlichen Eignung vorzulegen.
Diese Lizenzierung erfordert nicht zwangsläufig die Zurhilfenahme der Dienstleistungen darauf spezialisierter russischer Firmen. Solche Firmen brauchen ihrerseits für derlei Dienstleistungen keine staaatliche Lizenz und keinen Juristen. Wenn Sie keinen Mitarbeiter haben, der russisch beherrscht, kommen Sie wahrscheinlich schon damit aus, wenn Sie einem Übersetzer oder Dolmetscher die Kommunikation mit der Registrierungsbehörde übertragen, einschließlich Übersetzung aller notwendigen Dokumente. Wenn Sie meinen, doch ein auf Zertifizierung spezialisiertes Unternehmen beauftragen zu müssen - was den Bausektor betrifft, können Sie eine Liste solcher Firmen auf der Unterseite der Föderalen Bau- und Wohnagentur Rosstry, bei der die Lizenzierung auch zu beantragen ist, unter www.gosstroy.gov.ru/sertifik.htm herunter laden. [Nachtrag 11.7.2010: Rosstroy wurde inzwischen aufgelöst, die Lizenzierungspflicht im Baubereich ist zum 1.7.2008 entfallen. Stattdessen gibt es eine brancheninterne Selbstregulierung]
Wenn es um die Zertifizierung von Waren (anstatt von gewerblichen Tätigkeiten) geht - das regelt das Gesetz über die technische Regulierung. Die zuständige Behörde ist die Föderale Agentur für technische Regulierung und Metrologie, Rostechregulirowanie (vormals GOSSTANDARD). Diese Behörde hat einige ausländische Unternehmen zur Durchführung der Zertifizierung akkreditiert, die GOST-R-Konformitäts-Zertifikate ausstellen dürfen. Die russische Regierung erkennt europäische Qualitäts-Zertifikate (CE, ISO) nicht an. Russische Normen zum Verbraucherschutz sind häufig strenger. GOST-R-Qualitätszertifikate bestätigen die Übereinstimmung von Waren mit russischen Normen. GOST ist die Abkürzung für "gosudarstwennui obschesojusnui standard", was soviel wie staatlicher Unionsstandard bedeutet. Das stammt aus Zeiten der Sowjetunion. Für Waren, die nicht in der Liste, die die Produkte für eine notwendige GOST-R-Zertifizierung aufführt, enthalten sind, muss sich ein Exporteur eine Konformitätsbescheinigung ausstellen lassen. Für bestimmte Warengruppen werden neben dem GOST-R-Zertifikat zusätzliche Zertifikate verlangt, etwa Brandschutzzertifikate oder Hygienezertifikate.
[Ergänzung, 10.12.2008: Ende März 2008 meldete Rian Nowosti, dass der russische Staat die schrittweise Abschaffung der Lizenzpflicht für kleine und mittelständische Unternehmen beabsichtige. An die Stelle der Lizenzpflicht soll die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung zur Sicherung der Verbindlichkeiten treten, erklärte die russische Wirtschaftsministerin Elvira Nabiullina vor einer Sitzung des Staatsrates am 27. März 2008 zum Thema "Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland". Im Juli 2007 war eine solche Pflicht für die russischen Reiseveranstalter und Reisebüros in Kraft getreten. Damit habe man also schon erste Erfahrungen gesammelt. Als die nächsten Branchen kommen für die Ministerin Speditionen und die Baubranche in Betracht.]
Es folgt eine Übersetzung der aktuellen Fassung des Artikel 17 des Gesetzes der RF über die Arten der Tätigkeiten, die eine Lizenz erfordern. Letzte Änderungen im Lizenzgesetz wurden durch Gesetze vom 04.05.2008, N 59-FS, vom 11.07.2008, N 113-FS, vom 22.07.2008, N 148-FS und vom 23.07.2008, N 160-FS eingetragen.
Artikel 17 Verzeichnis über die Arten von Tätigkeiten, die eine Lizenz erfordern
Im Erlass des Präsidenten vom 9. März 2004 N 314 ist vorgeschrieben, dass die Lizenzierung der Arten von Tätigkeiten, die von den föderalen Organen der Exekutive entsprechend ihrer Kompetenzen am Tage des Inkrafttretens des Erlasses durchgeführt wird, künftig bis zum Inkrafttreten des föderalen Gesetzes über die Eintragung geänderter geltender föderaler Gesetze zu Fragen der Lizenzierung nach Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation vom föderalen Ministerium oder föderalen Agentur durchgeführt werden kann.
Verzeichnis der föderalen Organe der Exekutive, die die Lizenzierung vornehmen, bestätigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 45 der RF vom 26. Januar 2006.
1. Entsprechend dem Föderalen Gesetz über die Lizenzierung unterliegen der Lizenzierungspflicht die nachfolgenden Tätigkeiten:
1) die Ausarbeitung von Luftverkehrstechnik, so auch von Luftverkehrstechnik für zwei Zwecke (Anmerkung: Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
2) Produktion von Luftverkehrstechnik, so auch von Luftverkehrstechnik für zwei Zwecke (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
3) Reparatur von Luftverkehrstechnik, so auch von Luftverkehrstechnik für zwei Zwecke (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
4) Erprobung von Luftverkehrstechnik, so auch von Luftverkehrstechnik für zwei Zwecke (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
5) Tätigkeiten im Zusammenhang der Verbreitung von verschlüsselten Mitteln;
6) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung von verschlüsselten Mitteln;
7) Gewährung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Verschlüsselung von Informationen;
8) Ausarbeitung und Produktion von Verschlüsselungsmitteln, mit Verschlüsselungsmitteln geschützter Informations- und Telekommunikationssysteme;
9) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Enthüllung elektronischer Einrichtungen, die dem verdeckten Empfang von Informationen dienen, in Räumen und technischen Mitteln (mit Ausnahme solcher Fälle, in denen die genannte Tätigkeit zur Sicherstellung von eigenen Bedürfnissen von juristischen Personen oder individuellen Unternehmen durchgeführt wird);
10) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und (oder) Produktion von Mitteln zum Schutze von vertraulichen Informationen;
11) Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem technischen Schutz von vertraulichen Informationen;
12) Ausarbeitung, Produktion, Realisierung und Anschaffung mit dem Ziel des Verkaufs spezieller technischer Mittel, die bestimmt sind für den verdeckten Empfang von Informationen an individuelle Teilnehmer und juristischen Personen, die unternehmerische Tätigkeiten ausführen;
13) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Produktion polygrafischer Produkte, die vor Fälschung geschützt sind, darunter Blankoformulare, weiterhin im Zusammenhang mit dem Handel solcher Produkte;
14) Ausarbeitung von Bewaffnung und Kriegstechnik;
15) Produktion von Rüstungs- und Kriegstechnik;
16) Reparatur von Bewaffnung und Kriegstechnik;
17) Verwertung von Bewaffnung und Kriegstechnik;
18) Handel mit Bewaffnung und Kriegstechnik;
19) Produktion von Waffen und wesentlichen Teilen von Schusswaffen;
20) Produktion von Patronen für Waffen und Bestandteilen von Patronen;
21) Handel mit Waffen und wesentlichen Teilen von Schusswaffen;
22) Handel mit Patronen für Waffen;
23) Ausstellung von Waffen, wesentlichen Teilen für Schusswaffen und Patronen für Schusswaffen;
24) Sammlung von Waffen, wesentlichen Teilen für Schusswaffen und Patronen für Schusswaffen;
25) Ausarbeitung und Produktion von Kampfvorräten und ihren Bestandteilen;
26) Verwertung von Kampfvorräten und ihren Bestandteilen;
27) Ausführen von Arbeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lagerung, Transport und Beseitigung chemischer Waffen;
28) Ausbeutung von explosions- und brandgefährlichen Produktionsobjekten. Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements)
29) aufgehoben
30) Ausbeutung von chemisch gefährlichen Produktionsobjekten (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
31) Tätigkeiten der Erarbeitung von Sachverständigengutachten zu industriellen Gefahren (Anmerkung: Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
32) Herstellung von explosiven Materialien zur industriellen Bestimmung;
33) Verwahrung von explosiven Materialien industrieller Bestimmung;
34) Anwendung von explosiven Materialien industrieller Bestimmung;
35) Tätigkeiten der Verbreitung explosiver Materialien industrieller Bestimmung;
36) Produktion pyrotechnischer Erzeugnisse;
37) Tätigkeiten der Verbreitung pyrotechnischer Erzeugnisse der Klassen IV und V in Bezug auf den nationalen Standard;
38) Tätigkeit des Löschens von Feuer
39) Herstellung von Arbeiten zur Montage, Reparatur und Bedienung von Mitteln zur Sicherstellung des Brandschutzes an Gebäuden und Anlagen (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
40) Produktion von Markscheider-Arbeiten (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
41) Tätigkeiten der Restauration an Objekten des kulturellen Erbes (Denkmäler der Geschichte und Kultur) (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
42) geodäsische Tätigkeiten (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
43) kartografische Tätigkeiten (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
44) Ausführung von Arbeiten aktiver Einwirkung auf hydrometeorologischen Prozesse und Erscheinungen;
45) Ausführung von Arbeiten aktiver Einwirkung auf geophysische Prozesse und Erscheinungen;
46) Tätigkeiten auf dem Gebiet der Hydrometeorologie und damit verwandter Gebiete;
47) pharmazeutische Tätigkeiten;
48) Produktion von Medikamenten;
49) Produktion von Medizintechnik (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
50) technische Bedienung der Medizintechnik (unter Ausschluss von Fällen, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden für die [...Next]
Wer sich seine Russland-Reise (teilweise) anstatt von einem deutschen Reiseveranstalter selbst organisiert, indem er oder sie selbst direkt bei russischen Guides oder Reiseveranstaltern bucht oder bei Deutschen in Russland, die hier geheiratet haben - es ...