
Geschäftstätigkeiten, die eine russische Lizenz erfordern
51) Anfertigung von orthopädischen Prothesen auf Bestellung von Bürgern;
52) Tätigkeiten, die verbunden sind mit dem Umlauf narkotischer Mittel und psychotropischer Stoffe (Kultivierung von Pflanzen, Produktion, Anfertigung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Realisierung, Distribution, Erwerb, Verwertung, Vernichtung), die eingetragen sind in der Liste I gemäß des Föderalen Gesetzes vom 8. Januar 1998 N3-F3 „Über Narkotika und psychotroper Stoffe“;
53) Tätigkeiten, die verbunden sind mit dem Umlauf narkotischer Mittel und psychotroper Stoffe (Ausarbeitung, Produktion, Anfertigung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Verabfolgung, Realisierung, Distribution, Erwerb, Verwertung, Vernichtung), die eingetragen sind in der Liste II gemäß des Föderalen Gesetzes vom 8. Januar 1998 N3-F3 „Über Narkotika und psychotropische Stoffe“;
54) Tätigkeiten, die verbunden sind mit dem Umlauf psychotroper Stoffe (Ausarbeitung, Produktion, Anfertigung, Verarbeitung, Lagerung, Verabfolgung, Realisierung, Distribution, Erwerb, Verwertung, Vernichtung), die eingetragen sind in der Liste III gemäß des Föderalen Gesetzes vom 8. Januar 1998 N3-F3 „Über Narkotika und psychotropische Stoffe“;
55) Tätigkeiten, die verbunden sind mit der Verwendung von Erregern von Infektionskrankheiten;
56) Beförderung von Passagieren auf dem Meer;
57) Beförderung von Gütern auf dem Meer;
58) Beförderung von Passagieren auf Binnengewässern;
59) Beförderung von Gütern auf Binnengewässern;
60) Luftbeförderung von Passagieren (mit Ausnahme von Luftbeförderung, die von den Staatsflügen, Experimentalflügen, Zivilflügen einschließlich Flüge der allgemeinen Bestimmung, kostenlos verwirklicht werden);
61) Luftbeförderung von Gütern (mit Ausnahme von Luftbeförderung, die von den Staatsflügen, Experimentalflügen, Zivilflügen einschließlich Flüge der allgemeinen Bestimmung, kostenlos verwirklicht werden);
62) Beförderung von Passagieren mit Automobilen, ausgerüstet zum Transport von mehr als 8 Passagieren (außer Fälle, in denen die bezeichnete Tätigkeit für eigene Bedürfnisse von juristischen Personen oder individuelle Unternehmen durchgeführt wird);
63) Beförderung von Passagieren und Gepäck mit der Eisenbahn;
64) Beförderung von Gütern mit der Eisenbahn;
65) Beförderung von Gepäckgütern mit der Eisenbahn;
66) Transport von Gütern (Verlagerung von Gütern ohne geschlossenen Beförderungsvertrag) auf Eisenbahnwegen der allgemeinen Benutzung ausschließlich des Aufräumens von ankommenden Gütern von den Ausstellungswegen der Bahn und ihre Rückgabe auf Ausstellungswegen der Bahn;
67) aufgehoben;
68) Beladungs- und Entladungsarbeiten in Bezug auf Gefahrengütern, transportiert auf Binnengewässern;
69) Beladungs- und Entladungsarbeiten in Bezug auf Gefahrengütern, transportiert auf Meeresgewässern;
70) Beladungs- und Entladungsarbeiten in Bezug auf Gefahrengütern, transportiert auf Eisenbahnwegen;
71) Tätigkeiten der Ausführung von Schlepparbeiten in Bezug auf Meerestransporten (außer Fälle, in denen die bezeichnete Tätigkeit für eigene Bedürfnisse von juristischen Personen oder individuelle Unternehmen durchgeführt wird);
72) aufgehoben;
73) aufgehoben;
74) Sammlung, Benutzung, Unschädlichmachung, Transport und Unterbringung von gefährlichen Abfällen;
75) Produktion und Realisation spezieller Spielausrüstung bestimmt zum Einsatz im Spielgewerbe;
76) Organisation und Durchführung von Glücksspielen und (oder) Wetten wie auch Nutzung von Spieltischen und anderen Spielausrüstungen in Räumen von Kasinos (Kasinotätigkeit); Anmerkung: Nach dem föderalen Gesetz vom 29. Dezember 2006 N 244-F3 ist Unterpunkt 76 Punkt 1 Paragraf 17 des geltenden föderalen Gesetzes dazu bestimmt, am 30. Juni 2009 außer Kraft zu treten;
77) Organisation und Durchführung von Glücksspielen und (oder) Wetten wie auch Nutzung von Spielausrüstungen (außer Spieltischen); >Anmerkung: Nach dem föderalen Gesetz vom 29. Dezember 2006 N 244-F3 ist Unterpunkt 77 Punkt 1 Paragraf 17 des geltenden föderalen Gesetzes dazu bestimmt, am 30. Juni 2009 außer Kraft zu treten;
78) aufgehoben;
79) private Sicherheitsdienste;
80) private Fahndungsdienste;
81) Beschaffung, Verarbeitung und Verkauf von Schrott verschiedener Metalle;
82) Beschaffung, Verarbeitung und Verkauf von Schrott von Schwarzmetallen;
83) Tätigkeiten verbunden mit der Beschaffung von Arbeitskräften aus der RF ins Ausland;
84) aufgehoben;
85) aufgehoben;
86) Herstellung von audiovisuellen Werken, Computerprogrammen, Datenbanken und Tonaufnahmen auf beliebigen Trägern (mit Ausnahme solcher Fälle, in denen diese Tätigkeiten selbständig von den Personen verwirklicht werden, die die Rechte auf die Benutzung dieser Objekte gemäß Gesetz oder Vertrag haben);
87) trat außer Kraft am 1. Juli 2007
87.1) wirtschaftsprüferische Tätigkeit (Lizenzierung tritt am 1. Januar 2009 außer Kraft)
88) aufgehoben;
89) aufgehoben;
90) aufgehoben;
91) aufgehoben;
92) aufgehoben;
93) Herstellung und Reparatur von Vermessungsgeräten (Lizenzierung endet mit dem Tage des Inkrafttretens des technischen Reglements);
94) aufgehoben;
95) Tätigkeiten im Weltraum;
96) medizinische Tätigkeiten;
97) außer Kraft;
98) Tätigkeiten der Gewährleistung der Luftsicherheit;
99) außer Kraft;
100) außer Kraft;
101) außer Kraft getreten am 1. Juli 2007;
101.1) Projektierung von Gebäuden und Anlagen, ausschließlich solcher mit zeitlich befristeter Dauer und mit Hilfscharakter (Lizenzierung tritt am 1.1.2010 außer Kraft);
101.2) Bau von Gebäuden und Anlagen, ausschließlich solcher mit zeitlich befristeter Dauer und mit Hilfscharakter (Lizenzierung tritt am 1.1.2010 außer Kraft);
101.3) Ingenieursuche für den Bau von Gebäuden und Anlagen, ausschließlich solcher mit zeitlich befristeter Dauer und mit Hilfscharakter (Lizenzierung tritt am 1.1.2010 außer Kraft);
102) außer Kraft getreten am 1. Juli 2007;
103) außer Kraft getreten am 1. Juli 2007;
Nach dem Gesetz vom 29. Dezember 2006 N 244-F3 Punkt 1 Absatz 17 dieses Föderalen Gesetzes wird das Gesetz in Punkt 104 ergänzt, in Kraft getreten am 1. Januar 2007
104) Tätigkeiten verbunden mit der Organisation und Durchführung von Glücksspielen in Buchhalterbüros und „Totalisatoren“ (?!, Übersetzung unklar, JS)
2. Die Bestimmungen über die Lizenzierung bestimmter Arten von Tätigkeiten legen ein Verzeichnis von Arbeiten und Dienstleistungen fest entsprechend den nachfolgenden Tätigkeiten:
1) Tätigkeiten der Organisation und Durchführung von Glücksspielen und (oder) Wetten, einschließlich Verwendung von Spieltischen und anderer Spielausrüstung, in Räumen von Kasinos (Kasino-Tätigkeit);
2) Organisation und Durchführung von Glücksspielen und (oder) Wetten, einschließlich der Nutzung von Spielausrüstungen (außer Spieltischen);
3) Tätigkeiten im Weltraum;
4) Medizinische Tätigkeiten;
5) Projektierung von Gebäuden und Anlagen, außer solche mit zeitlich befristeter Dauer und mit Hilfscharakter;
6) Bau von Gebäuden und Anlagen, außer solche mit zeitlich befristeter Dauer und mit Hilfscharakter;
7) Ingenieursuche für den Bau von Gebäuden und Anlagen, außer solche mit zeitlich befristeter Dauer und mit Hilfscharakter;
8) Ausbeutung von explosions- und brandgefährlichen Produktionsobjekten.
3. Die Einführung der Lizenzierung anderer als der vorgenannten Tätigkeitsarten ist nur möglich auf dem Wege der ergänzenden Aufnahme in das Verzeichnis der Tätigkeiten, die eine Lizenzierung erfordern, das vorstehend in diesem Gesetz abgebildet ist.
Nachtrag 07.07.2009:
Im Informationsblat "Ost-Ausschuss Informationen" 7+8/2008 (erstellt in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsmagazin Ost-West-Contact) werde ich jetzt noch auf eine Meldung auf Seite 6 aufmerksam, wo unter der Überschrift "Russland" steht, dass in der Russischen Föderation das Gesetz über ausländische Investitionen in kommerzielle Organisationen, die strategische Bedeutung für die Landesverteidigung und die Staatssicherheit haben, verabschiedet wurde. Aus dieser Meldung geht für mich nicht ohne weiteres hervor, ob hier ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes, dessen Artikel 17 ich in diesem Beitrag übersetzt habe, gemeint ist. Weder ist irgendein (Veröffentlichungs-)Datum oder Datum des Inkrafttretens genannt noch die Nummer des Gesetzes. Es fehlt auch die Angabe, durch wen das Gesetz "verabschiedet" wurde. Auch ist unklar, ob und inwiefern es sich auf schon vorhandene Gesetze bezieht. Ich finde so eine Meldung niveaulos. Es gibt nicht mal eine Internetadresse zu dieser Meldung (so wie bei den zwei Meldungen vorher). Man darf sich von so einem Magazin (ich meine Ost-West-Contact) doch mehr Klarheit, mehr Aufwand wünschen. Hier wurde ohne inhaltliche Prüfung eines erforderlichen Fachmannes eine Halbnachricht übernommen.
Wer sich seine Russland-Reise (teilweise) anstatt von einem deutschen Reiseveranstalter selbst organisiert, indem er oder sie selbst direkt bei russischen Guides oder Reiseveranstaltern bucht oder bei Deutschen in Russland, die hier geheiratet haben - es ...