Mein Artikel über Govolo hat sich in meinem Blog zum besucherreichsten Artikel-Hit entwickelt und ist in den Google-Suchergebnissen mit dem Wort Govolo (meistens die Kombination "Govolo" und "Erfahrung(en)") stetig nach vorn gekommen. Die Dunkelziffer der Geschädigten ist offenbar sehr hoch. Nach einem Kommentareintrag einer Geschädigten vor ein paar Wochen vor zwei Wochen ein zweiter Kontakt. Ein Herr rief mich an und schilderte, was ihm passiert ist und fragte mich nach meinem Rat, und nach einer weiteren E-Mail-Adresse von Govolo, obschon er eine E-Mail-Adresse hatte. Nun, die E-Mail-Adressen von Govolo, die ich finden konnte, stehen in meinem Govolo-Artikel, erklärte ich ihm.
Wer etwas in jenem langen Artikel zu bestimmten Fragen sucht, möge die Suchfunktion des Browsers für eine Seite benutzen.
Wer jetzt weiter liest, erfährt, was sich Govolo dieses Mal erlaubt hat und was ich dem Herrn konkret geraten habe.
Das Verhalten von Govolo gegenüber dem mich um Hilfe anrufenden Mann ist kundenfeindlich, rechtswidrig. Aber wir haben schon längst begriffen, dass dies hier der Normalfall im Umgang mit Kunden ist, da das Geschäftsmodell die Fehler hat, weswegen ich ja einige Empfehlungen gegeben habe, wie man die Fälle unzufriedener Kunden vermindern kann.
Damit Sie das verstehen, was ich hier schreibe, sogleich hier Umstände.
Der Herr hatte für sich und zwei weitere Personen bereits im Mai sehr frühzeitig Tickets für einen Flug nach Thailand bestellt, online, bei Govolo auf der Website. Die kosteten mehr als nur ein paar Hundert Euro. Ihm sind dann per E-Mail die elektronischen Flugtickets zugesandt worden.
Im September 2011 erhielt er von Govolo eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wurde, dass der gebuchte Flug einen Tag vorgezogen wird. Daraufhin hat er - vermutlich an die Absender-E-Mail-Adresse, die auch für Annahme von Antworten freigeschaltet ist, geschrieben, dass er vom Flug zurücktritt (oder ihn storniert. Seine Formulierung kenne ich nicht. Nur nach seiner Darstellung am Telefon). Danach bekam er eine E-Mail mit einer Bestätigung, dass diese Rücktrittserklärung bei Govolo einging. Darin wurde erklärt, dass er den Kaufpreis (unter Abzug der Stornogebühr von je 10,- € pro Ticket) zurückgezahlt bekommt, wenn Govolo das Geld für die Flugtickets von der Airline zurückgezahlt bekommen hat. Das war im September. Inzwischen sind zwei Monate verstrichen und er wartet noch immer auf sein Geld und macht sich Sorgen, ob er das noch wiedersieht.
Ich empfahl ihm, sich einen Anwalt zu suchen, der ihm das Geld zurückholt. Der Anspruch ist klar, von daher die Wahrscheinlichkeit gering, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Nur die Vollstreckung des Betrags in Frankreich macht einem Otto Normalverbraucher sicherlich Schwierigkeiten. Ein Anwalt kann da mit einem Kollegen vor Ort kooperieren. Govolo ist auch solvent. Dahinter stecken Investmentgesellschaften. Der Herr wollte den Fall auch der Verbraucherzentrale melden. Recht so! Zwar holt diese nicht sein Geld zurück, aber sie kann diese verbraucherfeindliche Firma abmahnen. Dass es Gründe dafür gibt, hatte ich bereits geschrieben.
Kurze rechtliche Beurteilung
Der geschädigte Anrufer ist von seinem Vertrag über den Kauf von Flügen zurückgetreten, nachdem ihm eine Änderung erklärt worden ist. Eine einseitige Änderung ist vom Vertragspartner nicht rechtlich durchsetzbar. Pacta sunt servanda. Die Vorverlegung um einen Tag ist eine wesentliche Änderung, da vom Kunden und seinen Verwandten, für die er Tickets mit einkaufte, nicht redlicherweise erwartet werden darf, dass eben mit der betreffenden Fluggesellschaft einen Tag früher fliegt. Die Entscheidung, der Entschluss zur Vorziehung des Flugs kommt aus der Sphäre der Fluggesellschaft. Daher können unserem Herren keine Stornogebühren auferlegt werden als Schadensersatz für entgangenen Gewinn. Er hat den Vertrag nicht verletzt und auch nichts unternommen, was die Erfüllung des Vertrags laut Vereinbarung gehindert hätte. Demzufolge ist rechtlich kein Abzug von 3 x 10 Euro vom Rückerstattungsbetrag zulässig. Das ist das eine.
Weiterhin braucht unserem Verbraucher nicht zu interessieren, wann Govolo das Geld von der Fluggesellschaft zurückerhält. Schließlich ist Govolo kein Vermittler im Verantwortungsbereich des Fluggasts, der als Vertreter des Fluggasts gegenüber der Fluggesellschaft auftritt. - Hier offenbart sich wieder das Problem, das ich schon anfangs meiner Serie zu Flugbuchungen darlegte:
Problematisch, weil intransparent ist das Rechtsverhältnis zwischen der Flugbuchungsfirma und dem Kunden. Govolo erweckt einerseits den Eindruck, dass es Tickets vermittelt, andererseits aber auch, das es Tickets verkauft. Diese Unklarheiten über die rechtliche Stellung von Govolo geht zu deren Lasten. Demzufolge kann man davon ausgehen, dass Govolo für den Verbraucher Ticketverkäufer ist, also so behandelt wird wie ein Reisebüro, in dessen Räumen ein Kunde Flugtickets kauft.
Dann aber braucht unseren Herrn nicht zu interessieren, wann oder ob überhaupt Govolo das Geld von der Fluggesellschaft zurück erhält. Er hat einen direkten Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, das er für den Kauf der drei Flugtickets auf Anweisung von Govolo gezahlt hat.
Soeben mein 200. Posting im Blog Ost im Puls veröffentlicht http://t.co/bRzRN9Xt Thema: Hilfe für #Govolo-Geschädigte. Keine #Stornogebühr! ...