Radreisen in Zentralrussland - ergänzende Buchungs- und Reisedurchführungsregeln
Der Russische Fahrradtouren-Klub (Russian Cycle Touring Club = RCTC) organisiert seit einigen Jahren Fahrrad-Abenteuer für ausländische Radfahrer zu interessanten Gegenden Zentral-Russlands. Der Klub wurde im Oktober 2007 gegründet. Ost Impuls hat für Deutschland ab 2011 den Vertrieb dieser Radtouren im deutschsprachigen Raum übernommen.
Diese Radtouren geben Fahrradfreunden eine einzigartige Chance, das ursprüngliche Russland zu erahnen. Sie sehen Russland nicht vom Busfenster aus, sondern vom Fahrradsattel, unter Begleitung russischer Radfahrer und Betreuer, die alle (zumindest) englisch beherrschen.
Die nachfolgenden AGB Radreisen ergänzen die AGB Reisevermittlung von Ost Impuls, die Bestandteil des Vermittlungsvertrags bezüglich der Radreisen in Russland sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand des Vertrages, für den diese Bedingungen gelten
2. Vertragsschluss
3. Reservierung der Fahrradreise und Zahlung
4. Storno
5. Leistungen an den Kunden
6. Haftungsbeschränkungen
7. Unterbringung
8. Ausschluss von der Reise
9. Datenschutzerklärung
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1. Gegenstand des Vertrages
Diese Bedingungen regeln die Ost-Impuls-Fahrradreisen durch Russland. Sie ergänzen die Ost Impuls-AGB Reisevermittlung. Falls sich die AGB widersprechen, gehen diese AGB Radreisen vor, denn sie sind die AGB des russischen Reiseveranstalters in Deutschland, Österreich und der Schweiz in allen Fällen, in denen Ost Impuls den russischen Veranstalter aktiv vertritt.
Ost Impuls (im folgenden kurz: OI) vertritt den Veranstalter der Radreisen (siehe 3.2.2 der Ost Impuls AGB Reisevermittlung) gegenüber Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz und stellt den Sicherungsschein. Ost Impuls nimmt im Namen des Veranstalters Erklärungen der Teilnehmer an den Radtouren entgegen und gibt Erklärungen im Namen des Veranstalters ab.
2. Vertragsschluss
Zum Abschluss des Reisevertrags bedarf es keiner Erklärung durch den russischen Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden von OI, da OI den Veranstalter vertritt. Antwortet OI auf eine Bestellung einer Radreise mit einer Reisebuchungsbestätigung, wird damit zugleich ein Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und OI geschlossen.
3. Reservierung der Fahrradreise und Zahlung
3.1. Buchung
Der Kunde sendet an OI seine Bestellung per Online-Bestellformular oder Kontaktformular auf der Website von OI oder per E-Mail oder Brief.
3.2. Bestätigung
Der Kunde bekommt von OI eine Mitteilung per E-Mail, Fax oder Brief über den Eingang seiner Bestellung, eventuell auch eine Nachfrage bei Unklarheiten über die Angaben bei der Bestellung. Bis zum Zugang der Reisebestätigung (=Vertragsschluss) sollte der Kunde keine weitere Verpflichtung hinsichtlich seiner Reise eingehen, um Stornokosten zu vermeiden. Wie lange der Kunde an seine Bestellung gebunden ist, ergibt sich aus den AGB Reisevermittlung.
3.3. Anzahlung
Nach Annahme der Bestellung erhält der Kunde von OI den Sicherungsschein zugesandt und eine Aufforderung, die Anzahlung an ein von OI genanntes Bankkonto zu leisten. Einzelheiten zur Insolvenzschutzsicherung entnehmen Kunden dem Formblatt 11 zur Unterrichtung von Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB.
Der Kunde überweist fristgemäß eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent auf den Preis der von ihm gewählten Reise. OI nimmt die Zahlung im Namen und für Rechnung des russischen Veranstalters an. Sollte der Kunde die Anzahlung in der verlangten Höhe nicht fristgerecht leisten, steht es OI frei, den Reisevertrag wieder aufzuheben durch Erklärung des Rücktritts wegen Nichterfüllung (§ 323 BGB).
3.4. Vollständige Zahlung
Den noch offenen Betrag zahlt der Kunde am Tage der Anreise nach Ankunft in Moskau (oder bei der Karelienreise in St. Petersburg oder Petrosawodsk) an den Veranstalter der Radreise (bar oder per Kreditkarte).
4. Storno
4.1. Die Anzahlung wird im Falle der Stornierung durch den Besteller von OI nicht zurückgezahlt, es sei denn, dass
a) die Höchstteilnehmerzahl bei der Stornierung bereits erreicht war und der Besteller deshalb nicht mehr teilnehmen kann oder dass
b) der Veranstalter eine Ersatzperson für den durch die Stornierung freigewordenen Platz findet. Dann wird die Anzahlung abzüglich der Überweisungskosten und einer Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Das ist bis zum Beginn der gebuchten Tour möglich. Besteller können ihren Platz auf eine andere Person übertragen gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 30 EUR.
4.2. Wenn der Veranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl eine Reise absagt, bekommen alle Besteller dieser Reise die von ihnen bezahlten Geldbeträge zurück. Für diesen Fall kann der Veranstalter spezielle ähnliche Angebote den Bestellern, denen gegenüber die Reise abgesagt wurde, vorschlagen.
4.3. Dem Kunden wird empfohlen, sich vor dem Kostenrisiko einer von ihm erklärten Stornierung mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzusichern, sich dabei aber auch darüber zu informieren, welche Situationen von jener Versicherung abgedeckt werden und welche nicht. OI empfiehlt Travelsecure.
5. Leistungen an den Kunden
Der Kunde erhält im Rahmen der Radreise die folgenden Leistungen:
- Einladung nach Russland (notwendig zur Ausstellung eines Visums)
- Abholung des/der Kunden (einschließlich der von ihnen mitgebrachten Fahrräder) vom Flughafen, Bahnhof/Busbahnhof in Moskau (Ausgangspunkt der Reise). Ausnahmen: Karelienreise (Beginn: Petrosawodsk), Silberner Ring (ab Wologda).
- tägliche Betreuung durch Reiseleiter und Mechaniker in englischer Sprache
- Stadtführungen (wie in der Reisebeschreibung) und Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten, die zum Programm gehören
- Unterbringung in Hotels, Herbergen, Gästehäusern, Camps oder ähnlichem (laut Reisebeschreibung)
- Vollverpflegung (beginnend mit dem Abendessen am Anreisetag und endend mit dem Frühstück am Tage des Reiseendes)
Leihe eines Fahrrads oder e-Bikes für die Dauer der Tour (gegen extra Entgelt)
6. Haftungsbeschränkung
6.1. OI haftet als Reisevermittler im Rahmen der deutschen Gesetze. Kunden erhalten nach der Buchung einer Radreise von OI einen Reisesicherungsschein, bevor OI die Anzahlung auf den Reisepreis auf Rechnung des russischen Veranstalters verlangt.
6.2. Der russische Veranstalter und auch OI als Vertreter des russischen Veranstalters haften nicht für die Krankheit, die der Kunde während der Radreise erleidet oder für Unfälle, die der Kunde selbst verschuldet hat, insbesondere nicht bei ausgebrochenen Krankheiten oder bei Unfällen infolge von Alkoholgenuss oder des Verzehrs von Lebensmitteln, die nicht zur Verpflegung des Veranstalters gehören.
6.3. Der Kunde ist während der Reise selbst für seine Gegenstände verantwortlich und kann im Falle des Verlusts von seinen Gegenständen nicht den Reiseveranstalter oder OI verantwortlich machen.
6.4. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Änderung der Reiseroute, des Ablaufplans und der Unterkünfte vor, insbesndere soweit derlei Änderungen im Interesse der Sicherheit und des Komforts der Reiseteilnehmer erforderlich werden, insbesondere in Fällen höherer Gewalt.
6.5. Der Veranstalter und OI können nicht für Unannehmlichkeiten während der Reise verantwortlich gemacht werden, auf die beide keinen Einfluss haben. Hierzu gehören der Zustand des des vom Teilnehmer mitgebrachten Fahrrads, das Wetter, der Straßenzustand, Insekten, öffentliche Verkehrsmittel, Banken und deren Öffnungszeiten, Hotels und Restaurants (und das Verhalten von deren Personal), in die die Reisegruppe einkehrt, Internetzugang.
7. Unterbringung
Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein ganz bestimmtes Zimmer in den Hotels, Hostels, Campingplätzen oder Ferienlager, die zur Reise gehören. Die Zimmer werden vom Reiseleiter in Absprache mit den Teilnehmern an der Reise vor Ort zugeteilt. Der Reiseleiter ist bemüht, den Wünschen der Teilnehmer weitestgehend entgegen zu kommen und berücksichtigt das bei der Zimmerbuchung für die gemeldeten Teilnehmer. In manchen Hotels kann der Kunde gegen Zahlung eines Zuschlags ein Einzelzimmer bekommen. Der Einzelzimmerzuschlag ist nach Absprache entweder schon bei der Anzahlung des Reisepreises zu berücksichtigen und und anteilig an OI zu zahlen und der Rest zusammen mit dem Reisepreis je nach Absprache, siehe 3.3. und 3.4.
8. Ausschluss von der Reise
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnahmewillige von der Teilnahme an der Reise auszuschließen, deren Kondition für die Teilnahme an den Radtouren nicht ausreicht oder deren Verhalten eine erhebliche Eigengefährdung der Gesundheit des Teilnehmers darstellt.
9. Datenschutzerklärung
Der Veranstalter erklärt, die vom Kunden im Rahmen des Anmeldeprozesses erlangten persönlichen Informationen nur zur Abwicklung der Reise zu verwenden, einschließlich der Beschaffung der Einladung für das Visum. Der Reiseveranstalter hält sich streng an die Regelung, persönliche Informationen nie an Dritte ohne vorherige Einholung des Einverständnisses des betroffenen Kunden herauszugeben, es sei denn er ist aufgrund von Anweisungen von staatlichen Behörden, die rechtmäßig sind, dazu verpflichtet.
Der Veranstalter hat das Recht, von den eigenen Reisen Fotografien oder Filme herzustellen oder herstellen zu lassen und diese für die eigene Werbung oder die Werbung seiner Partner für die vom Veranstalter organisierten Radreisen ohne Entschädigung zu benutzen.
Stand: Juli 2019