Ost Impuls. Reisen - Service - Länderkunde
Formblatt 15 verbundene Leistungen
Kundenbelehrung
Anlage 15 zu Artikel 251 § 2 S. 1 Nr. 2 Buchstabe a EGBGB
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB erfolgt.
Die Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über diesen Link oder diese Links können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist Ost Impuls e.K. nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungsträger.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen über diesen Link oder diese Links innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung Ihrer Buchung durch Ost Impuls e.K. werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Ost Impuls e.K. über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Ost Impuls e.K. für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Ost Impuls e.K. nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Ost Impuls e.K. hat eine Insolvenzschutzversicherung mit R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden, Telefon: 0800 533-1112, Fax: 0611 533-4500, E-Mail ruv@ruv.de abgeschlossen.
Die Reisenden können dieses Unternehmen oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Ost Impuls e.K. versagt werden.
Hinweis: Diese Insolvenzschutzversicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Ost Impuls, die trotz der Insolvenz des Unternehmens Ost Impuls erfüllt werden können.