Ost Impuls. Reisen - Service - Länderkunde
Formblatt 16 Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Kundenbelehrung
Anlage 16 zu Artikel 251 § 2 S. 1 Nr. 2 Buchstabe a EGBGB
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB erfolgt.
Bei einer Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über Ost Impuls im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist Ost Impuls e.K. nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungsträger.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch beim Buchungsportal des Unternehmens Ost Impuls werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Ost Impuls e.K. über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Ost Impuls e.K. für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Ost Impuls e.K. nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Ost Impuls e.K. hat eine Insolvenzschutzversicherung mit R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden, Telefon: 0800 533-1112, Fax: 0611 533-4500, E-Mail ruv@ruv.de abgeschlossen.
Die Reisenden können dieses Unternehmen oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Ost Impuls e.K. verweigert werden.
Hinweis: Diese Insolvenzschutzversicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Ost Impuls, die trotz der Insolvenz des Unternehmens Ost Impuls erfüllt werden können.