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AGB Reisevermittlung

Ost Impuls. Reisen - Service - Länderkunde

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Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen (ARVB)

Homepage » AGB-Sammlung » AGB Reisevermittlung

Inhaltsübersicht

1. Gegenstand des Vertrages, für den diese Bedingungen gelten

2. Vertragsabschluss

3. Vermittlungs- und Beratungshonorar

4. Buchungsdetails und Änderungen an angebotenen Reisen

5. Vertretung auf Bestellerseite

6. Vermittelte Reiseleistungen

7. Leistungs- und Preisänderungen bei vermittelten Reisen

8. Hinweise zu Versicherungen

9. Versand der Reiseunterlagen

10. Zahlung des Reisepreises, der Provision, des Honorars

11. Zahlungsverzug

12. Rücktritt durch den Kunden

13. Umbuchungen, Ersatzperson

14. Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

15. Haftung

16. Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19. Schriftform/Vertragsergänzungen

20. Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenschutz

21. Änderungen an den Reisebestimmungen

***

 

1. Gegenstand des Vertrages, für den diese Bedingungen gelten

1.1. Vermittlung von Reisen

Diese Bedingungen regeln die Vermittlung von Reisen und touristischen Reiseprodukten (außer Flug) durch Ost Impuls e.K. (nachfolgend OI) an natürliche Personen. OI bietet solche Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen (nachfolgend: ARVB) an.

OI weist alle Anmelder zu einer Reise/Reisedienstleistung bzw. Reiseteilnehmer (nachfolgend: Kunden) ausdrücklich daraufhin hin, dass sie Reiseverträge oder Verträge über die Ausführung von Reisedienstleistungen nicht mit OI, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter, einer Touristikagentur (= DMC ->Glossar) oder dem betreffenden Leistungsträger (z.B. Hotel, oder Chaufffeursdienst) unter Berücksichtigung der AGB des jeweiligen Unternehmens, falls vorhanden (, auf die OI regelmäßig keinen Einfluss hat,) schließen, es sei denn, OI erklärt sich ausdrücklich zum Reiseveranstalter oder ist in der Reisebeschreibung als Reiseveranstalter genannt.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter, DMC oder Leistungsträger oder relevante Auszüge daraus werden, soweit sie existieren und OI mitgeteilt werden, dem Kunden beim jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht und sind dann vor Abschluss der Reisebuchung durch den Kunden explizit anzuerkennen.

Sollten auf der Website von OI zu vermittelten Reisen keine Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die AGB von OI als Vermittler von Reisen und Reisedienstleistungen gelten unabhängig davon für die Tätigkeiten, die zur Vermittlung gehören.

1.2. Vermittlung von Flügen (Ausgrenzung)

Für alle durch OI nur vermittelten Flüge gelten gesonderte Buchungs- und Vermittlungsbedingungen, soweit diese fehlen, die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Für den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Reisevermittlung oder/und Beratung hinsichtlich der Planung individueller Reisen bedarf es einer Einigung zwischen dem Kunden und OI durch Willenserklärungen.

2.2. Von OI auf seinen Webseiten, Flyern oder Katalogen erwähnte oder dargestellte Angebote stellen kein verbindliches Angebot von OI oder des jeweiligen Reiseveranstalters zum Abschluss der zuvor genannten Verträge dar. Der Kunde gibt mit seiner Erklärung, eine bestimmte von OI angebotene Reise oder Einzelleistung buchen zu wollen, ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages zu einer Reise oder einer oder mehreren touristische(n) Leistung(en) verbindlich ab (Bestellung/Anmeldung). Ein Reiseberatungsvertrag ist damit nicht automatisch verbunden.

2.3. Ausgrenzung

Ein Reiseberatungsvertrag mit OI hat die Beratung des Kunden hinsichtlich seiner Ideen und Wünsche für eine von ihm beabsichtigte individuelle Reise zum Gegenstand, wobei es nicht nur um den Verkauf und die Kombination von Reise-Einzelleistungen, die OI auf seiner Website anbietet, geht, sondern um die Nutzung der besonderen Landeskenntnisse und Geschäftsbeziehungen von OI.

Ein Reiseberatungsvertrag kann auch einen Auftrag zur Planung von Individualreisen nach individuellen Kundenvorgaben beinhalten. Ein solcher - honorarpflichtiger - Reiseberatungsvertrag ist nicht zwingend in jedem Falle Gegenstand eines Reisevermittlungsvertrags, kann aber mit einem Reisevermittlungsvertrag kombiniert werden. Insofern können diese Vermittlungsbedingungen mit in die Vereinbarung einbezogen werden.

Ein Reiseberatungsvertrag kann aber auch die Aufgabe für OI beinhalten, nach den Wünschen des Kunden Einzelleistungen zu einer Reise zusammenzustellen und zu buchen in einer Weise, wonach OI das Reisegeschäft für den Kunden als Reiseveranstalter besorgt.

Ob OI als Reisevermittler oder Reiseveranstalter Geschäfte des Kunden besorgt oder lediglich als Reiseberater agiert, hängt von den individuellen Absprachen zwischen den Parteien und den erkennbaren konkreten Bedürfnissen des Kunden hinsichtlich seiner gewünschten Reise ab. Im Übrigen hängt es auch von der Interpretation von Gerichten ab: Nach Einführung der 3. EU-Pauschalreiserichtlinie zum 01.07.2018 sind viele Punkte der neu eingeführten Gesetzesregelung unklar; es besteht hier allgemein Rechtsunsicherheit.

2.4. Das Angebot kann der Kunde auf folgende Weise abgeben:

a) schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail,

b) auf der Website von OI unter Nutzung eines portaleigenen Formulars (bzw. Buchungssystems),

c) mündlich gegenüber OI, sofern OI bereits der Wohnsitz/Kontaktdaten des Kunden bekannt sind und zuvor über die zu vermittelnden Leistungen schriftlich kommuniziert wurde,

d) durch telefonische Bestellung (fernmündlich) gegenüber OI, sofern OI bereits der Wohnsitz/Kontaktdaten des Kunden bekannt sind und zuvor über die zu vermittelnden Leistungen schriftlich kommuniziert wurde.

Der (fern)mündliche Vertragsschluss ist die Ausnahme, kommt bei neuen Kunden eher nicht in Frage, sondern eher bei dauernder Geschäftsbeziehung (insbesondere bei Stammkunden).

2.5. An sein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ist der Kunde bis zur Annahme durch OI, jedoch längstenfalls sieben Tage ab Abgabe des Angebots gebunden. Der Vermittlungsvertrag kommt durch die Zustellung einer schriftlichen Bestätigung der Buchung nebst dieser Buchungsbestimmungen unter Nennung des Reisepreises durch OI bzw. durch Zustellung der Rechnung und dieser Buchungsbestimmungen zustande.

2.6. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Bestellungen durch Minderjährige bedürfen zur Wirksamkeit der erklärten Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Der Kunde muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Unternehmer können, wenn sie in ihrer Funktion als Unternehmer Leistungen bestellen, nur Kunden von OI sein, wenn Ihr Unternehmenssitz sich in Deutschland befindet bzw. die Niederlassung, von der aus sie agieren. Wenn Sie Dienstleistungen von OI im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation nutzen, ist es das Unternehmen oder die Organisation, die dieser Vereinbarung zustimmt.

2.7. "Kunde" im Sinne von 1.1., zweiter Absatz und damit selbst Vertragspartei eines Vermittlungsvertrags mit OI ist auch, wer für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, für eine Universität usw. mit OI verhandelt und bestellt, ohne eindeutig zu erklären, dass er als Vertreter jener Körperschaft des öffentlichen Rechts, Universität usw. handelt. Zur eindeutigen Erklärung der Vertreterstellung gehört es in solchen Fällen, dass die Körperschaft, Universität usw., die vertreten sein soll, mit ihrer vollständigen Rechtsform und Adresse vom Kunden im Sinne von Satz 1 bezeichnet wird. OI hat ein Interesse daran, genau zu wissen, wer der Vertragspartner hinsichtlich des Vermittlungsvertrages ist. Auf § 179 Abs. 1 BGB wird hingewiesen.

2.8. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass ein nach 2.7. Satz 1 agierender Kunde für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Universität usw. agiert hat und nicht bereit ist, die Pflichten nach diesen Bedingungen zu übernehmen, die aus dem Vertragsschluss folgen, kann OI den Vertrag widerrufen oder wegen Irrtums anfechten und Schadensersatz gegenüber diesen Kunden geltend machen (, und zwar wegen pflichtwidriger Einwirkung auf die Willensbildung des Geschädigten = vorvertragliche Informationshaftung). Neben Schadensatz kommt für OI auch die Berechtigung zur Forderung eines Honorars für eine Reiseberatung in Betracht. Die vorstehenden Sätze gelten auch, wenn eine Person verdeckt für ein Unternehmen agiert hat. Die hier in 2.8. genannten Rechte stehen OI auch dann zu, wenn der Kunde im Sinne von 2.7., erster Satz selbst nach Vertragsschluss den Vertrag kündigt, um sich seinen Verpflichtungen nach § 166 Abs. 1 BGB zu entziehen.

2.9. Anstatt den in 2.8. genannten Rechten kann OI auch den Vertrag bestehen lassen, aber Anpassung des Vertrags verlangen (etwa: Klarstellung des wahren Vertragspartners, Anpassung von Preisen/der Provision, Verringerung der zu vermittelnden Leistung(en) u.a.). Sollte die vertretene Institution den Anpassungsforderungen von OI nicht zustimmen, beginnt die gesetzlich bestimmte Frist für eine Erklärung des Irrtums erst mit der expliziten Ablehnung der vertretenen Institution, wenn diese zunächst erkennen lassen hat, dass sie das Agieren des Kunden im Sinne von 2.7. S. 1 als Vertretungshandlung sich zurechnen lässt.

2.10. Falls der Kunde seine Fax-Nummer angegeben hat, kann OI anstatt per Briefe oder E-Mails auch durch Versand von Faksimiles an diese vom Kunden angegebene Fax-Nummer rechtserhebliche Erklärungen wie die Vertragsannahme abgeben.

3. Vermittlungs- und Beratungshonorar

 

3.1. Als Vermittler von Reisen und touristischen Dienstleistungen kann OI einem Kunden in drei verschiedenen Rollen gegenübertreten:

a) Makler

b) Vertreter des Reiseveranstalters

aa) eines weiteren Vermittlers von Reisedienstleistungen,

eines DMCs,

eines Einzelleistungsträgers oder

eines Versicherers

c) Tippgeber.

Diese drei Rollen werden nachfolgend erläutert. Von der Rolle hängen weitere Rechtsfragen ab, unter anderem, wann OI vom Kunden welche Geldleistungen verlangt, wem gegenüber ein Kunde Mängelanzeigen zu erklären hat und auch der Umfang der Haftung von OI.

3.2. Vermittlerrollen

3.2.1. Als Makler wird OI tätig, indem OI im Interesse des Kunden nach bestimmten Vorgaben Angebote sucht und dem Kunden das Ergebnis seiner Recherche präsentiert. Dabei geht es häufig darum, die günstigsten Angebote auf dem Markt zu finden. Die hierfür typische Recherchearbeit kann Grundlage für eine qualifizierte, honorarpflichtige Reiseberatung werden. Bei einer solchen Reiseberatung besteht der Honoraranspruch unabhängig davon, ob der Kunde aus den ihm unterbreiteten Reisevorschlägen eine Reise auswählt und bucht.

Entscheidet sich der Kunde für eines der nach Beauftragung präsentierten Angebote und bestellt ein Angebot, hat OI eine Maklerprovision verdient.

Im Rahmen der Maklertätigkeit werden auch Angebote von Veranstaltern und Leistungsträgern in Recherchen mit einbezogen, mit denen OI (noch) keinen Agenturvertrag abgeschlossen hat. In solchen Fällen eines fehlenden Agenturvertrags hat OI keine Vollmacht zur Empfangnahme von Mängelanzeigen des Kunden bezüglich der gebuchten Reise, es sei denn, dass OI ausdrücklich erklärt hat, eine solche Vollmacht erhalten zu haben. Oft werden vom angefragten Leistungsträger oder DMC bei Preisanfragen auch nicht besondere Bedingungen von diesen oder ihren Partnern mitgeteilt. Kunden von OI sollten daher ihnen wichtige Punkte bei der zu organisierenden Exkursion oder Reise an OI mitteilen, damit die von OI anzufragenden Unternehmen diese in ihre Planung und Kalkulation berücksichtigen können.

3.2.2. Inhalt des Vermittlungsvertrages (ohne Maklertätigkeit) ist die Beauftragung von OI durch den Kunden, für diesen (und der durch ihn vertretenen Personen) einen Reisevertrag oder einen Vertrag zur Vermittlung einzelner Reisedienstleistungen abzuschließen. Im letzten Fall gild die EU-Pauschalreiserichtlinie nicht. OI ist als Handelsvertreter tätig.

a) Als Vertreter eines Reiseveranstalters hat OI die Vollmacht, im Namen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers Erklärungen gegenüber Kunden abzugeben, die unmittelbar eine rechtliche Verpflichtung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers gegenüber Kunden zur Erbringung gebuchter Reisen oder Leistungen herbeiführen.

b) Im Falle der fehlenden Vertretungsvollmacht durch einen zu vermittelnden Reiseveranstalter oder Touristik-Dienstleister an OI muss für das Zustandekommen des vermittelten Reisevertrags jener Anbieter selbst den Reisevertrag mit dem Kunden schließen.

3.2.3. Als Tippgeber macht OI Vorschläge für bestimmte Reisen und Dienstleistungen, für deren Durchführung einschließlich des notwendigen Vertragsschlusses OI nicht verantwortlich ist. In solchen Fällen einer unechten Vermittlung verlangt OI nie vom Kunden irgendwelche Zahlungen außer bei der Simkarte "Whizzmate" eine Schutzgebühr, die den Versand der Simkarte inkludiert. Der Kunde hat aber auch keine Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz gegenüber OI hinsichtlich der empfohlenen Leistungen. Auf § 675 Abs. 2 BGB wird verwiesen.

3.3. Soweit OI die Vermittlungsleistung als Makler erbringt, weist OI das von OI erhobene Vermittlungshonorar bzw. die zu vereinbarende Provision vor Vertragsabschluss (zu einem Festbetrag oder prozentual) und später auf der Rechnung separat aus. Dies ist aber dann nicht notwendig, falls die vermittelte Dienstleistung OI vom Dienstleister vertraglich zugesichert worden ist.

3.4. Ein verdientes Vermittlungs- oder/und Beratungshonorar ist grundsätzlich nicht zurückerstattbar, wenn der erfolgreich vermittelte Vertrag zwischen Kunde und Leistungsträger/Reiseveranstalter im Nachhinein aufgelöst wird. Die Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger/Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Preises für die Reise oder den Preis der von OI an ihn vermittelten touristischen Leistung(en), insbesondere in den Fällen, in denen OI für den Reiseveranstalter/Leistungsträger auf dessen Rechnung den Zahlungsbetrag vom Kunden eingezogen hat, bleiben davon unberührt.

4. Buchungsdetails und Änderungen an angebotenen Reisen

4.1. Wird eine unverbindliche Buchung vereinbart (= Optionsbuchung), können beide Seiten innerhalb der vereinbarten Frist zur Entscheidung des Kunden zur Abstandnahme von seiner Buchung (und damit zugleich vom Vermittlungsvertrag) zurücktreten, ohne dass für eine Seite ein Anspruch auf ein Stornoentgelt oder auf einen sonstigen Schadensersatz besteht. Wird eine Frist zur Erklärung über die Buchungsoption nicht explizit vereinbart, gilt eine Frist für einen stornofreien Rücktritt des Kunden von sieben Tagen, es sei denn, nach Ablauf der Frist bleiben nur noch weniger als drei Wochen bis zum planmäßigen Antritt der Reise oder bis zum Datum der bestellten touristischen Leistung (Gezählt werden nur volle Tage.).

4.2. Reisebedingungen können von den Reiseveranstaltern jederzeit und unangekündigt geändert werden, solange der Reisevertrag noch nicht geschlossen wurde. Alle Angebotspreise sind deshalb grundsätzlich unverbindlich, solange eine Bestellung noch nicht angenommen, ein Vermittlungsvertrag noch nicht geschlossen wurde.

4.3. Falls ein Reiseveranstalter/DMC/Leistungsträger, dessen Reise/Dienstleistung(en) vermittelt werden soll(en), eine Änderung zu einem Zeitpunkt nach dem Abschluss des Vermittlungsvertrages zwischen Kunde und OI  vornimmt, die nicht nur unwesentlich zur vermittelten Reise(dienstleistung) ist, können beide Seiten vom Vermittlungsvertrag (unter Befreiung von der Zahlung eines Stornoentgelts oder sonstigen Schadensersatzes) innerhalb von sieben Tagen ab Kenntnis von der Änderung/den Änderungen des vermittelten Reisevertrags oder der vermittelten Dienstleistung zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht ist ab dem Moment ausgeschlossen, in dem der Kunde trotz Kenntnis(nahme) der Änderungen den Reisevertrag schließt, seine diesbezügliche Willenserklärung dem vermittelten Reiseveranstalter oder Leistungsträger zugeht.

4.4. Erklärungen des Kunden oder seines Vertreters (siehe nachfolgend 5.) oder Anfragen, mit denen ursprünglich gestellte Vertragsanträge oder Anfragen nachträglich geändert werden (z.B. Teilnehmerzahl einer Gruppe, Anzahl von Zimmern in einem Hotel, Kategorie eines Hotels), werden von OI grundsätzlich als Rücktritt von dem ursprünglich gestellten Antrag oder der ursprünglich gestellten Anfrage ("Storno") behandelt, verbunden mit einem neuen Antrag oder einer neuen Anfrage. Das gilt ebenso für Bestellungen, über die bereits ein Vertrag mit dem Leistungsträger und ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden mit OI zustande gekommen ist. Verlangt die DMC oder der Leistungsträger infolgedessen irgendwelche Stornoentgelte oder Umbuchungsgebühren, so liegt die Zahlung solcher Gebühren in der Verantwortlichkeit des Kunden. OI behält sich vor, eigene Kosten infolgedessen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere Bankgebühren für Auslandsüberweisungen infolge notwendiger Nachzahlungen oder Rücküberweisungen von Kundengeld nach Deutschland infolge von Nichtanspruchnahmen von Leistungen, die der Kunde ursprünglich bestellt hat. Im Übrigen wird auf Punkt 13. dieser Bedingungen verwiesen.

5. Vertretung auf Bestellerseite

5.1. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kunde sich für die Abgabe seiner Erklärung(en) von einer dritten Person vertreten lassen. Zur Vertretung muss der Dritte OI eine Bevollmächtigung durch den Kunden zur Abgabe der Erklärung gegenüber OI vorlegen. Auf das Verlangen der Vorlage der schriftlichen Vollmacht kann OI verzichten. Das wird OI insbesondere dann erwägen, wenn sowohl der Kunde als auch die ihn vertretende dritte Person und deren Beziehung zueinander OI bekannt sind. Der Vertreter hat auf einen solchen Verzicht keinen Anspruch. Fehlt dieser Nachweis, kann durch den Vertreter mit Einverständnis von OI eine für beide Seiten (vertretene Person(en) und OI) unverbindliche Buchung (siehe 4.1.) vorgenommen werden.

5.2. Der Besteller kann außer für ihn persönlich auch unter den vorgenannten Bedingungen Reiseleistungen bestellen, die an ihn und weitere Personen erbracht werden sollen, oder Leistungen, die nur an andere erbracht werden sollen. Im ersteren Falle bleibt der Besteller, wenn OI sein Angebot annimmt, Vertragspartner und Kunde. Soweit er Bestellungen als Vertreter für Dritte abgibt (zweiter Fall des ersten Satzes), werden diese Kunden. Der Besteller hat Angaben zu den vertretenen Personen zu machen, die durch den Vertrag zur Zahlung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet sein sollen.

5.3. Dazu gehören zumindest folgende Angaben: Vorname(en), Familienname, Anschrift, Telefon-Nummer; in bestimmten Fällen auch die Reisepassnummer.

OI kann sich in einem Falle der Vertretung im Einzelfall binnen angemessener Frist die Annahme des Angebots zwecks Validierung des Leistungswunsches vorbehalten, bis es Kontakt zu mindestens einer der zu vertretenen Personen hergestellt hat und die betreffende Person als voll geschäftsfähig identifizieren konnte.

5.4. Der Vertreter bleibt neben dem Vertretenen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts (siehe 10.) verpflichtet.

6. Vermittelte Reiseleistungen

6.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zu den Reisen oder sonstigen Reiseprodukten auf der OI-Website www.ost-impuls.de, aus einem Prospekt (sofern von OI herausgegeben), aus dem Schriftwechsel (hauptsächlich durch E-Mails) und aus der Reisebestätigung bzw. Bestätigung der bestellten Leistungen. Bei vermittelten Reisen waren die Angaben des/der Reiseveranstalters/DMCs maßgeblich, dessen/deren Reise vermittelt wird. Die auf der Website bzw. - sofern vorhanden - in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter unverbindlich, solange ein Reisevertrag darüber nicht zustande kommt, siehe Punkt 4.2. dieser Bedingungen.

6.2. Von der Reisebeschreibung abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang und Inhalt der vorgesehenen Reise verändern, sind nur verbindlich für den Vermittlungsvertrag, wenn der Kunde den Wunsch geäußert hat, diese buchen zu wollen und nachdem OI ausdrücklich bestätigt hat, dem Kunden solche Leistungen zu verschaffen. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer über OI gebuchten Pauschalreise sind und die von OI ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug (z.B. Aeroflot), Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine Bestandteile jener Pauschalreise.

6.3. Die Beauftragung von OI als Makler (dazu siehe 3.2.1.) schließt eine Bevollmächtigung von OI durch den Kunden ein, die es OI erlaubt, den Kunden im Rahmen des Auftragsverhältnisses gegenüber Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zu vertreten, insbesondere, um Abschlüsse von Verträgen zwischen Kunde und touristischen Leistungsträger/Reiseveranstalter herbeizuführen.

7. Leistungs- und Preisänderungen bei vermittelten Reisen

7.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reiseveranstalters oder Touristik-Dienstleisters von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss des vermittelten Reisevertrags/der (vermittelten) Reisedienstleistung notwendig werden und die vom Reiseveranstalter/Touristik-Dienstleister nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reisende wird unverzüglich darüber informiert.

7.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter/Touristikdienstleister bleiben unberührt, soweit die geänderte Reise/geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

8. Hinweise zu Versicherungen

8.1. Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten, es sei denn dies wird ausdrücklich von OI oder dem Reiseveranstalter/Leistungsträger in dessen Bedingungen erklärt.

8.2. Voraussetzung für die Ausstellung eines Visums für Russland durch das Russische Konsulat und damit für die Einreise in die Russische Föderation ist der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung.

Auf der Website von OI wird dem Kunden eine Auslandskrankenversicherung vermittelt, die vom Russischen Konsulat anerkannt wird.

8.3. Der Abschluss auch anderer Versicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung (zur Vermeidung der Stornoentschädigung (siehe 12.) oder Gepäckversicherung), für eine Reise nach Russland bzw. andere GUS-Länder kann unter Umständen sinnvoll sein. Den Abschluss solcher Versicherungen bietet OI ebenfalls Kunden an, unter der Adresse https://www.ost-impuls.de/pages/reiseversicherung.html. Das sind Versicherungen von der Würzburger Versicherungs-AG.

9. Versand der Reiseunterlagen

Tickets, Voucher (Gutscheine) und sonstige Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Zahlung versandt oder (nach Absprache) hinterlegt. OI kann sie auch per E-Mail in Form von pdf-Dateien an den Kunden zusenden. Für den Versand gelten die OI Versandbedingungen.

Es kann in bestimmten Fällen vereinbart werden, dass der Kunde seine Tickets oder gebuchten touristischen Dienstleistungen am Reisezielort gegen Barzahlung an eine von OI bestimmte Person erhalten soll. Dann ist grundsätzlich die Zahlung in der Landeswährung gesollt, soweit nicht explizit die Zahlung in einer bestimmten Währung vereinbart worden ist.

10. Zahlung des Reisepreises, der Provision, des Honorars

10.1. Rechnungsstellung

Eine Zahlungsaufforderung erklärt OI mit oder nach der Bestätigung der Kundenbestellung(en). Eine Rechnung kann von OI zusammen mit der Bestätigung der Kundenbestellung versandt werden. Die Rechnungstellung erfolgt regelmäßig in EURO. Eine Ausnahme hiervon kann in Hinsicht auf die vermittelte Leistung in den Fällen von 9. Absatz 2 gemacht werden.

Alle in OI-Reisebeschreibungen gezeigten Preise ohne Hinweis auf eine Umsatzsteuer berücksichtigen die deutsche Umsatzsteuer, soweit diese nach dem Umsatzsteuergesetz überhaupt entsteht. Gibt der Kunde bei der Bestellung seine Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seiner Firma an, wird die deutsche Umsatzsteuer (, sofern sie bei Vermittlung von im Ausland zu erbringenden Leistungen überhaupt entsteht) auf seinen Wunsch hin auf der Rechnung prozentual und betragsmäßig ausgewiesen.

10.2. Fälligkeit der Zahlungsansprüche

Das Vermittlungshonorar und/oder Beratungshonorar sind sofort nach Zusendung der Rechnung fällig, soweit in der Rechnung hierzu keine abweichenden Angaben gemacht sind. Bei einer über Ost Impuls gebuchten Reise ist nach Zugang der Buchungsbestätigung und der Rechnung, des Sicherungsscheins (sofern notwendig), der Reisepreis bzw. die Anzahlung auf den Reisepreis zu zahlen. Ob zunächst lediglich eine Anzahlung zu leisten ist, wird vorab individuell miteinander geklärt. Die Anzahlung wird unten sub 10.7. weiter geregelt.

10.3. Zahlung mit befreiender Wirkung

Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an die in der Reisebestätigung als von OI empfangsberechtigt erklärte Person oder Gesellschaft geleistet werden. Erklärt OI, dass mit befreiender Wirkung an OI zu zahlen ist, so zieht OI den Reisepreis in seiner Eigenschaft als Reisevermittler (siehe oben sub 3.2.) nur auf Rechnung des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers mit dessen/deren Einverständnis ein.

Bei gebuchten Reisen (nicht: allein ein gebuchter Flug oder eine gebuchte Bahnfahrt oder eine gebuchte Fahrt mit einer Fähre) dürfen Zahlungen nach § 147 b GewO nur nach Übergabe eines Sicherungsscheines entgegengenommen werden. Die Übergabe eines Sicherungsscheines an den/die Kunden kann auch von seiten des Reiseveranstalters, dessen Leistungen vermittelt wurden, erfolgen.

10.4. Zahlungsweisen

10.4.1. Grundsätzlich bietet OI die folgenden Zahlungsmethoden an:

a) Überweisung

b) Sofortüberweisung

d) Nachnahme

e) bar gegen Quittung

Die zulässigen Zahlungsmittel werden bereits in den Reisebeschreibungen konkretisiert. Darin kann eine oder können mehrere der hier erwähnten Zahlungsweisen ausgeschlossen sein. Angaben zu den OI-Bankkonten befinden sich regelmäßig in der OI-Rechnung und Zahlungsaufforderung.

Zeiten zur Ausführung von Überweisungsaufträgern an die Banken (regelmäßig ein bis drei Tage innerhalb Deutschlands) und für die Gutschrift auf Konten von OI hat der Kunde mit einzuplanen. Verzögerungen durch Banken des Kunden liegen in der Risikosphäre des Kunden.

10.4.2. Währung

Vertragswährung ist der Euro.

Nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung kann hiervon abweichend auch eine andere Währung vereinbart werden, nämlich die Landeswährung am Zielort. Die Schriftlichkeit auf der Seite des Kunden ist entbehrlich, wenn auf der Website von OI eine Möglichkeit zur Wahl der Währung angegeben ist und der Kunde hiervon Gebrauch macht (z.B. Häkchen in ein Kästchen setzen).

10.5. Auslagen für Zahlungsverkehr zwischen Russland/Ukraine und Deutschland

Überweisungsgebühren, Kreditkartengebühren oder Gebühren für andere Zahlungsarten (eCommerce) für Zahlungen an Leistungsträger in Russland/der Ukraine sind bei auf der Website von OI angebotenen/vermittelten Reisen (Angebote, die sich über mindestens 2 Tage erstrecken und aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen bestehen) schon berücksichtigt, hingegen regelmäßig nicht bei touristischen Einzelleistungen. Regelmäßig werden bei touristischen Einzelleistungen auf der Website von OI die Preise ohne Einrechnung von Auslagen für den notwendigen Zahlungsverkehr dargestellt (z.B. bei Transfers/Taxi).

Ob und bejahendenfalls in welcher Höhe der Kunde Auslagen zur Bezahlung der ausländischen Leistungsträger zu zahlen hat, hängt von den konkreten Umständen ab, von der Art der Leistung(en) und den dafür bestehenden Zahlungsmöglichkeiten, vom Leistungsträger oder auch dem Umfang der zu vermittelnden Leistungen. Bei Unklarheiten hierüber sollte der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen, die er sich von OI vermitteln lassen möchte, bei OI daraufhin vor Vertragsschluss nachfragen.

10.6. Nicht rechtzeitige Zahlung und Vorlage von Dokumenten

Die Bezahlung der Reise ist spätestens zu dem von OI in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt an fällig. Verspätet ist eine Zahlung insbesondere in solchen Fällen, in denen der Kunde nach der von OI angegebenen Zahlungsfrist zahlt. Nennt OI in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung keinen Zeitpunkt, bis zu dem die vollständige Zahlung der Reise zu erfolgen hat, so ist der Reisepreis bis 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, wenn ab Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden noch mehr als 30 Tage bis zum Reiseantritt verbleiben; andernfalls ist der Reisepreis sofort zu zahlen.

Falls der Zahlungseingang verspätet erfolgt und dadurch der Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsdienstleister nicht mehr (rechtzeitig) abgeschlossen werden kann (z.B. bei versäumten Ausstellungsfristen oder gestrichener Reservierung), ist OI berechtigt, den Vermittlungsvertrag zu kündigen und eine Bearbeitungs- und Schadensersatzpauschale von bis zu 30,- EUR pro Buchung, bei Bahnfahrkarten bis zu 30,- EUR pro vermittelter Fahrkarte zu erheben.

Gleiches gilt, wenn OI zusätzliche Dokumente/Berechtigungsnachweise (Reisepasskopien, Kopie eines Studentenausweises, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten u.a.) vom Kunden anfordert und diese verspätet bei OI eintreffen. Verspätet bedeutet, dass die vom Kunden bestellten Leistungen nicht mehr von OI vermittelt werden können, weil vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger vorgegebene Fristen inzwischen abgelaufen sind und dass OI dem Kunden die Frist und/oder den Fakt vorher mitgeteilt hat, dass die betreffende Reise fast ausgebucht ist. Dem Kunden bleibt unbenommen, OI einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Das Recht vermittelter Leistungsträger oder Reisebüros, selbst einen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden zu stornieren, bleibt vom Kündigungsrecht von OI (betreffend Vermittlungsvertrag) unberührt, setzt aber voraus, dass dem Kunden solche Leistungsträger/Reisebüros mit Kontaktdaten bekannt (gemacht) wurden und die vermittelte(n) Leistung(en) bestimmt war(en).

10.7. Anzahlung des Reisepreises

Mit oder nach der Annahme der Reisebestellung oder Bestellung einer sonstigen touristischen Dienstleistung und nachdem für den Kunden entsprechend der Anzahl der durch ihn vertretenen Kunden der/die Sicherungsschein(e) für die Reise zugesandt wurden, ist vom Kunden eine Anzahlung auf den Reisepreis entsprechend der mitgeteilten Anweisung von OI zu tätigen. Der Anteil der Anzahlung beträgt grundsätzlich ein Fünftel des Reisepreises pro Person. Die Rechnung weist den Anzahlungsbetrag aus.

Verbleiben bis zum Reisebeginn nur noch 35 Tage oder weniger, ist der gesamte Reisepreis bis 30 Tage vor Antritt der Reise/Nutzung der bestellten touristischen Leistung zu zahlen.

Für zu vermittelnde/vermittelte Leistungen, bei deren Stornierung höhere Kosten entstehen, die vom üblichen Anzahlungsbetrag i.H.v. 20 % nicht gedeckt werden, kann OI verlangen, dass eine höhere Anzahlung geleistet wird. Dies trifft in der Regel auf Leistungen zu, die bei der Buchung sofort zu bezahlen sind, wie Flug, Fähre, Hotelzimmer mit Sonderangeboten, bei denen Hotels nach der Bezahlung den Betrag nach Stornierung seitens des Kunden nicht zurückzahlen.

Bei für Kunden nach deren Wünschen zusammen gestellten Reisepaketen lässt sich OI von Partner-Reiseveranstaltern/-reisebüros in Russland, Armenien, Usbekistan unterstützen. Soweit in solchen Fällen bestimmte Leistungen (zu bestimmten Preisen) sofort für den Kunden gesichert werden sollen, müssen diese Partner die Leistungen regelmäßig auch sofort bezahlen (Ausnahmen bestehen teilweise z.B. bei Hotels, die eine Zahlung erst nach Ankunft erlauben). Dies setzt voraus, dass die Kunden vorab zahlen, da die ausländischen Partner und OI als Auftragnehmer nicht das Risiko das Insolvenzrisiko und Lebensrisiko der Kunden übernehmen. 

11. Zahlungsverzug

Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von OI angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und erforderlichenfalls eingezogen. Ist in der Rechnung und Kommunikation zwischen OI und dem Kunden, der Verbraucher ist, keine Zahlungsfrist erklärt und vertraglich ausdrücklich nichts dazu vereinbart, kommt der Kunde spätestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit bzw. dem Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung/Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug.

Gerät der Kunde in Verzug, ist OI berechtigt, eine Mahnpauschale von 5,- € ab der zweiten Mahnung zu erheben und für jeden Inkassogang 25,- €, es sei denn der Kunde weist OI einen geringeren Schaden nach. OI behält sich vor, den Ersatz eines darüber hinaus entstehenden Schadens geltend zu machen. 

Unabhängig von den genannten Pauschalen können auf den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden.

12. Rücktritt durch den Kunden

12.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von einem vermittelten Reisevertrag zurücktreten. Ein Rücktritt löst aber Schadensersatzforderungen aus.

Mit der erfolgreichen Vermittlung touristischer Dienstleistungen ist das Vermittlungsgeschäft abgeschlossen und beendet. OI ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein vermitteltes Geschäft rückabzuwickeln, insbesondere dann nicht, wenn OI im Auftrag des Kunden für diesen als dessen Vertreter tätig geworden war. Dem Kunden steht es frei, in jenen Fällen sich beim Leistungsträger selbst um die Rückabwicklung eines schon geschlossenen Vertrags, der die Erbringung von touristischen Leistungen zum Gegenstand hat, zu bemühen.

Erklärt OI sich auf Wunsch des Kunden damit einverstanden, sich um die Rückabwicklung eines erfolgreich geschlossenen Vertrages im Interesse des Kunden zu bemühen, hat der Kunde OI den Aufwand solcher Bemühungen zu erstatten, wenn OI dies verlangt. Der Kunde soll dann, wenn es sich um elektronische Fahrkarten (e-Tickets) oder herkömmliche Papierfahrkarten handelt, Nachweise dafür an OI übergeben, dass er das erworbene e-Ticket / die Fahrkarte nicht benutzt hat. OI darf ein angemessenes Entgelt für den Erfolgsfall (Rückzahlung oder Teilrückzahlung vom Leistungsträger) fordern (Stornoprovision). 

Im Falle der erfolgreichen Rückgabe von Fahrkarten an die Russische Bahn (RZD) oder anderen ausländischen Bahngesellschaft (siehe dazu 12.7.) erhält OI pro Bahn-Fahrkarte eine Storno-Erfolgsprovision in Höhe von 10,00 € vom Kunden. Die Erstattung von Auslagen bleibt davon unberührt.

12.2. Hatte der Kunde den Reisevertrag mit OI als bevollmächtigten Vertreter des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers geschlossen, so kann der Rücktritt sowohl gegenüber OI als auch gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungsträger erklärt werden.

12.3. Tritt der Kunde vom Reisevertrag aus anderen Gründen als ...

a) den in 7.1. erwähnten nachträglichen Leistungsänderungen oder

b) im Rahmen berechtigter Gewährleistungsansprüche

... zurück oder/und tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter oder Leistungsträger entsprechend seinen eigenen Allgemeinen Reisebedingungen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen, für seine Aufwendungen und entgangenen Gewinn (auch über OI als Vertreter) fordern.

12.4. OI weist darauf hin, dass die Höhe einer Stornoentschädigung von Reiseveranstalter zu Reiseveranstalter (oder Leistungsträger zu Leistungsträger) unterschiedlich geregelt sein kann. Bezugspunkt für die Höhe einer pauschal festgelegten Stornoentschädigung ist regelmäßig die verbleibende Frist bis zum Beginn der gebuchten Reise oder zum Beginn der Erbringung sonstiger gebuchter touristischer Leistungen. Entscheidend für deren Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung in der richtigen Form (richtet sich nach den Reisebedingungen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers) beim richtigen, oben sub 3.2. genannten Erklärungsadressaten.

12.5. Soweit OI nicht im Rahmen von 12.1. sich um die Rückabwicklung im Interesse des Kunden bemüht, sondern im Rahmen von 12.2. den Rückabwicklungswunsch des Kunden bearbeitet,verbleibt OI gegenüber den Kunden unabhängig von den Schadensersatzforderungen (bzw. geforderten Stornoentschädigung) des Reiseveranstalters ein eigener Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgelts für seine Bemühungen, den Ersatz der zur Rückabwicklung erforderlichen Aufwendungen und entgangenen Gewinn.

12.6. Die Stornoentschädigungssumme im Sinne von 12.4. ist, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Reiserücktrittskostenversicherung, sofort fällig. Sie kann von OI im Namen des Reiseveranstalters (siehe oben sub 3.2.2. a) vom Kunden eingezogen werden, sollten diese noch nicht mit bereits erfolgten Zahlungen des Kunden abgegolten werden können.

12.7. Ein Rücktritt hinsichtlich Fahrkarten der russischen Bahn und anderen ausländischen Bahngesellschaften, die OI im Auftrage und Interesse des Kunden erworben hat, kann nicht gegenüber OI wirksam erklärt werden. Für von der Finnischen Bahn beschaffte Fahrkarten gelten andere Bestimmungen, die nicht Gegenstand dieser AGB sind.

12.8. Vom Kunden bestellte Eintrittskarten für Veranstaltungen aller Art können, ob mit oder ohne Verbindung einer weiteren Leistung, nicht zurückgenommen werden.

12.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung/Reiseabbruchversicherung wird dem Kunden (insbesondere bei längerfristiger Buchung) empfohlen. Die erstgenannte dient dem Schutz vor Stornogebühren.

13. Umbuchungen, Ersatzperson

13.1. Werden auf Wunsch des Kunden nach dem Abschluss des Reisevertrags oder eines anderen Vertrags, der über OI vermittelt wurde, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter oder Leistungsträger, dessen Reise/Leistung(en) vermittelt wurden, ein Umbuchungsentgelt vom Kunden erheben. Dieses kann von OI als Vertreter eingezogen werden.

13.2. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornogebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene (Teil-)Leistungen aus dem vermittelten (Reise-)Vertrag gegenüber OI als Vermittler ist ausgeschlossen. Auf 12.1. wird verwiesen.

13.3. Bis zum Reisebeginn/Zeitpunkt der Inanspruchnahme der bestellten Leistung kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise/Inanspruchnahme der Reisedienstleistung durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit die Bedingungen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers dies zulassen (z.B. nicht möglich: Bahnfahrkarten der russischen Bahn) und noch genug Zeit zur Vornahme der Änderung bleibt. Hierdurch verursachte (adäquate) Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Mehrkosten wird stets durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger bestimmt und kann je nach zeitlicher Nähe des Abreisetages stark variieren.

13.4. Der Reiseveranstalter/Leistungsträger kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen. Gründe dafür können z.B. sein: wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

13.5 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende unter bestimmten, nachfolgend genannten Bedingungen, verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

Der Erklärung zur Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson müssen beiliegen:

- die Benennung der einzutauschenden Person,

- bei Inanspruchnahme risikoerhöhter touristischer Dienstleistungen das Alter jener einzutauschenden Person; u.U. auch ein Nachweis der Qualifikation.

- Kontaktdaten zu der Person.

13.6. Wegen eventuell bestehender Zeitnot und der unabdingbaren Kontaktaufnahme zur einzuwechselnden Person gilt ein Schweigen durch OI auf diese Erklärung zur Vertragsübertragung nicht als Zustimmung des Austausches. Eine Anerkennung der angebotenen Ersatzperson erfolgt nur durch explizite Erklärung durch OI oder den Reiseveranstalter/Leistungsträger.

13.7. OI kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Gründe dafür sind beispielsweise:

a) wenn der Kunde nicht für die Lieferung der vertragsnotwendigen Informationen zu der Ersatzperson bis zum Ablauf der Frist gesorgt hat,

b) wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder

c) wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder Gesetze (Beispiel: Einreisebestimmungen) entgegenstehen.

d) wenn der Reiseveranstalter/Leistungsträger den Dritten als einzuwechselnden Kunden ablehnt. 

13.8. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungsträger als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, gegenüber OI für die OI durch den Austausch entstehenden Mehrkosten.

13.9. Die dem Kunden nach diesen Regelungen obliegenden Mitwirkungs- und Informationspflichten erstrecken sich mit dem Eintritt des Dritten in diesen Vertrag auf diesen. Soweit OI seiner Informationspflicht bereits nachgekommen war, obliegt es dem an der Inempfangnahme verhinderten Kunden oder dessen Vertreter, die ihm von OI überlassenen Informationen an die Ersatzperson weiterzuleiten. OI ist bereit, jene Informationen auf Wunsch des verhinderten Kunden oder der Ersatzperson gegen Unkostenerstattung erneut zuzusenden.

13.10. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und an ihre Stelle nur eine (einzelne) Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist OI berechtigt, den vollen Kabinen- bzw. Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig in der gebuchten Klasse/Kategorie unterzubringen.

13.11. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort ab deren Mitteilung an den Kunden fällig, wenn der Kunde den Auftrag zur Umbuchung erteilt und OI sich zur Umbuchung bereit erklärt hat.

14. Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

14.1. OI steht dafür ein, Deutsche über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Die Geltung solcher Bestimmungen bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Abgabe der Buchungsbestätigung. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Reisenden sind insoweit selbst für die Beschaffung der Informationen verantwortlich.

14.2. OI ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. OI weist hier darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung solcher Bestimmungen durch staatliche Behörden besteht, sodass die Informationen von OI nicht mehr die aktuellsten sind.

14.3. Dem Kunden wird empfohlen, sich selbst vor Reiseantritt aus öffentlich zugänglichen Quellen, bei Konsulaten oder anderen Stellen über die aktuellen Gegebenheiten zu informieren.

14.4. OI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde OI beauftragt hat, es sei denn, dass OI eine Verzögerung in dem Ausmaße zu vertreten hat, bei dem die Verzögerung allein schon zum Schaden führte. Für die Erteilung eines Visums für Russland müssen Reisepässe von deutschen Staatsbürgern bei Ende der Reise noch mindestens sechs Monate, an manchen russischen Generalkonsulaten auch nur drei Monate (in der Schweiz: 6 Monate) gültig sein.

14.5. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (zum Beispiel die vom Konsulat der Russischen Föderation; von russischen Behörden an Objekten/Sehenswürdigkeiten oder die vom Personal des Reiseveranstalters mitgeteilten) selbst verantwortlich. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung solcher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine im Rahmen von 15.1.6. schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von OI bedingt sind. Im letzteren Falle muss sich der Kunde jedoch eigenes Mitverschulden / Obliegenheitsverletzungen zurechnen lassen.

14.6. OI bietet auf seiner Website, ohne Garantie der Vollständigkeit und Aktualität, Informationen zur Visumbeschaffung und dem Umgang mit zur Herausgabe und Kontrolle von Visa befugten Personal für Deutsche und solche, die einen deutschen Reisepass haben, an.

14.7. Für von OI für Kunden zu übernehmende Dienstleistungen zur Beschaffung eines Visums gelten dafür bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Russland-Visa-Dienstleistungen.

15. Haftung

15.1. Haftung des Reisevermittlers

15.1. Die Haftung des Reisevermittlers wurde bereits zuvor im Punkt 14. teilweise geregelt. Darüber hinaus gelten zur Haftung des Reisevermittlers die nachfolgenden Bestimmungen.

15.1.1. OI haftet nicht für Nachteile, die Kunden entstehen, die vermeidbar gewesen wären, wenn sie diese Informationen von OI beachtet hätten (Obliegenheiten des Kunden, siehe 16.).

15.1.2. Bei der Erteilung von Informationen beschränkt sich die Leistungspflicht auf die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die Weiterleitung an den Kunden. OI ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger auf Validität verpflichtet und haftet gegenüber einem Kunden nicht für die Richtigkeit der von dessen (möglichen) Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern OI diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt.

15.1.3. Die Haftung von OI als Reisevermittler erstreckt sich auf die Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers solcher Veranstaltungen und Leistungen, die sich der Kunde von OI vermitteln lässt, die Vermittlung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt.

15.1.4. Ein eigenständiger Maklervertrag/Auskunftsvertrag kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird, ist OI verpflichtet, den günstigsten Anbieter oder günstige Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und anzubieten. OI kann dann bei Preisrecherchen solche Leistungsträger/Touristikunternehmen/Fremdenführer ausfiltern, die gegen Wettbewerbsrecht verstoßen und nach Maßstäben des deutschen Reiserechts/Verbraucherrechts rechtswidrig handeln und sich offensichtlich versuchen ihrer Verantwortlichkeit zu entziehen (z.B. Verstoß gegen Anbieterkennzeichnungspflichten, Weigerung, auf Anfrage von OI die Pflichtregistrierung im Reiseveranstalterregister nachzuweisen).

15.1.5. Im Falle von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungserbringer ist OI nicht zur Entgegennahme und Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet, sofern OI dem Kunden die Kontaktdaten zum Reiseveranstalter/Leistungserbringer gegeben hat, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart oder OI hat dem Kunden gegenüber bereits angezeigt, dass OI den Reiseveranstalter/Leistungsträger entsprechend vertritt (siehe 3.2.2.).

15.1.6. In dem voranstehend beschriebenen Rahmen haftet OI nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, es sei denn, dass insoweit von OI Kardinalpflichten verletzt wurden. Gleiches gilt für Erfüllungsgehilfen von OI.

15.1.7. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen eines Reiseteilnehmers oder mehrerer Reiseteilnehmer gegen OI an Dritte sowie eine gerichtliche Geltendmachung von etwaigen Gewährleistungsansprüchen von Reiseteilnehmern durch Dritte in eigenem Namen wird ausgeschlossen, soweit OI einer angezeigten Abtretung nicht explizit zugestimmt hat. Eine Zustimmung wird von OI in Fällen, in denen Gewährleistungsansprüche der Kunden durch Dritte geltend gemacht (und dementsprechend eine Abtretung angezeigt) wird, in Erwägung gezogen, in denen ein Kunde/die Kunden (=Reiseteilnehmer) oder die Partei, welche sich auf die Abtretung von seiten von Reiseteilnehmern beruft, nachweist, dass sie eine angemessene Sicherheit auf einem Anderkonto hinterlegt hat, die der ausreichenden Sicherung der Rechtsstreit-Kostenansprüche von OI dient, die OI im Falle des Obsiegens in einem Rechtsstreit in den beiden ersten Instanzen (mit anwaltlicher Vertretung) entstehen können. Insoweit muss OI ein Anspruch auf die Sicherheit zustehen. Erklärt OI in einem solchen Falle sein Einverständnis in die Abtretung, so gilt dieses Einverständnis unter der Bedingung, dass die Sicherheit nicht vor Abschluss des Rechtsstreits in der zweiten Gerichtsinstanz (mit Urteil, Beschluss, Vergleich) wieder aufgelöst wird.

15.2. Haftung des Kunden

15.2.1. Die Haftung des Kunden wurde bereits zuvor in den Punkten 2.7., 2.8., 10. bis 13. geregelt. Darüber hinaus kann sich für den Kunden in weiteren Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung ergeben.

15.2.2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde nach den Bedingungen eines Reiseveranstalters auf Schadensersatz verpflichtet werden kann, vorausgesetzt, solche Bedingungen wurden dem Kunden mit Abschluss des Reisevertrags mitgeteilt.

Typische Schadensersatzfälle wären z.B.:

- Ausschluss des Kunden aus der Reisegruppe wegen Störung des Tages-Programms oder Belästigung anderer Reisegruppenmitglieder oder Mitarbeiter/-innen des Reiseveranstalters oder ähnlicher Verfehlungen

- Kosten für den Aufwand einer Suche nach einem verloren geglaubten Kunden, wenn sich der Kunde ohne Abmeldung entfernt hat und nicht zur erwarteten Zeit auftaucht (z.B. zu Mahlzeiten) und auch nicht (z.B. über sein Mobilfunkgerät) erreichbar ist.

15.2.3. Ein Kunde (bzw. auch sein Vertreter, s.o. sub 5.) haftet für Schäden, die deswegen entstehen, weil er (bzw. sein Vertreter) bei seinen Anfragen und bei einem Vertragsschluss und schon bei der Vertragsanbahnung OI nicht mitgeteilt hat, dass er die Leistungen als Gewerbetreibender bzw. als Unternehmer (insbesondere Reiseveranstalter oder Reisevermittler) zu nutzen gedenkt oder dass er nicht mitgeteilt hat, dass er im Interesse einer juristischen Person oder für ein Unternehmen/eine Organisation handelt, unabhängig davon, ob als deren Mitarbeiter, freiberuflich oder in welchem Auftragsverhältnis auch immer. Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung solcher Schäden beginnt erst ab der Kenntnis vom Schadenseintritt und Kenntnis dieses Regelverstoßes.

16. Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

Über die bereits zuvor genannten Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten (z.B. in 13.10.) hinaus gilt ergänzend oder klarstellend folgendes:

16.1. Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Informationen, die er selbst übermittelt (hat) oder die er durch eine andere Person in seinem Namen und/oder auf seine Kosten an OI übermitteln lässt, zutreffend sind. Der Kunde hat, wenn er als Unternehmer für sich (insbesondere Geschäftsreise) oder sein Unternehmen Leistungen von OI in Anspruch nimmt oder sich vermitteln lässt, zeitnah mit seiner Bestellung auch die betreffende Umsatzsteuer-ID-Nummer bzw. Umsatzsteuernummer mitzuteilen.

16.2. Der Kunde hat OI zu informieren, wenn er die Reiseunterlagen nicht wie vereinbart in der von OI mitgeteilten Frist erhalten hat oder, soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, nicht in der gewöhnlich zu erwartenden Zeit für die Zusendung in der gewählten Versandform erhalten hat. Bei Bestellungen von Leistungen, bis zu deren Erbringung oder bis zu deren Sicherung (bei hoher Nachfrage, z.B. Eintrittskarten für Bolschoi-Theater) nur wenig Zeit bleibt, hat der Kunde OI zeitnah zu informieren, wann er die Zahlung an OI oder an den Leistungsträger veranlasst hat. Anderenfalls setzt er sich der Gefahr aus, dass OI die bestellte Leistung wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kündigt. Der Kunde soll OI einen Nachweis über die Beauftragung seiner Bank mit einer Geldüberweisung auf ein Konto von OI zusenden, wenn Eile geboten ist.

16.3. Der Kunde ist für die Beachtung von Regelungen und Hinweisen der einzelnen Leistungsträger (etwa einem Busfahrer auf einer Busreise) oder anderer Anbieter von Reiseleistungen im Bezug auf Eincheck-Zeiten, Bestätigung von Rückflügen oder anderen solchen Angelegenheiten verantwortlich.

16.4. Bei über OI gebuchten Hotels soll der Kunde das gebuchte Hotel sobald wie möglich darüber informieren, wenn er die Eincheckzeit des Hotels wahrscheinlich nicht wird einhalten können (etwa aufgrund von Flugverspätungen) oder wenn er erst spätabends ankommen wird, denn bei unangekündigtem Nichterscheinen des Kunden innerhalb der Eincheckzeit könnte das Hotel Maßnahmen (wie die Aufhebung der Reservierung des Zimmers für den Kunden) ergreifen, deren (Folge-)Kosten es dem Kunden in Rechnung stellt. Ist bereits vor dem Anreisetag bekannt, dass der Kunde erst abends am Hotel ankommt, soll er OI schriftlich darüber möglichst frühzeitig per Fax oder E-Mail informieren, sicherheitshalber möglichst zusätzlich telefonisch oder (wenn schon im Ausland) per SMS. Üblich ist, dass die Check-in-Zeit um 15.00 Uhr beginnt und die Check-out-Zeit bis 12.00 Uhr läuft. Der Kunde hat sich selbst rechtzeitig über die Check-in und Check-out-Zeiten seines Hotels zu informieren.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Vertrag ist dann vom Gericht ohne die von ihm für ungültig erklärte Klausel in einer Weise auszulegen, die den Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst wenig verändert.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen OI und dem Kunden richten sich nach deutschem Recht, soweit EU-Recht zugunsten von Verbrauchern, die außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union ihren Sitz haben, nicht zwingend entgegensteht.

Der Kunde kann OI nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von OI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von OI maßgebend.

19. Schriftform/Vertragsergänzungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind möglich. Jedoch bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Schriftform, wenn sie zwischen OI und einem Kaufmann (in Erfüllung seiner kaufmännischen Aufgaben/Tätigkeiten) oder einem Unternehmen getroffen werden; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

20. Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenschutz

20.1. OI erkennt die Privatsphäre seiner Kunden und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten an. Die Datenschutzrichtlinien, die auf der Website www.ost-impuls.de veröffentlicht sind, umfassen die Verwendung der Kundendaten, die Verkehrsdaten und den Inhalt der Kommunikation des Kunden mit OI.

20.2. OI verkauft oder vermietet keine Kundendaten an Dritte. OI verwendet die Kundendaten nur so, wie in seinen Datenschutzrichtlinien erläutert. OI speichert und verarbeitet Kundendaten, die zur Information und Beratung der Kunden und Ausführung der gewünschten Leistungen erforderlich sind, wissentlich auf Computern in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union, die von physischen und technologischen Sicherheitseinrichtungen geschützt werden.

20.3. Der Kunde willigt darin ein, dass OI im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Bestellung online, per E-Mail oder den Bestellunterlagen ergeben oder/und der Vertragsdurchführung ergeben, an seine Vertragspartner (regelmäßig Leistungsträger wie Hotels, Guides, Reiseveranstalter) in Russland oder in der Ukraine übermittelt. Der Kunde willigt ferner ein, dass OI, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglichen Angelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt.

21. Änderungen an den Reisebestimmungen

21.1. OI ist berechtigt, diese Vermittlungsbedingungen zu verändern. Die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen (ARVB) ist unter der Firmenseite www.ost-impuls.de oder www.blog.ost-impuls.de hinterlegt und einsehbar und kann von dort aus gespeichert oder ausgedruckt werden.

21.2. Änderungen von ARVB haben keinen Einfluss mehr auf Reisen von Kunden, die im Zeitpunkt der Änderungsveröffentlichung schon begonnen wurden. Ebenfalls keinen Einfluss haben sie auf bestellte Dienstleistungen, wenn die Änderungen dem Kunden nicht mehr vor Antritt der Reise zugestellt/mitgeteilt werden.

21.3. Spätestens bei der nächsten Bestellung nach Veröffentlichung der Änderung auf der Website von OI gelten die geänderten ARVB gegenüber dem Kunden, wenn sie in den neuen Vertrag einbezogen werden.

***

Stand: 24.09.2019 (kleine Korrekturen)

Stand davor: 09.06.2015

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