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AGB Transfers

Ost Impuls. Reisen - Service - Länderkunde

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AGB Transfers

Homepage » AGB-Sammlung » AGB Transfers

AGB Transfers

Inhalt

§ 1 Gegenstand des Vertrages
§ 2 Definitionen
§ 3 Preis
§ 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transfers
§ 5 Pflichten des Kunden
§ 6 Obliegenheiten des Beförderers
§ 7 Haftungsausschluss
§ 8 Beschwerden
§ 9 Gerichtsstand

***

 

§ 1 Gegenstand des Vertrages

1. Diese Bedingungen regeln die Vermittlung von Personenbeförderungen mit Pkw, Van, Minibussen und Bussen durch Ost Impuls (im folgenden OI). Sie ergänzen die Ost Impuls-AGB Reisevermittlung. Falls jene AGB diesen AGB widersprechen, gehen diese AGB Transfers als speziellere Regelung vor.

2. Im Rahmen dieses Vertrages verschafft OI dem/den Kunden oder der Kundin einen oder mehrere Transfers in Russland. Als Transfers bezeichnet OI Chauffeursdienste (bestellter PKW, Van, Minibus oder Bus jeweils mit Fahrer). Solche werden in § 2 näher dargelegt.

3. Die eigentlichen Reservierungen eines Beförderungsmittels werden manchmal bzw. zum Teil in Buchungssystemen vorgenommen. Es gibt auch Fälle, in denen Ost Impuls Beförderungen über Agenturen vermittelt Manche Geschäftspartner/Agenturen verfügen über eigene Fahrzeuge zur Beförderung von Touristen. Der Kunde schließt mit Ost Impuls keinen Beförderungsvertrag. Sobald der Beförderungsvertrag zu dem vom Kunden gewünschten Datum mit den von ihm gemachten Angaben zustande gekommen ist, wird der Kunde per E-Mail über den Beförderer informiert. Der Kunde erhält wesentliche Informationen zur bestellten Beförderung.

§ 2 Definitionen

1. Transfers

Zu Transfers gehören diese Leistungen / Tätigkeiten

1.1. Warten auf die Kunden am Flughafen, am Bahnhof oder Busbahnhof bis zu deren Ankunft. Warten am Hotel oder in der Hotellobby zur vereinbarten Zeit auf die Kunden,

1.2. Bereitstellen eines Fahrers mit einem Schild, auf dem ein bestimmter Text steht, der mit Kunden vereinbart ist, um das Erkennen am Flughafen, Bahnhof oder in der Hotellobby zu ermöglichen (üblicherweise der Name),

1.3. die Assistenz des Fahrer beim Befördern des Gepäcks des Kunden ab dem Treffen am Treffpunkt auf dem Weg zum Beförderungsfahrzeug, das Einpacken des Gepäcks in das Fahrzeug,

1.4. die Fahrt mit dem Fahrzeug zum vereinbarten Ziel.

2. Wartezeit

Je nachdem, wo der vereinbarte Treffpunkt liegt und wie groß die Gruppe ist, die befördert werden soll, kann die berücksichtigte Wartezeit ab der vereinbarten Treffzeit, die vertraglich abgedeckt ist, je nach Transportunternehmen unterschiedlich sein.

In der Regel soll gelten, wenn nichts explizit vom Transportunternehmen mitgeteilt wird:

2.1. Am Flughafen

2.1.1. bei internationalen Flügen: 2 h

2.1.2. bei nationalen Flügen: 1 h

2.2. Am Bahnhof oder Busbahnhof bei Fernbussen: 20 min

2.3. Am Hotel innerhalb oder außerhalb einer Stadt: 20 min

 

2.2. Buchung

 

2.3. Zahlung

 

§ 3 Preis-Leistungs-Information

1. Der Preis für den Transfer durch den Beförderer umfasst die folgenden Leistungen:

1.1. Transport von Personen und deren Gepäck (im üblichen Umfang) vom Ort der Abholung zum Zielort

1.2. russische (bzw - je nach Reiseland. andere ausländische) Mehrwertsteuer

1.3. Parkgebühren für eine gewisse Wartezeit, die von manchen Anbietern in ihren Bedingungen genannt ist, im übrigen für eine übliche Wartezeit.

In Russland gelten übliche Wartezeiten kraft dieses Vertrags als überschritten bei:

  • Flüge aus dem Ausland: 2 h
  • Flüge im Inland: 1 h
  • Abholung vom Bahnhof, Zugankunft: 20 min

2. Nicht im Transferpreis enthalten sind...

2.1. Trinkgelder und Gepäckträgergebühr. Diese liegen im Ermessen des Kunden.

2.2. Mehrkosten aufgrund von Übergepäck oder Gepäck, das nicht im Fahrzeug untergebracht werden kann.

Manche Transferdienstleister geben in ihren Bedingungen an, wieviele Gepäckstücke mit welchen Maßen maximal mitbefördert werden können, je nach Größe des Fahrzeugs/der Fahrzeugklasse.

2.3. Zum Preis, den der Leistungsträger für seine Beförderungsleistungen (siehe 2.1.) verlangt, kommt eine Provision zugunsten von Ost Impuls für die Vermittlung oder/und ein Buchungsentgelt. Wird in Antwort auf eine Kundenanfrage der Preis für eine Provision oder für ein Buchungsentgelt nicht mitgeteilt, so gilt sie mit dem mitgeteilten Preis für die angefragte(n) Leistung(en) als mit abgegolten.

2.4. Auslagen zur Durchführung des Geschäfts, insbesondere für den Geldtransfer zwischen Russland und Deutschland.

Ost Impuls bemüht sich darum, die Auslagen gering zu halten, etwa durch möglichst wenig Überweisungen an Geschäftspartner (insbesondere Partneragenturen, die in der Europäischen Union über keine Bankverbindung verfügen). So fallen z.B. Entgelte für Geldtransfere (Geldüberweisungen) nach Russland dann nicht an, wenn der Kunde über OI auch noch weitere Leistungen russischer Touristikdienstleister bestellt oder bestellen lässt und dort bereits die Auslagen für Auslandsgeldverkehr berücksichtigt sind und mit der gleichen Auslandsüberweisung die Transferentgelte an den Beförderer/die Beförderer mitbezahlt werden können.

3. Die vom Kunden bestellten Leistungen sind vom Kunden im Voraus im Anschluss an die Bestellung zu bezahlen. Ost Impuls wird eine Rechnung stellen. Die Rechnung darf auch vom Beförderer erstellt werden.

 

§ 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transfers

1. OI vergleicht verschiedene Transferdienstleister bzw. Plattformen zur Abwicklung von Transfer-Beförderungsgeschäften. Die Anbieter von Beförderungsleistungen, die auf Plattformen zur Abwicklung von Transferdienstleistungen angemeldet sind, haben unterschiedliche Regeln, die in diesen AGB über die Vermittlung nicht alle berücksichtigt und ständig auf Aktualität hin beobachtet werden können.

2. Manche Anbieter weisen darauf hin, dass Unterbrechungen der Fahrten grundsätzlich nicht eingeplant sind. Wenn Reisende eine Unterbrechung einplanen wie z.B. auf dem Weg vom Flughafen zum Hotel ein Restaurant zu besuchen, so sollen Sie dies OI möglichst frühzeitig mitteilen. Denn die Preisangebote sind für bestimmte Transferzeiten kalkuliert und sollen nicht auf Kosten der Beförderungsdienstleister ausgedehnt werden. Extra Stopps kosten extra Geld, sind vorab zu vereinbaren.

3. Kündigung des Beförderungsvertrags

Wenn der Kunde den Beförderungsvertrag kündigt, ist er vielleicht (nach manchen Bedingungen von Beförderungsdienstleistern) verpflichtet, Schadensersatz zu leisten („Stornoentgelt“). Die Höhe des Stornoentgelts wird in der Buchungsbestätigung angezeigt. Fehlt sie, darf OI ein angemessenes Stornoentgelt verlangen, welches dem entgangenen Gewinn der Vermittlung entspricht.

4. Stornierung auf Wunsch des Kunden und No-Show

OI bemüht sich, dem Kunden das Stornoentgelt auf expliziten Wunsch des Kunden bei Transferanfragen vor der Buchung mitzuteilen, garantiert dies jedoch nicht.

No-Show - die Regeln von Beförderern - Information

Wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen, weil ein bestelltes Fahrzeug zur bestellten Zeit am bestellten Ort nicht bereit stand, müssen Sie nachweisen, dass Sie selbt auch an diesem Ort zu jener Zeit waren.

Die Schadensminderungspflicht verlangt, dass Sie, wenn Sie keinen Fahrer, nicht das Fahrzeug antreffen, die Ihnen zuvor gegebenen Kontakte (Telefonnummern) nutzen, um nachzufragen. Als Beweis geeignet scheinen hier Selfie-Fotos mit Ihnen und im Hintergrund erkennbar der Ort, an dem Sie abgeholt werden sollten.

Wenn Sie sich dann ein anderes Taxi nehmen und die Kosten dafür erstattet bekommen wollen, achten Sie darauf, dass die Strecke dieselbe wie die bestellte ist, dass die Fahrzeugklasse dieselbe Kategorie ist und dass die Ersatzbeförderung am selben Tag zur ähnlichen Zeit stattfindet.

 

 

§ 5 Pflichten/Obliegenheiten des Kunden

1 Alle für seine Reise (Flug, Zugfahrt, Linienbus-Reise) benötigten Dokumente hat der Kunde während der Reise bei sich führen, so dass er auch am Ziel ankommt, von dem aus der Transferdienst aufgenommen werden soll.

2. Kunden sollen für den Erfolg der Ausführung der Beförderung notwendige oder nützliche Informationen wie Flughafenterminal, Bahnhof (Bahnsteig), Ankunftszeit, Fluggesellschaft, Flugnummer/Zugnummer, Beginn und Ende des Eincheckens an den Beförderer und OI mitteilen.

3. Nichtauffindbarkeit des Fahrers

Wo der Fahrer auf den Passagier/die Reisenden wartet, sollte auf dem Voucher drauf stehen, den der Kunde/die Kunden/die Kundin vor Reiseantritt erhält/erhalten. Der Kunde/die Kundin sollte dort auch auf Seite 2 und Folgeseiten nachschauen.

Sollte der Kunde/die Kundin den Fahrer aus irgendeinem Grund nicht auffinden können, liegt es in seiner / ihrer Verantwortung, die auf dem Voucherinformationsblatt oder von OI ihm anderweit mitgeteilte Telefonnummer des Chauffeurs oder einer anderen Kontaktperson (z.B. von einem Reiseveranstalter) anzurufen, bevor von ihm alternative Vorkehrungen getroffen werden, er/sie insbesondere mit anderem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel wegfährt (Schadensminderungsobliegenheit).

4. Mitreisende Kinder

Bei Reisen mit Säuglingen oder Kleinkindern liegt es in der Verantwortung des Kunden, den für den Gebrauch im Fahrzeug vorgesehenen Kindersitz mitzubringen und im Fahrzeug zu befestigen. Wird dem nicht nachgekommen, kann dies dazu führen, dass die Dienstleistung ohne Möglichkeit der Rückerstattung nicht erbracht wird. Auf Anfrage des Kunden wird sich Ost Impuls unverbindlich darum bemühen herauszufinden, ob der Transportdienstleister den benötigten Kindersitz anbieten kann. Die Bereitstellung von Kindersitzen oder weiterem Zubehör ist grundsätzlich entgeltpflichtig.

5. Übermäßig viel Gepäck oder übergroße Gepäckstücke

Geschuldet ist vom Beförderer grundsätzlich nur der Transport von Reisegepäck im üblichen Umfang.

Beabsichtigt der Kunde oder beabsichtigen die Kunden die Mitnahme von mehr als 2 Koffern oder Rucksäcken (einschließlich Handgepäck) oder von übergroßen Gepäckstücken (z.B. Rollstuhl, Fahrrad), so soll er/sollen sie OI unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, damit eventuell ein größeres Fahrzeug bestellt werden kann, wenn abzusehen ist, dass der Gepäckraum und der Fahrzeuginnenraum der bestellten Fahrzeugklasse nicht ausreichen könnten, um das gesamte Gepäck zu transportieren. Den Mehraufwand wegen Übergepäcks trägt der Kunde/die Kundin. OI wird nach Kenntnisnahme über das Übergepäck sich nach einem geeigneten Fahrzeug umsehen und dem Kunden den Preis dafür mitteilen. Der Kunde entscheided dann, ob er den Preis akzeptiert.

6. Verspätung des Fluges/des Zuges/der Fähre/des Linienbusses

Sobald voraussehbar / bekannt ist, dass der Flug/Zug/die Fähre/der Linienbus sich um 20 Minuten oder mehr verspätet, obliegt es dem Kunden, den Fahrer bzw. das Transferunternehmen zu kontaktieren und dies mitzuteilen. Anderenfalls könnte es passieren, dass der Fahrer den Transfer aufgibt oder eine extra Gebühr wegen überlangem Warten vom Kunden verlangt.

7. Kunde ist nicht erreichbar - ausgeschaltetes Handy

Der Kunde hat zu kontrollieren, ob sein Mobilfunkgerät mit der Simkarte, deren Nummer er für die Kommunikation mit dem Fahrer bzw. Transferdienstleister angegeben hat, eingeschaltet ist und funktioniert. Angenommen, das Handy verfügt über keinen Flugmodus: Der Kunde hat es während des Fluges ausgeschaltet. Oder der Kunde/die Kundin vergisst nach der Landung, vom Flugmodus auf normalen Betrieb umzuschalten.

Die Folgen dieses Fehlers trägt der Kunde/die Kundin. Es ist immer damit zu rechnen, dass auf Seiten des Transferdienstleisters ein Missgeschick passiert und er den Kunden / die Kundin darüber informieren will (z.B. Straßenverkehrsunfall; Verkehrsstau).

 

§ 6 Obliegenheiten des Beförderers

1. Flugverspätung, Zugverspätung

Teilt der Kunde dem Beförderer mit, dass sich seine Ankunft voraussichtlich verzögert und voraussichtlich um wie viele Stunden, Minuten (Verspätung des Fluges, des Zuges), dann passt der Beförderer den Zeitpunkt der Abholung entsprechend an, soweit ihm möglich.

2. Bitte beachten Sie, dass der Beförderer bei Anschlussflügen nur die Informationen zu den auf dem Voucher (->Glossar) angegebenen Flügen überprüfen kann.

3. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Wartezeit nach der tatsächlichen Ankunftszeit die Zeit, die oben sub § 2 2. angegeben ist. Nach Ablauf dieser Wartefrist wird das bestellte Fahrzeug freigegeben.

Konflikt mit oben Definitionen - Wartezeiten

(Manche Beförderungsunternehmen oder Agenten bieten allerdings an, dass der Beförderer wartet, bis der Kunde ankommt, auch länger als eine Stunde. Davon kann der Kunde aber nicht regelmäßig ausgehen und wenn ihm eine solche Garantie wichtig ist, sollte er OI fragen, bevor OI mit der Recherche beginnt.)

 

§ 7 Haftungsausschluss

1. OI zeichnet sich ausschließlich verantwortlich für das Anzeigen der Information und die Bereitstellung der Möglichkeit, Buchungen durchzuführen. OI trägt keine Verantwortung für die weitere Ausführung und Nutzung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Unternehmen, das den Transfer bereitstellt. Deshalb trägt OI (ohne eine vollständige Liste an Vorkommnissen zu nennen) keine Verantwortung für jede Art von Verlust, Diebstahl, Schaden, Personenschaden an Fahrgästen oder für eine andersartige Ausführung des gebuchten Transfertyps.

2. Darüber hinaus kann OI nicht zur Verantwortung gezogen werden für Verspätungen, Zwangslagen der Unternehmen, einschließlich des Flugverkehrs, terroristische Aktivitäten und Maßnahmen zu deren Verhinderung, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Feuer oder schwierige Luftverhältnisse, die Streichung von Flügen oder den Bankrott von Fluggesellschaften, die Verhängung von Quarantäne.

Für alles weitere verweist OI auf die eigens für das betreffende Beförderungsunternehmen oder den betreffenden Transferanbieter geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei vorübergehender oder ständiger Unterbrechung der Nutzung der eigentlichen Transport-Dienstleistung hat der Nutzer aufgrund dieser Geschäftsbedingungen nicht das Recht, Schadensersatz von OI zu fordern.

3. OI wird sich bemühen, für die Kunden die weniger risikovollen Angebote zu empfehlen, falls entsprechende Unterschiede der Beförderungsbedingungen bemerkt werden (z.B. ist es für den Kunden günstiger, wenn der Beförderer 2 h ab ihm mitgeteilter Ankunftszeit des Flugzeugs wartet anstatt nur 1 h).

 

§ 8 Beschwerden

1. Bei Problemen oder Beschwerden ist der Kunde verpflichtet, den Beförderer so schnell wie möglich (über die Notrufnummer) in Kenntnis zu setzen, sodass diesem die Möglichkeit gewährt wird, die Situation so schnell und effektiv wie möglich aufzuklären und zu verbessern. Jede Art von Beschwerde, die nicht vor Ort mit dem Fahrer oder der Zentrale, die ihn schickte, gelöst werden kann, muss OI innerhalb von 2 (ZWEI) TAGEN nach Ende der in Anspruch genommenen Dienstleistungen in Schriftform mitgeteilt werden. Wenn dies aus technischen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sobald wie zumutbar möglich. Zum Inhalt der Beschwerde gehört die Bezeichnung des betreffenden Befördereungsfahrzeugs und des Fahrers, der Uhrzeit der Vorkommnisse und des Ortes.

Manche Beförderungsvermittler, mit denen OI kooperiert, mögen eine längere Frist für die Geltendmachung von Schadensersatz gewähren.

Des Weiteren muss eine Kopie der Beschwerde dem diensthabenden Geschäftsführer des Beförderungsunternehmens vorgelegt und von diesem unterzeichnet werden.

2. Fremdsprachenkenntnisse des Fahrers

Transportunternehmen werden sich bemühen, jeweils einen Fahrer zu stellen, der die Sprache der zu transportierenden Gäste beherrscht, soweit diese bekannt ist.

Aus diesem Bemühen ist aber kein Anspruch ableitbar. Der Kunde kann keine Beschwerde erheben, wenn der Fahrer ihn nicht versteht, weil der die Sprache nicht beherrscht. Um dieses Problem zu vermeiden gibt es gewöhnlich die Möglichkeit, einen Fremdenführer mitzubestellen.

 

§ 9 Gerichtsstand

1. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von OI (Berlin, Amtsgericht Berlin Charlottenburg).

 

Stand: 13.02.2020: sprachliche Verbesserungen

19.05.2018 (durchgesehen, kleine Fehlerkorrekturen)

(zuvor: 08.07.2017, 11.07.2015 und 22.05.2015)

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