Touristik-Glossar, Teil 2

Homepage » Benutzerhinweise » Glossar Touristik » Glossar Touristik 2

Das Touristik-Glossar ist inzwischen so umfangreich geworden, dass die maximal mögliche Länge überschritten wurde. Daher lege ich hier eine zweite Datei für meine Begriffs-Sammlung an, Glossar, Teil 2.

***

 

 

Verkehrsträger

Die Grundfunktion der Verkehrsunternehmen ist es, eine Beförderungs- bzw. eine Transportleistung zu erbringen. Beförderungsunternehmen können sich im Rahmen ihres Angebotes an einer regelmäßigen, öffentlichen und planmäßigen Linienbeförderung oder einer eher unplanmäßigen und bedarfsorientierten Gelegenheitsbeförderung (touristischer Verkehr) ausrichten. Die generellen Vorteile des Linien- und mit Einschränkung auch des Gelegenheitsverkehrs gegenüber dem Individualverkehr bestehen in der Tatsache, dass diese:

- allen Personen zugänglich sind (Öffentlichkeit),

- keine besondere Nutzungsbefähigung voraussetzen,

- Sicherheit, Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit durch Planung und Organisation gewährleisten,

- umweltschonend durch niedrigere Umweltbelastung und Ressourceneinsparung sind,

- sinnvolle Nutzung der verfügbaren Frei- und Reisezeit ermöglichen,

- zur Reduzierung des Reiserisikos beitragen.

(aus: Berg: Tourismusmanagement, 2. aktualisierte Auflage, 2008, S. 236)

Vermittlungsleistung

Vermittlugnsleistungen im Bereich der Touristik sind selbständige Leistungen, die darin bestehen, dass das Reisebüro für Reiseveranstalter/Leistungsträger auf den Kunden mit dem Ziel einwirkt, einen Reise-, Beförderungs,- Beherbergungs-, Versicherungsvertrag usw. zustande zu bringen. Die Vermittlungsleistung kann gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungsträger, der eine Leistung bewirken soll, und auch gegenüber dem Kunden, der eine Leistung empfangen soll, erfolgen.

Verpflegungsarten

Eine Übersicht befindet sich beim Deutschen Tourismusverband:

http://www.deutschertourismusverband.de/service/touristische-informationsnorm-tin/definitionen/verpflegungsarten.html

In Reiseangeboten (ohne Vollverpflegung [im Grundpreis] während der gesamten angebotenen Reise) können Ihnen auf dieser Website (als ausgewiesene Inklusivleistungen) diese Abkürzungen begegnen:

F = Frühstück. M = Mittagessen. P = Picknick. A = Abendessen.

Vertriebsstellen

Vertriebsstelle beim Vertrieb von Reisen und Reiseleistungen im Sinne von § 651b Abs. 1 BGB sind gemäß der Legaldefinition von § 651b Abs. 2 S. 1 BGB
    1.     unbewegliche und bewegliche Gewerberäume,
    2.     Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr und ähnliche Online-Verkaufsplattformen,
    3.     Telefondienste.

Wird bei mehreren Webseiten und ähnlichen Online-Verkaufsplattformen nach Satz 1 Nummer 2 der Anschein eines einheitlichen Auftritts begründet, handelt es sich um eine Vertriebsstelle (§ 651b Abs. 2 S. 2 BGB).

VFR

Visit Friends & Relatives. Spezialtarif bei Fluggesellschaften: Ethno-Tarif.

Gilt für Reisende, die in dem Land, wohin der Flug geht, geboren wurden. Verwandte- und Freunde-Besuche. Er bietet bessere Bedingungen. Statt ein Freigepäck 2.

Fluggesellschaften, die das bieten, sind z.B. Turkish Airlines für Türken, Air Astana für Kasachen, Vietnam Airlines für Vietnammesen

Visum

Das Visum ist die Dokumentation der Einreise- und Aufenthaltserlaubnis in ein Land (für einen Ausländer
oder Staatenlosen), die auf Papier dokumentiert wird, regelmäßig in einem Reisepass. (Davon gibt es
wenige Ausnahmen).

Hierzu gibt es auf Ost im Puls eine Seite mit Fragen+Antworten und eine Serie in Bezug auf die Russische Föderation, auf die verwiesen wird, in der Überblick gegeben wird und in die Details gegangen wird:

Visum, Überblick und Visaarten

https://www.ost-impuls.de/archives/209-Russisches-Visum-Teil-1-UEbersicht-Arten-des-Visums.html

Visumeinladung

https://www.ost-impuls.de/index.php?archives/209-Russisches-Visum-Teil-1-UEbersicht-Arten-desVisums.html&serendipity[entrypage]=3

Registrierung

https://www.ost-impuls.de/archives/236-Russisches-Visum-Teil-5-Registrierungen.html

Privateinladung

https://www.ost-impuls.de/archives/213-Russisches-Visum-Teil-2-Die-Privateinladung.html


Vollpension

Eine ->Verpflegungsart, die ein Frühstück und zwei volle Mahlzeiten umfasst, davon mindestens eine
warme Mahlzeit