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Fragen und Antworten zur Visumbeschaffung

Ost Impuls. Reisen - Service - Länderkunde

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Russland-Visa FAQ

Homepage » Benutzerhinweise » faq » FAQ Visa

Ein schneller Überblick für eine Übertragung Ihrer Visaangelegenheiten auf Ost Impuls.

(Stand: 20.09.2018)

F = Frage

A = Antwort

***

F Welche Arten von Visa gibt es?

A Dies wird in einem extra Artikel über Visaarten im Blog Ost im Puls beschrieben.

2017 wurde ein neues Visum eingeführt, das einen Aufenthalt bis zu 4 Monaten erlaubt. Die Bedingungen dazu sind noch nicht näher bekannt.

F Wie hoch sind die Visumgebühren?

A Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Bearbeitungsgebühren zur Ausstellung von Visen durch das Konsulat ist eine Vereinbarung zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union über die Erleichterung der Ausstellung von Visa, dort insbesondere Artikel 6, siehe hier: 

https://russische-botschaft.ru/wp-content/uploads/2017/01/Visagebühren-und-Antragsbearbeitungszeit.pdf

Danach dürfen Touristvisen 35,00 € kosten. Seitdem das Konsulat aber Aufgaben der Visumbearbeitung angefangen hat auf ein privates Unternehmen auszulagern, hat sich die Gebühr erhöht. Allerdings zieht diese Gebühr nunmehr eben jenes Unternehmen ein, welches Tätigkeiten für die Konsulate ausführt, die die Visumantragsbearbeitung betreffen. Diese Visumzentren werden von einem Unternehmen betrieben. Es erhebt in Deutschland für seine Tätigkeit 30,00 € und zieht auch die 35,00 € für das Konsulat ein. Die erhöhte Gebühr lässt sich nur vermeiden, wenn man den Online-Visumantrag selbst ausfüllt, dort als Abgabestelle das Konsulat einträgt und wenn man dann das Konsulat aufsucht. Dazu ist jedoch ein Termin erforderlich. Wenn man einen solchen nicht (rechtzeitig) erlangen kann, lässt sich die zusätzliche Gebühr nicht vermeiden. Reisebüros und Visumdienstleistern ist inzwischen der Zugang zu den Konsulaten Russlands in Deutschland versperrt worden. Das Auslagern der konsularischen Arbeit führt hier zu einem Verstoß gegen die Vereinbarung zwischen EU und Russland, wonach die Visumgebühr nur 35,00 € kosten darf. Die 30,00 €, die das Visumzentrum nimmt, sind tatsächlich auch Konsulatsgebühr, wurden aber nur umdeklariert, um damit die Tätigkeit des Visumzentrums als Dienstleistung zu rechtfertigen. Dieser Trick wurde notwendig, um den Bruch der Vereinbarung zu vertuschen.

Ausführlicher dazu siehe das Special von Ost Impuls: Das russische Visumzentrum ist eine Reaktion auf die Einführung von kommerziellen Visazentren in Russland für deutsche Konsulate.

 

F Wo sind Visumanträge abzugeben? Kann man sie postalisch an ein Konsulat zusenden?

A Es gibt in Deutschland sechs russische Generalkonsulate. Jedes ist für bestimmte Bundesländer zuständig. Die örtliche Zuständigkeit eines Konsulats richtet sich nach der Belegenheit der Wohnung des Antragstellers, in welchem Bundesland sich die (Haupt-)Wohnung befindet. Jeder kann aber auch seinen Antrag samt aller notwendigen Dokumente beim Visazentrum VFS Global (juristische Person: GmbH) einreichen. Das kostet aber  30,00 € mehr (von Januar 2013 bis Januar 2015 25,00 € [damals war es noch VHS Visum Service GmbH], seit Februar 2015 27,00 € und seit Anfang 2019 30,00 €).

Seit Januar 2013 sind Visumanträge für Teilnehmer von Gruppenreisen/Pauschalreisen (soweit nach der Belegenheit der Wohnung dieses Konsulat prinzipiell örtlich zuständig ist) nicht mehr im Berliner Generalkonsulat zu stellen. Ob das auch bei den fünf anderen Generalkonsulaten gilt, darüber muss man sich dort bzw. auf deren Website informieren. Wer nicht selbst zum Visumzentrum hinfahren will (2 Wege mindestens, siehe auch nachfolgende Frage), kann seine Antrags-Unterlagen bei Russlandspezialisten wie Ost Impuls oder Visumdienstleistern einsenden und sich hier gleichzeitig Hilfestellungen bekommen, wohingegen die russischen Konsulate telefonisch und per E-Mail nicht gut funktionieren.  Zugesandte Anträge werden von den Konsulaten nicht angenommen. Ost Impuls wird Ihre Visumantragsunterlagen für Sie zum Visumzetrum bringen, welches für das Russische Konsulat in Berlin arbeitet.

F Wer könnte mein Visum / unsere Visen beschaffen?

A Individualreisende können persönlich ihr Visum im Russischen Konsulat beantragen und erhalten, vorausgesetzt, dass sie überhaupt (rechtzeitig) einen Termin erhalten. Das russische Konsulat in Berlin nimmt jedoch keine Visumanträge an, die mit der Post kommen. Vereinzelt kann man den Visumantrag auch durch Vertreter bei einem russischen Generalkonsulat stellen lassen. Insofern gibt es aber Unterschiede von Konsulat zu Konsulat, welche Anforderungen an die Vertretung des Antragstellers gestellt werden. Einzelheiten über die Unterschiede der Regelungen zur Visumbeschaffung in diesem Artikel mit einem Link auf eine Vergleichsübersicht.

Reiseveranstalter/Reisebüros, die auf Russland spezialisiert sind, können für Sie die Antragsunterlagen im (selbst) so genannten "Visazentrum" (korrekte Bezeichnung wäre: Visumzentrum) abgeben, ohne dass sie dazu eine schriftliche Vollmacht als Nachweis vorlegen müssen, vorausgesetzt sie akzeptieren den Vertragstext, den ihnen das "Visazentrum" zur Akzeptanz vorgibt (und seit Mai 2018 auch: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, obwohl zwischen Visazentrum und Reisebüros kein Auftragsdatenverarbeitungs-Rechtsverhältnis besteht!). Gegenüber dem Visazentrum sind Reisebüros praktisch Boten der Antragsteller (=Kunden der Reisebüros). - Mitarbeiter im Visazentrum in Berlin (vermutlich auch in anderen deutschen Städten, weil sie vom gleichen Unternehmen VFS Global betrieben werden,)  jedoch betrachten sie, die Reisebüros und Visumdienstleister, - mangels Rechtskenntnisse - als Auftraggeber, wenn sie Anträge ihrer Kunden bringen. Sie betrachten also den Vorgang der Entgegennahme, Prüfung und Abgabe der Visumantragsunterlagen im Konsulat  (im Auftrag des russischen Konsulats) als zivilrechtliche Angelegenheit. Diese Rechtsansicht ist problematisch. Tatsächlich agiert das Visazentrum als "verlängerter Arm" des Konsulats, d.h. als deren Vertreter. Es handelt im Auftrag des russischen Konsulats, hat bestimmte behördliche Befugnisse übertragen bekommen durch einen Vertrag. Fehler im Visazentrum sind demzufolge dem Russischen Konsulat zuzurechnen. Das Russische Konsulat hat die Pflicht, das Visazentrum ständig zu überwachen, denn die Pflichten, die das Konsulat nach russischem Recht hat, dürfen nicht einfach auf privatrechtliche Subjekte abgegeben werden.

Durch diese Übertragung von Aufgaben, die bis 2013 allein von den russischen Konsulaten wahrgenommen wurden, auf privatrechtlich organisierte juristische Personen (dazu siehe Ost Impuls: Visumbeschaffung für Russland im Jahre 2013 - Was läuft jetzt anders?) sind einige rechtliche (Haftungs-)Probleme entstanden, die vom Visazentrum und natürlich auch von den Touristen/Antragstellern nicht wahrgenommen werden. Hierzu  dürfte es nur wenig Rechtsliteratur geben. Die VFS Global versucht sich ihrer Haftungsrisiken zu entziehen, indem es den Reisebüros und Visumspezialisten Verträge aufdrängt, in denen Haftungsrisiken zu ihren Gunsten geregelt werden und den Reisebüros Kosten und Arbeitsaufwand aufgedrängt werden, die in der betrieblichen Sphäre der Visazentren liegen.

Aus diesen Gründen wird Ost Impuls Sie eventuell um eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht bitten, falls VFS Global Probleme macht, weil Ost Impuls deren aufgedrängten Vertrag nicht akzeptiert. Es kam vor, das VFS Global versuchte, Ost Impuls (wie anderen Reisebüros) einen Vertrag aufzudrängen, der ein Auftragsdatenverarbeitugnsverhältnis regeln sollte. Dies benachteiligte Ost Impuls und war nicht zuvor von einem Rechtsanwalt geprüft worden. Der Inhaber von Ost Impuls hat darüber mit der Geschäftsführerin von VFS Global in Berlin gesprochen.

F Wenn ich mir selbst das Visum beschaffen will, brauche ich dann einen Termin oder kann ich ad hoc während der Öffnungszeiten kommen?

A Um den Antrag selbst im Russischen Konsulat in Berlin stellen zu können, braucht man eine Terminsvereinbarung (seit 2015). Den freien Termin muss man sich selbst über ein computergestütztes System auf einer Website des Konsulats suchen und auswählen. Dass das Konsulat Öffnungszeiten hat, heißt also noch nicht, dass Sie zu diesen hinein kommen; nur mit einem Termin. Doch kann es sein, dass Sie keinen Termin mehr rechtzeitig erhalten bzw. einen Termin erst sehr spät erhalten, so dass deswegen eventuell höhere Bearbeitungsgebühren des Konsulats (Expressbearbeitung) anfallen können. Das Konsulat bearbeitet aufgrund des Abstandes zwischen den festgesetzten Terminen vermutlich weniger Anträge als zu der Zeit, als noch keine Terminspflicht zur Visumbeantragung bestand.

Dann bleibt nur übrig, den Antrag im Visumantragszentrum VFS Global abzugeben, was mindestens 30,00 € Bearbeitungsgebühr (gegenüber der Beantragung im Konsulat: zusätzlich) kostet. Oder eben die Antragsunterlagen zu einem Russlandreisebüro bringen oder einsenden. Jenes wird selbstverständlich ein Entgelt für seine Dienstleistung verlangen.

Bei Fehlern im Visumantrag, die Ihnen unterlaufen, wird es schnell teurer, weil das Visumzentrum Gebühren für die Korrekturen verlangt (und letztendlich haben Sie dann vielleicht doch nichts gespart und hätten sich gleich an ein Reisebüro oder einen Visumdienstleister wenden können).

 

F Können auch Ausländer, die nicht aus der EU kommen, Visumanträge in Deutschland stellen?

A Für Antragssteller aus Drittländern (keine EU-Mitglieder) ist eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bzw. Meldebescheinigung/Meldebestätigung erforderlich, sonst muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

Quelle: Russisches Konsulat in Leipzig, Abruf am 20.10.2018

https://leipzig.mid.ru/de_DE/web/leipzig/allgemeine-information

F Kann ich mir Passbilder auch noch bei der Abgabe des Visumantrags fertigen lassen?

A Zum Visumantrag gehört auch die Abgabe von mindestens einem Passbild. Im Russischen Konsulat in der Behrenstraße in Berlin befindet sich ein Passbildautomat. Sie bekommen 4 Bilder für 6,00 €. Auch im Raum der VFS Global in Berlin befindet sich ein Passbildautomat.

Dennoch ist eine Beschaffung vom Fotografen sicherlich vorzuziehen, weil das Bild wahrscheinlich besser aussieht.

F Deckt eine Reiserücktrittsversicherung die schon für eine Reise verauslagten Kosten (Flug, Hotel, Bahn- oder Bustickets, bezahlte Exkursionen) ab, wenn das russische Konsulat meinen Visumantrag ablehnt, ich also nicht nach Russland einreisen darf und ich deswegen die Reise(dienstleistungen) storniere?

A Nein, regelmäßig übernehmen Versicherungen dieses Risiko nicht. Übrigens:Oft werden Sie eine Ablehnung gar nicht erst vom Russischen Konsulat erhalten, sondern eine mündliche Erklärung vom Visazentrum. Sie sollten auf eine schriftliche Begründung drängen. Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt und die Ablehnung des Antrags sollten Sie schriftlich erläutert bekommen, um dies eventuell anwaltlich prüfen lassen zu können (oder durch Ihre Versicherung, falls sie doch den Fall der Ablehnung des Visumantrags mit versichert). Eine Rückgabe Ihres Reisepasses (und weiterer Bestandteile Ihres Antrags) ohne Visum nur mit mündlicher Erklärung wird von Ost Impuls als unprofessionell betrachtet. Der Grund dafür liegt wiederum in dem Bemühen des Visazentrums, sich einer Haftung zu entziehen und Kosten und Arbeitsaufwand zu sparen. - Das sind die Konsequenzen der Auslagerung des Visumgeschäfts auf Private.

Wer deswegen zuerst sich um das Visum kümmern möchte, sollte aber wissen, dass zu den Antragsunterlagen eine Einladung gehört. Wer bei Hotels Zimmer bucht, kann von manchen Hotels eine Einladung erhalten, aber nur soweit diese mit Firmen kooperieren, die auf Visumunterstützung spezialisiert sind oder die selbst in Russland als Reiseveranstalter registriert sind. Einladungen erhält man von Reisebüros. Bei der Erstellung der Einladung fragen diese aber nach dem Hotel, in welchem die Kunden übernachten wollen.

Es besteht also manchmal eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen Hotelbuchung und hier entstehenden Kosten (bei Vorauszahlungspflicht) und Visumbeschaffung und dazu anfallenden Kosten.

F Im September 2014 (Rebecca Harms/Grüne) und 2016 waren deutsche Politiker am russischen Flughafen abgewiesen worden. Deutsche Mainstream-Medien berichteten darüber. Es hieß, diese Personen seien überrascht gewesen. Wenn es schwarze Listen gibt - Kann man sich vorher selbst informieren, ob man auf einer schwarzen Liste steht, also ob ein Einreiseverbot verhänt wurde?

A Ja. Die Datenbank ist online. Man kann hier eine Abfrage durchführen:

http://services.fms.gov.ru/info-service.htm?sid=3000

Damit nicht jeder sich über andere Personen informieren kann, müssen hier Daten des Ausweises mit Ausweisnummer, Herausgabedatum eingetragen werden.

F Wie beantragt Ost Impuls (= OI) ein Visum für Kunden?

A OI bietet an, für Deutsche Visa über die VHS Visahandling Service GmbH (seit Januar 2017) das Visabeantragungszentrum VFS Global in Berlin zu beschaffen; in besonderen Fällen stattdessen über VHS Visazentrum (Eilfälle); für Ausländer auf Anfrage. OI erspart Touristen dadurch die Wege ins Büro von VFS. VFS nimmt im Auftrage des Russischen Konsulats die Anträge entgegen (, soweit sie an den Antragsunterlagen nichts wesentliches auszusetzen haben) und gibt die Reisepässe mit den Visa (oder bei Ablehnung eben ohne) heraus. OI übernimmt die Kommunikation mit VFS und die notwendigen zwei Wege (in manchen Fällen auch drei, wenn Korrekturen notwendig sind).

F Woher beschafft OI die Visumeinladung?

A Die Einladung, die für ein Visum erforderlich ist, beschafft OI seinen Kunden mithilfe seiner russischen Partner in Russland. Die Einladenden sind verschiedene Subjekte. Welchen jener Partner Ost Impuls in Anspruch nimmt, hängt von der Art des benötigten Visums, dem Zweck der Russland-Reise und Ihrer Reiseroute oder der Dringlichkeit ab, sowie natürlich von den Beschaffungskosten. Einzelheiten werden Ihnen hier erläutert.

F Wie ist der Ablauf der Beschaffung einer Einladung?

A Der Ablauf wird hier erläutert.

F Kann man, wenn ein Visumantrag in einem Konsulat abgegeben, aber abgelehnt wurde, dann noch den Antrag bei einem anderen Konsulat stellen? Vielleicht ist man woanders weniger streng mit der Prüfung (der Einladungen, insbesondere für Geschäftsvisen; oder: der Einkommensnachweisen) ...

A Das wird nicht funktionieren (seit 2017). Denn am 16.10.2017 wurde das Verfahren zur Bearbeitung von Visumanträgen und Reisepässen an den Konsulaten geändert.

 Ab Mitte Oktober 2018 wird jeder Pass für die Ausstellung eines Visums, der an die Botschaft gebracht wird, mit "Prinjato" ("angenommen") versehen. Das Visazentrum schrieb hierzu eine Rundmail an Reisebüros. Darin heißt es weiter (in fehlerhaftem Deutsch, hier von OI korrigiert):

Wenn alles in Ordnung ist mit der Menge der Dokumente und eine Entscheidung getroffen wird, ein Visum auszugeben, dann wird ein Visum über den im Reisepass eingetragenen Stempel "Prinjato" aufgeklebt. Der Stempel befindet sich also unter dem eingeklebten Visum.

"Falls die Dokumente den Anforderungen nicht entsprechen und von der Botschaft nicht akzeptiert werden und der Antragsteller nicht die korrekten Dokumente zur Verfügung stellen kann (oder geben will) als auch in Fällen, in denen das Visum abgelehnt wird:

• Der Stempel "Prinjato" verbleibt im Reisepass.
• Alle dem Visumantrag beigefügten Dokumente werden zur Archivierung an die Botschaft geschickt.
• Der Betrag der Konsulargebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.

Zurück zur Frage: Wenn Sie den Antrag für die (gleiche beabsichtigte) Reise nach Rückerhalt des Reisepasses nun bei einem anderen Konsulat einreichen, wird es den Stempel sehen und nicht anders entscheiden als das zuerst angegangene.

Auch damit ist ein weiteres Schlupfloch geschlossen worden. In 2017 und 2018 sind die Prüfungen strenger gemacht worden. Anlass dazu könnte der diplomatische Umgang der deutschen Regierung mit Russland gewesen sein. Deutschland fehlt hier Souveränität, agiert nach den Wünschen der USA und Großbritanniens und zerstört dabei mehr und mehr die guten Beziehungen. Darunter leiden dann deutsche Unternehmer und Touristen...

Insbesondere wird es diese Umgehungspraxis bei der Erteilung von Geschäftsvisen mit billigen Einladungen, die sehr schnell organisiert wurden, gegeben haben. Jetzt müssen Reisebüros vorsichtiger sein, wenn sie damit werben, schnell und günstig Einladungen für Anträge zur Erteilung von Geschäftsvisen beschaffen zu können. Diese neue Praxis hat sich vielleicht noch nicht bis zu den russischen Anbietern von Geschäftsvisumeinladungen herumgesprochen.

F Wie sind die Regeln der Registrierung nach Einreise in Russland?

A Auch hierzu gibt es einen speziellen Artikel im Blog Ost im Puls. Ost Impuls kann mithilfe seiner Partner bei der Beschaffung von Registrierungen für Moskau und St. Petersburg eventuell helfen. Aber auch hier wurden von den russischen Behörden die Bedingungen verschärft, wesewegen einige russische Reisebüros hier insoweit nun von diesem Service der Beschaffung von Registrierungen Abstand genommen haben: Nur noch, wenn über sie das Hotelzimmer gebucht wird.

F Muss man, wenn man über ein Geschäftsvisum verfügt und das zweite oder dritte Mal einreist, sich dann jeweils neu registrieren?

A Ja, bei jeder Einreise, die länger als sieben Werktage dauert, muss man sich wieder registrieren, innerhalb der ersten 7 Werktage nach Einreise. Schläft man im Hotel, registriert das Hotel Sie, ohne dass Sie danach fragen müssen. (Es sei denn es hat keine Lizenz zur Registrierung [Hostel? Airbnb?])

F Wie lange darf man sich als Inhaber eines Geschäftsvisums in Russland am Stück aufhalten?

A Pro Jahr darf man sich nicht länger als 180 Tage in Russland aufhalten, also etwa nur maximal die Hälfte der Zeit, für die das Geschäftsvisum gilt. Am Stück, d.h. ohne zwischenzeitliche Ausreise, darf man sich nur maximal 90 Tage in Russland aufhalten. Um also auf die maximalen 180 Tage zu kommen, müssen Sie zumindest einmal ausgereist sein.

F Muss man die einladende Firma kennen?

A Diese Frage zielt auf Geschäftsvisa. Es gibt durchaus Qualitätsunterschiede im Visumbeschaffungsgeschäft. Ein Qualitätskriterium ist die korrekte, ausreichende Information.

Sie sollten eine Belehrung über die einladende Firma bekommen, die im Visum eingetragen ist. Wenn Sie diese Firma nicht kennen und nicht kontaktieren können, könnten Sie mit Grenzbeamten Ärger bekommen. Bei Billiganbietern bekommen Sie häufig keine Informationen über die einladende Firma. Und bei Einladungen, die binnen 24 Stunden beschafft werden.

[Ergänzung September 2017: Das Berliner Konsulat prüft jetzt sehr streng die Einladung für Geschäftsvisen. Es muss eine Beziehung zwischen einladendem Subjekt und Antragsteller bestehen. Das Konsulat fragt also nach dem Warum der Einladung. Die Ablehnungsqoute ist laut Auskunft einer Mitarbeiterin des VFS Global in Berlin sehr hoch, über 50 %. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um eine für das Konsulat glaubhafte Legende zu bemühen und einen geeignetes Subjekt als Einladender zu suchen und Kontakte dorthin aufzunehmen.]

F Wie verhält es sich mit den Unterschriften auf den Visumanträgen bei minderjährigen Kindern? Unterschreiben die Kinder oder deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

A Hier liegen unterschiedliche Erfahrungen vor. Ost Impuls rief am 19.09.2018 im russischen Konsulat an, um zu fragen. Die Person, die sich meldete, tat das weder unter Nennung ihres Familiennamens noch ihrer Funktion und klang sehr jung. Sie zeigte sich auch nicht sicher und musste sich intern bei Kollegen erkunden. Die Antwort war dann: Für Kinder unterschreibt ein Elternteil den Visumantrag für das Kind.

Die eigene Erfahrung aus dem Frühjahr 2018 war im Kontrast dazu. 3 Kinder, das älteste 18, die beiden anderen minderjährig. Alle drei unterschrieben ihren Antrag selbst. Die Anträge wurden im Visumzentrum so angenommen und der Kunde bekam die Visen für sich und seine Familie. In den Reisepässen der Kinder standen auch schon deren Unterschrift.

In einem anderen Falle hatte OI auch einen Reisepass eines 9-jährigen Kindes, in welchem die Unterschrift des Kindes fehlt. Dieser Unterschied spielt aber keine Rolle für die Frage, denn das richtet sich nach deutschem Recht, erklärte die junge Frau vom russischen Konsulat telefonisch.

Möglicherweise werden also beide Varianten akzeptiert. Sicherheitshalber kann man zur Vermeidung von Verzögerungen der Visumbearbeitung 2 mal den Visumantrag für ein Kind ausdrucken und 1x das Kind unterschreiben lassen, und die andere Version unterschreibt ein Elternteil. Nur bei Kleinkindern, die noch nicht in der Schule sind und sowieso nicht schreiben können, erübrigt sich das offensichtlich.

Ein Sonderfall sind Scheidungen, wenn die Eltern getrennt leben und ein Elternteil mit dem Kind / den Kindern nach Russland reisen will. Das andere Elternteil sollte eigentlich darüber informiert werden, so dass es Sinn macht, hier eine Zustimmung des Elternteils zu verlangen, bei welchem das Kind sich nicht befindet.

Ein solcher Fall kam bei Ost Impuls noch nicht vor.

Hier ein Verweis auf ein Forum, in welchem sich Betroffene darüber austauschen:

https://forum.isuv.de/index.php?thread/59080-unterschrift-visum-u-a/

***

Auf den Seiten dieser Website gibt es sehr umfangreiche Informationen zum Thema Russland-Visum. Wenn Sie Ihre Fragen dort nicht beantwortet finden, schreiben Sie Ihre Frage ins Kontaktformular!

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