Kurz vor und nach dem Jahreswechsel 2012/2013 hatte ich mich mit einigen Fragen zu den Änderungen im Visumerteilungsverfahren beschäftigt und habe vor kurzem auch meine älteren Beiträge zur Visumbeschaffung im Blog aktualisiert. Dabei kam mir die Idee, die Websites der russischen Konsulate miteinander zu vergleichen, sie daraufhin zu untersuchen, ob inhaltlich divergierende Angaben gemacht werden, ob die Anforderungen an die Visumbeantragung uneinheitlich geregelt sind. Damit will ich mit Unsicherheiten aufräumen, die immer wieder auf Websites auftauchen, die über das Russland-Visum belehren. Das Problem ist, dass Websites nicht (zeitnah) aktualisiert werden. Das trifft z.B. auf die Website des Honorarkonsuls in Stuttgart zu (http://www.honorarkonsulatrussland.de/visafragen/).
Ein Problem-Beispiel hierfür ist, wie lange der Reisepass zum Ende der Gültigkeit des zu beantragenden Visums noch gültig sein muss - sechs oder nur drei Monate?
Die Antworten zu dieser und anderen Fragen gebe ich in meiner Vergleichstabelle. Sie ist noch nicht vollständig. Ich werde sie allmählich ergänzen. Man findet auch nicht auf jeder Website alle Antworten. In solchen Fällen würde ich davon ausgehen, dass das gilt, was auf der Website des Generalkonsulats Berlin steht, aber dann mich an Ihrer Stelle beim zuständigen Konsulat persönlich erkundigen.
Geändert haben sich die Prozesse an den russischen Konsulaten auch für diejenigen, die in Deutschland mit sowohl der russischen als auch der deutschen Staatsbürgerschaft leben, die in der Umgangssprache so genannten Spätaussiedler. Für sie läuft die (Neu-)beantragung eines russischen Passes jetzt auch anders. Zum Beispiel verweist das Konsulat in Frankfurt am Main diese jetzt an die Area Europe GmbH in Griesheim, sich dort zunächst einen Termin zu besorgen. Also auch diese Antragsteller sind vom Outsourcing an den russischen Generalkonsulaten betroffen. Diese Gruppe ist in meiner Vergleichstabelle nicht berücksichtigt. Denn schließlich haben Russland-Reisende aus dieser Gruppe ihren russischen Reisepass für die Einreise nach Russland zu benutzen, wird auf der Website (mindestens) eines Konsulats erklärt.
Übersicht
1. Antragsformular online ausfüllen
2. Der Ort der Antragsabgabe - das vorgeschaltete Visumzentrum
a) Übergangsfrist
b) Was denn nun? VHS obligatorisch oder nicht?
3. Antragstellung - ein Vergleich zwischen den russischen Generalkonsulaten in Deutschland
4. Hilfe durch Visumdienstleister - was ändert sich?
(5. Besonderheiten einzelner Konsulate)
6. Nachtrag: Biometrische Datenerfassung: Fingerabdrücke
1. Antragsformular online ausfüllen
Seit dem Jahreswechsel 2012 - 2013 ist der Visumantrag im Internet zu schreiben, auf der Website des russischen Außenministeriums.
Man sieht beim Beantworten der Fragen nie das gesamte Formular, denn das Formular ist in mehreren Schritten, über mehrere Seiten auszufüllen, wobei jede Seite vom Server des Außenministeriums gespeichert wird. An solchen Stellen kann man später mit dem Ausfüllen fortsetzen. Das macht Sinn, weil es häufig dazu kommen wird, dass benötigte Informationen während des Ausfüllens nicht zur Hand sind. Das Ausfüllen muss man aber zügig vornehmen, sonst fliegt man aus dem Prozess der Online-Antragstellung heraus und muss von vorn anfangen.
Zunächst fiel mir bei der Beschäftigung mit diesem Antragsformular auf, dass der Text, den man auswählen kann, wo es Auswahlalternativen gibt, und der Text, der jeweils die einzelnen Fragen zeigt, nicht vollständig in deutsch vorhanden ist. Es ist ein Mischmasch aus deutscher und englischer Sprache.
Das bedeutet aber dann für diejenigen ein Erschwernis, wenn nicht gar eine Barriere, die kein Englisch beherrschen.
Sie müssen aber später den Antrag ausdrucken und unterschreiben. Daher kann auch niemand aus der Ferne den elektronischen Antrag für sie ausfüllen (es sei denn, mit sogenanntem Remote-Zugriff. Den einzurichten dazu gehören fortgeschrittene Computerkenntnisse.); wenn, dann müsste das ausgefüllte und ausgedruckte Formular erst an den nicht des Englischen mächtigen Antragsteller zugesendet werden. Das wäre umständlich.
[Korrektur/Ergänzungen, 05.05.2016: Das Ausfüllen des Online-Antrags kann ein Reisebüro für seine Kunden oder das VHS Visazentrum für Russlandreisende/Individualreisende übernehmen; natürlich nicht gratis. Kommt der Russlandreisende selbst zum Visazentrum oder Reisebüro, um seine Antragsunterlagen abzugeben, kann er dann das Formular unterschreiben. Wenn nicht, muss es ihm zur Unterschrift zugesandt werden.
Für das Formular vergibt das System eine Nummer. Damit und mit einem zu vergebenen Passwort kann man die Antragsbearbeitung später fortsetzen.
Ich rate dazu, mit dem Ausfüllen des Antrags erst dann zu beginnen, wenn man die Unterlagen zusammengetragen hat, also insbesondere die Einladung erhalten hat, die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen eines Auslandsreisekrankenversicherungsvertrags mit der Policen-Nummer und den Nachweis der Rückkehrwilligkeit. Aus diesen Unterlagen ergeben sich Informationen, die man zum Ausfüllen des Visumantragsformulars benötigt.
Das Ausfüllen dem Russland-Reisebüro oder Visumdienstleister zu überlassen, ist sogar empfehlenswert für Russlandreisende. Wenn Russland-Unerfahrene das Formular selbst [zum ersten Mal] auszufüllen versuchen, kommt es häufig dazu, dass sie doch Fragen an ihr Reisebüro stellen, den Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ausfüllen. Dies führt regelmäßig zu einem Mehraufwand infolge der Unerfahrenheit und kostet Zeit. Dies kann dann dazu führen, dass anstatt der Gebühren für eine Standardbearbeitung Gebühren für eine Expressbearbeitung (Konsulat: 35,00 €, VHS Visazentrum: 30,00 € mehr) fällig werden.]
Da ich aber auch schon auf der Website eines Konsulats eine Erläuterung gesehen habe, wonach der Antrag in russischer oder englischer Schrift auszufüllen ist (ist auch im Berliner Generalkonsulat zu lesen), nehme ich an, man ist hier auf gutem Wege und wird den Rest des Online-Formulars auch bald noch vollständig ins Deutsche übersetzt bekommen. Diesbezüglich fehlt(e) es anscheinend an Abstimmung zwischen dem Russischen Außenministerium und den Konsulaten (von wegen: Auszufüllen in russisch oder englisch).
Das Ausfüllen des Formulars geht jetzt nach meinem Eindruck leichter als das Ausfüllen des Papierformulars. Bei einem Schreibfehler muss man nicht mehr mit einem neuen Blatt Papier beginnen. Probleme der Konsulatsmitarbeiter mit der Lesbarkeit von mit Hand geschriebener Schrift fallen weg. Auch die Schreibhemmung bei Formularen wird wegen der leichten Korrekturmöglichkeit gesenkt, was dazu führen kann, dass man den Antrag vielleicht schneller ausfüllen kann.
Antrag auf mobilen Geräten ausfüllen?
Fraglich ist, ob das Formular sich auch mit Tablet-PCs oder sogar auch mit Smartphones ausfüllen lässt. Das kann ich nicht testen. Für eine Testserie bräuchte man viel Zeit, viele verschiedene Geräte, wobei ein Gerät immer auch mit verschiedener Software zu testen wäre. Jedenfalls sind Smartphones allgemein schlechter vor Trojanern abgesichert als Computer, so dass bei deren Nutzung die abstrakte Gefahr größer ist, dass Cracker diese Informationen über die Einreisepläne nach Russland erhalten. Oder böswillige Apps für Smartphones. Wenn das Ausfüllen an mobilen Kleingeräten aber prinzipiell geht, ist ein Problem auch die Aufbewahrung ihres Benutzernamens und Passwortes für die Website des russischen Außenministeriums auf dem Smartphone, wenn sie dieses auch nach Russland mitnehmen - und verlieren sollten. Sie brauchen unbedingt einen sicheren Passwort-Safe. Passwort-Manager-Programme für Android-Smartphones (und Tablet-PCs) sind problematisch.
Nachweis der Behauptung/Vertiefungshinweis: Android - Zwischenablage öffnet Dieben die Tür
Smartphones sind in ihrer Funktionalität gegenüber Desktop-PCs eingeschränkt. Hier geht Komfort der Bedienung (Bedienbarkeit) vor Sicherheit - hinsichtlich der Apps (Programme). Daher sollte der Online-Antrag zu Hause am Desktop-PC ausgefüllt werden oder am Notebook, das während der Russland-Reise zu Hause bleibt.
Das Risiko eines Schadens als Folge des Ausfüllens des Visumantragsformulars im Internet mittels eines Smartphones oder Tablet-PCs mag Touristen klein erscheinen. Jedenfalls werden solche Wahrscheinlichkeiten erst durch den Internetzwang für die Antragstellung geschafffen. Auch Geschäftsreisende können sich dem nicht entziehen. Unternehmen müssen schärfere Sicherheitsvorkehrungen treffen, da die Verantwortlichkeiten für wahrscheinliche Schäden gegenüber Dritte viel weiter reichen.
Mehr hier zu Sicherheitsvorkehrungen für eine Russlandreise.
2. Der Ort der Antragsabgabe - das vorgeschaltete Visumzentrum
Es gibt zwei Ausgabeorte für die Reisepässe mit einem Visum. Das - jeweils örtlich zuständige - Generalkonsulat oder die - örtlich zuständige - Visahandling Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
a) Übergangsfrist
Es sind im November 2012 in den Städten Deutschlands, in denen sich russische Generalkonsulate befinden, Büros zur Abgabe von Visumanträgen und Ausgabe der Visen eingerichtet worden, die rechtlich keine Außenstellen der Konsulate sind, sondern von einer privatrechtlich geführten Gesellschaft betrieben werden, der Visahandling Service GmbH. Darüber und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen hatte ich berichtet. Es war vorgesehen und entsprechend auf der Website des Berliner Konsulats (und auch denen der anderen Konsulate) erklärt worden, dass zukünftig die Anträge nur noch bei der VHS abgegeben werden können.
In der Übergangsphase von einigen Wochen (in Berlin: vom 8. November 2012 bis 8. Januar 2013 in Leipzig vom 15. November 2012 bis 8. Januar 2013) durfte man sich zunächst aussuchen, ob man wie bisher den Antrag im Konsulat stellt, ohne Termin. Währenddessen ist aber bereits auf den Websites verschiedener russischer Konsulate angekündigt gewesen, dass ab 8. Januar 2013 (Berlin) Anträge nur noch im Visumzentrum gestellt werden dürfen. In der Übergangszeit war kein Termin notwendig, um in das Visumzentrum in Berlin eingelassen zu werden und den Antrag abzugeben.
In der 3. Januarwoche 2013 habe ich die Erklärung auf der Website des russischen Konsulats in Berlin entdeckt, dass man für eine Antragstellung obligatorisch einen Termin braucht. Den muss man sich vom Visumzentrum geben lassen, hieß es. Telefonisch kostet das 1,86 € pro Minute. Dazu gleich mehr.
b) Was denn nun? VHS obligatorisch oder nicht?
Außerdem habe ich aber auch entdeckt, dass das Berliner Generalkonsulat auf seiner Website schreibt, dass ein Antrag jetzt immer noch bei ihm gestellt werden kann. Dieser Satz fehlte noch im November und Dezember 2012. Vorher war verlautbart worden, dass das Konsulat keine Anträge mehr selbst direkt von Touristen annimmt. Hier hat man also zurückgerudert.
Ein Zeichen der Unsicherheit bei der Einführung neuer Abläufe bzw. ein Zeichen von mangelnder Koordination.
Entscheidungsbefugte Personen scheinen zunächst nicht das Visaerleichterungsabkommen bzw. den Visakodex der EU studiert zu haben. Denn dort ist vorgesehen, dass russische Antragsteller nicht gezwungen sind, ihren Antrag bei den neu einzurichtenden Visumzentren der deutschen Konsulate abzugeben. Aber sie müssen (mussten) sich einen Termin beschaffen.
Ausnahme: Sie überlassen die Visumbeschaffung einem Russland-Reisebüro oder einem Visumdienstleister.
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