Innerhalb des letzten Jahrzehnts sind die Verbraucherschutzrechte für Reisende in vielen Ländern durch internationale Abkommen und durch Gesetzgebung in der Europäischen Union umfangreich gestärkt worden. Ich gebe hier einen Überblick.
Die wohl wichtigsten multilateralen internationalen Abkommen sind:
- Chikagoer Abkommen
- Warschauer Abkommen
- Montrealer Abkommen
Die ersten beiden Abkommen sind schon weit älter als zehn Jahre, die dort vereinbarten Rechte gingen aber schließlich auch im Montrealer Abkommen mit ein. Die Fluggastrechte gelten auf Linien- und Charterflügen sowohl für Fluggesellschaften mit vollem Bordservice als auch für Billigfluggesellschaften.
Im Folgenden gehe ich auch darauf ein, inwieweit Russland und die GUS-Länder solche multilateralen Abkommen unterzeichnet haben, damit Sie erfahren, inwiefern Sie bei Reisen in den Osten, insbesondere als Fluggast, eingeschränkte Rechte haben oder Rechte schwer werden durchsetzen können.
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