Bevor mich die Antwort auf meine Anfrage beim Deutschen Auswärtigen Amt nach Änderungsvereinbarungen zum Abkommen zur Visaerleichterung zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft erreicht, habe ich jetzt herausgefunden, dass Deutschland in Moskau gerade ein Zentrum zur Annahme und Ausgabe von Schengen-Visen an russische Bürger zugelassen hat, welches in wenigen Tagen seine Arbeit aufnimmt. Wegen Umstellung der damit zugleich eingeführten neuen Visumbearbeitungs-Software bleibt das deutsche Konsulat vom 7. bis 11. Januar 2013 geschlossen, wird auf der Website der deutschen Vertretungen in Russland verlautbart. Die Bearbeitung von Visumanträgen während dieser Zeit ist nicht möglich. Am 14. Januar 2013 eröffnet dann das "Antragszentrum" in Moskau, das im Auftrage Deutschlands (bzw. der Deutschen Botschaft in Moskau) sich um die Visumanträge russischer Bürger kümmert.
Und eben jenes Zentrum (Name und Adresse siehe unten) zieht nicht nur die konsularischen Visagebühren ein, sondern verlangt darüber hinaus eine Gebühr für seine Tätigkeit von den russischen Antragstellern.
Das deutsche Konsulat in Nowosibirsk schließt dagegen vom 28. bis 30. Januar 2013 außerordentlich wegen der Umstellung der Software. Und so gehts reihum. In Jekaterinburg wird das kommerzielle Visum-Antragszentrum zum 1. Februar 2013 eröffnet, heißt es auf der Website des Konsulats in Jekaterinburg. Aus Kaliningrad gibt es noch keine entsprechende Ankündigung.
Die deutschen Konsulate sind überlastet. Die Visumerteilungspraxis an Russen ist europarechtswidrig.
Die russischen Neuerungen im Visumerteilungsgeschäft in Deutschland sind demzufolge eine Reaktion im Rahmen des im staatlichen Visumerteilungsgeschäft vollführten Prinzips der Gegenseitigkeit, also eine "Operation Payback". Über die Ziele und Absichten im Zusammenhang mit den Eröffnungen der Visazentren bzw. Antragszentren möchte ich im folgenden reflektieren und ein paar Rechtsfragen aufwerfen.
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