Oder hat das Gericht in dubio pro reo Unzurechnungsfähigkeit wegen Suffs zugebilligt, ohne gleichzeitig wegen Fahrens unter Alkoholeinflusses verurteilen zu können, weil ja der Alkoholtest fehlt? Laut der Meldung soll der Totfahrer eine Alkoholfahne gehabt haben und sich dem von den Polizisten beabsichtigten Alkoholtest unter Verweis auf seinen Diplomatenausweis entzogen haben. Oder sagen wir so: Die schlecht bezahlten Polizisten (bzw. ihr Vorgesetzter, falls sie einen solchen noch telefonisch gefragt haben sollten) hatten nicht genug Mumm in der Hose, den Alkoholtest vorzunehmen.
[Ergänzung, 30.11.2013: Jetzt habe ich auf Youtube ein Video mit Aufzeichnungen der Fernsehnachrichten über diesen Fall gesehen. Danach hat der Todesfahrer der am Unfallort anwesenden Polizei erklärt, er beherrsche kein Russisch und hat sich in dem Porsche Cayenne eingeschlossen, bis der deutsche Konsul kam und ihn abholte. (Erst) heute berichtet Heise, dass die Klage, mit der er gegen die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts vorgehen wollte, weil sein Name in den Medien genannt worden ist, von der 3. Kammer des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen worden ist, nämlich mit Beschlüssen vom 7. August 2013 und 23. September 2013 (Az.: 3 U 71/13). Das hier verlinkte Youtube-Video muss daher nicht von Google gelöscht werden, weil es in dem Zeitpunkt, in welchem es auf Youtube hochgeladen worden war, noch aktuell war und die Medien haben Anspruch auf aktuelle Berichterstattung von öffentlichem Interesse. Der ehemalige Botschaftslehrer müsse sich die Namensnennung gefallen lassen, weil das öffentliche Interesse an der Berichterstattung schwerer wiege. Der Name dieses Mannes wird im Video mehrfach genannt. Inzwischen soll er seinen Namen geändert haben. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die in den Nachrichten gezeigten Fotos vom Täter schon älter sind und er heute anders aussieht.
Der Kläger hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Aktenzeichen BGH VI ZR 472/13. Auf Heise findet man den Link zur Pressemeldung des OLG Hamm, in der die Begründung der Beschlüsse zusammengefasst dargestellt wird.]
Na toll! Wie weit darf die Immunität von Diplomaten gehen? Es ist eine rechtsphilosophische Frage, eine moralische Frage. Was muss passieren, damit ein Diplomat, der Straftaten in dem Ausland begeht, für den sein Diplomatenausweis gilt, von der Polizei festgenommen werden darf und Beweismittel bei oder von ihm gesichert werden dürfen? Wenn er mit einer scharfen Bombe angetroffen wird? Im deutschen Strafrecht werden Gegenstände auch als Waffen eingestuft, die zweckwidrig gegen die Gesundheit und das Leben von Menschen verwendet werden. Das trifft unter Umständen insbesondere auch auf Autos zu. Wenn ein Diplomat mit einer Schusswaffe in der Hand bei einer frischen Leiche angetroffen wird, wird die Polizei ihn doch wohl festnehmen und in Untersuchungshaft nehmen dürfen? Dann muss das Festnahmegebot auch gelten, wenn er mit einem Porsche Geländewagen zwei Menschen umgefahren, meterweit mitgeschleift hat und er offensichtlich mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist.
Dieser Mann, von dem es heißt, er sei ein 32-jähriger Lehrer, konnte sich der Beweissicherung (Alkoholtest, Feststellung der Fahrtauglichkeit, Beschuldigtenbefragung) entziehen und im Strafverfahren vor dem deutschen Gericht fehlen jetzt die Tatsachen. [Nachtrag 19.11.2009: An sich fehlten die Tatsachen nicht, denn die russische Staatsanwaltschaft hat sie dem Amtsgericht Münster überliefert. Nur verwertet wurden sie nur dürftig.]
Den Zweck einer so weitgehenden Immunität muss man mir erklären. Was rechtfertigt die Einräumung eines Rechts zur Missachtung von Menschenleben durch Diplomaten während ihres Auslandsaufenthalts, und das auch, wo ein Bezug zu ihrer offiziellen Funktion (hier Lehrer) fehlt? Darauf läuft es doch hinaus, wenn ein Diplomat bei der Begehung einer Straftat angetroffen wird, aber nicht zur Sicherung des Strafanspruchs des Staates, in dem die Tat begangen wurde, festgehalten werden kann. Solche Fragen nach der Grenze bestimmter polizeilicher Untersuchungsmaßnahmen begegnen uns heute doch häufig, z.B. Thema beim großen Lauschangriff. Da muss häufig auch recht schnell von der Polizei unter Abwägung der Rechtsgüter entschieden werden. Und so sollte ein Polizist geschult sein, wie er mit Diplomaten umgeht, die schwere Straftaten begehen.
Man müsste sich mal anschauen, wie das Abkommen über die Immunität von Diplomaten zustande kam. Sind sie national demokratisch legitim zustande gekommen? Ich sehe hier eine große Bruchstelle im Gefüge eines Staates, dessen Politiker seine Rechtsstaatlichkeit gern betonen und Politiker anderer Länder zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ermahnen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz (zugleich deutsches Grundrecht, Artikel 3 GG) wird hier mit dem Wiener Abkommen missachtet. Nämlich wenn der deutsche Staat ausländische Diplomaten nicht strafrechtlich verfolgt, die Straftaten gegen deutsche Inländer begehen.
Artikel 29 der Wiener UN-Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II, S. 958) lautet:
"Die Person des Diplomaten ist unverletzlich. Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art. Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Massnahmen, um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern."
Dann ist so ein Diplomat ja das perfekte Mordwerkzeug eines Staates bzw. für Machthaber in einem Staat. Diplomaten, die diesen besonderen Schutz erhalten, und Menschen, die sie lenken können wie ein Schachspieler seine Holzfiguren, stehen damit über dem Recht nicht nur ihres eigenen (Versende-)Staates, sondern auch des Staates, in dem sie agieren.
Wenn also Vertreter von Staaten solche grenzenlosen Handlungsbefugnisse für ihre ausgesuchten Leute multilateral vereinbaren, dann verzichten sie bewusst zugunsten ihrer Einflussmöglichkeiten in den Mitgliedsländern eines solchen Abkommens auf die Einhaltung der selbst aufgestellten verfassungsrechtlichen Grundsätze im eigenen Lande. Da auch in Russland die fahrlässige Körperverletzung (mit Todesfolge) und fahrlässige Tötung eine Straftat darstellen, Alkohol am Steuer verboten ist und Straßen mit Zebrastreifen nicht für Geschwindigkeiten von 100 Kilometer pro Stunde zugelassen sind, hätten die Polizisten den Deutschen festnehmen müssen, wo die mehrfache Straftat offensichtlich nicht von Russen provoziert worden ist.
Etwa zur gleichen Tatzeit (November 2008) hat in Petropawlowsk (Kamtschatka) ein Inspektor der Verkehrspolizei alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Menschen umgefahren. Einer starb, der andere Mensch überlebte. Der Polizist wurde im August dieses Jahres zu einer Strafe von 2 Jahren Lagerhaft (ohne Bewährung), Führerscheinentzug für 2 Jahre und zu einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 1.400 € verurteilt, meldet Russland Aktuell am 27. August 2009.
Nun sieht das Wiener UN-Abkommen in § 31 Abs. 1 weiter vor:
"Der Diplomat genießt Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. Ferner steht ihm Immunität von dessen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu; ausgenommen hiervon sind folgende Fälle: ..."
- Die Ausnahmen sind in diesem Zusammenhang irrelevant.
Doch nach Absatz 4 befreit die Immunität des Diplomaten von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaats nicht von der Gerichtsbarkeit des Entsendestaats. Und hier sieht es so aus, als hätten die Richter des Gerichts in Münster jetzt versagt. Ein Jahr Haft auf Bewährung, ein Monat Fahrverbot und 5.000 Euro Strafe. Was muss eigentlich noch passieren, damit der Strafrahmen für dieses Delikt (§ 222 StGB) mal nahezu ausgeschöpft wird? Ist der obere Rahmen nur für Fälle der Massentötung? [Nachtrag 19.11.2009: Es wurden von der russischen Staatsanwaltschaft doch mehrere Umstände mitgeteilt, die straferschwerend berücksichtigt werden müssen.]
Sind eigentlich auch irgendwo die üblichen Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen von Opfern durch Tötung durch Diplomaten geregelt? Das müsste eigentlich im Wiener Abkommen mitgeregelt worden sein. Wird Russland den Eltern der getöteten Studenten die Beerdigung zahlen? Werden die 5.000 EUR, die der Todesfahrer zahlen soll, an die Hinterbliebenen weitergeleitet?
Hier gibt es einen Bereich, für den das Grundgesetz nur bedingt gilt, scheint mir. Aber mir scheint, dass derlei internationale Vereinbarungen vor der Verfassung der Mitgliedsstaaten keinen Bestand haben können, wenn sie keine von der jeweiligen Verfassung abgeleitete Legitimation haben. Zur Geltung in Deutschland müsste das Abkommen vom Parlament ratifiziert worden sein und das Parlament müsste nach einer Norm des Grundgesetzes dazu ermächtigt sein, ein solches Abkommen zu vereinbaren und die Grundrechte, die dadurch eingeschränkt werden, müssten zitiert werden. Trifft das zu? - Ich gehe dieser Frage nicht weiter nach.
Mit dem Anspruch auf Schutz des Lebens korrespondiert doch auch die Pflicht des Staates, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um das positive Recht (nicht wertend gemeint, sondern als das kraft Papier geltende Recht) leben, sprich: gelten zu lassen. In Bezug auf Tötungen soll es die Abschreckung durch langjährige Gefängnisstrafen sein. Für Diplomaten gibt es diese Abschreckung nicht. Mit dem Wiener Abkommen wird Deutschland wortbrüchig gegenüber seiner eigenen Verfassung. Es besteht in Fällen der Begehung von Verbrechen durch Botschaftsleute ein Konflikt zwischen unserem Grundgesetz und dem Wiener Abkommen. Der Anspruch der deutschen Staatsführung, über seine Botschaften illegalen Zugang zu Informationen und Sach- und Immaterialgüter anderer Länder zu bekommen, ist nicht mit dem Verzicht auf Menschenleben durch fremde Diplomaten im eigenen Lande zu rechtfertigen (zu erkaufen). Jedes Mitgliedsland an dem Wiener Abkommen, das seine eigenen Botschafter, die im Ausland Straftaten begingen, nicht angemessen bestraft, nimmt Kollateralschäden in Kauf. Denn es kann keinen Druck gegenüber dem Herkunftsland des delinquenten Diplomaten in Hinsicht auf dessen Bestrafung ausüben, weil es sich widersprüchliches Verhalten vorhalten lassen muss (Putin hatte Merkel eben solches widersprüchliches Verhalten unter Hinweis auf den unverhältnismäßigen und massiven Einsatz der deutschen Armee gegen Protestierer während des G8-Gipfels in Heiligendamm später zu Recht vorhalten können, nachdem Deutschland Russland zur Einhaltung der Menschenrechte ermahnt hatte.)
Verletzt ein Staat das Abkommen, welche rechtlichen Folgen hat das dann für ihn? Internationales Recht ist oft nur soft law, nicht durchsetzbar zwischen Staaten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mitgliedsstaaten des Wiener Abkommens Russland (ohne ernsthafte Konsequenzen) wegen der Festnahme und des Festhaltens des Deutschen bei so klarer Sachlage, wie sie von "Russland Aktuell" geschildert wurde, in der UN-Versammlung verurteilen würden, oder? Was sollte die Öffentlichkeit davon halten? Eine breite öffentliche Diskussion ist bestimmt nicht politisch erwünscht.
Na, vielleicht gäbe es doch die mündliche Verurteilung - wegen der Präzedenzwirkung des Falles, die zur Verwässerung des Wiener Abkommens führen könnte. Und es gibt ja genug Geschäftemacher mit Einfluss zu politischen Kreisen in jedem Land, die sich für die Aufrechterhaltung einer unbegrenzten Immunität von Diplomaten stark machen. Die Botschaften sind komfortable Inseln zu blühenden Sümpfen der Kriminalität.
Wenn aber der Diplomat im eigenen Lande nicht angemessen bestraft wird, bzw. die Strafverfolgung (die Tatsachenermittlung) nicht ernsthaft von der Staatsanwaltschaft betrieben wird, muss das nicht auch dazu führen, dass in einem späteren ähnlichen Falle die Polizei in dem Entsendeland sich über das diplomatische Abkommen hinwegsetzt und einen sich offensichtlich grob delinquent verhaltenden Diplomaten matt setzt? Mmhhh?
- Nur vorstellbar, wenn die Polizei von ganz oben unterstützt wird. Sonst wird kein Polizeidienststellenleiter wagen, das Risiko auf sich zu nehmen, welches dieser Normenkonflikt in sich birgt und das er nicht abschätzen kann. Soviel Zivilcourage für wenig Gehalt kann man nicht erwarten.
Die Russische Führung beschäftigt dieses milde Urteil des deutschen Strafgerichts doch beträchtlich, wie in der Pressemeldung des Außenministeriums vom 17.11.2009 nachgelesen werden kann. Bin gespannt, wie man es sich im Außenministerium vorstellt, doch noch Gerechtigkeit herbeizuführen. Werden demnächst die Polizisten in den Großstädten im Umgang mit Diplomaten geschult? Na vielleicht ist morgen schon die Gelegenheit da, denn unser neuer Außenminister Guido Westerwelle macht seinen Antrittsbesuch in Moskau, vermeldet heute unser Auswärtiges Amt. Im Mittelpunkt der Gespräche sollen die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland stehen sowie aktuelle Fragen der europäischen und internationalen Agenda. Da passt dieser Fall doch hinein.
Das Wiener Abkommen dient dann also dem Schutz geheimdienstlicher Tätigkeiten, ermöglicht die Verfolgung von "Staatsfeinden", unliebsamen Personen im Ausland. Beispiel gefällig? Bericht der Netzeitung vom 27.08.2003: "Verhafteter iranischer Diplomat freigelassen"
[Aktualisierung: Beispiel, 06.02.2015: Vorbereitung von Unruhen im Gastland der Botschaft, Empfang und Anleitung der Aufrührer, Ausbildung zum Propagandisten für soziale Medien, alles passiert in der Amerikanischen Botschaft in Kiew 2013 - 2014. Der Euromaidan lief unter Leitung der USA. Einzelheiten dazu im hier im Blog veröffentlichten Beitrag zum Euromaidan und dem Putsch in Kiew im Februar 2014.]
[Ergänzung, 24.03.2018: Im Propaganda-false-flag-Fall "Gift-Attentat auf Skripal und seine Tochter" der britischen Regierung gegen Russland hat diese nun Angst vor Aufdeckung ihrer Geheimdienstler, die in ihrer Botschaft in Russland bisher beherbergt sind, berichtet Sputniknews am 22.03.2018:
https://de.sputniknews.com/politik/20180322320022677-russland-grossbritannien-spione-entlarvung/
Fazit: Das Wiener Abkommen zum Schutz von Diplomaten dient dem Schutz von Geimdienstlern und Saboteuren. Mit dem deutschen Grundgesetz ist es nicht zu vereinen.]
- Hier tut sich ein riesiger Sumpf auf, den ich heute nicht mehr betreten werde. Es gibt mehrere Filme mit diesem Sujet. - Da macht man lieber einen großen Bogen um das Diplomatengesinde, es sei denn, man ist ein einflussreicher Mafiamann. Man kann sich leicht vorstellen (deswegen ja auch eben der Hinweis auf die iranischen Diplomaten), dass andere Länder ihre Botschaften noch weit gewissenloser nutzen, als wir Deutschen. Noch ein Beispiel gefällig? Wirtschaftsspionage der Chinesen in Deutschland.
Ergänzung 23.07.2016. In diesem TV-Beitrag sieht man nach 4 Minuten einen Fall mit betrunkenem PKW-Fahrer mit Diplomatenausweis. Aber zuvor sieht man, wie entgegen der diplomatischen Regeln ein Mann aus dem Taxi aussteigt und versucht, unerkannt in das Gebäude zu kommen: die amerikanische Botschaft. Der Pförtner rennt raus und versucht ihn daran zu hindern. Die USA bauschte das unter Falschdarstellung auf als Missachtung der Regeln von Botschaftsmitarbeitern (keine Rede dabei davon, dass der Mann mit dem Namen Daniel Van Dyken für den CIA arbeitet und gerade von einem Spionageeinsatz zurückkehrte). Danach werden US-Männer gezeigt, die in militärischen Sperrzonen als angebliche Touristen herumspionieren, dann, als sie gefasst werden, diplomatische Ausweispapiere zeigen. Der Film zeigt den Konflikt, den ich hier beschrieben habe. Russland hat das Recht, sich hier gegen Verletzung seiner Souveränität zu wehren und verletzt damit nicht internationales Recht, wenn es solche Personen festnimmt und bestraft. Das ist meine Rechtsauffassung. Internationales Recht ist oft nur soft law. Die russische Verfassung und daraus abgeleitete Gesetze zu den Grenzen und Schutz des Landes sind hartes Recht, das diesem weichen Recht nicht zu weichen braucht.
Nachtrag, 13.11.2019
Auf youtube stand der Film unter dieser Adresse, ist aber jetzt nicht mehr abrufbar.
https://www.youtube.com/watch?v=7t50kaqGxQs
Aber in diesem Bericht gibt es ein Bild von jenem Video:
Ende der Ergänzung]
[Ergänzung, 17.06.2017
Am 7. Juni 2017 veröffentlichte Wikipedia vault7 - CIA Hacking Toools revealt.
Darin wird berichtet, dass die amerikanische Botschaft in Frankfurt am Main Herberge für Hacker der CIA ist. Diese können ganz leicht einreisen und dann sich im gesamten EU-Raum sowie Schweiz bewegen und spionieren.
Quelle: https://wikileaks.org/ciav7p1/
Der deutsche Staat wehrt sich hier nicht. Warum? Weil Deutschland von den USA beherrscht wird. Die USA hat hier gewaltige Waffen und Drohpotential zur Zerstörung. Die USA erpressen andere Länder. Solche Erpressungen werden geheim gehalten. Die USA kann also leicht ihre Saboteure und Spionagemitarbeiter als diplomatisches Personal ausgeben und damit haben sie freie Hand. Das Wiener Abkommen wird missbraucht.]
- Unübersehbare weite Sümpfe. Und unter unserer Richterschaft gibt es heute auch zu viele Personen mit krankem Rechtsverständnis - oder schwachem Rückrat... - mitbedingt durch das juristische Ausbildungssystem (Erziehung der Jurastudenten zu Hörigkeit auf Kosten der Wissenschaftlichkeit im alltäglichen Klausurbetrieb) und Beamtenauswahlverfahren.
Na jedenfalls können Sie sicher sein, wenn Sie als Geschäftsmann eines Hi-Tech-Unternehmens sich demnächst im Konsulat der Russischen Botschaft Ihr Visum beschaffen (lassen), dass man Sie mit Freude am Flughafen Wnukowo oder Domodedowo erwartet, nicht immer mit Brot und Salz.
Liegt Ihnen nicht so sehr daran, dann stellen Sie sich mal die Frage, auf wieviel Komfort Sie verzichten wollen? Sie nehmen einen anderen Reiseweg, als sie in den Antrag auf Einladung nach Russland geschrieben haben. - Die Botschaften sind nicht nur trojanische Burgen, sondern auch Wachtürme mit Signalanlagen. Man hat Sie besser unter Kontrolle, wenn Sie mit großem Tamtam einreisen: über große russische Reisebüros (da arbeiten Leute vom Geheimdienst), über organisierte Gruppen-Geschäftsreisen zu Messen.
Wenn Sie mal mit Bus unter "ferner liefen" einreisen, kann ich Ihnen als Literatur unterwegs ein Buch von Jürgen Roth empfehlen. Der kennt sich mit der Verbandelung von Staatsbediensteten und Gangstern aus. Aber zeigen Sie nicht gerade "Gangster aus dem Osten" ihren Gastgebern, dann ist es schnell vorbei mit der Herzlichkeit. Nehmen Sie lieber das Buch von Jürgen Roth "Der Deutschland-Clan", erschienen 2006 beim Eichborn-Verlag! Da erfahren Sie was zu toleranten deutschen Justizbehörden (siehe oben Verurteilung unseres Diplomaten).
Ach ja, muss ich noch erzählen: vor ein paar Tagen sorgte das Erscheinen des Buches "Der KGB spielt Schach!" für Aufsehen. Zu den Autoren zählt auch Ex-Vizeweltmeister Viktor Kortschnoi (Schweiz) und Großmeister Gulko. Der Hauptautor Felschtinski, der als anerkannter Geheimdienstkenner gilt, beschreibt darin die Verwicklungen des ehemaligen Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees, Juan Antonio Samaranch mit dem KGB. Samaranch war mal Spaniens Botschafter in Moskau...
Wenn man sich hierzu mal beim Sportjournalisten Jens Weinreich oder beim Deutschlandfunk weiter informiert, dann klingelts wohl auch beim Letzten. Diplomaten sind tabu!!!
Nachtrag [19.11.2009]:
Leider habe ich mich nur auf Russland Aktuell verlassen. Von der Meldung am 17.11.2009 folgte ich einem Link zur Meldung über den Unfall am 30.11.2008. Ich habe gestern feststellen müssen, dass letztere (zeitlich frühere) Meldung mehrere Fehler enthielt. So handelte es sich bei den Opfern nicht um einen Jungen von 19 und dessen 18-jährige Freundin, sondern um zwei junge Männer von 17 und 19. In der damaligen Meldung hat Russland Aktuell nicht die Quelle seiner Information genannt und nur einen Polizeisprecher erwähnt, offen lassend, bei welcher Gelegenheit dieser etwas vom Unfallhergang erzählt habe.
Das ist nach meiner Erfahrung als regelmäßiger Leser typisch bei Russland Aktuell. Man entnimmt dort den russischen Medien Informationen, übersetzt diese ins Deutsche und unterlässt die Nennung der Quellen häufig, unterlässt erst recht Links zu Originalquellen. (Vielleicht aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung oder um sich schnelleres Arbeiten zu erlauben) Obwohl oft nur Nachrichten regionaler Medienquellen übersetzt werden, entsteht beim Leser in Deutschland der Eindruck, die Meldungen bei Russland Aktuell gehen auf eigene Recherchen der deutschen und russischen Journalisten in Moskau und St. Petersburg zurück. Das ist nicht sauber. Daher verlinke ich auch nicht mehr zu Russland Aktuell.
Gestern fand ich einen etwas ausführlichen Artikel einer deutschen regionalen Zeitung. Dort hieß es, dass der deutsche Lehrer von der deutschen Botschaft mit zur Polizeidienststelle genommen worden war und verhört worden war. Die Meldung bei Russland Aktuell vom 17.11.2009 vermittelt einen anderen Eindruck:
"Eines der beiden Todesopfer wurde mehrere Dutzend Meter mitgeschleppt. Der Fahrer, der angeblich nach Alkohol gerochen haben soll, habe unter Verweis auf seine diplomatische Immunität eine Blutprobe abgelehnt."
Nur wenn man dem Link folgt, erfährt man, dass der Deutsche vernommen worden war. Allerdings nicht, wo (auf der Polizeidienststelle? Bloß vor Ort). Mutmaßungen in Berichten können manchmal dem Leser helfen - wenn dadurch zum Ausdruck kommt, wie unsicher die berichteten Tatsachen (noch) sind. Die fehlen mir in den beiden Nachrichten bei Russland Aktuell hier.
Dieser Sachverhalt, dass ich mich aufgrund unterlassener weiterer Internetrecherchen habe zu einem Irrtum verleiten lassen, entzieht meinem Posting nun teilweise die Grundlage. - Ich entschuldige mich für mein zu spontanes Reagieren auf die Meldung über die zu milde Bestrafung.
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