Wer sich seine Russland-Reise (teilweise) anstatt von einem deutschen Reiseveranstalter selbst organisiert, indem er oder sie selbst direkt bei russischen Guides oder Reiseveranstaltern bucht oder bei Deutschen in Russland, die hier geheiratet haben - es gibt wirklich nicht wenige Websites in deutsch oder englisch, die aus Russland betreut werden und bei denen man die für Deutschland typischen Angaben zur Anbieterkennzeichnung suchen kann -, mag sich davon eine Beschleunigung der Vorbereitung versprechen und Kosteneinsparungen, insbesondere bei der Unterkunft, wegen der Kompliziertheit der Zusammenstellung der individuellen Reiseroute mit Bahn und Bus und den Visakosten. Und vielleicht macht man das, weil schon die russische Freundin, die befreundete Familie oder der potentielle Geschäftspartner, den man auf einer Messe kennen gelernt hat, vor Ort die für das Visum erforderliche Einladung beschafft.
In meiner Praxis in einer Incoming-Agentur in St. Petersburg gab es aber auch immer mal wieder Reisende, die sich zwar eine Einladung beschafft haben, aber denen keine Registrierung von dem von ihnen angegangenen Reisebüro organisiert worden war. Sie sind in solchen Fällen nicht über die Registrierungspflichten aufgeklärt worden. Es kann dann einigen Ärger mit der Polizei geben. Darüber will ich später noch erzählen, zum Thema Visum. -
Reiseveranstalter und auch Reisebüros haben weitgehende Informationspflichten in Deutschland, in der EU, denn das Gelingen einer Reise hängt von vielen Faktoren ab und dabei geht es oft um weit mehr als die bloßen Kosten des Reisepakets. Insofern spricht vieles dafür, sich Reiseleistungen in Deutschland zu beschaffen. Aber nicht jeder hat ein hohes Sicherheitsbedürfnis speziell für Russland: reist wiederholt dorthin, arbeitet dort, spricht die Sprache, kennt dort Anwälte.
Auch in Russland gewähren Gerichte Reisenden Rechtsschutz. Es gibt ein modernes Zivilrecht und einen beachtlichen Verbraucherschutz. Nachfolgend ein Beispiel dafür. Nur leider kommt es nicht selten in einer unteren Instanz zu klaren Missachtungen der Gesetze. Da muss sich der Verdacht aufdrängen, dass Gerichtsentscheidungen von beklagter Seite gekauft wurden. - Wenn Rechtsschutz in Deutschland ausscheidet und man eine Klage in Russland erwägt, sollte man von vornherein bereit sein, über die Instanzen zu gehen.
Mit dem hier gezeigten Beschluss wende ich mich die nächste Zeit mal wieder dem russischen Recht zu. Ich habe noch ein paar Gerichtsentscheidungen zum russischen Reiserecht, die ich in meinem Blog vorstellen möchte.
Anmerkung zum nachfolgend dargestellten Gerichtsbeschluss: OOO ist die Abkürzung für die GmbH nach russischem Recht.
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