Am 18. November 2009 wurde in den deutschen Medien gemeldet, dass Russland sich den Klimaschutzzielen der Europäischen Union anschließt. Medwedjew hatte im Hinblick auf den Welt-Klimagipfel in Kopenhagen erklärt, dass Russland sich verpflichten werde, seinen CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 20 Prozent zu senken. Die Verpflichtung kam nicht von ungefähr. Umweltschutz war ein Thema, mit dem der russische Präsident im Wahlkampf als Präsidentschaftskandidat in Russland punkten wollte (Eine andere Frage ist, wie diese 20 % zustande kommen.).
Die russische Regierung hatte dann, nachdem Medwedjew Präsident geworden war, in einer Verordnung am 8. Januar 2009 festgelegt, dass bis 2020 der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von damals (und wohl noch: derzeit) nicht einmal einem Prozent auf 4,5 Prozent erhöht werden soll. Dieses Ziel bedurfte und bedarf noch der weiteren legislativen und administrativen Ausgestaltung, u.a. mit Regelungen zu Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Nach dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen im Herbst 2009 sollte ein Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energiequellen mit dem Inhalt der Festlegung von Einspeisevergütungen in das landesweite Stromnetz von der Duma verabschiedet werden.
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