Kurz vor und nach dem Jahreswechsel 2012/2013 hatte ich mich mit einigen Fragen zu den Änderungen im Visumerteilungsverfahren beschäftigt und habe vor kurzem auch meine älteren Beiträge zur Visumbeschaffung im Blog aktualisiert. Dabei kam mir die Idee, die Websites der russischen Konsulate miteinander zu vergleichen, sie daraufhin zu untersuchen, ob inhaltlich divergierende Angaben gemacht werden, ob die Anforderungen an die Visumbeantragung uneinheitlich geregelt sind. Damit will ich mit Unsicherheiten aufräumen, die immer wieder auf Websites auftauchen, die über das Russland-Visum belehren. Das Problem ist, dass Websites nicht (zeitnah) aktualisiert werden. Das trifft z.B. auf die Website des Honorarkonsuls in Stuttgart zu (http://www.honorarkonsulatrussland.de/visafragen/).
Ein Problem-Beispiel hierfür ist, wie lange der Reisepass zum Ende der Gültigkeit des zu beantragenden Visums noch gültig sein muss - sechs oder nur drei Monate?
Die Antworten zu dieser und anderen Fragen gebe ich in meiner Vergleichstabelle. Sie ist noch nicht vollständig. Ich werde sie allmählich ergänzen. Man findet auch nicht auf jeder Website alle Antworten. In solchen Fällen würde ich davon ausgehen, dass das gilt, was auf der Website des Generalkonsulats Berlin steht, aber dann mich an Ihrer Stelle beim zuständigen Konsulat persönlich erkundigen.
Geändert haben sich die Prozesse an den russischen Konsulaten auch für diejenigen, die in Deutschland mit sowohl der russischen als auch der deutschen Staatsbürgerschaft leben, die in der Umgangssprache so genannten Spätaussiedler. Für sie läuft die (Neu-)beantragung eines russischen Passes jetzt auch anders. Zum Beispiel verweist das Konsulat in Frankfurt am Main diese jetzt an die Area Europe GmbH in Griesheim, sich dort zunächst einen Termin zu besorgen. Also auch diese Antragsteller sind vom Outsourcing an den russischen Generalkonsulaten betroffen. Diese Gruppe ist in meiner Vergleichstabelle nicht berücksichtigt. Denn schließlich haben Russland-Reisende aus dieser Gruppe ihren russischen Reisepass für die Einreise nach Russland zu benutzen, wird auf der Website (mindestens) eines Konsulats erklärt.
Übersicht
1. Antragsformular online ausfüllen
2. Der Ort der Antragsabgabe - das vorgeschaltete Visumzentrum
a) Übergangsfrist
b) Was denn nun? VHS obligatorisch oder nicht?
3. Antragstellung - ein Vergleich zwischen den russischen Generalkonsulaten in Deutschland
4. Hilfe durch Visumdienstleister - was ändert sich?
(5. Besonderheiten einzelner Konsulate)
6. Nachtrag: Biometrische Datenerfassung: Fingerabdrücke
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