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Nichterfüllungsschaden wegen Nichtzustellung eines Pakets im Ausland

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Deutsche Post - Paket in Russland nicht zugestellt. Schadensersatz?
Um dieses Paket, das hier gewogen wird bei der Übergabe an DHL, geht es. 3 Monate nach Absendung wieder bei mir. Nach 10 Monaten erklärt DHL nach längerem Hin und Her auf Grundlage von Mutmaßungen die endgültige Ablehnung.

Deutsche Post - Paket in Russland nicht zugestellt. Schadensersatz?

Posted in Bewertungen+Tests, Post+Kuriere, Rechtliches
Saturday, 3. November 2012

Die Geschichte mit meinem dritten Weihnachtspaket ist (siehe Folge 4 meiner Serie zu Paketversendern, Kurieren und Expressdiensten) noch nicht zu Ende erzählt. Das Paket erreichte meinen Freund leider nicht zu den russischen Weihnachten im Januar 2012. Hier erzähle ich das Ende der Geschichte. Heute ist der 03.11.2012. Es ist ein kleines Tagebuch zu dem nicht zugestellten Paket und was mit meiner Schadensersatzforderung wurde. Dies ist zugleich ein weiterer kleiner Baustein in meiner bewertenden Berichterstattung über den Paketservice der Deutschen Post/DHL ins Nicht-EU-Ausland, freilich nur ein geschilderter Einzelfall.

Ich schreibe das hier, damit andere Post-Kunden sehen können, wie kompliziert Abläufe in diesem Konzern sind, wie unternehmensintern kommuniziert wird; um zu zeigen, wie Fehler produziert werden, damit man sich besser darauf einstellen kann.

Die Standardantwort von DHL ist bei Schadensersatzforderungen seiner Kunden: Der Kunde hat falsch verpackt. Man gebe einmal die Suchbegriffe "DHL verweigert Schadensersatz" in eine Suchmaschine ein. Da findet man zahlreiche Fälle von Ablehnungen. Bevor ich meine Bemühungen um Schadensersatzzahlung der DHL schildere, anfangs noch ein paar für den Versand von Paketen nützliche Zollinformationen.


Zollinformationen zu Russland als Empfängerland

Entnommen den DHL-Einfuhr- und Zollbestimmungen, die man sich von DHL-Website herunterladen kann:

Maßnahmen, wenn verbotene Gegenstände in Postsendungen eingeführt werden

  • Beschlagnahme nur bei verbotenen Gegenständen, wobei die übrigen Gegenstände dem Empfänger ausgehändigt werden
  • Rücksendung der Sendung ins Ursprungsland
  • Beschlagnahme der gesamten Sendung 

Zugelassene Artikel, die versteuert werden müssen, aber nicht auf der Zollinhaltserklärung CN 23 angegeben wurden, werden mit Zöllen belegt. Wie man das macht, wird nicht erläutert. Ich vermute, der Empfänger muss den Zoll zahlen. Wenn er nicht zahlt, bekommt er es vermutlich nicht ausgezahlt.

Hier die Schilderung meines Kampfes gegen DHL um den Schadensersatz für Nichterfüllung des Vertrags

Am 15.03.2012 hatte ich in einem DHL-Callcenter angerufen. Pro Minute zahlt man 14 Eurocent. Der Mitarbeiter des Callcenters erklärte mir, ich hätte ja die AGB der DHL akzeptiert und dort steht drin, dass bei zurückgesandten Paketen ein Rückführungsentgelt der Russischen Post erhoben wird. Das belaufe sich auf 10 oder 20 Euro. Das wusste der Mann am Telefon nicht genau. Aber dass die DHL-AGB in meinen Beförderungsvertrag einbezogen wurden, das behauptete er schon (ins Blaue hinein). Ich erklärte ihm seinen Irrtum und übernahm die Führung des Gesprächs. Er gab mir die Adresse des Hauptsitzes der DHL, worum ich gebeten habe, um meine Schadensersatzforderungen geltend machen zu können.

Er nannte diese Adresse:

DHL Express Vertriebs GmbH & Co OHG

Kundenservice

22795 Hamburg

Von dieser Gesellschaft hatte mich schon ein Brief vom 06.03.2012 erreicht. Damals wurde mir geschrieben:

"wir haben Ihre Nachfrage bezüglich des Verbleibens der oben genannten Sendung erhalten. In der Zwischenzeit haben wir den Vorgang für Sie überprüft und herausgefunden, dass Ihre Sendung an (Adresse meines Freundes) bereits auf dem Rückweg zu Ihnen ist. Wir bitten Sie nun, noch etwas Geduld zu haben."

Am Montag, dem 14.05.12 versandte ich eine E-Mail per Einschreiben. Diese wurde bis 18.05.12 nicht geöffnet, also auch nicht beantwortet. Sie hatte diesen Text in der Betreffszeile:

"Nichterfüllungsschaden wegen Nichtzustellung eines Pakets im Ausland".

Da eine Reaktion seitens DHL ausblieb, fasste ich einen Brief ab, in dem ich auf drei Seiten meinen Anspruch auf 65,73 EUR Schadensersatz darlegte.

Ich versandte ihn per Einschreibe-E-Mail und, nach einem vergeblichen Warten auf eine Reaktion (Das elektronische Einschreiben ist gar nicht geöffnet worden) auch per Einschreibebrief an die Zentrale der Deutschen Post AG in Bonn. Den Brief gab ich am 18.05.12 "in der Poststelle" auf. (Zu Poststellen schrieb ich bereits früher, dass die häufig nicht mehr von der Deutschen Post betrieben werden, sondern nach einem Lizenzmodell funktionieren.)

Ich setzte eine Reaktionsfrist bis zum 2. Juni 2012.

Fortsetzung am 18.9.2012:

DHL ließ die gesetzte Frist verstreichen. Bis zum 16. September 2012 immer noch keine Reaktion. Ich will das Mahnverfahren einleiten. Aber ich unternehme noch mal einen Versuch, herauszufinden, warum mit mir nicht kommuniziert wird. Ich rufe das DHL-Callcenter an, welches zur Adresse 

DHL Express Vertriebs GmbH & Co OHG

Customer Service Center

Rohrteichstraße 18

04347 Leipzig 

angegeben ist, (14 Cent/min), Nummer: 01805/3 45 22 55.

In diesem Service-Center kümmern sich Menschen um Kunden, deren Pakete verloren gegangen sind oder beschädigt wurden. Ich fand diese Telefonnummer in einer pdf-Datei, die ich letzte Weihnachten von der Website von DHL hereuntergeladen hatte. Sie heißt:

"Schadensanzeige zu einem Paket oder Päckchen mit Nachweis (Inland)".

Eine entsprechende Datei für "Ausland" habe ich auf der Website damals nicht gefunden. - Im Telefonsystem kann ich aber dann in der Navigation die "5" für Auslandspakete wählen. 

Die Dame am Telefon, die sich nicht in Leipzig befindet, sondern in einem Callcenter in Flensburg, findet mich nach Abfrage meines Namens und meiner Adresse im System. Sie nannte mir das Tochterunternehmen, das zuständig für meine Schadensersatzforderung sei. Ich sagte, es ist schwierig, bei den vielen Tochterunternehmen herauszufinden, welches Unternehmen, welche Abteilung zuständig sei. Sie gab mir recht. Ich ließ mir die Anschrift nennen:

DHL Vertriebs GmbH & Co OHG

Heine-Straße 3-7

40789 Mohnheim am Rhein.

Man erkennt jetzt, dass es regionale Vertriebsgesellschaften gibt, versteht aber nicht, wieso hier in meinem Fall mehrere geografisch getrennte zuständig sein sollen.

Sie bot mir Hilfe an. Zum Vorgang gibt es diese Information, sagt sie: 

Der Vorgang ist am 11. Juli 2012 eingestellt worden. Dann aber sei mein Brief vom 18. Mai 2012 weiter in eine andere Abteilung gesandt worden. Zu welchen Zweck und an welche Abteilung, konnte sie mir nicht sagen. Wir rätselten, wieso der Vorgang eingestellt worden war. Ich sagte, am 11. Juli 2012 war ich im Ausland (in Russland). Vielleicht hat jemand vergeblich versucht mich anzurufen und weil nicht erfolgreich, die Akte geschlossen.

Sie sagte, dass sie ins System schreibt, dass ich mich meldete und dass mein Fall dringlich ist und dass ich vor dem Schließen des Falles nicht kontaktiert worden bin.

Sie gab mir auch die Nummer, unter der in ihrem System mein Vorgang geführt wird und nannte mir ihren Namen, buchstabierte ihn.

Also habe ich vom Mahnverfahren abgesehen und warte jetzt. Die Callcenterdame war sehr gut, klare Kommunikation, freundlich und hilfreich und proaktiv. 

***

Also es besteht noch Hoffnung, ohne Rechtsstreit vor Gericht oder Mahnverfahren meinen Schadensersatz zu bekommen, denke ich mir zu jenem Zeitpunkt.

Tagebucheintrag am 20.09.2012

Am 18.09.2012 erreicht mich ein Brief der DHL mit Betreff: meine Beschwerde vom 17.09.2012

Darin werde ich gebeten, mehrere Nachweise zuzusenden, per Brief oder Fax, damit man abschließend meine Berechtigung prüfen könne:

  • Kopie des Einlieferungsbeleges der Sendung
  • Quittung über das bezahlte Sendungsentgelt
  • Quittung über das Nachentgelt
  • Kopie der Zollinhaltserklärung
  • Paketaufschriftseite mit dem Rücksendungsgrund (Retourenaufkleber)

Natürlich habe ich das Paket aufbewahrt und kann von dort Informationen entnehmen.

Zusätzlich bittet man mich vorsorglich um die Mitteilung meiner Bankverbindung.

Tagebucheintrag am 1.10.2012

Gestern habe ich die von mir verlangten Nachweise eingescannt und ausgedruckt und einen Begleitbrief mit der aktuellen Schadenshöhe geschrieben. Der Brief berücksichtigt die Ausgaben für eben diesen Brief mit den Nachweisen, einschließlich das Porto für das Einschreiben. Heute habe ich den Brief als Einwurfeinschreiben aufgegeben bei einem Laden, der Vertragspartner als Postfiliale ist. Für meine Akte habe ich natürlich Kopien gefertigt. Wie gewünscht, habe ich im Brief auch meine Kontodaten zur Überweisung der Schadenshöhe angegeben. 

Das Nächste sollte jetzt die Überweisung des von mir geltend gemachten Betrags sein, einschließlich der Verzugszinsen, deren Berechnung ich auch noch im Brief gezeigt habe.

Eintrag am 17.10.2012

Irrtum! Nach zwei Wochen schickte DHL mir einen weiteren Brief (datiert mit 11.10.2012), in dem wieder was gefordert wird: Einlieferungsbeleg von dem Paket mit der Sendungsnummer ...

"Ohne diese Dokumente kann keine Bearbeitung erfolgen."

In mir steigt Wut auf. 

Ich hatte doch dem Brief vom 1. Oktober schon eine Kopie des Einlieferungsbelegs (Nachweis der Übergabe an die Deutsche Post am 14.12.2011) beigelegt. Dort steht eine andere Nummer drauf, als die von DHL verlangte. Den von DHL dieses Mal verlangten Sendungsbeleg gibt es nicht mit der vom DHL-Kollegen gewünschten Nummer. Wir sind hier nicht im Wunschkonzert! Also entweder das ist ein fadenscheiniger Vorwand und hier wird versucht, vorsätzlich um die Schadensersatzzahlung auf krummen Weg herumzukommen oder der Mitarbeiter, der mir schrieb, hat nachlässig gearbeitet und meine Unterlagen nicht sorgfältig geprüft und hat auch noch einen Denkfehler gemacht.

Hier wird von mir etwas objektiv Unmögliches verlangt. Der DHL-Kollege möchte auf dem Beleg für die Übergabe des Pakets an die Deutsche Post eine Nummer sehen, die auf dem Beleg steht, den ich als Quittung für die Bezahlung von 20,- € ausgestellt bekam, als ich das Paket Mitte März 2012 wieder von dem nächsten Laden abholte, der DHL-Dienstleistungen erbringt.

Ich habe gleich mit Brief (mit Einschreiben vom 16.10.12) geantwortet (und angedroht, ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang zu setzen, sollte nicht bis zum 27.10.2012 überwiesen worden sein. Natürlich musste ich meine Schadensersatzforderung anpassen und Zinsen ausrechnen, wie schon bei Abfassung meines Briefes im September.

Schon am 20.10.2012 erhalte ich einen Antwortbrief. Der ist dieses Mal in seiner Ablehnungsaussage endgültig.

Die Begründung der Ablehnung passt nicht zu dem, was zuvor von DHL kommuniziert worden ist. Man fährt wieder auf einer anderen Argumentationsschiene. Die Situation, die hier aufgebaut wird, hat mit meinem Fall kaum was zu tun, beruht auf Mutmaßungen. Aber lesen Sie selbst (Wiedergabe einschließlich der Deutschfehler):

"Sehr geehrter Herr Schäfer,

es tut uns leid, dass Sie die von Ihnen verschickte Sendung zurückerhalten haben.

Laut denen uns über die Sendungsverfolgung zur Verfügung stehenden Daten wurde die Sendung vom russischen Zoll nicht [...Next]

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