Eine kleine Sammlung zu Flughäfen in Deutschland, Russland und der Ukraine, auf denen Körperscanner zum Einsatz kommen (oder kamen, soweit bekannt).
Dieses Mal ohne dekorative Fotos von den Objekten, um die es dieses Mal geht, da in der Flughafen-Sicherheitszone Fotoshootings verboten sind.
Zum Verständnis der Sammlung noch vorneweg eine Einführung mit ein paar Hintergründen.
Eine Meldung, die ich auf Heise las: Deutschland und die USA verknüpfen biometrische Grenzkontroll-Programme. In Washington unterzeichneten der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Klaus-Dieter Fritsche, und Deputy Secretary Jane Holl Lute vom U.S. Department of Homeland Security (DHS) im April 2010 eine Absichtserklärung zur Verknüpfung von Grenzkontroll-Programmen beider Länder, die es biometrisch registrierten und sicherheitsüberprüften Personen erlauben, Identitätskontrollen bei Grenzübertritten an Flughäfen schneller zu durchlaufen.
In den USA gab es zu jener Zeit bereits an dutzenden Flughäfen Körperscanner. Natürlich sehe ich, dass diese nicht dazu da sind, die Identität der Person festzustellen, sondern Dinge am Körper zu finden, die nichts an Bord eines Flugzeugs verloren haben. Deswegen musste ich jetzt doch im Nachhinein meine Überschrift korrigieren.
Anekdote am Rande: Am 10. Mai 2013 berichtet das amerikanische Blog Consumerist wiederholt über einen Mann, der sich am 17.04 2012 auf dem Flughafen Oregon an der Gepäck- und Personenkontrolle ausgezogen hat, aus Protest. Zahlreiche Passagiere sahen das, auch Kinder. Einige machten Fotos davon. Zwei Spuren sind dann für eine Zeitlang gesperrt worden. Es kam für Passagiere zu Verzögerungen.
Siehe hierzu die Berichterstattung auch im Fernsehen: http://consumerist.com/2012/04/18/nudity-is-always-a-fun-way-to-protest-the-tsa/
Der Passagier ist deswegen festgenommen worden und bekam dafür eine 1.000-Dollar-Strafe der amerikanischen Luftfahrtsicherheitsagentur TSA (-> Glossar), weil er gegen eine Vorschrift verstoßen habe. Dagegen setzt er sich mit Rechtsmitteln zur Wehr. Er hatte nach dem Vorfall erklärt, die TSA habe an ihm mit Scannern Nitrate festgestellt. So zog er sich aus, um zu zeigen, dass da nichts war. Er hat auch eine Geldstrafe erhalten, weil er gegen eine Vorschrift der Stadt verstoßen habe, die es verbietet, seine Genitalien in der Öffentlichkeit zu zeigen und in Gegenwart Angehöriger des anderen Geschlechts. Der Richter, der daraufhin die Rechtmäßigkeit der Strafe zu prüfen hatte, meinte aber, dass die Strafnorm nicht passe, weil der Mann mit seinem Strip protestiert habe. Die Vertreter der Behörde unterlagen mit ihrem Argument, dass dann ja immer Leute, die sich nackt im Flughafen ausziehen und dann zur Rechenschaft gezogen werden, sich darauf berufen könnten, sie hätten protestiert. Der protestierende Passagier, dessen Name im Fernsehbericht genannt worden war, hatte erklärt, dass er das "Airport screening" der TSA total unterstütze, nur nicht auf Kosten seiner von der amerikanischen Verfassung gegebenen Rechte. Die TSA habe seine Rechte verletzt.
Man muss zum Verständnis noch wissen, dass die ersten Generationen der Körperscanner deutlich die Körperformen abbildeten, die Genitalien sichtbar waren. Deswegen gab es erhebliche rechtlich-ethische Kritiken an diesen Geräten (Eingriff in das Grundrecht auf eigene Weltanschauung/Religionsausübung!). Man sah die Mitarbeiter der TSA sich hinter ihren Monitoren daran aufgeilen. Es gab aber auch technische Pannen, zu viele Fehlalarme. Und derlei Fehlalarme führen in der Konsequenz zu Eingriffen gegen die persönliche Unversehrtheit und (Bewegungs-)Freiheit der Passagiere.
Deutschland fordert von Russland die Einführung biometrischer Merkmale in den Reisepässen als Bedingung zur Abschaffung der Visumpflicht für russische Staatsbürger. Würde die Visumpflicht für Russen fallen, würde Russland sofort die Visumpflicht für Deutsche aufheben. Deutschland beabsichtigt sicherlich, diese biometrischen Merkmale mit der eigenen Scantechnik zu scannen. Zu den Tests bzw. zur Einführung der Technik an deutschen Flughäfen siehe die nachfolgenden Informationen.
Wegen des oben erwähnten Abkommens mit den USA könnten dann vielleicht auch (Ich habe das Abkommen nicht gelesen.) die biometrischen Merkmale russischer Bürger an USA-Behörden geleitet werden, nicht nur was man am Körper gescannt hat, sondern darüber hinaus eben auch zur Identitätsfeststellung die Biodaten aus deren Ausweisen oder frisch erhobene (zusätzliche) Biodaten wie am Flughafen erfolgter Irisscan. Ich denke, hier gibt es auch in russischen Regierungskreisen Bedenken, denn hier wird in die Interessen russischer Bürger eingegriffen bzw. gerät der Datenschutz für Russen außer Kontrolle. Auch in Russland gibt es Datenschutz im Interesse der Bürger. Aber es gibt auch russische Spione, die leichter identifiziert werden könnten (, wenn sie schon bekannt und erfasst sind. Beim Datenaustausch zwischen Deutschland und USA bzw. USA und Europäische Union: in irgendeiner Datenbank, die am internationalen Datenaustausch teilnimmt). Aber Spione sind nichts Russlandspezifisches.
Bekanntlich verfolgen die USA die Strategie der totalen Überwachung und sammeln, was technisch möglich gesammelt werden kann, auf Vorrat, wobei die Geheimdienste vielfach die amerikanische Verfassung verletzten.. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung wird mit der totalen elektronischen Kontrolle aufgegeben, indem mit der Ermittlung gegen den Bürger/Passagier als (potentiellen) Straftäter (oder gar nur: Begeher von Ordnungswidrigkeiten) schon vor (eventuell nie stattfindender) Tatbegehung begonnen wird, indem man ihn permanent verfolgt und kontrolliert. Das trägt zur Einschüchterung bei und Bürger trauen sich nicht mehr, ihre Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Recht auf Meinungsäußerung wahrzunehmen. Auch deutsche Politiker und Politiker anderer EU-Länder haben sich von diesem Wahnsinn anstecken lassen oder konnten die Forderungen der Amerikaner, ihre Technik zu kaufen und einzusetzen, nicht abwehren.
Es ist ein Konzept der Machterhaltung und zur Unterdrückung von Aufruhr. Beispiel solcher Technik ist der Spionage-Baukasten Finnfisher, eine deutsche Software, die in authoritäre Staaten verkauft wurde/wird, dort der Unterdrückung von Bürgerwiderstand im Kampf um Grundrechte und anderen Meinungen dient und die auch das Bundeskriminalamt kürzlich gekauft hat, um sie in Deutschland einzusetzen. Die Erfahrungen haben vielfach gezeigt, dass die honoren Zwecke, mit denen Notwendigkeiten der Einführung von Überwachungs- und Vorratsdatenspeicherungsgesetzen begründet worden sind, später missachtet worden sind von denen, die die geschaffenen technologischen Mittel bedienen und die Ergebnisse nutzen dürfen. Der Damm der (sicherheits-)politischen Rechtfertigungsgründe brach und bricht immer wieder. Es fehlt bereits an der ethischen und rechtlichen Qualifikation der Bediener der Kontrolltechnik, und an der gerichtlichen und demokratischen Kontrolle der Sicherheitsorgane und Geheimdienste. (Das sieht der Bürger z.B. auch im NSU-Bundestags-Untersuchungsausschuss.) Kein Geld dafür, nicht ausreichend Personal. Keine starke Lobby hierfür.
Nach diesem Standpunkt zurück zu den Flughäfen:
An sich müsste es für Passagiere Möglichkeiten geben, sich über den Einsatz von Scannern biometrischer Merkmale auf der jeweiligen Website des Flughafens, an dem diese Geräte eingesetzt werden, zu informieren. Flughäfen sollten als Unternehmen, wie Fluggesellschaften auch (Viele russische haben die leider keine Datenschutzerklärung auf ihrer Website.), eine Datenschutzerklärung haben. Zu den Moskauer Flughäfen hatte ich einmal einen Text übersetzt, in dem Verhaltensregeln für Passagiere erklärt werden. Da inzwischen an Moskauer Flughäfen Körperscanner eingesetzt werden, sollte der offizielle Text entsprechend eigentlich das mit berücksichtigen. Darin sollte auch erklärt sein, unter welchen Bedingungen der Passagier sich weigern darf, vom Körperscanner gescannt zu werden. Mir fehlt die Zeit, hier weiter zu recherchieren. Eine Sammlung von Flughäfen mit Körperscannern habe ich jetzt auf die Schnelle beim amerikanischen Verbrauchermagazin Consumerist gefunden, allerdings mit Stand 2010.
Deutschland
Frankfurt
Nach einer längeren Testphase, in der der Passagier entscheiden konnte, ob er sich scannen lässt, sind Körperscanner im Herbst 2012 in den regulären Betrieb genommen worden.
Quelle: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/frankfurter-flughafen-nutzt-ab-sofort-nacktscanner-im-normalen-betrieb-a-868952.html
Projekte mit biometrischer Grenzkontrolle sind in Frankfurt schon 2004 aufgenommen worden. Sie sind dann immer wieder verlängert worden. Passagiere waren freiwillige Versuchskaninchen. 2007 hatten 22.779 Menschen in die Kamera geschaut, um ihre Iris scannen zu lassen.
Die automatische Grenzabfertigung "easy pass" ging mit 4 Spuren Anfang August 2010 in den Regelbetrieb. Ab 2011 sollte ein weiteres, von "easy pass" unabhängiges System getestet werden, zur Verarbeitung elektronischer Personalausweise. Außerdem sollten ab Frühjahr 2011 Fingerabdrücke in elektronischen Reisepässen bzw. die auf Freiwilligenbasis in elektronischen Personalausweisen gespeicherten Fingerabdrücke gescannt werden können.
Hamburg
Im Hamburger Flughafen liefen Körperscanner auch im Probebetrieb. Der wurde Ende September 2010 aufgenommen, war für 6 Monate geplant, lief dann wohl doch etwas länger, 10 Monate, wenn ich mich recht erinnere. Er verlief allerdings nicht erfolgreich. Im September 2011 war das Fazit: Die Technik ist noch nicht ausgereift, der Körperscannereinsatz bleibt verboten.
München
Auch in München gab es ein Pilotprojekt bis 2008. Die Passagiere konnten entscheiden, ob sie sich scannen lassen.
Berlin Schönefeld
Im Juli 2008 wurde das Projekt FACE gestartet. Es werden dreidimensionale Gesichtsaufnahmen gefertigt, auch Scans der Iris.
Nachtrag 02.12.2015.
Die Linke hat im Bundestag eine Anfrage gestellt, wo in Deutschland Körperscanner im Einsatz sind.
Die Antwort stammt vom 08.07.2014: In 6 Flughäfen.
- Frankfurt am Main
- Hamburg
- Düsseldorf
- Stuttgart
- München
- Berlin Schönefeld (seit 02.06.2014)
Hier der Link: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_07/-/286742
Nachtrag 27.07.2016:
Flughafen Berlin Tegel
Seit Anfang Juli 2016 kommen in Tegel 2 Körperscanner des Models "Provision 2" zum Einsatz. Das ist nicht die neueste Generation von Körperscannern. Der Anschaffungspreis wird mit knapp 200.000 EUR pro Gerät beziffert. Eigentlich sollten hier keine mehr installiert werden, sondern in dem Hauptstadt-Flughafen in Schönefeld, der ewig nicht fertig wird [Ergänzung: 10.09.2017: aktuelle Schätzung laut Massenmedien: Ende 2019]. Die Bundespolizei wollte nicht länger auf die [...Next]