Hier gibt es die Fortsetzung des Teils 3 der Serie zur Ukraine-Krise 2014 (und 2015). Teil 3 beschäftigt sich mit der Abspaltung der Krim von der Ukraine als Folge des Coups in Kiew im Februar 2014 und dem (Wieder-)Anschluss zu Russland. Die Arbeit an diesem Teil habe ich am 5. Januar 2015 aufgenommen.
Lesen Sie Teil 3a!
Gliederung
- Teil 3b -
III. (Schein)Rechtliche Bewertungen und deren Würdigung
1. Westliche Anschuldigungen
2. Meine Bewertung dazu
3. Rechtsgutachten über die Rechtmäßigkeit der Schenkung der Krim von Russland an die Ukraine
4. Meinungen, die nicht von einer Annexion sprechen
- Teil 3c -
5. Meinungen, die von Annexion und/oder Völkerrechtswidrigkeit reden
5.1. Gregor Gysi
5.2. Matthias Platzeck
5.3. Claus Kreß
6. Wie äußern sich regierungsfreundliche Medien zu der Erstürmung des Parlaments in Simferopol am 27.02.2014?
IV. Folgen nach dem Referendum für die Krimbewohner und (potentiellen) Krimbesucher
1. in Russland
2. Die EU: Rechtlich grundlose Sanktionen gegen die Krim und Russland
3. Auf der Krim
4. Reisen zur Krim
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III. (Schein-)Rechtliche Bewertungen und deren Würdigung
1. Westliche Anschuldigungen
Westliche Massenmedien behaupteten, die Abstimmung der Krimbevölkerung über die Abspaltung von der Ukraine und den Anschluss an die Russische Föderation sei demokratisch nicht legitimiert. Grundsätze der freien Wahl seien beim Referendum verletzt worden, es soll Manipulationen gegeben haben. In Verbindung damit wurden Forderungen nach einer Wiederholung der Wahl geäußert (z.B. Matthias Platzeck, s.u.). Dass solche Forderungen eine Einmischung in innere Angelegenheiten eines Völkerrechtssubjekts darstellen, muss an dieser Stelle betont werden. Ich werde dazu unten noch einen Hinweis auf das Völkerrecht geben.
Darüber hinaus ist in den Massenmedien die Rede davon, dass Russland die Krim annektiert habe, dass ein gewalttätiger Übergriff auf die Ukraine stattgefunden habe. Das erklären auch Politiker aus der deutschen Regierung, aber ohne dies begründet zu haben. Fraglich ist, ob diese es aus den Medien übernommen haben oder ob es ihnen von der US-Regierung oder der US-Botschaft so vorgegeben wurde oder in Transatlantik-Treffen (an denen sowohl deutsche Politiker als auch Journalisten und Inhaber von Medien teilnehmen) oder ob die Medien den Elitepolitikern nach dem Munde reden oder woher sonst diese Subjekte diese Auffassung gewonnen haben.
Zunächst ist festzuhalten: Wir glauben den Journalisten grundsätzlich erst einmal nicht irgendwelche Behauptungen, Mutmaßungen und Gerüchte, da den meisten vom Fernsehen, Rundfunk und den großen Zeitungen die Fähigkeit fehlt, sich nicht bestechen und bei der Berichterstattung bevormunden zu lassen. Vorverurteilungen durch die Massenmedien sollten registriert und aussortiert werden, bis für Beschuldigungen und Rechtsbehauptungen Beweise bzw. Beweisführungen geliefert werden. Die deutschen Massenmedien machen Stimmung zugunsten der deutschen Vasallenregierung, zugunsten der USA mit ihrer Politik der Destabilisierung der Welt (Teile und herrsche!), Expansion, Schwächung Russlands und Europas. Wo es um Rechtsbehauptungen geht, haben Journalisten nichts zu melden, weil ihnen Rechtskenntnisse fehlen. Wer über Wahlfälschung schreibt und dazu ein Urteil abgibt (z.B. im Falle von Russland), muss zunächst den Begriff Wahlfälschung definieren und dann anschließend prüfen, ob die Tatbestandsmerkmale einer Wahlfälschung erfüllt sind. Wer im völkerrechtlichen Bereich von gewaltsamen Übergriffen schreibt, muss zunächst mal den Gewaltbegriff definieren. Der ist auch im deutschen Strafrecht durchaus unklar und umstritten, wenn es um die Prüfung der Straftatbestände hinsichtlich einzelner Personen oder von Banden geht. Um so schwerer ist die Frage der Gewalt, wo es um staatliche Dimensionen geht. Da sind wir in einer schwierigen Materie, nämlich der Frage, was Freiheit ist, und was ein Angriff gegen Freiheit, der das Recht zur Notwehr gibt. Und was ist Gewalt im Völkerrecht? Ich erwarte von einer Berichterstattung keine Urteile zu solchen Fragen, ich verbitte mir Versuche, meine Meinung zu manipulieren. Wenn mich Meinungen interessieren, greife ich zu Fachliteratur (Expertenwissen). Dazu gehören Massenmedien gerade nicht. Diese holen sich manchmal Experten als Gastautoren (s.u.). Die Manipulation kann hier aber in der Auswahl liegen und wo der Gastartikel bezahlt wird, ist es ein Job, eine Dienstleistung, bei der der Auftraggeber die Leistung gewöhnlich bestellt.
Zurück zu rechtlichen Verurteilungen durch Journalisten: Vorab ist aber die Frage zu stellen, nach welchem Rechtssystem der Begriff, z.B. die Wahlfälschung, definiert wird. Ganz sicher geht es bei Bewertungen der Abspaltung der Krim von der Ukraine nicht nach dem deutschen Recht, das steht schon einmal fest. Deutsches Recht (Gesetze, Gerichtsentscheidungen) gilt in der Ukraine und in Russland nicht.
Wir müssen, bevor wir uns ein rechtliches Urteil über Vorfälle im Ausland erlauben, zwischen deutschem Rechtssystem, ukrainischen Rechtssystem und internationalem Völkerrecht unterscheiden. Da diese Unterscheidung in den Medien schon nicht erfolgt, sind entsprechende Beiträge mit Schuldzuweisungen gegen Russland auf Sand gebaut.
Es ist nicht die Sicht aus unserem Rechtskreis die maßgebliche für diejenigen, die unmittelbar vom Referendum über den Verbleib der Krim betroffen waren/sind. Wir können uns nicht mit unseren Maßstäben Bewertungen von Sachverhalten in anderen Ländern mit anderem Rechtsverständnis, anderer Geschichte und Tradition, mit anderer Zusammensetzung der Bevölkerung, erlauben und Forderungen stellen. Das wäre eine Position der Art, wie sie von den US-amerikanischen Sichtweise des Imperiums eingenommen wird: exceptionism. Rechtmäßig ist immer nur das, was wir für Recht erklären. Bis wir einen Fall haben, bei dem wir unsere Auffassung ändern. Dieser imperiale Ansatz ist mit Völkerrecht nicht vereinbar. Er behindert auch Dialoge zur Bewältigung internationaler Konflikte. Er ist undiplomatisch, einseitig, eindimensional (Macht sticht Argumente und erspart damit Dialoge) und damit unprofessionell.
Das ist Einmischung, wenn wir auf Grundlage unserer egozentrischen Position Forderungen an Parteien innerhalb eines anderen Landes stellen; hier also die Forderung nach Wiederholung des Referendums an die Krimbewohner. - Warum sollen jene auf die Forderungen der deutschen Journalisten und Politiker hören? Unsere laienhafte Meinung zur Abstimmung auf der Krim hierzu ist rechtlich und moralisch belanglos für die Bewohner der Krim und wenn die westlichen/deutschen Medien hier Stimmung machen, dann ist das Hetze gegen missliebige Parteien unter Verdrehung der Realitäten (aufgrund falscher Perspektive). Dilettanten können Recht für sich nicht in Anspruch nehmen, weil sie es nicht verstehen und also auch nicht danach handeln können. Damit meine ich die Beziehungen von völkerrechtlichen Subjekten, von Volksgruppen untereinander. Solche Verhältnisse müssen von Rechtsexperten erklärt werden. Zum Erklären fehlen Journalisten die rechtstheoretischen, rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Grundlagen
Wir können eine Bewertung machen - aus Anlass einer Rechtsvergleichung mit unserem deutschen Recht, als Ergebnis eines Lernprozesses und in Gesprächen in der Familie, unter Freunden und Kollegen, in Seminaren. Das ist gedeckt von der Meinungsfreiheit. Aber das ist oft nicht die Intention der Journalisten. Dann ist es besser, wenn wir solche Fragen die Juristen untereinander und zusammen mit Philosophen, Historikern und Soziologen diskutieren lassen und ihnen zuhören. Journalisten, die sich hier einmischen, glauben in ihrer Arroganz an sich als Experten und wollen in die Politik Einfluss nehmen. Oder sie dienen lediglich als Gehirnwäsche-Soldaten höheren Interessen. Dann geht es nicht mehr um (um Objektivität bemühte) Berichterstattung an sich, sondern um Meinungsmanipulation, nicht um Information der Bürger. Solcher Journalismus ist korrupt. Diejenigen, die Interesse an der Manipulation haben, zahlen. Bürger, die sich frei eine eigene Meinung bilden wollen, sollten Abstand von solchem Journalismus halten und sich andere Informationsquellen suchen. Beispiele für Qualitätsjournalismus nenne ich verschiedentlich in dieser Serie. Eine Journalistin möchte ich als Beispiel aber schon gleich empfehlen. Es ist Gabriele Krone-Schmalz. Anlässlich der Hetze gegen Russland hat sie, die Russland sehr gut kennt, auch ein Buch geschrieben: "Russland verstehen - Der Kampf um die Ukraine und die Arroganz des Westens"
Weiterhin sollten wir auseinander halten können: das, was nach dem Gesetz eine Wahlfälschung ist und was Laien (aus dem Territorium, um dessen Wahlrecht es geht,) als Wahlfälschung ansehen;
Zurück zur Vorverurteilung Russlands in Bezug auf den Wechsel der Hoheitsgewalt für oder über die Krim
Aufgrund von Mutmaßungen darf niemand in der Öffentlichkeit verurteilt werden. Das ist ein Prinzip der Demokratie in einem Rechtsstaat, wenn man diesen ernst nimmt. Unsere Politiker verzichten generell in der Öffentlichkeit vor Kamera und Mikrofonen auf Beweise für ihre geäußerten Grundannahmen und Behauptungen, außer ganz besonders aggressive wie amerikanische (Außenminister Powell in der UNO zeigt ein Glasröhrchen, was den Beginn des Krieges im Irak rechtfertigen sollte,) und Petro Poroschenko (zeigt ein zerbeultes Stück blau-gelben Bleches und in München Anfang Februar 2015 auf dem NATO-Gipfel angebliche Pässe von russischen Soldaten als Beleg dafür, dass diese in der Ostukraine kämpfen), die mit Aussagen über die Herkunft bestimmter Gegenstände "beweisen", indem sie behaupten. Wir wissen ja, dass die USA, um ihre Kriege rechtfertigen zu können, Anlässe braucht. Diese werden künstlich geschaffen. Die Medien der Konzerne transportieren die Lügen. Zu solchen Lügen gehört dann auch, dass man zu deren Ausgestaltung Tatsachen unterdrückt. Und das ist der Alltag der Journalisten unserer Massenmedien. Daher werden diese Medien von weiten Teilen der Bevölkerung auch mit Recht als Lügenmedien bezeichnet.
Zu den Schuldzuweisungen und Denunziationen Russlands als Rechtsbrecher (nämlich im Hinblick auf die Krim und Ostukraine: des Völkerrechts) aus den Reihen der Tsunamimedien gehört die Behauptung, die Abstimmung der Krimbevölkerung sei verfassungswidrig gewesen. Als ob Journalisten etwas von ukrainischem Verfassungsrecht verstehen würden. Woher hatten jene Journalisten also ihre Kenntnis? Wo/bei wem ist ihre Rechtsmeinung (aus)gebildet worden? Bei was für Veranstaltungen?
Haben diese Journalisten auch einmal geprüft, ob der Regierungswechsel in Kiew im Februar 2014 verfassungsmäßig abgelaufen war? Er war es nicht. Deshalb gehen diese Journalisten und unsere Elitepolitiker (, wenn sie überhaupt einmal von der Perspektive des ukrainischen Rechts aus bewerten, was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte,) schon von einer falschen Ausgangssituation zur Bewertung der Krimkrise aus. Sie unterstellen, dass die Ukraine Anfang März 2014 von einer legitimen Regierung geführt wurde. Diese Unterstellung trifft nicht zu.
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