Heute ist Staatstrauertag in Russland. Die zwei Selbstmordanschläge in der Moskauer Metro durch zwei kaukasische Frauen waren die größten Schlagzeilen in den Radionachrichten gestern und das ARD brachte eine Brennpunktsendung. Deutsche waren nicht unter den Opfern, hieß es. Neben den 39 Toten (Das ist der Stand heute mittag) gab es noch zahlreiche Verletzte, möglicherweise auch ausländische Touristen.
Verwandte von mir sagten mir bei ihrem Besuch vor 2 Wochen, dass sie eine Flussreise zwischen Moskau und St. Petersburg gebucht haben für diesen Sommer. Wenn sie sich jetzt Gedanken machen, was wäre wenn ... wenn sie dann in Moskau sind und was passiert - vielleicht sehen sie sich ihre Versicherunspolicen an, schauen, ob die greifen im Falle einer Verletzung durch Gewalttaten.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass in der Metro Bomben gezündet wurden. Am 8. August 2000 explodierte am Puschkinplatz in der Unterführung zur Metro eine Bombe. 13 Menschen starben.
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Das deutsche Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist erst vor einem Jahr dahingehend in seinem Anwendungsbereich ausgeweitet worden, dass Deutsche, die Opfer von Gewalttaten nicht im Inland (bisheriger Anwendungsbereich), sondern im Ausland werden, auch Anspruch auf eine Entschädigung gegenüber dem Staat haben, unter bestimmten Voraussetzungen, versteht sich. In das Gesetz wurde dazu der § 3a eingefügt. Dort stehen die Höchstsummen, die in bestimmten Fällen gezahlt werden.
Sicher können sich manche Leser an die Terroranschläge in Djerba (Tunesien) und auf Bali (Indonesien) 2002 erinnern, bei denen deutsche Touristen ums Leben kamen. Besonders hatte sich für eine Ergänzung des OEGs die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, Weißer Ring, eingesetzt. Doch das Gesetz ist kaum bekannt. Nur 11 Prozent der durch Gewalttaten betroffenen Opfer machen Ansprüche nach dem OEG geltend, erklärte der weiße Ring voriges Jahr aus Anlass des bevorstehenden "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März. Daher möchte ich es aus Anlass der Attentate in Moskau gestern hier erwähnen. Unter www.bmas.de gibt es eine Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten".
Vielleicht sehen Sie sich das Gesetz mal an?
Aktualisierung, 28.03.2015:
Zum Absturz der Germanwings-Maschine A320 mit der Flugnummer 4U9525 am 24. März 2015
Ein offizieller Sprecher der Lufthansa erklärte am Freitag, 27.03.2015, dass Angehörige der Opfer des Flugzeugabsturzes in den französischen Alpen jeweils pro Opfer eine Entschädigung von bis zu 50.000 € von Lufthansa (bzw. deren Versicherer) bekommen sollen. In den Medien wird diese als Überbrückungshilfe bezeichnet.
Laut Montrealer Abkommen sollen Angehörigen von Flugzeugabstürzen binnen 2 Wochen 21.000 € zustehen. Das Abkommen begrenzt die Haftung der Fluggesellschaft auf eine Summe von etwa 148.000 € für den Fall, dass der Airline kein Verschulden trifft, Art. 21 Abs. 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen.
Ausführlicher zu den internationalen Luftfahrtabkommen mein Artikel zur Übersicht für Rechtslaien.