Der EuGH hatte daraufhin geurteilt, dass die Geheimhaltung dieser Liste rechtswidrig ist (Entscheidung vom 10.09.2009, Aktenzeichen C346/06). Eine Verordnung muss nach Artikel 254 EG-Vertrag veröffentlicht werden. Das war bei dieser Verordnung nicht der Fall gewesen. Erst mit der Veröffentlichung entfaltet eine EU-Verordnung Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen EU-Bürger. Daher ist jene nicht veröffentlichte Verordnung für rechtswidrig erklärt worden.
Wenn Sie, liebe Reisefreundin, lieber Reisefreund, im Zweifel darüber sind, ob bestimmte Ihrer Gegenstände als Gepäck in Ihrem Flugzeug verboten sind, vergleichen Sie vor Antritt der Reise Ihre Gepäckliste mit jener Liste. Letztere ist aber nur als Handlungs-Richtlinie zu werten. Ob ein Gegenstand ein Sicherheitsrisiko für den Flug darstellt, entscheidet letztlich die Sie kontrollierende Sicherheitskraft.
Die erwähnte Liste findet sich in einer zum Zeitpunkt der oben genannten EUGH-Entscheidung schon neu erlassenen und veröffentlichten EU-Verordnung "zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit", VO 622/2003. Im Anhang jener Verordnung heißt es u.a., dass jegliche stumpfe Instrumente, mit denen Verletzungen hervorgerufen werden können, an Bord des Flugzeuges verboten sind. Beispielhaft sind genannt:
- Paddel
- Angelruten
- Golfschläger.
- Tennisschläger hingegen nicht.
Auf der Website der Bundespolizei wird wurde (verlinkte url im Februar 2012 verloren) die Liste als pdf-Datei gezeigt.
Wer sicher gehen will, fragt besser rechtzeitig vor dem Flug bei seiner Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen zum Handgepäck. Oder schaut erst mal auf die Website der Fluggesellschaft. Z.B. hier bei Germania: https://www.flygermania.de/de/reisehinweise/gepaeck/.
Ich habe solche Listen auch auf den Websites mehrerer Fluggesellschaften aus dem Osten gesehen.
Sehr ausführlich und klar z.B. auf der Seite von S7 "Transport von Gepäck". Das ist ist ein Lob wert.
2.1. Ausnahme Hilfsmittel für Behinderte
Seit Juli 2008 sind Fluggesellschaften verpflichtet, Hilfsmittel für Behinderte wie Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen. Das bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. (Zu weiteren Rechten von Touristen als Flugpassagiere habe ich an anderer Stelle hier im Blog etwas zusammengetragen.)
2.2. Eigenes Erlebnis mit British Airways
Mir selbst ist vor einem Flug von Frankfurt am Main nach Glasgow mit Britisch Airways 1996 ein Brenner zum Kochen, der sich in meinem Rucksack, den ich als Gepäck aufgegeben hatte, abgenommen worden; sehr spät, als wir Passagiere schon gebeten wurden, in das Flugzeug einzusteigen. Man hatte meinen Rucksack noch nicht zu unserem Flugzeug gebracht, weil man was beim Röntgen entdeckt hat. Ich musste den Brenner herausholen, öffnen. Da war kein Brennstoff drin, aber er war schon mal benutzt worden und nicht trocken. Deswegen musste ich ihn zurücklassen, weil er eine Gefahr darstelle, wurde mir erklärt. Man hatte mir keine Möglichkeit eingeräumt, das Teil nach der Rückkehr wiederzubekommen - also eine Enteignung. Ich brauchte das Gerät für meine Wanderungen durch die schottischen Berge. Ich hatte doch auch keine Ahnung, was erlaubt war mitzunehmen ...
Mich ärgerte auch, dass es am Flughafen anscheinend keine Gepäckaufbewahrung für nicht zugelassene Gepäckstücke gibt oder der Fluggesellschaft der Verlust ihres Fluggastes egal ist. Denn welche Fluggesellschaft bringt solche weggenommenen Gegenstände ihrer Passagiere zu einer Gepäckaufbewahrung im Flughafen, wo es sie gibt?
2.3. Keine Gepäckaufbewahrung für nicht erlaubte Gegenstände?
Als Flugpassagier ist man hier teilweise praktisch rechtlos. Man steht in einem Falle wie meinem unter dem Druck, nicht mitfliegen zu dürfen, wenn man nicht spurt. Natürlich hat man formal ein Recht auf eine Quittung, wenn man einen Gegenstand an die Fluggesellschaft abgeben muss. Doch ich befürchte, meistens wird man diese nicht ausgestellt bekommen. Meines Erachtens sollte sich aus dem Beförderungsvertrag auch juristisch ableiten lassen, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, den Gegenstand eine gewissen Zeit zur Abholung aufzubewahren, einige Wochen, wenn nicht Monate (, bevor er auf einer Koffer- und Fundstückauktion versteigert wird). Mit einer Übergabe-Quittung wird die Möglichkeit, den Gegenstand wiederzuerlangen, gesichert. Außerdem unterstützt sie ein Auskunftsverlangen nach dem Verbleib des Gegenstandes, dessen Nichtbefriedigung Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung zur Folge haben sollte. Demzufolge sollte jede Fluggesellschaft an der Stelle, an der sie Gepäck noch aus dem Verkehr ziehen will, einen Quittungsvordruck, Stempel und Stempelkissen vorrätig haben.
In dieser Frage könnte sich einmal der Verbraucherschutzbund engagieren.
[Nachtrag, 26.11.2018: Lesetipp. Ein anderer Fall: Ein Paar fliegt im März nach Mexiko. Die Frau hat gebucht, der Mann nimmt einen Teil seiner Tauchausrüstung mit. Mit dabei eine Druckluftflasche (Pony-Flasche). Also ähnlich wie bei meinem Brenner der Behälter. Hier ist der Mann nicht informiert worden: Ohne sein Wissen haben Sicherheitsleute die Druckluftflasche aus dem Gepäck genommen. Weil er am Urlaubsort nichts vergleichbares finden konnte, konnte er nicht wie beabsichtigt tauchen (nur schnorcheln), behauptete er. Daher verlangte das Paar Schadensersatz wegen Nichtberförderung - eines Teils des Gepäcks.
Der Streit ging über drei Instanzen, schließlich zum Bundesgerichtshof (BGH). Dieser Entschied mit Urteil vom 13.10.2015, Aktenzeichen X ZR 126/14. Zuvor hatte das LG Landshut entschieden, die Klage abgewiesen. Der BGH hob die Entscheidungen auf und verwies zurück an das Berufungsgericht, welches noch ermitteln musste. Die Beklagte sollte Gelegenheit bekommen, darzulegen und zu beweisen, dass am Urlaubsort doch solche Flaschen zu bekommen waren bz. dass es Möglichkeiten gab, so eine Flasche zu mieten. Der Kläger hatte eine Schadensminderungspflicht, § 254 BGB. Das Urteil ist in der Fachzeitschrift Versicherungsrecht 2016, Heft 3, S. 347 abgedruckt.
Leitsätze:
1. Werden Reisende, Reisegepäck oder Güter nicht zum Bestimmungsort befördert, stellt dies keinen Fall der Verspätung bei der Luftbeförderung im Sinne vn Art. 19 MÜ dar
2.Sollen vor einer Luftbeförderung Reisegepäckstücke eines Fluggastes vom Transport ausgenommen werden, weil sie nach den Luftsicherheitsvorschriften möglicherweise nicht mittransportiert werden dürfen, trifft das Luftfahrtunternehmen grundsätzlich die vertragliche Pflicht, auf die Hinzuziehung des Fluggastes hinzuwirken, um ihm Gelegenheit zur Aufklärung zu schaffen.]
Unterschied zu meinem Fall: Inzwischen war die Liste der Gegenstände, die nicht mitgenommen werden können, nicht mehr geheim und ein Internetanschluss inzwischen viel weit verbreiteter als noch vor dem Jahrtausendwechsel, so dass man sich im Internet relativ leicht hätte vorher informieren können, zumal die Sicherheitsvorkehrungen auch nach einigen Attentaten verschärft worden sind, u.a. die Regeln mit dem Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck Von daher mussten für diesen Fall eigentlich höhere Erwartungen an das Wissenmüssen des Paares gestellt werden. Damit drängt sich hier ein Verdacht auf, der Mann hat fahrlässig gehandelt, sich unzureichend auf seine Reise vorbereitet. Zu klären wäre auch, ob die Fluggesellschaft ihn auf die Gepäckbedingungen hingewiesen hat, ob er die Beförderungsbedingungen gelesen hat ...
3. Gebühren für Übergepäck
Bei der Zusammenstellung Ihres Budgets für Ihre Reise sollten Sie auch an Gebühren für Übergepäck denken, wenn Sie ein kleines Budget haben. Übergepäck sind die Kilos, die über den Ihnen von Ihrem Transportunternehmen ohne extra Kostenberechnung zugestanden Freigrenzen für Ihr Gepäck liegen. Mehr Gepäck können Sie im Allgemeinen ohne Gebühren mit sich führen, wenn Sie nicht fliegen, sondern mit einer Fähre reisen, mit der Bahn oder dem Linienbus. Zum Gepäck in Linienbussen hatte ich schon was in meinem Erfahrungsbericht zu meiner Reise mit Redraytrans von Leipzig nach Rostow am Don geschrieben.
Pro ein Kilogramm Übergepäck sind an Aeroflot übrigens 10 EUR zu bezahlen (, in Schönefeld am Aeroflot-Buchungs-Counter, nicht bei GlobeGrounds.).
[Aktualisierung 21.11.2016: Aeroflot hat zum 01.11.2016 seine Tarifstruktur geändert. Auch im günstigsten Tarif ist immer noch ein Gepäckstück mit maximal 23 kg Gewicht oder und maximalem Umfang von 158 cm erlaubt sowie Handgepäck mit bis zu 10 kg bzw. 115 cm Umfang. Aber: Sollten diese Maße überschritten werden, ist sogleich eine Strafe von 100,00 € fällig, im Tarif SAVER bei Überschreitung bis zu 32 kg bzw. 203 cm Umfang. Sollte der Umfang noch größer sein, so beträgt die Strafe 150,00 €. Hingegen muss man für ein 2. Gepäckstück in dem Tarif SAVER 50,00 € bezahlen. Das sagte mir die freundliche Dame von der Auskunft unter der kostenlosen Nummer 0800/ 000.1158. Das ist eine harte Zäsur.]
Ab und zu kommt es doch vor, dass ein Passagier gar nicht das Geld bei sich hat, um die Gebühren zu zahlen. Ich hatte mehrfach solche Beobachtungen in Schönefeld gemacht. Z.B. ein Mädchen, das einen Riesenkoffer und noch einen Koffer in normaler Größe dabei hatte, hatte deutlich Übergepäck und wurde von der Stewardess am Abfertigungsschalter aufgefordert, die Übergebühr am Buchungs-Counter zu bezahlen. Sie konnte anscheinend nicht. Ein Mann hinter ihr bot ihr an, dass sie einiges von Ihrem Gepäck in seinen Koffer tun könne, der noch Platz hatte. Rückgabe dann an der Gepäckrückgabe in Moskau Scheretmetjewo. Das haben sie dann auch getan. Trotzdem hatte sie dann immer noch ein paar Kilos zuviel. Sie wartete auf einen Bekannten in Berlin, den sie angerufen hatte, dass er ihr Geld bringt. Ob der noch rechtzeitig kam, weiß ich nicht...
Was passiert also, wenn ein Passagier nicht in der Lage ist, Übergepäck zu bezahlen? Muss das betreffende Gepäckstück zurückbleiben? Und wenn ja: wo? Am plausibelsten ist für mich die Antwort: Dann bewahrt das Service-Unternehmen am Flughafen für die Fluggesellschaft den Gegenstand auf, jedenfalls wenn der Fluggast bald zurückkommen will. Aber sonst? Wird sich der Fluggast entscheiden, nicht zu fliegen?
4. Service-Unternehmen an Berliner Flughäfen
Da sind wir dann beim Service, der hier für die Passagiere noch verbessert werden muss. An den Berliner Flughäfen erbringen die Unternehmen GlobeGround GmbH und Aviation Handling Service GmbH (kurz: AHS) diverse Dienstleistungen an die Fluggesellschaften. Dazu gehören neben Arbeiten am Flugzeug, beim Be- und Endladen die Einziehung der Gebühren für Übergepäck und Ermittlung verloren gegangenen Gepäcks. Der Fluggast muss die Gebühren für das Übergepäck sofort an den Schaltern dieser Firmen bezahlen, wenn an der Gepäckaufgabe das Gewicht festgestellt ist. Es gibt vielleicht ein paar Ausnahmen, z.B. hat Aeroflot in Schönefeld seinen eigenen Schalter in der Nähe der Flugabfertigungsschalter, wo man die Gebühr für das Übergepäck zu bezahlen hat. GlobeGrounds hat in Berlin-Tegel seinen Schalter gegenüber dem Check-in-Bereich für Gate Nr. 5 (Abfertigung z.B. von Transaero-Flügen) und in Schönefeld im Erdgeschoss vom Eingang aus gesehen rechts in der Ecke.
Wer Gepäck vermisst, meldet sich zunächst mal am Informationsstand in der Haupthalle in Tegel oder in Schönefeld an der Information im Bereich A. Dort bekommt man ein Formular zur Meldung des vermissten Gepäcks und man bekommt gesagt, ob AHS oder Globalgrounds sich um die Ermittlung kümmert.
Eigentlich drängt sich hier auf, dass diese Gesellschaften für die Fluggesellschaften, mit denen sie Verträge haben, auch die Aufbewahrung solcher Gegenstände der Passagiere übernehmen, deren Mitnahme auf den Flug ihnen verboten wurde - und das nicht bezahlte Gepäckstück mit dem Übergepäck. - Ich argwöhne, dass, wenn ein Gericht das mal in einem Rechtsstreit um weggenommenes Eigentum durch die Fluggesellschaft so sieht, die Passagiere bald darauf hohe Gebühren für die Aufbewahrung ihrer Gegenstände zahlen müssen. Aus einer Pflicht zur Aufbewahrung, die aus dem Beförderungsvertrag folgt, wird dann womöglich eine entgeltliche Dienstleistung.
In Berlin Tegel wird das Fundbüro nicht von der Flughafengesellschaft geführt, entnehme ich der Broschüre der Berliner Flughäfen mit dem aktuellen Sommer-Flugplan, sondern wurde an eine Firma 4 Services Logistics (Tel.: 030/4101 2315) ausgelagert. Auch an sie ließe sich die Aufbewahrung übertragen.
Daneben gibt es noch die Gepäckaufbewahrung, die sich in Tegel im Servicemarkt in der Haupthalle befindet. Pro Gepäckstück und angefangenen Kalendertag verlangt sie derzeit 4,- EUR (zum Vergleich: am Frankfurter Airport 7,- EUR).
Was die hier im Fokus stehenden Fluggesellschaften mit Osteuropa-Verbindungen betrifft:
Globalgrounds hat Verträge mit Transaero (Aktualisierung 26.11.2018: existiert nicht mehr), Ukraine International Airlines und auch mit Lufthansa (fliegt nach Moskau) und Air Berlin (Aktualisierung 26.11.2018: Existiert nicht mehr). Zur Gepäckermittlung erreicht man sie unter 030/8875 6510.
Für Aerosvit (Ukraine) z.B., die seit Neuestem eine Strecke Berlin Tegel nach Dnjepropetrowsk fliegen, sucht AHS (Tel.: 030/4101 3603) nach verlorenem Gepäck. Bei dieser Fluggesellschaft geht Gepäck übrigens mit am seltensten verloren, ergab eine statistische Erhebung zur Verlustquote bei Fluggesellschaften.
Nachtrag 19.05.2013: Aerosvit ging im Januar 2013 in die Insolvenz.
Die Lufthansa hat ihre eigene Gepäckermittlung, wurde mir von dem Mann am Globalgrounds-Schalter gesagt. Air Berlin-Kunden wenden sich an die Gepäckermittlungszentrale der Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG am Saatwinkler Damm 42-43 in Berlin.
Tel.: 0049 (0)30-3434 4646 (Mo-Fr 9:00-18:00 Uhr)
Fax: 0049 (0)30-3434 4649
E-Mail: ll-hdq@airberlin.com
Nachtrag 16.09.2016: Air Berlin fliegt seit Januar 2016 nicht mehr nach Russland.
5. Übergepäck bei Fluggesellschaften
5.1 Keine Überraschungen beim Wiegen
Öfter kommt es bei Rückflügen dazu, dass solche mehr kosten: Ich denke dabei daran, dass Ihnen von Ihrer Fluggesellschaft für (angebliches) Übergepäck eine Gebühr abgepresst wird. Wiegen Sie Ihr Gepäck vorher! Sonst macht Ihnen womöglich das Abfertigungspersonal im Flughafen weiß, dass Sie (mehr) Übergepäck haben als Sie dachten.Wenn Sie allem vertrauen, was die Fluggesellschaft macht, kann man Sie leichter abkassieren.
Lassen Sie sich an der Waage selbst zeigen, was sie anzeigt! Wenn sie zu Ihrer Überraschung zuviel anzeigt, ist es hilfreich zur Wahrung Ihrer Interessen, zu wissen, dass eine andere Waage, die Sie vorher schon benutzt haben, weniger Gewicht anzeigte. Noch besser, wenn Sie sich das bescheinigen lassen konnten (auf einem Postamt vielleicht möglich).
Vielleicht sind die Waagen der Fluggesellschaft falsch geeicht. In Berlin Schönefeld steht eine Gepäckwaage direkt an der ersten Gepäck-Röntgen-Kontrolle vor den Checkin-Schaltern in der 1. Etage.
Kauftipp: Netto verkauft ab dem 26.07.10 eine kleine digitale Kofferwaage (batteriebetrieben) für 8 EUR, die Messungen bis 50 Kilogramm erlaubt.
Bei Rückflügen sind Fluggesellschaften wohl öfter weniger kulant als bei Hinflügen. Ich hatte ein Erlebnis, weswegen ich das glaube (und nach Lesen einiger Beschwerden von Fluggästen auf der Verbraucherplattform reclabox.de):
Beim Rückflug mit Estonianair im September 2005 aus St. Petersburg musste ich 50 EUR für Übergepäck bezahlen. Deswegen musste ich im Flughafengebäude einen Schalter von Estonianair oder so einer Flughafenservice-Firma aufsuchen. Ich konnte dann nicht in EUR zahlen, sondern musste mir dann auch noch zu einem ungünstigen Wechselkurs plus Gebühr für Ausgabe des Geldes estnisches Geld eintauschen. Und das auch ganz fix.
5.2. Übergepäck mehrfach bezahlen
Wie ist das bei Flügen mit Fluggesellschaften, auf deren Drehkreuz man in eine andere Maschine dieser Fluggesellschaft umsteigt? Muss man das Übergepäck zweimal bezahlen, für jeden Flug extra?
Die Frage stellte ein Passagier am Schalter von Aeroflot in Schönefeld, als ich dort Mitte Juli 2010 war. Die Frau hinter dem Schalter sagte anschließend zu mir, wenn man aus Deutschland kommend in Moskau landet und dann mit einer Tochterfluglinie weiter fliegt in Russland, muss man aus-checken und wieder ein-checken. Bei der Tochterfluggesellschaft müsse man dann wieder die Übergepäck-Gebühr bezahlen.
Tochtergesellschaften von Aeroflot sind Aeroflot Don und Aeroflot Nord. Nur wenn man mit Aeroflot selbst (vom Drehkreuz Scheretmetjewo aus) weiterfliegt, bräuchte man nicht noch mal Übergepäck zu bezahlen, das Gepäck wird dann gleich von Flugzeug zu Flugzeug gebracht.
Aber diese Information ist wohl überholt. Die Mitarbeiterin von Aeroflot im Büro in der Straße Unter den Linden, die dort schon 20 Jahre beschäftigt ist, sagte mir einen Tag später zu der Frage, dass es seit Sommer 2009 eine Regel bei Aeroflot gibt, wonach immer das Gepäck den Passagieren nach dem Flug zurückgegeben wird, auch dann, wenn sie gleich mit Aeroflot weiterfliegen. Diese Regelung gehe zurück auf eine Änderung der Bestimmungen zu den Passkontrollen. - Sie weiß nicht, ob beim Weiterflug noch mal Gebühren für Übergepäck anfallen bzw. in welchen Fällen. Um aber die Gefahr einer doppelten Zahlung der Gebühr zu vermeiden, sollte man erst mal nur für den Flug aus Deutschland bis Moskau diese Übergepäck-Gebühr bezahlen und nicht schon eine zweite Übergepäckgebühr vorauszahlen für den Anschlussflug.
Allgemeine Aussagen dazu, wie das die Fluggesellschaften handhaben, lassen sich nicht machen, meinte ein Mitarbeiter von der Service-Firma für die Fluggesellschaften am Berliner Flughafen in Tegel, Globalgrounds GmbH.
Bei Kuban Airlines, wenn man von Hannover aus nach Sotschi fliegt und von dort aus in Russland mit Kuban Airlines weiterfliegt, wird das Gepäck bereits in Hannover bis zum Zielflughafen abgefertigt, meldet die Presseabteilung des Flughafens Hannover in einer Pressemeldung vom 26.02.2010, d.h. dann wohl, wird die Gebühr für das Übergepäck auch nur einmal fällig.
Bei code-sharing zwischen zwei Luftverkehrsgesellschaften sollte eigentlich die Übergepäckgebühr nicht zweimal zu zahlen sein. Denn die eine Fluggesellschaft ist dann nur Erfüllungsgehilfe der anderen, bei der man den Flug gebucht hat. Das ist meine - ungeprüfte - ad-hoch-Ansicht.
6. Gepäck-Checklisten
Je nachdem, welchen Zweck Ihre Reise hat, wie lange sie dauert, welche Reiseform sie wählen (Flug, Bahn, Bus oder Fähre), in welcher Jahreszeit und wie lange Sie bis zu Ihrem Reiseziel unterwegs sind, werden bestimmte Reiseartikel unterschiedlich entbehrlich sein.
Je nachdem, wie gut durchdacht Sie Ihre Reisesachen packen, haben Sie während der Reise mehr oder weniger zu tragen, mehr oder weniger Ärger mit Ihrem Transportunternehmen, mit dem Zoll.
Ich möchte Ihnen hier eine Packhilfe bieten.
Über verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck informiert die Website des Frankfurter Flughafens sehr gut. Dort gibt es eine kommentierte Produktübersicht über alle möglichen Gegenstände für eine Reise.
Checkliste 1: Handgepäck im Flugzeug
Die nachfolgenden Dinge sollte man nicht in den Koffer packen, den man beim Einchecken abgeben will. Wenn der Koffer durch die erste Röntgenkontrolle durch ist und ein Papierband zur Markierung bekommt, darf er bis zur Abgabe und Ticketprüfung nicht mehr geöffnet werden. Sonst, wenn es eine Sicherheitskraft sieht, wird sie verlangen, dass der Koffer noch einmal durch die Röntgenkontrolle geschickt wird. Habe ich so am Flughafen Schönefeld erlebt.
Ab 2013 werden wieder Flüssigkeiten, Pasten und Cremes in größeren Behältern als 0,1 Liter im Handgepäck erlaubt sein.
- Flugtickets, weitere Reiseunterlagen zur Fortsetzung der Reise vom Flughafen aus: Bustickets, Bahntickets, Fährtickets
- Reisepass mit Visum; evtl. auch noch Personalausweis
- genug Geld für die Reise oder bis zur nächsten sicheren Geldquelle (Bankomaten in Großstadt). wenn noch vorhanden von früheren Reisen: russisches, ukrainisches Geld. Kennen Sie Ihren Pin Ihrer Kreditkarte oder Debitkarte?
- RFID-Blocker in der Brieftasche zum Schutz der Kreditkarten vor dem Auslesen durch fremde Smartphones mit Kreditkarten-Reader-App
- Smartphone/Mobiltelefon (während des Fluges einschließlich Start und Landung nur im Flugmodus benutzen, es sei denn normale Nutzung wurde explizit erlaubt), Ersatzakku bzw. Powerbank
- Trinkwasser/Limonade (nach der Abfertigung sind nur noch Flüssigkeiten in Gefäßen einer Größe von 1 Deziliter erlaubt). Evtl. noch mal Getränkeflasche im Duty-Free-Shop des Flughafens kaufen. Die darf auch an Bord genommen werden.
- internationaler Führerschein (zu Hause lassen, wenn später Autofahren nicht beabsichtigt)
- Kamera, Ersatzakku
- Lesestoff, Reiseführer-Buch, Sprachführer
- Reisekissen und Augenmaske für besseres Träumen
- Ihr eigener Proviant
- Taschenlampe
- Ihre Gepäckliste (falls Ihr Gepäck verloren geht, siehe oben. Damit Sie auch leichter den Wert Ihres Gepäcks ermitteln können) - Die Fluggesellschaften fragen danach, wenn der Koffer abhanden gekommen ist und man Schadensersatz verlangt.
- Hygiene-Feuchttücher, Desinfektionstücher oder -gel
- spezielle Ohrenstöpsel von Sanohra zur Linderung von Ohrenschmerzen beim Fliegen (Schutz vor starken Druckveränderungen): Sanohra fly
- Denttabs (Zahnputz-Tabletten u. kleine Reisezahnbürste)
- Reisekniestrümpfe/Kompressionsstrümpfe gegen Thrombosen (vielleicht schon zu Hause anziehen); z.B. von medi (ab Juni 2016 im medizinischen Fachhandel: Sanitätshaus). Ärzte können medizinische Kompressionsstrümpfe bei Notwendigkeit verordnen. Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen einen größeren Teil der Kosten.
- Pflaster
- Gelpads zum Schützen von Druckstellen bei neuen Schuhen
- Visitenkarten
- Notizblock und Stift
- (Nachtrag 2020: Mund- und Nasenschutz? - Ost Impuls lehnt diese ab. Wenn überhaupt, sollte man diese nur kurz tragen, etwa zum Lebensmittel kaufen. Der Sauerstoffmangel führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, mangelnde Denkfähigkeit/Orientierungslosigkeit. Eine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutz ist grundrechtswidrig und für viele ein Grund, keine Flugreise zu unternehmen.)
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