Um ein russisches Visum zu bekommen, muss dem Russischen Konsulat nachgewiesen werden, dass man eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Hier hat man die Auswahl zwischen ein paar Dutzend Versicherungsgesellschaften, die auf einer Liste des Konsulats auf deren Website http://www.honorarkonsulatrussland.de/visafragen/ genannt sind. Das dürfte vielen nach Russland reisenden Touristen erinnerlich sein. Jetzt sollte man annehmen, dass man daneben für die Ukraine keine weitere Auslandsreise-Krankenversicherung mehr braucht, weil der Schutz aus der Versicherungspolice sich auch auf die Ukraine bezieht. Aber was erfuhr ich, als ich mich im Sommer 2006 danach erkundigte? Ich bräuchte noch eine zweite, nämlich ukrainische, Auslandskrankenversicherung? Ich weiß nicht mehr genau, wo ich das zum ersten Mal gelesen habe. Jedenfalls bemühte ich mich um Verifikation - und bekam unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Auskünfte dazu.
[Nachtrag, 30.04.2015: Die Ukraine kann jetzt nicht mehr als Transitland zur Reise nach Russland genutzt werden. Die ukrainisch-russischen Grenzen sind geschlossen (Ausnahme: Noworossija (=Republiken Lugansk und Donzek).]
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