Als erstes Buchungsportal für Flüge lasse ich den Flugladen an den Start. Dahinter steckt ein Unternehmen in den Niederlanden. Aufgefallen ist mir dieses Portal tatsächlich erst in diesem Winter 2011. Es mischte bei den besten Preisen für die von mir gesuchte Flugroute mit. Versucht hatte ich die Buchung zunächst bei anderen, doch ohne Erfolg.
Das erste Mal (Anfang Februar 2011) war noch halbwegs okay. Aber nach einer zweiten Nutzung bin ich bedient, um es mal euphemistisch auszudrücken. Noch einmal hier zu buchen, kann ich mir derzeit nicht vorstellen. Es ist noch eine Rechnung offen. Das erläutere ich in meinem ersten Test in dieser Reihe.
Der Flugladen wird uns auch noch im dritten Teil der Serie beschäftigen, da ich es im heutigen Teil nicht schaffe, dieses Flugbuchungsportal aus Holland umfänglich rechtlich und aus Verbrauchersicht zu würdigen. Da es in dieser Serie um Verbraucherrechte geht, erläutere ich heute die verbraucherrechtlichen Probleme am Beispiel des Flugladens. Ohne ein Verständnis dafür kann man die Bewertungen von Flugbuchungsportalen nicht wirklich bewerten. Ich habe einige sogenannte Tests von Flugbuchungsportalen im Web gefunden, die offenbar von rechtlich unqualifizierten Personen geschrieben worden sind und in der Kürze dem Verbraucher/Benutzer nur wenig Verständnis für die Problematik zu bieten vermögen. Wir gehen hingegen gründlicher an die Sache heran. - Die eigentliche, vollständige Bewertung des Flugladens nach den in der Einleitung (Teil 1 dieser Serie) aufgezählten Kriterien muss ich wegen des Umfangs auf den nächsten Teil verschieben.
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