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Reiseversicherer und Reiseversicherungen im Überblick, Teil 2

Berliner Reisespezialist mit Fokus auf Russland, Osteuropa, Verbraucherschutz, Beratung

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Reiseversicherungen aus Deutschland, Teil 2

Posted in Bewertungen+Tests, Sicherheit, Versicherungen
Friday, 29. June 2012

Weiter geht es mit dem zweiten Teil zu den deutschen Reiseversicherern.


4. Würzburger

Die Reiseprodukte der Würzburger werden unter der Marke Travelsecure verkauft.

Aber auch unter der Marke Würzburger werden Reiseversicherungen verkauft.

Für eine lange Russlandreise hatte ich die Würzburger vor einigen Jahren schon einmal abgeschlossen. Der Grund für diese Wahl war vor allem auch, weil sie günstig war. Und nach wie vor sind die Versicherungen der Würzburger und Travelsecure mit die günstigsten am deutschen Markt, und zwar für sehr gute Leistungen, wie die Testergebnisse der Leistungsprüfungen und Vergleiche der Stiftung Warentest alljährlich zeigen.

[Ergänzung, 2018:

In der Finanztest-Ausgabe 03/2018 werden die letzten Testergebnisse gezeigt: Tester testeten 138 Tarife von 15 Versicherern. Das Ergebnis: Die Würzburger Versicherungs-AG siegt mit dem TravelSecure® Topschutz und der Jahresreisekarte-Basis in allen vier getesteten Vertragsvarianten (Single oder Familie/Einzelvertrag oder Jahresvertrag) ohne Selbstbehalt.]

Travelsecure hat gerade (Mitte März 2012) eine Reihe von Verbesserungen seiner Auslandskrankenversicherung für Kurzreisen gemeldet. Man ist sich sicher bei der Travelsecure, dass es kundenfreundlichere Versicherungsbedingungen für die Auslandkrankenversicherung für Kurzreisen bisher nicht gegeben hat. Ich teile daher die Neuerungen hier gern mit. Mit den Verbesserungen geht eine kleine Tariferhöhung einher, doch bleibt die Travelsecure günstig.

4.1. Auslandsreisekrankenversicherung

Travelsecure Testsieger Reiserücktritt Reiseabbruch
In den Ergebnislisten der Stiftung Warentest regelmäßig oben, auch 2018: Reiserückstritts- und Reiseabbruchversicherung Travelsecure

Sie haben u.a. einen Notfallservice, d.h. eine 24-Stunden-Hotline, Assistance-Leistungen, freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort.

 

4.1.1. ... für kurze Reisen

Diese Auslandsreisekrankenversicherung gilt für Auslandsreisen von Verbrauchern, die bis zu 42 Tage am Stück dauern. Für Geschäftsreisende galt sie bis vor kurzem für Geschäftsreisen mit einer Dauer bis zu 10 Tagen. Das wurde geändert, siehe die Neuerungen.

Neuerungen

a) Reiseart vereinheitlicht

Bisher waren nur private Auslandsreisen und Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen versichert. Jetzt gibt es keinen Unterschied mehr. Es sind alle Auslandsreisen versichert, egal ob privat oder geschäftlich.

b) Abwicklung kundenfreundlicher

Bisher galt die sogenannte Subsidiaritätsklausel, nach der Versicherte Rechnungen zunächst bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen müssen und erst im Falle der Nichterstattung die Kosten von der Travelsecure ersetzt verlangen konnten. Das Subsidiaritätsprinzip wurde jetzt aufgehoben. Kunden können von jetzt an zuerst bei der Travelsecure alle Belege einreichen. Travelsecure erstattet die Kosten und wickelt die Rückerstattung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) direkt ab.

c) Rücktransport einfacher

Die Bedingung in der Klausel zum Rücktransport aus dem Ausland wurde abgeschwächt. 

Musste bisher "der Rücktransport vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland verordnet und medizinisch sinnvoll und vertretbar" sein, heißt es jetzt nur noch einfach:

"Der Rücktransport muss medizinisch sinnvoll und vertretbar sein." 

*** 

Apropos Rücktransport: Hubschraubereinsatz - Bei welchen Produkten mit abgedeckt?

Auskunft auf meine Frage an die Würzburger am 24.05.2011

Ein Hubschraubereinsatz für den Krankentransport kann zum einen in die Auslandsreisekrankenversicherung, zum anderen in die Reiseunfallversicherung fallen.

In der Auslandskrankenversicherung ist die Kostenübernahme für den Transport zur stationären Behandlung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Ausland mitversichert. Dies kann z.B. ein Transport mit dem Krankenwagen sein, aber unter Umständen auch mit dem Rettungshubschrauber, z.B. bei einem Skiunfall.

In der Reiseunfallversicherung sind generell 5.000,- Euro Bergungskosten mitversichert. Voraussetzung hierfür ist ein "Unfall"  (und keine Krankheit). Hier sind auch Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze mitversichert.

***

Klausel zu den Kosten der Bestattung vor Ort angepasst 

Stirbt ein Versicherter im Ausland, übernimmt die Würzburger die Überführung des Leichnams oder bezahlt wahlweise auch die Bestattung vor Ort. Bisher wurde in den Versicherungsbedingungen eine Deckung bis zu einem Betrag von 10.000 Euro genannt. Von jetzt an ersetzt die Versicherungsgesellschaft diese konkrete Summe durch die Übernahme der Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten.

Vorerkrankung eindeutiger geregelt

Klarer und kundenfreundlicher wurde die Klausel zu den Vorauserkrankungen formuliert. Konkret heißt es nun:

"Kein Versicherungsschutz besteht für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (...)."

Kein allgemeiner Ausschluss für psychosomatische Behandlungen mehr

Auch die Bedingungen für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlungen wurden kundenfreundlicher gestaltet. Ab sofort entfällt der allgemeine Ausschluss. Es sind nur noch die Behandlungsarten aufgeführt.

4.1.2. ... für lange Reisen 

Reisen, die länger als 42 Tage dauern, werden mit einer Jahresauslandsreiseversicherung abgedeckt (365 Tage).

4.2. Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung kann mit und ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden, für eine einzelne Reise oder als Jahresversicherung. Geschäftsreisen sind nicht versichert, sondern Urlaubsreisen. Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen zum Reiseantritt besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiseversicherung am Tage der Reisebuchung oder am darauffolgenden Tag abgeschlossen wird.

Nachtrag: Im September 2012 wurden zwei weitere akzeptierte Rücktrittsgründe aufgenommen:

- unerwarteter Beginns des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ).

- unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Seit Oktober 2013 gilt als anerkannter Reiserücktrittsgrund ein am Eigentum eingetretener Schaden infolge eines Wasserrohrbruches; außerdem neu: zu absolvierende Wiederholungsprüfungen, wenn diese während der vorgesehenen Reise oder bis zu 14 Tage nach der vorgesehenen Reise angesetzt sind. Auch ist ab Oktober 2013 vor Beginn einer Klassenreise ein Rücktritt zulässig bei einem Schüler, der vor Beginn der Klassenreise aus dem Klassenverband ausgeschieden ist (Nichtversetzung in die nächsthöhere Klasse, Schulwechsel).

4.3. Reiseabbruchversicherung 

Die Reiseabbruchversicherung ist die sichere Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung. Sie greift bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte, mindestens aber bis zum 8. Reisetag - komplette Reisepreiserstattung. Ab der zweiten Hälfte, spätestens aber ab dem 9. Reisetag werden noch die durch den Reiseabbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet, vorausgesetzt es greift einer der Abbruchgründe ein. Sie muss zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Für sie gelten daher die gleichen Abschlussfristen wie für eine Reiserücktrittskostenversicherung.

Nachtrag: Im September 2012 wurde ein weiterer akzeptierter Reiseabbruchgrund aufgenommen:

- Transportunfähiger Mitreisender: Wenn der versicherten Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zugemutet werden kann, weil eine fremdversicherte mitreisende Risikoperson z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung nicht transportfähig ist. Hier übernimmt die Würzburger die Mehrkosten des Versicherten für Unterkunft und Verpflegung bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort sowie nachweislich entstandene zusätzliche Rückreisekosten und sonstige Mehrkosten.

Neu ist seit September 2009 auch eine Ausweitung des Schutzes auf Fälle der Verspätung bei Rückreisen bei einem Reiseabbruch. Nun werden extra Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu 500 EUR je Versicherungsfall übernommen.

Produktinformationsblatt der Travelsecure für Reiserücktritt und Reiseabbruch: https://www.travelsecure.de/bedingungen/PI_Reiseruecktritt.pdf

4.4. Reiseunfallversicherung

Auf Urlaubsreisen schützt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Diese Reiseunfallversicherung deckt eine Invalidität bis zu 30.000 EUR ab, Tod 15.000 EUR, Bergungskosten bis 5.000 EUR.

4.5. Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung von der Travelsecure kann für Reisen mit einer Dauer von bis zu 42 Tagen abgeschlossen werden. Es gibt drei Stufen des Versicherungsschutzes:

1.500,- EUR

3.000,- EUR

4.500,- EUR

Einzelheiten hierzu folgen in meinem Artikel zu Reisegepäckversicherungen (derzeit noch im Entwurfsstadium). Nur soviel: Fahrräder werden nicht geschützt (Auskunft vom Vertrieb per Mail vom 22.2.2012 an mich)

4.6. Gruppenreiseversicherung 

Schließlich sei noch erwähnt, dass es auch eine Absicherung ganzer Reisegruppen (z.B. Fußballverein) gibt, für Gruppen ab 10 Personen und bei Reisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen. Sie ist bis 30 Tage vor Antritt der Reise abschließbar. Benötigt werden von den Teilnehmern Name, Vorname, Geburtsdatum.

Travelsecure von Ost Impuls

Ost Impuls ist Vertriebspartner der Würzburger. Hier können Sie sich den Tarif für Ihre benötigte [...Next]

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Verwandte Links:

  • Reiseversicherungen aus Deutschland, Teil 1
  • Ukrainische Auslandskrankenversicherung abschließen? Und bei Durchreise nach Russland?
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