1. Kreditkartenzahlung
Das Kreditkarten(un)wesen scheint mir im Reisegewerbe immer weiter um sich zu greifen.
Man kann heutzutage nicht mal (mehr?) ein Hostel in Wien buchen, wenn man keine Kreditkarte hat. (Nahezu) alle Hostels verwenden die Vermittlungsplattformen Hostelworld.com und Hostelbooker.com für ihren Bettenvertrieb und bei diesen Vermittlern sind Kreditkarten gewünscht, und zwar nur. Mehr Möglichkeiten gibt es schon nicht. Hostelbookers bietet auch noch die Benutzung der Maestrokarte (als Debitkarte) an, doch tatsächlich funktionierte deren Benutzung nicht: Das Formular war fehlerhaft, als ich es letzte Woche benutzte. Es verlangte, dass ich eine Nummer der Maestrokarte zur Identifizierung eintippen soll, obwohl ich dies schon getan hatte.
In der Zielgruppe Jugendliche und Studenten sind die Kreditkarten wohl eher nicht so verbreitet. Wenn man nur bar zahlen kann, kommt man besser morgens in die Hostels. Bedauerlich, dass die Hostelbesitzer den Airlines mit kundenunfreundlichen Zahlungsbedingungen folgen.
Grund für diese kundenunfreundliche Einfalt ist häufig, dass Buchungssysteme verwendet werden, die nur die Zahlung mit Kreditkarten zulassen; außerdem, dass man Kosten für das Inkasso von Geld (z.B. das ganze Mahnungswesen) sparen will.
Es gibt Fluglinien, die sogar eine Gebühr verlangen, wenn man bar zahlt/zahlen möchte. Also dafür, dass ich meine vertragliche Hauptpflicht erfülle, soll ich noch eine Gebühr bezahlen. Ein Unding ist das. Bei Ryanair (in meiner hier verlinkten Sammlung unter Punkt 3) aber möglich. Die Frage ist, inwieweit hier das deutsche Zivilrecht mit seinen allgemeinen Bestimmungen zur Tilgung von Leistungsverpflichtungen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewandelt werden, in dem auch noch darin geregelt wird, dass Zahlungspflichten nur über die Nutzung von Kreditkarten zu erfüllen sind.
Das Landgericht Berlin hatte die entsprechende Klausel, wonach bei Barzahlungen eine Gebühr für die Zahlungsart Bargeld zu zahlen war, für unwirksam erklärt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ im gleichen Rechtsstreit aber diese Klausel gelten, weil es noch eine Zahlungsart gegeben hat, die kostenfrei war. Wieviele der Kunden diese (in Deutschland exotische) Zahlungsart tatsächlich zu nutzen in der Lage waren, scheinen sich die Richter des BGH nicht ernstlich gefragt zu haben. Hier kam die Rechtssoziologie bei der Entscheidungsfindung zu kurz. Diese Entscheidung halte ich für lebensfremd. Es widerspricht den althergebrachten Handelssitten. Auf solche Sitten und Gebräuche im Geschäftsleben nehmen Gesetzesnormen im deutschen Zivilrecht manchmal Bezug. Die Tilgung der Zahlungsschuld war demnach nicht gebührenpflichtig.
Ich ärgere mich darüber und habe auf meine Projektliste der zu schreibenden Artikel eine Übersicht gesetzt, die zeigen soll, welche Zahlungsmittel (die für uns auf dieser Website relevanten) Airlines erlauben. Da, wo es auf Fluglinien Konkurrenz gibt, ist das Zahlungsmittel mit ein erhebliches Auswahlkriterium für mich als Kunde.
Leider lassen Richter diese Praxis, dass der Kunde für die Bezahlung des Fluges an die Airline oder das Online-Reisebüro eine Gebühr zahlen soll, obwohl er keine Gegenleistung erhält, teilweise zu. Ein Indiz für eine gewisse Lebensfremdheit der Berufsgruppe von besser als der Durchschnittsangestellte verdienenden Richtern, die mit ihrem Einkommen die freie Auswahl unter allen Banken und Kreditkartensystemen haben.
Ich habe eine gewisse Aversion gegen Kreditkartensysteme. Über Vorteile von Webmoney gegenüber betrugsanfälligen Kreditkarten habe ich bereits geschrieben (meine Übersetzung von Mark Herpels Serie über Webmoney).
Ja, Zahlungen mit Kreditkarten bergen Risiken, für Unternehmer und für Verbraucher. Vor wenigen Tagen fand ich gerade auf Heise eine Meldung über den Einbruch in die Kreditkartensysteme von Visa und Mastercard:
"Angreifer erbeuten bis zu 1,5 Millionen Kreditkartennummern"
"Schuld" war der Zahlungsabwickler Global Payments, dessen System eine Lücke aufwies, die Cracker ausgenutzt haben. Betroffene Kunden sollen ausschließlich Nordamerikaner gewesen sein, die Mastercard und Visa benutzen.
Wir hatten doch genügend Einbruchsfälle bei Zahlungsabwicklern in den letzten Jahren, immer wieder auch bei Kreditkartenfirmen.
Da muss man sich als Unternehmer schon fragen, was es da rechtfertigt, vom mühsam erwirtschafteten Umsatz noch 2 oder 3 oder mehr Prozent nur zur Zahlunsabwicklung in Richtung auf eine Seite abzugeben. (Eine zweite Seite desselben Geschäfts wäre die Abwicklung des Provisionsgeschäfts zwischen Veranstalter und Vermittler von Reisen.).
Beispiel, wo die Zahlung mit Kreditkarte schief gehen kann
Bei einem Visaservice wurde ich auf ein Problem mit Kreditkarten aufmerksam. Die Firma rät seinen Kunden:
"Bitte vergewissern Sie sich, dass die Karte im selben Land ausgestellt wurde, in dem Sie zur Zeit das Internet benutzen!"
[Ergänzung 11.9.2012:
Fluege.de verlangt(e) vom Kunden für die Zahlung mit einer Kreditkarte sage und schreibe 17,- €.
Quelle: Teurer Fliegen, Tagesspiegel online vom 16.4.2012 sub Fluege.de, http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/internetbuchungen-teurer-fliegen/6511496.html]
Tipp: Kleine Sammlung von Kreditkartenzahlungsabwicklern in Russland
2. Paypal
Wir hatten aus Mark Herpels Serie über Webmoney, die ich in der Blog-Rubrik Geld+Zahlungsmittel zeige, auch einen Vergleich zwischen Webmoney und dem amerikanischen Dienstleister Paypal, der bei Verbrauchern beliebt, aber oft bei kleinen Unternehmenern verhasst oder unerwünscht ist. Es wurden im Fernsehen mehrere Fälle berichtet, dass Paypal Unternehmer nicht an ihr verdientes Geld heranlässt. Die Missachtung des deutschen Zivilrechts, die Willkür von Paypal sind der Grund dafür, dass ich kein Interesse daran habe, Paypal zu nutzen. Nur wo es wirklich nicht anders geht, (Kauf bei einem anderen Shop, der Alternativen bietet, nicht möglich oder erheblich teurer), zahle ich über Paypal, möglichst nur als Verbraucher.
Gegenüber amerikanischen Dienstleistern bin ich generell misstrauischer als gegenüber deutschen, schweizern oder österreichischen, da deren Schutzniveau hinsichtlich der Privatsphäre der Kunden gefühlt niedriger liegt und weil ich die Überwachung der (auch ausländischen Bürger im Ausland) als zu weitgehend empfinde (Stichwort SWIFT und Fluggastdatenübermittlung aus Europa).
Auch bei Paypal gibt es Datenschutzpannen. Die britische Dailymail meldete am 2.4.2012 eine:
Der 23-Jähriger Edward Pearson hat persönliche Daten von mehr als 8 Millionen Menschen gestohlen, darunter Tausende von Kreditkartendatensätzen - mithilfe selbst (mit Python) programmierter Skripte und mithilfe von fertigen Bots Zeus, SpyEye. Er erbeutete Daten von über 200.000 Paypal-Nutzern wie Name, Geburtsdatum, Postleitzahl, Passwort. Damit hatte er Zugriff auf deren Paypal-Konten. Seine Freundin habe über solche Konten versucht, Luxus-Hotels für sich zu buchen. Die Unregelmäßigkeiten fielen auf und sie ging der Polizei ins Netz.
Ich rate dazu, auf Paypal kein Geld liegen zu lassen, sondern nur dann dorthin etwas zu überweisen, wenn man konkret damit bezahlen möchte. Freilich lassen sich dann aber nicht Geschäfte schnell abschließen. Wo Eile geboten ist wie beim Kauf von Flugtickets oder überhaupt Auktionen, ist das unpraktisch, da zum Abschluss des Geschäfts per Zahlung das benötigte Geld schon auf dem Paypal-Konto liegen muss.
Übrigens: In Russland können russische Bürger Paypal nicht nutzen, derzeit. Paypal bereitet sich aber darauf vor, in den russischen Markt einzusteigen.
3. Banküberweisungen
Was geht schief bei Überweisungen aus dem Ausland an das Konto meines Partners in Moskau?
Ein Bankangestellter der Bank des Reisenden muss den Überweisungsauftrag von Hand bearbeiten. Er tippt Daten ab, die ein Bankkunde in ein Überweisungs-Auftragsformular eingetragen hat. Dabei kommt es zu Tippfehlern und Zahlendrehern. Der Auftrag wird so falsch versendet, das Geld kommt bei der bestimmten Bank nicht an, wird aber vom Konto des Bankkunden (hier im konkreten Beispiel: des Radfreundes/Reisenden) abgebucht. Oder es erreicht zwar die richtige Bank, doch die Bank weiß dann nicht, für wen seiner Kunden (unser Reiseveranstalter) das Geld bestimmt ist, da der Name falsch geschrieben wurde. Fehlerquelle ist hier unter anderem die Transkription. Wie wird der deutsche oder japanische Name in kyrillischer Schrift geschrieben? Verschiedene Personen, die da an dem gleichen Auftrag arbeiten, mögen das unterschiedlich sehen. Es gibt keine einheitlichen Regeln bei der Übersetzung, an die sich alle Banken(mitarbeiter) halten.
Vielleicht kennen Sie auch die Schwierigkeiten der Adressschreibung. Postboten, die kein englisch oder französisch beherrschen, rätseln nicht lange und lassen das Paket aus dem Ausland einfach liegen.
Häufig sind die Fehler menschliche Fehler, die auch bei Banken vorkommen, die sonst die klügsten Köpfe im Vorstand haben mögen. Es ist eine Glückssache, welcher Mitarbeiter die Überweisung bearbeitet. [Nachtrag 04.09.2013:] Z.B. erlebte mein Moskauer Freund Anfang September 2013 in der Sberbank eine Mitarbeiterin, die behauptete, die 22 Stellen der deutschen IBAN (meiner Bank zur Überweisung zu mir) müsse aus 22 Ziffern bestehen und da dürfe kein "DE" an den ersten beiden Stellen stehen.
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