Am letzten Freitag (04.01.2013) erhielt ich eine Antwort auf meine Frage nach Rechtsgrundlagen für die gerade vollzogenen Änderungen im Visumerteilungsgeschäft Russlands (in Deutschland) und Deutschlands (in Russland). Nachfolgend gebe ich die Antwort aus der Abteilung "Ausländerrecht" des Auswärtigen Amts wider.
Die im ersten Absatz angesprochene Verordnung trat am 05.04.2010 in Kraft. (Am Ende dieses Beitrags habe ich sie verlinkt.) In Artikel 57 jener Verordnung heißt es unter der Überschrift "Überwachung und Bewertung", dass die Europäische Kommission zwei Jahre nach Anwendbarkeit aller in dieser Verordnung eine Gesamtbewertung der Anwendung der Verordnung erstellt. Dies würde erklären, dass jetzt zum Jahreswechsel hin einige Praktiken geändert wurden/werden, nämlich als Ergebnis der Schlussfolgerungen aus dieser Kommissionsbewertung.
Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken, die ich im vorausgegangenen Posting schon erwähnt hatte, wird jetzt erst praktiziert, stand aber schon in dieser Verordnung drin (siehe Visakodex, Artikel 13 - Biometrische Identifikatoren; immerhin verändern sich Fingerabdrücke mit der Zeit und man wollte vielleicht nicht zuviele Probleme auf einmal einführen.) Und in Artikel 16 Abs. 1 eben auch schon der Preis von 60 € für ein Visum, für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren aber eine Gebühr von 35 €.
Aus der Antwort vom Auswärtigen Amt möchte ich in einem weiteren Posting in dieser Blog-Kategorie "Russland-Visum" eine Bilanz ziehen in Bezug auf die Fragen, die ich im Dezember in meinen ersten beiden Postings zu den Änderungen bei der Visumerteilung aufgeworfen habe.
Nachfolgend die Antwort vom Auswärtigen Amt ...
[weiter lesen »]